Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Sequesters entsprechend § 82 KG

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Obhutspflichten des Sequesters

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Obhutspflicht des Sequesters auch für voll mit Absonderungsrechten belastetes Grundstück ("Feuerversicherung")

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    KO § 82, § 106 Abs. 1 S. 2; VerglO § 42

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 105, 230
  • NJW 1989, 1034
  • ZIP 1988, 1411
  • MDR 1989, 156
  • WM 1988, 1610
  • BB 1988, 2134
  • DB 1989, 624
  • Rpfleger 1989, 122



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00  

    Insolvenzrecht - Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Andererseits sind mit Bezug auf entbehrliche Gegenstände unnötige Kosten zu vermeiden, vor allem, wenn diese im Hinblick auf § 55 Abs. 2 InsO oder öffentlich-rechtliche Pflichten zu Masseverbindlichkeiten führen würden; die Freigabe auch von fremdem Gut aus der verwalteten Masse - mindestens in Form einer Anregung an das Insolvenzgericht, den Sicherungsauftrag entsprechend einzuschränken (vgl. BGHZ 105, 230, 238 f) - kann deshalb zu prüfen sein (vgl. Heidelberger Kommentar/Kirchhof, aaO § 22 Rn. 4 a.E., 26).

    Gebäude sind im nötigen Umfang auch zugunsten der Grundpfandgläubiger versichert zu halten (BGHZ 105, 230, 237 f).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94  

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Der Sequester darf grundsätzlich nicht die gleichmäßige Befriedigung aller Konkursgläubiger im Konkursverfahren beeinträchtigen (vgl. BGHZ 105, 230, 240 m.w.N.; 118, 374, 379).

    Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung gegen das Schuldnervermögen während der Sequestration werden zu bloßen Konkursforderungen (BGHZ 105, 230, 243; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1990 - IX ZR 270/89, ZIP 1990, 1417, 1418 f).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98  

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    a) Ein nach § 106 KO bestellter Sequester haftet bei Verletzung seiner Pflichten den Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 82 KO (BGHZ 105, 230, 233 f).

    Zu den Beteiligten gehören auch - im Konkurs - Aus- und Absonderungsberechtigte; ihnen gegenüber ist der Sequester ebenfalls zur ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung im Rahmen des Sequestrationszwecks verpflichtet (BGHZ 105, 230, 235; Lüke ZIP 1989, 1, 3).

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