Rechtsprechung
BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung - Amtspflichtverletzung - Notar - Kenntnis - Ersatzmöglichkeit - Feststellungsklage
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Beginn der Verjährungsfrist des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839, § 852 Abs. 1; BNotO § 19
Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzanspruch gegen Notar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 102, 246
- NJW 1988, 1146
- NJW-RR 1988, 658 (Ls.)
- MDR 1988, 405
- DNotZ 1988, 388
- VersR 1988, 514
- WM 1988, 420
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75
Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Im Falle einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung ist - von hier nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen - weitere Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist die Kenntnis des Geschädigten von dem Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH Urt. vom 21. September 1976 - VI ZR 69/75, NJW 1977, 198; Senatsurt. vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 13/85, NJW 1986, 1866, 1867 jeweils m. w. Nachw.).Ob danach die Verjährungsfrist bereits beginnt, wenn der Geschädigte nur mit der Möglichkeit eines teilweisen Ausfalls rechnet (verneinend BGH Urt. vom 21. September 1976 aaO), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
c) Soweit der VI. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 21. September 1976 (aaO) engere Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungsfrist aufstellt, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen.
- BGH, 11.04.1967 - VI ZR 186/65
Klage gegen einen Notar auf Schadensersatz aus schuldhafter Amtspflichtverletzung …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Als solche kommt nicht jede denkbare Möglichkeit in Betracht, sondern nur eine, die begründete Aussicht auf Erfolg bietet (BGH Urt. vom 11. April 1967 - VI ZR 186/65, VersR 1967, 711, 712).Die für den Fristbeginn erforderliche Kenntnis des Verletzten vom Fehlen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten braucht nicht weiterzugehen, als es den Erfordernissen entspricht, die hinsichtlich des Fehlens anderweitiger Ersatzmöglichkeiten bei der Geltendmachung der Amtshaftungsansprüche erfüllt sein müssen (BGH Urteile vom 28. April 1964 - VI ZR 291/62, VersR 1964, 751, 752; vom 11. April 1967 - VI ZR 186/65, VersR 1967, 711, 712; Haug DNotZ 1977, 472, 479 f.).
- BGH, 26.03.1982 - V ZR 12/81
Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei Beurkundung einer Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Für den Verjährungsbeginn ausreichend ist im allgemeinen eine solche Kenntnis, die es dem Verletzten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 48, 181, 183 [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66]; BGH Urt. vom 26. März 1982 - V ZR 12/81, VersR 1982, 653, 654 = WM 1982, 615, 616).Auch die Entscheidungen des V. Zivilsenats, die für den Beginn der Verjährung noch auf die zur Zulässigkeit einer Amtshaftungsklage ergangene frühere Rechtsprechung abstellen (Urteile vom 20. September 1968 - V ZR 50/67, VersR 1968, 1186, 1188; vom 26. März 1982 - V ZR 12/81, VersR 1982, 653, 654 = WM 1982, 615, 616), nötigen nicht zu einer Vorlage der Sache an den Großen Senat nach § 136 GVG.
