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   BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87   

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https://dejure.org/1988,240
BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87 (https://dejure.org/1988,240)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1988 - I ZR 219/87 (https://dejure.org/1988,240)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 (https://dejure.org/1988,240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung durch Verwendung eines für eine Ware erteilten Umweltzeichens - Umweltengel - Notwendigkeit der Angabe der Beziehung der Anerkennung "umweltfreundlich" zu Produkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Umweltengel; Werbung mit dem Umweltengel ohne nähere Spezifizierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3 -- "Umweltengel"
    Zulässigkeit der Werbung mit Umweltzeichen und mit dem Begriff der Umweltfreundlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 277
  • NJW 1989, 711
  • NJW-RR 1989, 430 (Ls.)
  • ZIP 1989, 128
  • MDR 1989, 326
  • GRUR 1991, 548
  • BB 1989, 236
  • DB 1989, 379
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 21.06.1988 - BT-Drs 11/2527
    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
    Der Verbraucher soll darauf vertrauen können, daß er im Rahmen eines bestimmten Marktsegments die umweltfreundlichste Produktvariante kauft (Antwort der Bundesregierung in BT-Drucks. 11/2527 v. 21.6.1988).
  • OLG Köln, 21.10.1987 - 6 U 58/87
    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
    Die dagegen eingelegte Berufung hat das Berufungsgericht (Urteil veröffentlicht in GRUR 1988, 51) mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß es die Beklagte verurteilt hat, es bei Meidung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, die Regalstopper in der vorstehend abgebildeten Art an den Regalböden anzubringen.
  • LG Köln, 27.01.1987 - 31 O 475/86
    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
    Gleichwohl bestehen in Einzelheiten noch weitgehend Unklarheiten, insbesondere über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe - wie etwa umweltfreundlich, umweltverträglich, umweltschonend oder bio - sowie der hierauf hindeutenden Zeichen (vgl. OLG Frankfurt WRP 1985, 271; OLG Düsseldorf GRUR 1988, 55; OLG Köln GRUR 1988, 630; LG Köln GRUR 1988, 53 und 59).
  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65

    Gesundheitswerbung für Spirituosen

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
    Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung (vgl. dazu BGHZ 47, 259, 261 - Gesunder Genuß) grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen.
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auch wenn dem Verbraucher die untersuchten Aspekte nicht im Einzelnen bekannt sind, geht er regelmäßig davon aus, das mit einem Prüfzeichen versehene Produkt sei anhand der Kriterien geprüft worden, die für die geprüfte Eigenschaft - wie vorliegend die Qualität und die Sicherheit des Haarentfernungs-Geräts - wesentlich seien, und erfülle die dafür maßgeblichen und seinen praktischen Bedürfnissen gerecht werdenden Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87, BGHZ 105, 277, 280 ff. - Umweltengel; BGH, GRUR 1991, 552, 554 - TÜV-Prüfzeichen; GRUR 2005, 877, 879 f. - Werbung mit Testergebnis; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2007, 16, 17).
  • OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21

    Werbeaussage "klimaneutral"

    Fehlen die gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maß die Gefahr einer kaufentscheidenden Täuschung der Verbraucher (grundlegend BGH NJW 1989, 711, 712 unter Ziff. II.2.a - Umweltengel; BGH GRUR 1996, 367 unt. Ziff. II.3a - Umweltfreundliches Bauen; OGH GRURInt 2013, 580, 583 unter Ziff. 2.2; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 16 - schnell biologisch abbaubar; OLG Koblenz wrp 2011, 1499, 1501 - CO²-neutral; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 2.182; krit. Büscher/ders., 2019, § 5 Rn. 348).

    Bei einer blickfangmäßigen Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses muss wegen der unterschiedlichen damit verbundenen Vorstellungen und Erwartungen darüber aufgeklärt werden, woraus sich die Umweltfreundlichkeit ergeben soll (BGH NJW 1989, 711 - Umweltengel; JurisPK-UWG/Diekmann, Stand 15.01.2021, § 5 Rn. 381).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Die genannten Bestimmungen sind wertbezogen, weil sie ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, auf das sie gestützt sind, dem Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, insbesondere dem Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 1 BImSchG; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1229; BGHZ 105, 277, 280 - Umweltengel).
  • OLG Hamburg, 02.05.2007 - 5 U 85/06

    Schnell biologisch abbaubar

    Mit der allgemeinen Anerkennung der Umwelt als eines wertvollen und schutzbedürftigen Gutes hat sich zunehmend ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, das dazu führt, dass der Verkehr vielfach Waren bevorzugt, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird (BGH GRUR 94, 828, 829 - Unipor-Ziegel; BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

    Eine Irreführungsgefahr ist daher in diesem Bereich der umweltbezogenen Werbung besonders groß (BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

