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   BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51   

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https://dejure.org/1951,82
BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51 (https://dejure.org/1951,82)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1951 - I ARZ 75/51 (https://dejure.org/1951,82)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1951 - I ARZ 75/51 (https://dejure.org/1951,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 341
  • NJW 1951, 656
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, den Kläger nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreits zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern (vgl. Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG 5 B 11.63 - Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 3), tritt die Bindungswirkung auch dann ein, wenn die Verweisung sachlich unrichtig gewesen sein sollte (Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7; Beschluß vom 12. März 1973 - BVerwG 4 B 103.72 - zu § 41 Abs. 2 VwGO sowie BGHZ 1, 341 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51] für die Parallelvorschrift des jetzt dem § 281 ZPO entsprechenden § 276 ZPO).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses kommt nach der Rechtsprechung nur in extrem gelagerten Fällen in Betracht (vgl. Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - a.a.O.), etwa dann, wenn für den Beschluß jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruhen würde (BGHZ 1, 341 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Entsprechend seiner Zielsetzung, aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen, gilt § 281 Abs. 2 ZPO auch für auf solchen Verfahrensfehlern beruhende Beschlüsse (BGHZ 1, 341, 342 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]; BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).
  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

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