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Für den Verjährungsbeginn ausreichend ist im allgemeinen eine solche Kenntnis, die es dem Verletzten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 48, 181, 183 [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66];… BGH Urt. vom 26. März 1982 - V ZR 12/81, VersR 1982, 653, 654 = WM 1982, 615, 616). - BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Die für den Fristbeginn erforderliche Kenntnis des Verletzten vom Fehlen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten braucht nicht weiterzugehen, als es den Erfordernissen entspricht, die hinsichtlich des Fehlens anderweitiger Ersatzmöglichkeiten bei der Geltendmachung der Amtshaftungsansprüche erfüllt sein müssen (BGH Urteile vom 28. April 1964 - VI ZR 291/62, VersR 1964, 751, 752; vom 11. April 1967 - VI ZR 186/65, VersR 1967, 711, 712; Haug DNotZ 1977, 472, 479 f.). - BGH, 21.01.1957 - III ZR 93/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Der III. Zivilsenat hat nur vor der Änderung seiner Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs den Beginn der Verjährung davon abhängig gemacht, daß dem Geschädigten in Fällen der vorliegenden Art die Höhe des Ausfalls bekannt ist (Urteile vom 21. Januar 1957 - III ZR 93/56, VersR 1957, 201; vom 14. Januar 1960 - III ZR 3/59, VersR 1960, 325, 326). - BGH, 14.01.1960 - III ZR 3/59
Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährungsfrist für einen …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Der III. Zivilsenat hat nur vor der Änderung seiner Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs den Beginn der Verjährung davon abhängig gemacht, daß dem Geschädigten in Fällen der vorliegenden Art die Höhe des Ausfalls bekannt ist (Urteile vom 21. Januar 1957 - III ZR 93/56, VersR 1957, 201; vom 14. Januar 1960 - III ZR 3/59, VersR 1960, 325, 326). - BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch insoweit die Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gelockert und läßt eine Feststellungsklage bereits dann zu, wenn der Verletzte die Höhe dessen, was ihm aus einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zufließen könnte, ebenso wie die Höhe seiner Schäden noch nicht genau zu übersehen vermag (BGH Urteile vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829; vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, 239;… Kreft aaO). - BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch insoweit die Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gelockert und läßt eine Feststellungsklage bereits dann zu, wenn der Verletzte die Höhe dessen, was ihm aus einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zufließen könnte, ebenso wie die Höhe seiner Schäden noch nicht genau zu übersehen vermag (BGH Urteile vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829; vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, 239;… Kreft aaO). - BGH, 20.09.1968 - V ZR 50/67
Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs; Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Auch die Entscheidungen des V. Zivilsenats, die für den Beginn der Verjährung noch auf die zur Zulässigkeit einer Amtshaftungsklage ergangene frühere Rechtsprechung abstellen (Urteile vom 20. September 1968 - V ZR 50/67, VersR 1968, 1186, 1188; vom 26. März 1982 - V ZR 12/81, VersR 1982, 653, 654 = WM 1982, 615, 616), nötigen nicht zu einer Vorlage der Sache an den Großen Senat nach § 136 GVG. - BGH, 31.10.1985 - IX ZR 13/85
Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gegen einen Notar; Kenntnis …
- BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Die danach erforderliche Kenntnis hat der Betroffene, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt kennt, daß er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (BGHZ 102, 246, 248;… BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 653).Deshalb muß sich hier die gemäß § 852 Abs. 1 BGB erforderliche Kenntnis darauf erstrecken, daß der Schaden jedenfalls nicht vollständig auf andere Weise gedeckt werden kann (BGHZ 102, 246, 248 f; 121, 65, 71;… BGH, Urt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 13/85, NJW 1986, 1866, 1867;… v. 21. März 1989 - IX ZR 155/88, BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Verjährung 2; v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, NJW 1993, 2741, 2744).
Nach ständiger Rechtsprechung beginnt für Amtshaftungsansprüche, bei denen der Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zur Schlüssigkeit der Klage gehört, die Verjährungsfrist schon zu dem Zeitpunkt, in dem der Kläger sich hinreichende Klarheit hätte verschaffen können, daß ein Ersatzanspruch gegen andere Personen seinen Schaden nicht vollständig deckte (vgl. BGHZ 102, 246; 125, 65, 71).
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum …
Dann ist er in der Regel in der Lage, eine - die Verjährung unterbrechende (oder nach neuem Recht hemmende) - hinreichend aussichtsreiche und ihm daher zumutbare Klage zu erheben (vgl. BGHZ 102, 246, 248; Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 f; BGHZ 138, 247, 252). - BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18
Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung …
Steht nämlich fest, dass durch die anderweitige Ersatzmöglichkeit der Schaden keinesfalls in voller Höhe ausgeglichen wird, kann der Geschädigte Feststellungsklage hinsichtlich des gesamten Amtshaftungsanspruchs erheben und dabei der Möglichkeit eines teilweisen Schadensersatzes von dritter Seite Rechnung tragen, indem er beantragt, die Ersatzpflicht des Amtsträgers festzustellen, soweit sein Schaden nicht anderweitig gedeckt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1987 - IX ZR 162/86, BGHZ 102, 246, 249 f und BeckOGK/Dörr).Da eine einheitliche Entstehung des Amtshaftungsanspruchs - wie bereits dargelegt - auch dann anzunehmen ist, wenn nur für einen Teil des Schadens nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB beziehungsweise § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO eine anderweitige Ersatzmöglichkeit fehlt und es für die den Verjährungsbeginn auslösende Kenntnis nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausreicht, wenn der Geschädigte weiß, dass die in Betracht kommende anderweitige Ersatzmöglichkeit seinen Schaden teilweise nicht deckt (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1987 - IX ZR 162/86, BGHZ 102, 246, 249 f), vollzieht sich die kenntnisabhängige Verjährung dieses Anspruchs einheitlich.
