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   BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99   

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BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 (https://dejure.org/1999,1167)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 (https://dejure.org/1999,1167)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 (https://dejure.org/1999,1167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; §§ 23 ff. EGGVG; § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG;
    Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren; Rechtsweg bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen; Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung

  • DFR

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme - Anordnung - Vollzug - Durchsuchung - Richter - Richterliche Anordnung

  • opinioiuris.de

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Art und Weise einer richterlich angeordneten Durchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozeßrecht, Nachträgliche Überprüfung des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 183
  • NJW 1999, 3499
  • NStZ 2000, 155 (Ls.)
  • StV 1999, 634
  • JR 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.

    Insbesondere im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung BGHSt 44, 265, in der die Frage der Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung ausdrücklich offengelassen wurde, konnte das Oberlandesgericht Stuttgart davon ausgehen, daß Zweifel über die Reichweite der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen.

    Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265; Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft).

    Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).

    b) Bezüglich der Gründe, welche ausschlaggebend dafür sind, daß der Betroffene bei Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann, verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 44, 265.

    Das Argument aus § 100d Abs. 6 StPO (vgl. BGHSt 44, 265) gilt bei der richterlich angeordneten Durchsuchung noch in stärkerem Maße, denn bei dieser § 33a StPO nachgebildeten Regelung kann der Betroffene das anordnende Gericht anrufen.

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    Er verneint jedoch die Vorlegungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG, weil der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidungen durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt sei, und verweist dazu u. a. auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. August 1998 (BGHSt 44, 171).

    Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).

    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265; Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft).

  • OLG Hamm, 23.12.1982 - 7 VAs 77/82
    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326; 1989, 85), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1991, 50) und des Oberlandesgerichts Celle (StV 1985, 138) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art und Weise einer erledigten Vollziehung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.

    a) Das Oberlandesgericht würde mit der beabsichtigten Entscheidung mindestens von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326) und Celle (StV 1985, 138) abweichen.

    Das machen insbesondere die vom Oberlandesgericht Stuttgart zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (NStZ 1983, 232) und des OLG Celle (StV 1985, 138) deutlich.

  • OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).

    Die dort genannten Gründe gelten im wesentlichen auch - wie das Oberlandesgericht Stuttgart und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) zu Recht annehmen - für die vorliegende Fallgestaltung.

  • OLG Hamm, 16.01.1986 - 1 VAs 94/85

    Durchsuchung, Zeuge, Mitbewerber, Durchsuchungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326; 1989, 85), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1991, 50) und des Oberlandesgerichts Celle (StV 1985, 138) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art und Weise einer erledigten Vollziehung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.

    a) Das Oberlandesgericht würde mit der beabsichtigten Entscheidung mindestens von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326) und Celle (StV 1985, 138) abweichen.

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.

    Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) den Fachgerichten auferlegten besonderen Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 GG, eine unübersichtliche Rechtslage zu klären, ist gerade auch in Fällen der vorliegenden Art nachzukommen.
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326; 1989, 85), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1991, 50) und des Oberlandesgerichts Celle (StV 1985, 138) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art und Weise einer erledigten Vollziehung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 138/59
    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92

    Finanzbehörde; Strafrechtspflege; Justizbehörde; Durchsuchung; Verzeichnis;

  • OLG Stuttgart, 26.02.1999 - 4 VAs 34/98
  • OLG Hamm, 02.09.1988 - 1 VAs 45/88
  • BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99

    Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Ferner hat der Bundesgerichtshof gerade im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzuges einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Entscheidung beantragen kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 200 ; Beschluss vom 5. August 1998, - 5 ARs (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 151 f.; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, NJW 1999, S. 3499 f.).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Diese Rechtswegspaltungen können im Einzelfall schwer zu durchschauen sein, bergen aber jedenfalls die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen in sich und widersprechen den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98, BGHSt 44, 265, 267 ff.; vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, 186 f., jew. mwN zur Rspr. des BVerfG; zu § 101 Abs. 7 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12 - 15/08, BGHSt 53, 1, 4).
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

    bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen und die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Durchführung einer erledigten richterlichen oder nichtrichterlichen Maßnahme ist § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 Rn. 22 und vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 Rn. 20; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 98 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Dasselbe gilt nach einer weiteren Entscheidung des 5. Strafsenats (BGH, Beschl. vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) für die Überprüfung der Art und Weise einer gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht ausdrücklicher und evidenter Bestandteil der richterlichen Anordnung war.
  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

    Hintergrund dieser Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch den Bundesgerichtshof (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265-275 und Beschluss vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183-187) war, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 - die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG durch die Strafgerichte auch in Fällen tiefgreifender, jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit vollzogenen richterlichen Durchsuchungsanordnungen eingefordert hatte.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

    Der Beschuldigte hat außerdem nach Abschluss und Offenlegung der Durchsuchung die Möglichkeit, gegen deren Anordnung Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 und Abs. 5 StPO einzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 96, 27 ff.; BGHSt 44, 265, 267 f) und/oder gegen die Art und Weise ihres Vollzugs Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen ( BGHSt 44, 265, 268 ff; BGHSt 45, 183 ff).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.

    Auch der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 7.12.1998 (BGHSt 44, 265 = NStZ 1999, 200, 202) und vom 25.8.1999 (BGHSt 45, 183 = NJW 1999, 3499) nicht etwa § 100d VI StPO a.F. analog angewandt, sondern lediglich die darin enthaltene Zuständigkeitsregelung als Beleg für eine gesetzgeberische Umsetzung des von der Rechtsprechung entwickelten Prinzips der Konzentration der Entscheidungszuständigkeit über erledigte Ermittlungsmaßnahmen mit Grundrechtsrelevanz angesehen.

  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht in der richterlichen Durchsuchungsanordnung selbst geregelt ist oder dies zumindest zweifelhaft erscheint (vgl. BGHSt 45, 183 ; vgl. auch: Hadamitzky, in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, StPO, Bd. 2, § 105 Rn. 43 (Mai 2012); Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, Bd. 1, 1. Aufl. 2014, § 105 Rn. 43).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Beklagten wird er darüber zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 28, 207, 209; - zum Rechtsschutz nach jetziger Rechtsprechung vgl. BGHSt 45, 183 (= NJW 1999, 3499); BGH NJW 2000, 84; BGH NStZ 2002, 215).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03

    Begriff des Anfangsverdachts

  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

  • OLG Koblenz, 08.11.2001 - 2 VAs 25/01

    Rechtsweg, erkennungsdienstliche Maßnahme

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21

    Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf

  • BGH, 13.02.2002 - StB 1/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 1 VAs 52/03

    Durchsuchung; Beschlagnahme; Kopien von beschlagnahmten Unterlagen, Kosten,

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 14 Qs 58/14

    Einleitung eines Steuerstraf- und Steuerermittlungsverfahrens gegen den

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