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   BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52   

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BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,165)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1953 - III ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,165)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1953 - III ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung einer Gesellschaft im Falle des Todes des persönlich haftenden Gesellschafters mit dessen Erben - Einbringen des wirtschaftlichen Werts eines Grundstücks in das Gesellschaftsvermögen - Stellung eines Betriebs unter Vermögenskontrolle - Hemmung der Verjährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 202 Abs. 1
    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 310
  • NJW 1953, 1745
  • DB 1953, 904
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Denn wie der Grosse Senat für Zivilsachen in der Entscheidung BGHZ 6, 270 (289) [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ausgeführt hat, sind auch unrechtmässige Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre eines einzelnen wie eine Enteignung zu behandeln, wenn sie sich für den Fall ihrer gesetzlichen Zulässigkeit sowohl nach ihrem Inhalt wie nach ihrer Wirkung als eine Enteignung darstellen würden, und wenn sie in ihrer tatsächlichen Wirkung dem Betroffenen ein besonderes Opfer auferlegt haben.

    Bei der Entscheidung über die Höhe des Klageanspruchs wird das Landgericht die vom Grossen Senat in der erwähnten Entscheidung in BGHZ 6, 270 (295) [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] aufgestellten Grundsätze über die Bemessung der Enteignungsentschädigung zu berücksichtigen haben.

  • BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52
    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Wenn die Revision zur Begründung ihrer entgegengesetzten Auffassung auf das Urteil des VI. Zivilsenats vom 11. März 1953 (VI ZR 61/52) verweist, so ist das verfehlt.
  • RG, 25.11.1918 - VI 256/18

    Hemmung der Verjährung wegen in der Person des Anspruchsinhabers liegender

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Dabei ist in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannt, dass die Hemmung nach dieser Vorschrift nicht nur beim Vorliegen einer echten Einrede auf Seiten des Verpflichteten eintritt, sondern der Anwendungsbereich der Vorschrift über diese Fälle der echten Einrede hinausgreift und auch sonstiger Fälle umfasst, in denen der Durchsetzung des an und für sich fortbestehenden Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (Planck Anm. 2 Abs. 4 zu § 202 BGB; Enneccerus-Nipperdey 1931 S 712; Soergel-Bauer 8. Aufl Anm. 1 c zu § 202 BGB; RGZ 80, 212 [216]; 94, 178 [180]; 136, 193 [196]).
  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50

    Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    ferner ist es nicht entscheidend, dass der enteignungsgleiche Eingriff in die Rechtssphäre der Klägerin möglicherweise nicht nur schuldlos rechtswidrig erfolgt ist, sondern die beteiligtem Beamten der Beklagten dabei möglicherweise schuldhaft gehandelt haben, da der Geschädigte, wie der Senat in BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] entschieden hat, einen Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen ebenso wie bei schuldlos rechtswidrigen auch bei schuldhaften Eingriffen in seine Rechtssphäre erheben kann.
  • BGH, 09.04.1953 - III ZR 77/52

    Verjährung von Aufopferungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Dieser Entschädigungsanspruch ist auch noch nicht verjährt, da er, wie der Senat in BGHZ 9, 209 [BGH 09.04.1953 - III ZR 77/52] entschieden hat, einer 30-jährigen Verjährung unterliegt.
  • RG, 14.10.1912 - IV 141/12

    Verjährung nach § 852 BGB.

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Dabei ist in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannt, dass die Hemmung nach dieser Vorschrift nicht nur beim Vorliegen einer echten Einrede auf Seiten des Verpflichteten eintritt, sondern der Anwendungsbereich der Vorschrift über diese Fälle der echten Einrede hinausgreift und auch sonstiger Fälle umfasst, in denen der Durchsetzung des an und für sich fortbestehenden Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (Planck Anm. 2 Abs. 4 zu § 202 BGB; Enneccerus-Nipperdey 1931 S 712; Soergel-Bauer 8. Aufl Anm. 1 c zu § 202 BGB; RGZ 80, 212 [216]; 94, 178 [180]; 136, 193 [196]).
  • RG, 07.10.1932 - III 121/32

    Wieweit erstreckt sich die öffentlich-rechtliche Verwahrungspflicht bei Sachen,

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Diese Frage ist jedoch zu verneinen Ebenso wie bei beweglichen Sachen ein eine Obhutspflicht begründendes Verwahrungsverhältnis nur dann angenommen werden kann, wenn der Staat oder eine sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaft in Verfolgung öffentlicher Belange die volle tatsächliche Gewalt über die Sache übernommen hat (RGZ 138, 40 [41]), so kann in entsprechender.
  • RG, 29.04.1932 - II 478/31

    1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
    Dabei ist in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannt, dass die Hemmung nach dieser Vorschrift nicht nur beim Vorliegen einer echten Einrede auf Seiten des Verpflichteten eintritt, sondern der Anwendungsbereich der Vorschrift über diese Fälle der echten Einrede hinausgreift und auch sonstiger Fälle umfasst, in denen der Durchsetzung des an und für sich fortbestehenden Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (Planck Anm. 2 Abs. 4 zu § 202 BGB; Enneccerus-Nipperdey 1931 S 712; Soergel-Bauer 8. Aufl Anm. 1 c zu § 202 BGB; RGZ 80, 212 [216]; 94, 178 [180]; 136, 193 [196]).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Vielmehr kann eine Hemmung "im allgemeinen immer dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten vorübergehend durch ein rechtliches Hindernis die Durchsetzung seines Anspruchs unmöglich gemacht wird" (BGH, Urt. v. 26. September 1969 - V ZR 122/65, WM 1969, 1348, 1349; ähnlich BGHZ 10, 310, 311 m.w.N.; BGH, Urt. v. 20. Juni 1969 - VI ZR 14/68, NJW 1969, 1661).

    Das der Geltendmachung des Anspruchs entgegenstehende Hindernis muß auf seiten des Verpflichteten vorliegen und darin bestehen, daß dieser sich aus Rechtsgründen vorübergehend der Leistung entziehen kann (BGHZ 10, 310, 311).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Dies wurde von der Rechtsprechung zB für eine Vermögenssperre nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 52 (vgl BGHZ 10, 310) und hinsichtlich der Schließung Berliner Banken im April 1945 (vgl BGH BB 1955, 880) bejaht.
  • BGH, 07.05.1998 - IX ZR 139/97

    Verjährung des anwaltlichen Honoraranspruchs bei zu niedriger Festsetzung des

    Hiermit sind nicht nur Einreden im rechtstechnischen Sinne, sondern alle Fallgestaltungen gemeint, in denen der Durchsetzung des Anspruchs vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (BGHZ 10, 310, 311; BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 136/97, WM 1998, 355, 356 m.w.N., zum Abdruck in BGHZ bestimmt).

    Die von der Rechtsprechung gemachte Einschränkung, das der Geltendmachung des Anspruchs entgegenstehende Hindernis müsse "auf der Seite des Verpflichteten" vorliegen (BGHZ 10, 310, 311), nimmt die hier zu beurteilenden Fälle nicht aus dem Anwendungsbereich des § 202 Abs. 1 BGB aus.

    Mit ihr ist nur gesagt, daß dem Verpflichteten ein - wenn auch nicht eine Einrede begründender - Weigerungsgrund zur Seite stehen muß (MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl. § 202 Rdnr. 5), was nicht zutrifft, wenn der Gläubiger lediglich etwa infolge einer Vermögensbeschlagnahme seinen Anspruch nicht durchsetzen kann (BGHZ 10, 310, 311; BGH, Urt. v. 2. Juli 1963 - VI ZR 299/62, NJW 1963, 2019; vgl. auch Urt. v. 26. September 1969 - V ZR 122/65, WM 1969, 1348, 1349).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Ob dem gefolgt werden kann oder die dagegen von der Revision erhobenen Einwendungen durchgreifen (vgl. zur Hemmung der Verjährung Senatsurteil BGHZ 10, 310), bedarf nicht der Entscheidung.
  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89

    Im Handelsregister gelöschte GmbH; Wiedereintragungsfähiges Rechtssubjekt;

    Wenn auch der Eintritt einer Hemmung nach § 202 Abs. 1 BGB das Vorliegen einer Einrede im technischen Sinne nicht zur Voraussetzung hat, muß doch ein Umstand vorliegen, der den Verpflichteten vorübergehend gegen die Inanspruchnahme schützt (BGHZ 10 S. 310, 311 = DB 1953 S. 904).

    Es genügt nicht, daß der Berechtigte subjektiv zu Recht von einem in Wirklichkeit nicht gegebenen Hindernis ausgeht (BGHZ 10 S. 310 = DB 1953 S. 904; MünchKomm-von Feldmann, BGB, 2. Aufl., § 202 Rdnr. 5).

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Wesentliches Merkmal eines solchen Stillhalteabkommens ist es, daß der Schuldner nach dem Parteiwillen - wenn auch nur vorübergehend - zur Verweigerung der Leistung berechtigt sein soll, der Geltendmachung des Anspruchs also vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegensteht (vgl. BGHZ 10, 310, 311; BGH Urteil vom 6. Februar 1964 - VII ZR 99/62 = VersR 1964, 611, 613; BGH NJW 1973, 316, 317; OLG München, OLGZ 1967, 154, 155; KG MDR 1972, 514; Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 202 Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 37. Aufl., § 202 Anm. 2).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

    Dies wurde von der Rechtsprechung zB für eine Vermögenssperre nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 52 (vgl BGHZ 10, 310) und hinsichtlich der Schließung Berliner Banken im April 1945 (vgl BGH BB 1955, 880) bejaht.
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R

    Wartezeit für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

    Dies wurde von der Rechtsprechung zB für eine Vermögenssperre nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 52 (vgl BGHZ 10, 310) und hinsichtlich der Schließung Berliner Banken im April 1955 (vgl BGH, BB 1955, 880) bejaht.
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Sozialversicherungsträgers bei

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einem Palle, in dem der Betrieb dos Berechtigten unter das Gesetz Nr, 52 der Militärregierung gestellt war, entschieden, daß eine auf Seiten des Berechtigten vorliegende Behinderung an der Geltendmachung des Anspruchs keine Hemmung der Verjährung ii-Aeh § 202 BGB bewirkt, sondern eine Hemmung nach § 203 BGB zur Folge hat (BGHZ 10, 310), Diese Entscheidung steht aber nicht der Annahme entgegen, daß die Verjährung der Klageansprücho in dem jetzt zu entscheidenden Palle nach § 202 Abs, 1 gehemmt war.

    Das ist aber auch nach dem Urteil BGHZ 10, 310 einer der Fälle, in denen die Verjährung nach § 202 Abs, 1 BGB gehemmt ist.

  • BGH, 26.05.1955 - III ZR 9/54

    Rechtsmittel

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 10, 310).

    Unbedenklich sind die von der Revision auch nicht angegriffenen Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht darlegt, daß die Erhebung der Verjährungseinrede nicht als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden könne, weil die besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit, die Arbeit der Verwaltung mit unzureichendem, ungeschultem und oft unzuverlässigem Personal, der Beklagten die Aufklärung des Sachverhalts in hohem Maße erschwere (vgl. III ZR 236/52 vom 24. September 1953 S. 10, insoweit in BGHZ 10, 310 nicht abgedruckt).

  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

  • BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63

    Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag - Unterbrechung der Verjährung durch

  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 41/66

    Rückgriffsanspruch gegen einen Rechtsanwalt - Schuldhaftes Eintretenlassen der

  • BGH, 06.10.1967 - IV ZR 105/66

    Beginn der Verjährung des Unterhaltsanspruchs des scheinehelichen Kindes gegen

  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 62/53

    Schmerzensgeld und Sozialversicherung

  • KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Köln, 03.03.1997 - 12 U 152/96
  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 122/65

    Extraterritorialität ausländischer Staaten bei privatrechtlicher Betätigung

  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 191/61
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 175/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1966 - Ib ZR 94/64
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 4/56

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 1 U 102/89
  • BGH, 28.04.1960 - VII ZR 70/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1955 - III ZR 98/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1955 - I ZR 186/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1954 - VI ZR 183/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1954 - I ZR 198/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 50/63

    Widerklageantrag eines Handelsvertreters auf Auskunfterteilung bezüglich

  • BGH, 16.05.1955 - II ZR 249/54

    Rechtsmittel

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