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05
Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften
Dann ist der Geschädigte in der Regel in der Lage, eine - die Verjährung unterbrechende (oder nach neuem Recht hemmende) - hinreichend aussichtsreiche und ihm daher zumutbare Klage zu erheben (vgl. BGHZ 102, 246, 248 ; Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 f ; BGHZ 138, 247, 252) . - BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Deshalb muß sich die gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderliche Kenntnis weiter darauf erstrecken, daß der Schaden jedenfalls nicht vollständig auf andere Weise gedeckt werden kann (BGHZ 102, 246, 248 f.; 121, 65, 71; BGH, Urteil vom 18. April 2002 - IX ZR 72/99 - NJW 2002, 2787, 2788, insoweit in BGHZ 150, 319 nicht abgedruckt). - OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
Haftung des Gerichtsgutachters in einem Strafverfahren: Strafverurteilung eines …
Dementsprechend ist auch für vergleichbare Arzthaftungsprozesse in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche erst dann beginnt, wenn der Patient als medizinischer Laie die Tatsachen kennt, aus denen sich ein ärztliches Fehlverhalten im Sinne eines Abweichens des Arztes vom ärztlichen Standard ergibt (BGHZ 102, 246, 248;… BGH a. a. O. m. w. N.). - BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99
Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …
Wegen der subsidiären Haftung des Notars im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO) läuft die Verjährungsfrist erst, wenn der Geschädigte weiß, daß er nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag; insoweit genügt die Kenntnis, daß die anderweitige Ersatzmöglichkeit wenigstens einen Teil des Schadens nicht deckt (BGHZ 102, 246, 250 ff; 121, 65, 71). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98
Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar
bb) Für die Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (BGHZ 102, 246, 248).In einem solchen Fall beginnt die Verjährung erst mit der Kenntnis vom Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit; denn solange der Geschädigte nicht darzulegen vermag, daß er auf andere Weise keinen Ersatz erlangen kann, ist ihm die Erhebung einer (Feststellungs-)Klage, die schon aus diesem Grunde keinen Erfolg haben könnte, nicht zuzumuten (BGHZ 102, 246, 248 f; 121, 65, 71).
- OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 8 U 6/10
Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter den Gesamtschuldnern; …
Für den Verjährungsbeginn ist im allgemeinen eine solche Kenntnis ausreichend, die es dem Ausgleichsberechtigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (BGH, Urteil vom 26.11.1987 - IX ZR 162/86 -, BGHZ 102, 246, Rn. 11).Für den Verjährungsbeginn ist im allgemeinen eine solche Kenntnis ausreichend, die es dem Ausgleichsberechtigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (BGH, Urteil vom 26.11.1987 - IX ZR 162/86 -, BGHZ 102, 246, Rn. 11).
