Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,646
BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86 (https://dejure.org/1987,646)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1987 - VII ZR 364/86 (https://dejure.org/1987,646)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1987 - VII ZR 364/86 (https://dejure.org/1987,646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch - Bauträger - Verjährung - Gesamtentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, § 631
    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger: Verjährung des Anspruches auf Erstattung von Erschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 167
  • NJW 1988, 483
  • NJW-RR 1988, 276 (Ls.)
  • MDR 1988, 308
  • DB 1988, 546
  • BauR 1988, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Auch für die Frage, nach welchem Recht der Vergütungsanspruch zu beurteilen ist, kommt es bei neuerrichteten Häusern oder Eigentumswohnungen auf den mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. dazu Senatsurteil NJW 1982, 2243) nicht an.
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80

    Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Soweit der Senat sich mit vergleichbaren Sachverhalten zu befassen und dabei die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden hatte, ging es allein um restlichen Werklohn für Bauleistungen; der für das Grundstück oder den Grundstücksanteil vereinbarte Preis war schon gezahlt und stand daher außer Streit (BGHZ 74, 273, 275 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78]; Urt. v. 9. Oktober 1980 - VII ZR 65/80 = ZfBR 1981, 14, 15 = BauR 1981, 74, 75 - insoweit in NJW 1981, 273 nicht abgedruckt; ebenso OLG Düsseldorf OLGZ 77, 198, 200; vgl. ferner Ingenstau/Korbion, VOB 10. Aufl. Anh. zu Teil A Rdn. 71 e; Locher/Koeble, Baubetreuungs- und Bauträgerrecht 4. Aufl. Rdn. 446).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Insoweit ist die Rechtslage nicht anders als dort, wo es um die Gewährleistung geht (dazu vgl. zuletzt die Senatsurteile NJW 1987, 2373 und vom 17. September 1987 BGHZ 101, 350, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Entstanden im Sinne dieser Vorschriften ist ein Anspruch der vorliegenden Art, wenn er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage - auch der Feststellungsklage - durchgesetzt werden kann (Senatsurteil BGHZ 79, 176, 177/178 mit Nachw.).
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Vergütungsanspruch eines Bauträgers, der sich zur Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils und zugleich zur Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verpflichtet hat, ausschließlich Werkvertragsrecht und damit die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden ist, wenn die Vertragspartner für beide Leistungsteile ein einheitliches Entgelt vereinbart hatten (Senatsurteile BGHZ 72, 229, 233; NJW 1979, 2193; 1981, 1665).
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Vergütungsanspruch eines Bauträgers, der sich zur Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils und zugleich zur Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verpflichtet hat, ausschließlich Werkvertragsrecht und damit die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden ist, wenn die Vertragspartner für beide Leistungsteile ein einheitliches Entgelt vereinbart hatten (Senatsurteile BGHZ 72, 229, 233; NJW 1979, 2193; 1981, 1665).
  • BGH, 23.06.1981 - V ZR 148/80

    Vergütung von Erschließungsleistungen: Verjährung

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Dort hatte der Veräußerer eines Grundstücks sich zwar nicht zur Bebauung verpflichtet, wohl aber mit dem Erwerber außerdem vereinbart, daß dieser anteilig die Kosten zu tragen habe, die bei der vom Veräußerer durchgeführten, gegenüber der Gemeinde geschuldeten Erschließung entstehen würden (NJW 1982, 325 mit zust. Ausführungen von Dilcher JZ 1983, 825, 827).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Soweit der Senat sich mit vergleichbaren Sachverhalten zu befassen und dabei die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden hatte, ging es allein um restlichen Werklohn für Bauleistungen; der für das Grundstück oder den Grundstücksanteil vereinbarte Preis war schon gezahlt und stand daher außer Streit (BGHZ 74, 273, 275 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78]; Urt. v. 9. Oktober 1980 - VII ZR 65/80 = ZfBR 1981, 14, 15 = BauR 1981, 74, 75 - insoweit in NJW 1981, 273 nicht abgedruckt; ebenso OLG Düsseldorf OLGZ 77, 198, 200; vgl. ferner Ingenstau/Korbion, VOB 10. Aufl. Anh. zu Teil A Rdn. 71 e; Locher/Koeble, Baubetreuungs- und Bauträgerrecht 4. Aufl. Rdn. 446).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78