    Erforderlich ist deshalb, dass der Werbende die in Bezug auf Umweltvorzüge aufgestellte Aussage durch konkrete Angaben erläutert, aus denen deutlich wird, wie er den in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff (z. B. "umweltfreundlich") versteht (BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

    Andernfalls führt er über die seinen Waren vom Verkehr beigelegten Eigenschaften irre (BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

    Fehlen die danach gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maße die Gefahr, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen irrigen Vorstellungen über die Beschaffenheit der angebotenen Ware hervorgerufen werden und sie dadurch in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden (BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

    Denn eine einschränkende Erläuterung durch das Wort "weil" kann bereits für sich genommen - je nach den Umständen des Einzelfalls - ungenügend sein (BGH NJW 89, 711, 712 - Umweltengel).

  • OLG Stuttgart, 25.10.2018 - 2 U 48/18

    Ocean bottle - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für vermeintlich

    Bei der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen bestehe ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt der Hinweise und verwendeten Begriffe, mit denen eine besondere Umweltschonung zum Ausdruck kommen solle (BGH, GRUR 1991, 548; GRUR 1991, 546, 547).
  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    Unabhängig davon, dass die Frage der Umweltverträglichkeit des von der Beklagten angebotenen Heizöls durch die Art seiner Bewerbung in den Blickpunkt der Erwägungen potentieller Kunden gerückt worden ist, ergibt sich das Gewicht der Informationen zu der beworbenen Kompensation außerdem aus dem bei erheblichen Teilen vorhandenen, in der öffentlichen Wahrnehmung weiter an Bedeutung gewinnenden Umweltbewusstsein und seiner - auch mit der Ansprache emotionaler Bereiche im Menschen einhergehenden - Eignung, das Marktverhalten großer Teile der Verbraucher erheblich zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10. November 2022 - 6 U 104/22, GRUR 2023 177 [unter II 5 b aa]).

    Solche Werbung ist angesichts vielfach unscharfer und mit unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen verknüpfter Begrifflichkeiten sowie des verbreitet nur geringen sachlichen Wissensstandes des allgemeinen Publikums über naturwissenschaftliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit einer erhöhten Irreführungsgefahr verbunden, was eine Beurteilung nach strengen Maßstäben und die Annahme weitgehender Aufklärungspflichten rechtfertigt, die dem Aufklärungsbedürfnis des angesprochenen Verkehrs über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe Rechnung tragen und deutlich sichtbar herausgestellte aufklärende Hinweise erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; Urteil vom 5. Dezember 1996 - I ZR 140/94 - umweltfreundliches Reinigungsmittel, GRUR 1997, 666 [unter II 2 b]; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - 4 U 57/21, GRUR-RS 2021, 31137 [unter II 2 c jj (1)]; s.a. Abschnitt 4.1.1 und 4.1.1.2 bis 4.1.1.4 der Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, Bekanntmachung der Kommission, ABl.

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94

    Umweltfreundliche Reinigungsmittel - Umweltbezogene Werbung;

    Der Senat ist aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen stets davon ausgegangen, daß es - wie den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist - eine absolute Umweltverträglichkeit grundsätzlich nicht gibt, vielmehr auch bei weitgehender Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten Restbelastungen der Umwelt verbleiben, sei es bei der Herstellung, der Verwendung oder der Entsorgung (vgl. BGHZ 105, 277, 282 Umweltengel; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 116/92, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; Urt. v. 14.12.1995 - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 987 - PVC-frei; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 180 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 72).

    Es kommt im Einzelfall darauf an, ob der Verkehr in der Aussage mehr als einen bloßen Hinweis auf das Angebot von allgemein umweltfreundlichen Waren und/oder auf ein allgemein umweltfreundliches Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 105, 277, 280 Umweltengel).

    Erwartet er - was angesichts der in Rede stehenden Produkte (Reinigungs- und Pflegemittel) und trotz der reklamehaft übertriebenen Fassung des Slogans naheliegend erscheint - aufgrund der Gesamtaufmachung der Werbung, daß die Produkte der Beklagten bestimmte Eigenschaften und eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen, die sie von einem gleichartigen, aber nicht als umweltfreundlich eingestuften Warenangebot abheben, so wird es darauf ankommen, ob die Produkte der Beklagten dieser Erwartung entsprechen (vgl. BGHZ 105, 277, 280 Umweltengel).

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Gefördert wird ein solches Kaufverhalten auch durch den Umstand, daß sich Werbemaßnahmen, die an den Umweltschutz anknüpfen, als besonders geeignet erweisen, emotionale Bereiche im Menschen anzusprechen (BGHZ 105, 277, 280 [BGH 20.10.1988 - I ZR 219/87] - Umweltengel).

