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   BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09   

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https://dejure.org/2009,554
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09 (https://dejure.org/2009,554)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09 (https://dejure.org/2009,554)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 (https://dejure.org/2009,554)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 86a StGB; § 86 Abs. 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 74 StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Übersetzung von Leitsprüchen; Name der Organisation; Blood and Honour); Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Einziehung; Wortlautgrenze; Garantiefunktion des Strafrechts

  • lexetius.com

    StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 86 Abs. 1 Nr. 2 und 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Ein in eine andere Sprache übersetzter Leitspruch einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation als zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen bzgl. der Originalparole i.S.d. § 86a Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch ...

  • Judicialis

    StGB § 86 Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 2

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    "Blood & Honour" - Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Ein in eine andere Sprache übersetzter Leitspruch einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation als zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen bzgl. der Originalparole i.S.d. § 86a Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch ...

  • rechtsportal.de

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Ein in eine andere Sprache übersetzter Leitspruch einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation als zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen bzgl. der Originalparole i.S.d. § 86a Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgehoben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgehoben, weil der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole nicht unter § 86a StGB fällt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verwenden des Leitspruchs "Blood & Honour” strafbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Englischsprachige Nazi-Parolen

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verwendung von Nazi-Parolen in fremder Sprache (”Blood and Honour”) grundsätzlich nicht strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebrauch von NS-Parolen in Englisch kann zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 61
  • NJW 2010, 163
  • NStZ 2010, 210
  • NStZ 2010, 444 (Ls.)
  • NJ 2009, 522
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Die Rechtsprechung hat zwar mit Blick auf den Schutzzweck der Norm einen weiten Kennzeichenbegriff entwickelt (BGHSt 52, 364, 371 f.).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr;

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    a) Allerdings ist der Name einer Vereinigung als solcher, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, kein Kennzeichen im Sinne des § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB (str.; ebenso Fischer, StGB 56. Aufl. § 86a Rdn. 3 a; aA Steinmetz in MünchKommStGB § 86a Rdn. 7; Reuter aaO S. 140; bejahend für die Abkürzung NSDAP: OLG Hamm NStZ-RR 2004, 12; Steinmetz NStZ 2004, 444; Stegbauer JR 2002, 186).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Der neue Tatrichter wird sich daher unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an die Anwendbarkeit dieses Tatbestands zu stellen sind, mit dem Aussagegehalt der auf den T-Shirts aufgebrachten Schriften und Abbildungen auseinander zu setzen haben (vgl. BGHSt 8, 245, 247; 12, 174, 175; 23, 64, 72 f.).
  • OLG Rostock, 12.12.2001 - I Ws 146/01
    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).
  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Der neue Tatrichter wird sich daher unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an die Anwendbarkeit dieses Tatbestands zu stellen sind, mit dem Aussagegehalt der auf den T-Shirts aufgebrachten Schriften und Abbildungen auseinander zu setzen haben (vgl. BGHSt 8, 245, 247; 12, 174, 175; 23, 64, 72 f.).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Der Wortlaut des § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB setzt aber mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Bestimmtheit der Norm (Art. 103 Abs. 2 GG) der Auslegung des Kennzeichenbegriffs eine äußerste Grenze, die nicht überschritten werden darf (BVerfGE 64, 389, 393 f.).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Die auf den sichergestellten T-Shirts auf der Vorder- und Rückseite aufgebrachte englische Wortkombination "Blood & Honour" ist dem von der Hitlerjugend als ehemaliger nationalsozialistischer Organisation (Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945; BGH NStZ-RR 2009, 13) gebrauchten Leitspruch "Blut und Ehre" nicht zum Verwechseln ähnlich im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 2 StGB (i. V. m. § 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
    Der neue Tatrichter wird sich daher unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an die Anwendbarkeit dieses Tatbestands zu stellen sind, mit dem Aussagegehalt der auf den T-Shirts aufgebrachten Schriften und Abbildungen auseinander zu setzen haben (vgl. BGHSt 8, 245, 247; 12, 174, 175; 23, 64, 72 f.).
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    § 86a StGB dient nicht dazu, jedwedes Bekenntnis zu einer verfassungsfeindlichen Organisation unter Strafe zu stellen, sondern tabuisiert lediglich tatsächlich existierende oder diesen zum Verwechseln ähnliche Symbole (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 - BGHSt 54, 61 Rn. 17).