    Verjährung des Anspruchs auf das einheitlich für Grundstücksanteil und

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Vergütungsanspruch eines Bauträgers, der sich zur Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils und zugleich zur Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verpflichtet hat, ausschließlich Werkvertragsrecht und damit die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden ist, wenn die Vertragspartner für beide Leistungsteile ein einheitliches Entgelt vereinbart hatten (Senatsurteile BGHZ 72, 229, 233; NJW 1979, 2193; 1981, 1665).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
    Insoweit ist die Rechtslage nicht anders als dort, wo es um die Gewährleistung geht (dazu vgl. zuletzt die Senatsurteile NJW 1987, 2373 und vom 17. September 1987 BGHZ 101, 350, jeweils mit Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1976 - 9 U 28/76
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auch aus der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 83, 354, 358; 153, 101, 107; BGHZ 73, 363, 365; 102, 167, 171 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH, Urteil vom 11. März 1987 - IV a ZR 290/85 = WuM 1987, 631 unter II 2 - insoweit in BGHZ 100, 132 nicht abgedruckt) nicht selten gebrauchten Formulierung, für den Verjährungsbeginn reiche es bei einer noch nicht bezifferten oder noch nicht bezifferbaren Forderung aus, wenn der Gläubiger seinen Anspruch zwar noch nicht mit einer Leistungsklage geltend machen, aber zumindest eine Feststellungsklage erheben könne, läßt sich für den Standpunkt des vorlegenden Gerichts nichts herleiten.
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    a) Daß die Ansprüche der Klägerin auf Erstattung der umlagefähigen Erschließungskosten der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterlagen (vgl. BGH, Urt. v. 23. Juni 1981 - V ZR 148/80, NJW 1982, 325; ferner BGHZ 72, 229, 233; 74, 273, 275 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78]; 102, 167, 169 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH, Urt. v. 12. Juli 1979 - VII ZR 159/78, NJW 1979, 2193; v. 12. März 1981 - VII ZR 117/80, NJW 1981, 1665, 1666), zieht die Revision allerdings nicht in Zweifel.
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können (Fortführung von BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]).

    Dieser Anspruch verjährt - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt und die Revision nicht beanstandet - nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH NJW 1982, 325).

    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).

    Für den Eintritt der Fälligkeit des der Klägerin zustehenden Anspruchs ist somit entscheidend, wann die Klägerin eine solche Abrechnung hätte vornehmen können (Senatsurteil BGHZ 102, 167, 171) [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86].

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2007 - 4 U 97/07

    Probleme des "Abtretungsmodells"

    Es besteht auch kein Bedürfnis für eine solche Aufspaltung zur Anwendung unterschiedlicher Verjährungsvorschriften, zumal es häufig an klaren Abgrenzungskriterien für die Aufteilung des Entgelts in einen Grundstückskaufpreis und einen Werklohn fehlt (BGH NJW 1979, 2193, juris Rdn. 11; NJW 1988, 483, juris Rdn. 7).

    Wie bei anderen Mischverträgen ist der einheitliche Vergütungsanspruch auch hinsichtlich der Verjährungsvorschriften einheitlich nach den Leistungen zu beurteilen, die bei weitem überwiegen und dem Vertragsverhältnis sein charakteristisches Gepräge geben (BGH NJW 1979, 2193, juris Rdn. 12, NJW 1988, 483, juris Rdn. 7).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen in Fällen aufgegliederten Gesamtentgelts für die Teile, bei denen es um restlichen Werklohn für Bauleistungen ging, die Verjährungsvorschrift des § 196 BGB a.F. angewendet (BGH NJW 1988, 483, juris Rdn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 299/88

    Anspruch auf anteilige Erstattung von Erschließungskosten für ein Baugebiet gegen

    Dieser Anspruch verjährt - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt und die Revision nicht beanstandet - nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH NJW 1982, 325).

    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).

    Für den Eintritt der Fälligkeit des der Klägerin zustehenden Anspruchs ist somit entscheidend, wann die Klägerin eine solche Abrechnung hätte vornehmen können (Senatsurteil BGHZ 102, 167, 171) [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86].

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 300/88

    Anspruch auf anteilige Erstattung von Erschließungskosten für ein Baugebiet gegen

    Dieser Anspruch verjährt - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt und die Revision nicht beanstandet - nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH NJW 1982, 325).

    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).

    Für den Eintritt der Fälligkeit des der Klägerin zustehenden Anspruchs ist somit entscheidend, wann die Klägerin eine solche Abrechnung hätte vornehmen können (Senatsurteil BGHZ 102, 167, 171) [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86].

  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 349/03

    Fälligkeit der Honorarforderung eines Architekten

    Sie kann insbesondere nicht auf die in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 5. November 1987 (VII ZR 364/86, BGHZ 102, 167 ff.) gestützt werden.
  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 55/20

    Verjährung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag

    Nach der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform vertrat der BGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. sei anwendbar (BGH NJW 1988, 483; NJW 1979, 2193; NJW 1979, 156).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

    Es geht deshalb auch nicht um einen Fall, in dem sich die Frage stellt, ob bei einem aufgegliederten Gesamtentgelt die kurze Verjährungsfrist für sämtliche Vergütungsteile gilt (vgl. BGHZ 102, 167, 170 f.) oder für deren spiegelbildliches Gegenstück bei der Abwicklung von Retouren.
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Bezüglich des Beginns der Verjährung kommt es insoweit darauf an, wann dem Betreuer dies möglich ist (vgl. BGHZ 102, 167/171).
  • OLG Köln, 19.12.1990 - 2 U 64/90

    Streitverkündung; Anwaltshaftung; Prozeß; Anspruch auf Schadloshaltung;

  • OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 12/03

    Honoraransprüche für die Erbringung von Sachverständigenleistungen; Abhängigkeit

  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99

    Wandelungsklage des Wohnungseigentumskäufers: Erlöschen des Wandelungsrechts

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03

    Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen

  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 65/20

    Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist beim Bauträgervertrag?

  • OLG Zweibrücken, 02.05.2002 - 4 U 29/00

    Kauf einer fast fertigen Wohnung ist ein Bauträgervertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht