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   BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51   

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https://dejure.org/1953,351
BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51 (https://dejure.org/1953,351)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - III ZR 175/51 (https://dejure.org/1953,351)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 (https://dejure.org/1953,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behördliche Inanspruchnahme von auf einem Grundstück gelagerten Schlackenziegelsteinen während der Kriegszeit - (Fahrlässige) Amtspflichtverletzungen von Beamten des Luftschutzbauamts - Übergang eines Aufopferungsanspruchs in einen Ersatzanspruch nach dem Gesetz über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 137
  • NJW 1953, 1387
  • JR 1953, 336
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    (Einschränkung gegenüber BGHZ 4, 10 ff).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 4, 10 ff an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festgehalten, daß eine Klage aus fahrlässiger Amtspflichtverletzung so lange nicht gerechtfertigt ist, als nicht feststeht, in welcher Höhe der Geschädigte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    Insoweit bedarf die oben erwähnte Entscheidung in BGHZ 4, 10 ff einer Einschränkung.

  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Den ihr nach dem Lastenausgleichsgesetz zustehenden Entschädigungsanspruch aber braucht sich die Klägerin - wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Mai 1953 (III ZR 23/52) in einer insoweit gleichliegenden Sache bereits entschieden hat - angesichts dessen, daß dieser Anspruch noch gar nicht liquide ist (§ 252 LAG), als anderweiten Ersatzanspruch im Sinne des§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht anrechnen zu lassen.

    18 der genannten Verordnung fallen (Pfundtner-Neubert Anm. 1 zu § 18 der 1. DVO zum LuftschG; das bereits erwähnte Urteil der erkennenden Senats vom 7. Mai 1953 in III ZR 23/52).

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Ersatzanspruch nach dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl 1, 446) - LAG-, das auch in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden muß (BGHZ 9, 101), übergegangen:.

    Wenn die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 26. Februar 1953 (III ZR 214/50) hinweist, in der die Nichtbeachtung von Formvorschriften bei der Inanspruch nahme von Baumaterial von beschädigten Gebäuden im Rahmen der Durchführung von Sofortmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als entschuldbar erklärt ist (insoweit ist die Entscheidung in BGHZ 9, 101 nicht mit abgedruckt), so ist das verfehlt.

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50

    Haftung der Gemeinde aus Luftschutzaufträgen

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Dabei kann es hier ebenso wie in BGHZ 2, 142 ff offen bleiben, ob die Luftschutzaufgaben, die die Gemeinden auf Grund ihrer Inanspruchnahme gemäß § 1 Abs. 2 LuftschG wahrzunehmen hatten, mit OG-HZ 2, 136 (HO) und Walz (in einer Anmerkung zu die der Entscheidung in NJW 1949; 710) als Auftragsangelegenheit im verwaltungsrechtlichen Sinne anzusehen sind oder nicht (so Michaelis in einer Anmerkung zu der genannten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in SJZ 1949; 848).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Stadtbaumeister Sc. war Beamter im beamtenrechtlichen Sinne und deshalb trifft nach der in BGHZ 2, 350 ff gebilligten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts die Haftung für Amtspflichtverletzungen diejenige Körperschaft, die diesem Beamten seine Eigenschaft als Beamter verliehen hat, ohne daß es darauf ankäme, wessen Hoheitsrecht bei der betreffenden Amtshandlung ausgeübt worden sind.
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 140/50

    Amtshaftung. Lieferung vertretbarer Sachen

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Da im Falle einer Amtspflichtverletzung von der haftenden Körperschaft auch die Lieferung vertretbarer Sachen gefordert werden kann (BGHZ 5, 102), ist mithin der von der Klägerin in erster Linie gestellte Klageantrag auf Rückgabe der weggenommenen 56 000 Steine gerechtfertigt.
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Neben den nach dem Lastenausgleichsgesetz gewährten Ansprüchen können, wie in dem Urteil des Senats in BGHZ 8, 256 (261-263) eingehend dargelegt ist, anderweite Ansprüche aus Enteignung oder enteignungsähnlichen Tatbeständen und damit aus dem Gesichtspunkt der Aufopferung insoweit, als sie sich gegen die öffentliche Hand richten, nicht mehr geltend gemacht werden, während Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durch das Lastenausgleichsgesetz grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind.
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Demzufolge stellt hier die Wegnahme der Steine der Klägerin einen Kriegssachschaden im Sinne der in Rede stehenden Bestimmungen dar, selbst wenn man Bedenken tragen sollte, der Entscheidung des V. Senats vom 15. Mai 1953 (V ZR 109/51) zu folgen, in der ganz allgemein der Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des Baues eines vom deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist, als Kriegssachschaden im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes gekennzeichnet wird.
  • BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51

    Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
    Wie in der Entscheidung des Senats in BGHZ 8, 189 (191/92) im einzelnen ausgeführt ist, können unter den "im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen" getroffenen Maßnahmen zwar nur solche Maßnahmen verstanden werden, die mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang standen.
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff, Ansprüche aus Aufopferung nach dem Reichsleistungsgesetz und dem Bundesleistungsgesetz (BGHZ 4, 10, 45; 10, 137; 13, 88, 94 ff; BGH NJW 1966, 881) und Ansprüche aus der Verletzung beamtenrechtlicher Fürsorgepflichten (BGHZ 10, 303, 306; 14, 122, 137; 21, 214, 219; 43, 115, 117; 43, 178, 184; BGH NJW 1963, 2168) unterliegen der angeführten Einschränkung nicht.
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Allerdings könnten jetzt, nach Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für "alle" Klagen aus dem Beamtenverhältnis, die durch Verletzung der Fürsorgepflicht geschädigten Beamten in größerem Umfang als bisher durch die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB genögtigt sein, zunächst den unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis hergeleiteten Schadenersatzanspruch - im Verwaltungsrechtswege - geltend zu machen, und zwar deswegen, weil nunmehr gegen die Meinung, daß der Hinweis auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit dem Staat als Dienstherrn des Geschädigten versagt sei (weil "der Dienstherr ... in jedem Fall verurteilt werden müßte" [so BGHZ 10, 137]), außer den schon bisher erhobenen Bedenken (vgl. Schroer in JZ 1955, 308; a.M. Bettermann in DÖV 1954, 299 ff. und 1955, 528 ff.) auch aus der jetzigen Rechtswegeregelung hergeleitete Bedenken geltend gemacht werden könnten.
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    v. 25.06.1953 - III ZR 175/51 , BGHZ 10, 137; OLG Celle, Urt .
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98

    Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Das wird auch für die Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, an die sich § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO anlehnt, nicht anders gesehen (RGZ 158, 277, 279 ff; BGHZ 10, 137, 139; BGH, Urt. v. 19. März 1992 - III ZR 117/90, BB 1992, 950, 951; Staudinger/Schäfer, BGB 12. Aufl. § 839 Rdnr. 417; BGB-RGRK/Kreft, § 839 Rdnr. 508; Soergel/Glaser, § 839 BGB Rdnr. 213; MünchKomm-BGB/Papier, 3. Aufl. § 839 Rdnr. 300; Palandt/Thomas, § 839 BGB Rdnr. 57).
  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Bei der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen aus § 839 BGB kann aber die Frage, ob der Geschädigte auf Grund sonstiger Bestimmungen (hier also nach § 7 KfzG) von dem nach § 839 BGB in Anspruch genommenen Dienstherrn Ersatz verlangen könnte, insoweit offen bleiben, als der Anspruch aus Amtspflichtverletzung seiner Höhe nach nicht hinter dem etwaigen sonstigen Anspruch zurückbleibt (BGHZ 10, 137).
  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55

    Hypothetischer Ursachenzusammenhang

    In dem vorliegenden Fall ist deshalb das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, dass die beklagte Stadt für etwaige Amtspflichtverletzungen ihrer mit Luftschutzaufgaben betrauten Beamten (Beamten im beamtenrechtlichen Sinn und Angestellte) einzustehen habe (so bereits für einen ähnlich gelagerten Fall Urteil des Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 - S. 12/13, insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt).

    Ein Ersatzanspruch nach dem Lastenausgleichsgesetz ist noch nicht liquide (§ 252 LAG) und stellt daher, wie der Senat wiederholt entschieden hat, eine anderweite Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht dar (Urteile vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 - S. 9 und vom 12. April 1954 - III ZR 65/53 - S. 20).

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Demgegenüber hat jedoch schon das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, daß nicht nur eine jetzt noch vorhandene, sondern auch eine früher bestehende, aber inzwischen vom Kläger versäumte anderweitige Ersatzmöglichkeit die Notarhaftung ausschließt (vgl. RGZ 158, 277, 279 ff; BGHZ 10, 137, 139 zu der entsprechenden Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • BGH, 24.03.1955 - III ZR 174/53

    Rechtsmittel

    Wird er persönlich von einem anderen Gemeinwesen mit der Ausübung öffentlicher Gewalt betragt, so haftet für etwa dabei von ihm begangene Versehen nur dieses letztere (RGZ 140, 126 [127/8]; S. 12/13 des insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckten Urteils des Senates vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 - S. 7/8 des Urteils des Senates vom 16. November 1953 - III ZR 146/52 -).

    Ein solcher Fall liegt aber nicht etwa schon immer dann vor, wenn der Kommunalbeamte weder Selbstverwaltungsnoch Auftragsangelegenheiten wahrnimmt, also wenn die Gemeinde staatliche Aufgaben wahrnimmt, die ihr, wie z.B. Luftschutzangelegenheiten nicht als "Auftragsangelegenheiten in verwaltungsrechtlichem Sinn" zugefallen sind (vgl. das bereits angeführte Urteil vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 -).

    Ein solcher Fall der persönlichen Beauftragung eines Beamten liegt dagegen vor, wenn der Beamte durch die ihm persönlich von dem anderen Gemeinwesen übertragenen Aufgabe "aus der Organisation seiner Anstellungskörperschaft und aus deren Behördenapparat völlig herausgelöst und verselbständigt wird" (S. 13 des bereits erwähnten Urteils vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51; S. 8 des ebenfalls bereits erwähnten Urteils vom 16. November 1953 - III ZR 146/52 - S. 16/17 des Urteils des Senats vom 28. Januar 1954 - III ZR 196/52 - Urteil des Senats vom 31. Januar 1955 - III ZR 139/53 -).

  • BGH, 05.12.1960 - III ZR 17/59

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Ersatz eines ihm bei einem Teilabbruch

    Nach der in der hier maßgeblichen Zeit vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - in Anlehnung an die Sprüchpraxis des Reichsgerichts - vertretenen Ansicht (BGHZ 4, 10, 14, 45 [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51] /46; 10, 137 = LM § 839 (E) BGB Nr. 4 mit Anm.; LM Art. 14 GG Nr. 8 mit Anm) konnten Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen grundsätzlich erst dann mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden, wenn feststand, daß der erlittene Schaden durch andere Ansprüche, insbesondere durch Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff - sei dieser schuldlos oder schuldhaft vorgenommen (BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] ) - nicht gedeckt ist, selbst wenn diese anderweiten Ansprüche gegen dieselbe, nach Art. 131 WVerf, oder Art. 34 GG auch für Amtshaftungsansprüche eintretende Körperschaft gerichtet sind.

    Diese Auffassung ist erst mit dem in BGHZ 10, 137 veröffentlichten Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 eingeschränkt und endgültig mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 12. April 1954 (BGHZ 13, 88 ff) eindeutig aufgegeben worden.

    Das bedeutet, daß entsprechend der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls, bis zu dem in BGHZ 10, 137 veröffentlichten Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 - mit dem erstmals in gewissen Grenzen eine Amtshaftungsklage für gerechtfertigt erachtet wurde, auch wenn der Geschädigte für denselben Schaden von der für den schuldigen Beamten eintretenden Körperschaft auf Grund anderer Bestimmungen Ersatz verlangen kann, der Lauf der Verjährungsfrist des § 852 BGB in Rücksicht auf die der Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gegebene Auslegung nicht beginnen konnte.

  • BGH, 11.03.1954 - III ZR 284/52

    Rechtsmittel

    Aber selbst bei Vorhandensein von Ansprüchen aus § 26 RLG stände die Bestimmung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB der Verurteilung des beklagten Kreises aus § 839 BGB dann nicht entgegen, wenn die Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz gerade so wie die Ansprüche aus Amtshaftung sich gegen den beklagten Kreis richten und die übrigen In BGHZ 10, 137 angeführten Voraussetzungen vorlägen.

    Die gegen den beklagten Kreis bestehenden Ansprüche aus § 26 RLG würden einer Amtshaftungsklage aus den zu 1, 2 erörterten Gründen (vgl. BGHZ 10, 137) nicht entgegenstehen, wohl aber die Ansprüche gegen Dritte, weil die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 Satz 2 RLG nicht vorliegen und deshalb diese Ansprüche nur gegenüber diesen Dritten, nicht aber zugleich gegen den Kreis, geltend gemacht werden, können (vgl. II, 3).

  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 11/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57

    Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten;

  • BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64

    Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei

  • BGH, 10.01.1957 - III ZR 170/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1957 - III ZR 10/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1955 - III ZR 150/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 139/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1954 - III ZR 386/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - III ZR 210/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 192/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1953 - III ZR 172/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 231/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1958 - III ZR 208/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 146/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1953 - III ZR 166/52

    Rechtsmittel

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