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11
Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund …
Denn eine Klageerhebung ist bereits dann zumutbar, wenn die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat; es ist nicht erforderlich, dass die Klage risikolos möglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1987 - IX ZR 162/86, BGHZ 102, 246, 248;… vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 Rn. 27;… vom 14. Januar 2010 - VII ZR 213/07, NJW 2010, 1195 Rn. 13; jeweils mwN). - BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06
Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen …
- BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
- OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine …
- BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91
Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur …
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 249/11
Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund …
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 223/02
Unterbrechung der Verjährung durch Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit
- KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnisse des Verletzten
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98
Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge
- BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94
Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar
- OLG Brandenburg, 29.07.2010 - 5 U 142/06
Bauträgervertrag: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der …
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98
Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 151/11
Rückforderungsansprüche von Gaskunden wegen unwirksamer Gaspreisanpassung: …
- BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97
Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße
- BGH, 17.06.1999 - IX ZR 100/98
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Notar
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11
Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund …
- BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines …
- BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97
Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06
Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der …
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …
- BGH, 21.04.1994 - IX ZR 150/93
Anforderungen an die Aufklärung des Rechtsanwalts hinsichtlich des …
- BGH, 21.03.1989 - IX ZR 155/88
Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung eines …
- BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung
- BGH, 26.03.1992 - IX ZR 108/91
Verjährung des Ersatzanspruchs aus ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung
- OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
Verkehrsunfallhaftung: Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Kollision …
- OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen
- BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 152/11
Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund …
- OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater
- OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im …
- OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 130/93
Die bloße Beleihung eines Unternehmers löst noch keine Haftung der beleihenden …
- OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 U 75/15
Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen aus abgetretenen Forderungen …
- OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
Amtshaftung des Urkundsnotars: Verweisung des Anspruchstellers auf eine früher …
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 305/94
Auslösung des Verjährungsbeginns durch grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis
- KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
Gesellschaftsrecht: Durchsetzungssperre bei isolierter Geltendmachung eines …
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 138/92
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen …
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91
Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des …
- LG Wuppertal, 11.08.2010 - 3 O 68/10
Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit der …
- OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 4 U 218/14
Amtshaftungsanspruch wegen unterlassener Überprüfung der Änderung einer …
- OLG Celle, 26.01.2005 - 3 U 239/04
Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten; Anderweitige Ersatzmöglichkeit; …
- OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 2 U 11/07
Hemmung der Verjährung: Hinreichende Individualisierung eines Mahnbescheides; …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend …
- LG München II, 30.05.2018 - 11 O 1153/17
Zur Subsidiarität der Notarhaftung bei fahrlässiger Amtspflichtverletzung.
- OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14
Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer …
- OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf Konkursantragspflicht
- AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
- OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch …
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
- OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02
Haftung des Steuerberaters für Beratungsfehler bei unerlaubter Rechtsberatung
- OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 4 U 45/11
Schadensersatzprozess: Fortdauer der mit einem außergerichtlichen Vergleich …
- OLG Hamm, 02.02.2011 - 12 U 119/10
Begriff der Entstehung eines Einspruchs i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
Verjährung eines Anspruchs wegen Schädigung durch Holzschutzmittel
- OLG München, 07.05.2015 - 23 U 3139/14
Titulierung einer Forderung gegen einen in der Wohlverhaltensphase befindlichen …
- BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89
Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Betrügerische Warentermingeschäfte - …
- LG Düsseldorf, 28.11.2019 - 8 O 432/18
- AG Mönchengladbach, 29.08.2013 - 29 C 183/13
Verjährung des Anspruchs eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung gezahlter …
- LG Düsseldorf, 29.09.2009 - 2b O 286/08
Feuerwehr, Bereitschaftsdienst, Entschädigung
- OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96
Beendigung der Verjährungshemmung wegen Einschlafens der Verhandlungen
- OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
Ersatzfähigkeit des durch den Verkauf von Anteilen einer an einer GmbH …
- AG Mönchengladbach, 25.11.2013 - 5 C 600/13
Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aufgrund Abschlusses eines …
- AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
Darlehen, Bearbeitungsgebühr, ungerechtfertigte Bereichung, Preishauptabrede, …
- AG Mönchengladbach, 25.09.2013 - 36 C 545/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr i.R.d. …
- OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 2 U 121/19
- OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 69/98
Schadensersatz; Ertragseinbuße; Verjährung; Eigentumsverletzung; …
- LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche entstehen im Zeitpunkt der …
- BGH, 10.04.1990 - VI ZR 175/89
Verjährung bei Kenntniserlangung durch polizeiliche Vernehmung - Verluste bei …
- OLG Bremen, 11.05.1988 - 3 U 17/88
Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Beginn der Verjährungsfrist im …