    Vielmehr hat - wovon bereits in BGHZ 105, 277, 278 [BGH 20.10.1988 - I ZR 219/87] - Umweltengel ausgegangen worden ist - die Zahlung nur den Charakter einer Gebühr nach sachlicher Prüfung der Voraussetzungen.

  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Das gilt in besonderem Maß für Aussagen, mit denen - wie im Entscheidungsfall - umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts werbend herausgestellt werden (vgl. BGHZ 105, 277, 289 f = GRUR 91, 548, 549 - Umweltengel; GRUR 91, 546, 547 - Aus Altpapier; BGH GRUR 94, 828, 829 - Unipor-Ziegel; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 678, 679).

    Gefördert wird ein solches Kaufverhalten auch durch den Umstand, dass sich Werbemaßnahmen, die an den Umweltschutz anknüpfen, als besonders geeignet erweisen, emotionale Bereiche im Menschen anzusprechen, die von einer Besorgnis um die eigene Gesundheit bis zum Verantwortungsgefühl für spätere Generationen reichen (vgl. BGHZ 105, 277, 28 f = GRUR 91, 548, 549 - Umweltengel; BGHZ 112, 311, 314 = GRUR 91, 542, 543 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; GRUR 91, 546, 547 - Aus Altpapier).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Mit Rücksicht auf die starke emotionale Werbekraft derartiger Werbeaussagen und im Hinblick auf die Komplexität von Fragen des Umweltschutzes und des meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des von der Werbung angesprochenen breiten Publikums über die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich unterliegt aber eine solche Werbung strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten (vgl. BGHZ 105, 277, 280 - Umweltengel; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991.550 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 238/87

    Aus Altpapier - Irreführung einer Werbung für ein Papierprodukt

  • OLG Köln, 26.06.1992 - 6 U 238/91

    WERBUNG UMWELTBEZOGEN WASSERVERBRAUCH WASCHVOLLAUTOMAT

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.01.2011 - 3 O 819/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

  • OLG München, 27.10.2016 - 29 U 1152/16

    Rechtsmissbrauch bei Mehrfachabmahnung

  • OLG Stuttgart, 14.09.2017 - 2 U 2/17

    Werbung mit "Umweltfreundlich produziert"

  • OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16

    Abmahnung gegen hagebau

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92

    Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

  • OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16

    Rechtsmissbrauch bei Mehrfachabmahnung

  • OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Eigentumswohnung mit der

  • BGH, 07.03.1996 - I ZR 33/94

    Lohnentwesungen - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 144/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 210/94

    Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92

    Ölbrennermodelle - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 183/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • OLG München, 11.12.2014 - 6 U 2535/14

    Kopfhörer, Rechtsmissbrauch, Kennzeichnungspflicht, Herstellerkennzeichnung,

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 197/94

    Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 186/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 195/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 145/94

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs wegen Entwertung seines Aktienbesitzes -

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 179/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 75/92

    Recyclingfähig; Einwegschirm; Umweltfreundlich; Pappteller

  • OLG Köln, 17.09.1993 - 6 U 133/92

    Werbung mit "umweltfreundlich"

  • OLG Köln, 13.01.1993 - 6 U 141/92

    Beurteilung eines Anforderungsmaßstabs an eine i.R.d. Umweltwerbung gebotene

  • OLG Köln, 08.01.1993 - 6 U 64/92

    Umweltengagement; Werbung; Irreführungspotentials; Gefühlsbetont

  • OLG Köln, 13.11.1992 - 6 U 141/92
  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
  • OLG Köln, 24.04.1992 - 6 U 171/91

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich einer Werbeaussage;

  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 100/91

    Wettbewerbswidrigkeit des Gebrauchs des Umweltzeichens des Umweltengels im

  • OLG Stuttgart, 12.03.1993 - 2 U 250/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Zeitungsanzeige des Betreibers einer Tankstelle mit dem

  • OLG Nürnberg, 18.04.1989 - 3 U 2642/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Düsseldorf, 02.02.2005 - 34 O 206/04

    Weisungswidrige Registrierung einer Domain durch einen Mitarbeiter auf diesen und

  • BGH, 07.03.1996 - I ZR 32/94

    Veröffentlichung eines Artikels zum Thema der Kaltentwesung und

  • KG, 15.06.1990 - 5 U 1397/90

    Anspruch auf Unterlassung eines Werbeausspruchs einer Supermarktkette wegen

  • KG, 29.09.1992 - 5 U 5459/90

    Werbung mit "Umweltschonung"

  • OLG Stuttgart, 10.08.1990 - 2 U 141/90

    Werbung mit Umweltschutzbegriffen; Irreführungsgefahr im Bereich der

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