Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,31
BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,31) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Nicht geprüfte Gerichtsstandsbehauptung

§ 36 Nr. 6 ZPO gilt auch, wenn ein Gericht nach Verweisung die "Übernahme des Verfahrens abgelehnt" hat;

§ 281 Abs. 2 ZPO aF, auch eine prozeßordnungswidrige Verweisung hat i.d.R. Bindungswirkung, Grenze: Willkür und Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweisung eines Rechtsstreites - Schlüssige Darlegung der Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung - Bindung an einen gerichtlichen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit des Verweisungsbeschlusses - Anspruch auf rechtliches Gehör in ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 218 Abs. 2 S. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 128, 281 Abs. 1
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 338
  • NJW 1988, 1794
  • MDR 1988, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (249)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86

    Bindungswirkung eines Beschlusses über die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Entsprechend seiner Zielsetzung, aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen, gilt § 281 Abs. 2 ZPO auch für auf solchen Verfahrensfehlern beruhende Beschlüsse (BGHZ 1, 341, 342 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]; BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).

    Anders liegt es jedoch dann, wenn - wie häufig in Verfahren der vorliegenden Art - das Gericht dem Gegner eine angemessene Frist zur Äußerung setzt und aus der richterlichen Verfügung oder sonst aus den Umständen hervorgeht, daß vor einer demnächst ohne mündliche Verhandlung zu treffenden Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Ein Recht auf mündliche Verhandlung folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 5, 9, 11 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 9, 231, 235 f. [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56] = NJW 1959, 1124; 60, 175, 210 f.; Stein/Jonas/Leipold, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., vor § 128 Rdn. 31).
  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Ein Recht auf mündliche Verhandlung folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 5, 9, 11 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 9, 231, 235 f. [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56] = NJW 1959, 1124; 60, 175, 210 f.; Stein/Jonas/Leipold, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., vor § 128 Rdn. 31).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Verschiedene ordentliche Gerichte, die Amtsgerichte Peine und München haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch unanfechtbaren Beschluß (§ 281 Abs. 2 Satz 1 ZPO), letzteres durch eine seine Zuständigkeit abschließend verneinende Entscheidung, die sachlich als Rückverweisung anzusehen ist und als solche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Anforderungen genügt, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGHZ 17, 168, 170 f. [BGH 02.05.1955 - I ARZ 213/54]; 71, 15, 17) [BGH 22.02.1978 - IV ARZ 10/78].
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Entsprechend seiner Zielsetzung, aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen, gilt § 281 Abs. 2 ZPO auch für auf solchen Verfahrensfehlern beruhende Beschlüsse (BGHZ 1, 341, 342 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]; BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Verschiedene ordentliche Gerichte, die Amtsgerichte Peine und München haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch unanfechtbaren Beschluß (§ 281 Abs. 2 Satz 1 ZPO), letzteres durch eine seine Zuständigkeit abschließend verneinende Entscheidung, die sachlich als Rückverweisung anzusehen ist und als solche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Anforderungen genügt, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGHZ 17, 168, 170 f. [BGH 02.05.1955 - I ARZ 213/54]; 71, 15, 17) [BGH 22.02.1978 - IV ARZ 10/78].
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Entbehrt der Beschluß jeglicher Rechtsgrundlage, ist er willkürlich gefaßt oder beruht er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen, kommt ihm keine Bedeutung zu (BGHZ 71, 69, 72 f.) [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78].
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß und die diesem Beschluß zugrundeliegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 2, 278, 279 f. [BGH 06.06.1951 - II ZR 16/51], st. Rspr.).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Die Klägerin hat mit ihrem Schriftsatz vom 6. Oktober 2005 den in der Anordnung des schriftlichen Verfahrens ohne Zustimmung der Parteien liegenden Verfahrensfehler nicht gerügt, obwohl ihr die fehlende Zustimmung beider Parteien bekannt war (vgl. auch BGH, BGHZ 102, 338, 340 f.).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Das genügt, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (BGHZ 102, 338, 339 f.).

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht