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BGH, 21.09.1953 - III ZB 13/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Beantragung der Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung - Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten - Vergewissern über die tatsächlich erfolgte Fristverlängerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 10, 307
- NJW 1953, 1747
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51
Verlängerung der Begründungsfrist
Eine Ausnahme von der Pflicht, sich zu vergewissern, ob einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen worden ist (BGHZ 10, 307), besteht auch dann nicht, wenn es bei dem Berufungsgericht üblich ist, die Ablehnung des Verlängerungsantrages vor Ablauf der Begründungsfrist notfalls ausserhalb des normalen Geschäftsgangs dem Anwalt mitzuteilen, während die Bewilligung der Fristverlängerung auch bei drohendem Fristablauf nur über das Abholfach, nicht aber ausserhalb des normalen Geschäftsgangs mitgeteilt wird.Der Senat hat bereits in BGHZ 10, 307 [309] ausgeführt, dass dieser Entscheidung insoweit nicht zugestimmt werden kann, als sie darauf abstellt, dass es sich um einen angesehenen, schon längere Zeit zugelassenen Anwalt handelte, weil alle Anwälte selbstverständlich gleich behandelt werden müssen.
Zwar ist in BGHZ 10, 307 ausgeführt, dass in Fällen, in denen sowohl die Ablehnung wie die Bewilligung des Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist dem Anwalt regelmässig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist bekanntgegeben wird, der Anwalt aus dem Nichteingehen einer derartigen Mitteilung entnehmen musste, dass sein Antrag unbearbeit geblieben sei.
- BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88
Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer …
Den Umständen nach hätte er sich vor Ablauf der Frist zumindest darüber vergewissern müssen, ob eine Verlängerung tatsächlich bewilligt war (vgl. BGHZ 10, 307, 309). - BAG, 07.05.1982 - 7 AZB 17/81 Dieser vom BGH in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsgrundsatz (vgl. BGHZ 10, 307 08 f.J ; 12, 161 /165 f.J; BGH VersR 1967, 1153; BGH VersR 1971, 545 546 7; BGH AP Nr. 30 zu § 519 ZPO) bleibt auch nach der Neufassung des § 233 ZPO anwendbar, da die Vergewisserung über die Bescheidung des Fristverlängerungsantrags nicht die äußerste, einem Prozeßbevollmächtigten noch zumutbare Sorgfalt bedeutet, sondern zu der üblichen, von einem Rechtsanwalt zu fordernden Sorgfalt, wie sie von ihm verständigerweise er wartet werden kann, gehört (zu diesem dem § 233 ZPO n.F. zugrundezulegenden Maßstab vgl. BGH VersR 1979, 960 f.).
erforderlichen Umfang nachgekommen wäre, so daß er entweder einen erneuten Verlängerungsantrag oder, u/ie im Falle der Ablehnung der Fristverlängerung, die Berufungsbegründungsschrift recht zeitig hätte einreichen können (vgl. schon BGHZ 10, 307 /3 08 f J) Die Ausführungen in der Revisionsbeschvi/erde, daß der Schriftsatz vom 15. September 1981 unverschuldet nicht zu den Gerichtsakten gelangt sei, bedürfen daher keiner näheren Erörterung mehr.
- BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83
Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …
Das Berufungsgericht bewegt sich mit dieser Begründung auf dem Boden einer langjährigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 10, 307 [BGH 21.09.1953 - III ZB 13/53]; 69, 395, 397; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1976 - VIII ZB 43/76, VersR 1977, 373), die jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den "Postlauffällen" und den Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 (BGHZ 83, 217) revidiert werden muß. - BAG, 10.09.1985 - 5 AZR 307/85
Revisionsbegründungsfrist - Verlängerungsantrag - Zugang - Wiedereinsetzung
Eine derartige Verpflichtung hatte das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen bejaht (Beschluß vom 12. November 1962 - 1 AZB 21/62 - AP Nr. 5 zu § 234 ZPO; Beschluß vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 - AP Nr. 27 zu § 519 ZPO; ebenso BGHZ 10, 307 [BGH 21.09.1953 - III ZB 13/53]; 69, 395, 397). - BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77
Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur …
Hat ein Prozeßbevollmächtigter die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist beantragt, so muß er sich vor Fristablauf vergewissern, ob seinem Antrag entsprochen worden ist, um das Rechtsmittel notfalls noch innerhalb der laufenden Frist begründen zu können (vgl. BGHZ 10, 307; 12, 161, 165 ff sowie BGH, Beschl. v. 22.11.57 - IV ZB 236/57 = VersR 1958, 28 u. v. 20.12.57 - I ZB 3/57 = VersR 1958, 129). - BGH, 03.11.1977 - IX ZR 80/77
Verfahrensaufnahme durch Rechtsnachfolger
Wenn ein Bevollmächtigter beantragt, die Frist zur Begründung der Berufung zu verlängern, erfordert es seine Sorgfaltspflicht, daß er sich vor dem Fristablauf vergewissert, ob die Verlängerung auch tatsächlich erfolgt ist (BGHZ 10, 307). - BGH, 23.02.1983 - VIII ZB 2/83
Verfahren - Wiedereinsetzung - Subjektive Voraussetzung - Berufung - Antrag auf …
Das Berufungsgericht bewegt sich mit dieser Begründung auf dem Boden einer langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 10, 307; 69, 395, 397; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1976 - VIII ZB 43/76 = VersR 1977, 373). - BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Ende einer Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten …
Der Anwalt hätte mindestens den Tag des Fristablaufes (damals von ihm noch richtig als der 15. Oktober 1981 bezeichnet) als genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten für den Fall bestimmen müssen, daß eine Mitteilung über die erbetene Fristverlängerung noch nicht vorlag (BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 1097; vgl. auch BGHZ 69, 395, 397). - BGH, 03.11.1971 - IV ZB 43/71
Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund …
Die vom Oberlandesgericht hierfür gegebene Begründung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 10, 307, 308 [BGH 21.09.1953 - III ZB 13/53] ; 12, 161, 164 f [BGH 28.01.1954 - III ZR 356/51] ; NJW 1968, 504). - BGH, 06.10.1971 - IV ZB 60/71
Anwalt - Verlängerungsantrag - Berufungsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht - …
- BGH, 14.06.1971 - III ZB 25/70
Sorgfaltspflichten - Rechtsanwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Antrag auf …
- BGH, 01.03.1971 - III ZR 170/70
Bewilligung von Fristverlängerungsanträgen - Knapper Antrag - Sorgfaltspflicht
- BVerwG, 06.04.1967 - II C 102.67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Antrag auf …
- BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64
Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger …
- BGH, 24.01.1974 - VII ZB 11/73
Kontrollpflicht - Anwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Verlängerung
- BGH, 19.12.1972 - VI ZB 13/72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
- BGH, 22.10.1970 - VII ZB 16/70
Rechtsmittelbegrüdungsfrist - Fristverlängerung
- BGH, 30.04.1969 - IV ZB 1065/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 22.09.1967 - VI ZB 16/67
Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- BGH, 24.05.1967 - Ib ZB 10/67
Unbeachtlichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Rechtsmittel gegen …
- BSG, 22.01.1964 - 3 RK 9/64
- BGH, 30.05.1956 - VI ZB 14/55
Rechtsmittel
- BGH, 20.10.1954 - V ZB 29/54
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1968 - II ZB 4/68
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde wegen des Ablaufs der …
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 124/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 15.10.1964 - II ZB 9/64
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 25.09.1963 - VIII ZB 7/63
Rechtsmittel
- BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60
- BGH, 26.02.1968 - II ZR 7/67
Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung - Ermittlung des Verschuldens …