    Die Division Deutschland von "Blood & Honour" ist verboten (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 - BGHSt 54, 61 Rn. 4).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Entscheidend ist, ob trotz der Änderungen das Originalkennzeichen und dessen Symbolgehalt hervortreten, mithin Aussage und Erscheinungsbild prägen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61, 63 f.; MüKo-StGB/Steinmetz, 2. Aufl., § 86a Rn. 17 f.).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Hierunter fallen nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 86 Abs. 2 StGB) und die aufgrund dessen eine aktiv kämpferische, aggressive Tendenz in diese Richtung erkennen lassen (BGH, Urteile vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 72; vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

    Deren Verwendung alleine hebt eine Schrift noch nicht zum Propagandamittel und macht nähere Ausführungen zu dem propagandistischen Zusammenhang nicht entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Aber auch der Schriftzug "Bandidos' erfüllt die Voraussetzungen eines Kennzeichens: Zwar ist der Name einer Vereinigung oder eines Vereins als solcher - sofern nicht besondere Umstände hinzutreten - nach der Rechtsprechung des Senats kein Kennzeichen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61, 66 f. mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Bei den beschriebenen kreisrunden Logos der Vereinigung handelte es sich um selbstgeschaffene, individuell gestaltete Sinnbilder, die unbefangenen Personen ohne Weiteres aus sich heraus den Eindruck eines Erkennungszeichens der Vereinigung vermitteln, zumal sie deren Namenszug enthalten (zum Kennzeichenbegriff s. BGH, Urteile vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20 f.; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 ff.; MüKoStGB/Anstötz, 4. Aufl., § 86a Rn. 5 ff.).
  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen

    Erforderlich ist deshalb, dass sie einen gedanklich an das äußere Erscheinungsbild gekoppelten, jedoch über dessen unmittelbaren Informationsgehalt hinausgehenden Sinn vermitteln (Stegbauer, Rechtsextremistische Propaganda im Lichte des Strafrechts S. 94;. vgl. zu vorstehendem insgesamt BGHSt 54, 61 m.w.N.).
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).

    Reine Fantasiekennzeichen, die nur den Anschein der Zuordnung zu einer Organisation erwecken, werden von dem Tatbestand nicht erfasst (BGH NJW 2010, 163, 164).

    Ergibt dieser Vergleich, dass das Vorbild infolge der vorgenommenen Veränderungen oder Ergänzungen eine so starke Verfremdung erfahren hat, dass sein ursprüngliches Erscheinungsbild in den Hintergrund tritt oder dass es dadurch sogar seinen Bedeutungsgehalt verliert, besteht die Gefahr einer Verwechslung nicht (BGH NJW 2010, 163, 164), da nach dem Willen des Gesetzgebers mit § 86a Abs. 2 S. 2 StGB von den Anhängern nationalsozialistischen Gedankengutes nur leicht abgewandelte Symbole nationalsozialistischer Organisationen erfasst werden sollten (Gesetzentwurf BT-Drucksache 12/6853, S. 23).

    Dafür reicht es nicht aus, dass das neue Kennzeichen lediglich einen Bezug zu dem Originalkennzeichen herstellt, aber nicht mehr dessen typischen Symbolcharakter vermittelt (BGH NJW 2010, 163, 164).

  • LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

    Solche Umstände können unter anderem darin bestehen, dass der Name der Vereinigung eine bestimmte Formgebung erfahren hat, etwa als Parteiabzeichen gestaltet ist oder in signifikanten Schriftzügen dargestellt wird, da in einem solchen Fall dem Namen regelmäßig auch der Charakter eines Sinnbildes verliehen wird (BGH, U. v. 13.08.2009, 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).
  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    aa) Zwar ist - betreffend den ähnlich ausgestalteten Tatbestand des § 86a StGB allerdings nicht unumstritten (vgl. etwa Groh a.a.O., § 9 Rn. 7) - anerkannt, dass der Vereinsname nicht ohne weiteres ein Kennzeichen ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Beschl. v. 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61, 66; Steinmetz in MünchKomm StGB 2. Aufl. § 86a Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

    Der Gebrauch der Zahlenfolge 18 ist in rechtsextremistischen Kreisen eine geläufige Verschlüsselung für die Buchstaben AH (= Adolf Hitler), die an erster und achter Stelle des Alphabets stehen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 - BGHSt 54, 61 Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22

    Strafbarkeit wegen Verwendung eines allgemeinkundigen Kennzeichens einer

  • OLG Jena, 17.02.2015 - 1 OLG 181 Ss 107/14

    Strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen:

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • VG Köln, 09.10.2020 - 20 K 1252/18
  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
  • LG Gera, 11.04.2019 - 2 Qs 345/18

    Voraussetzungen des Erlasses eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit

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