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BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88 |
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Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Papierfundstellen
- BGHZ 106, 67
- NJW 1989, 1212
- MDR 1989, 327
- NVwZ 1989, 596 (Ls.)
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Anfechtung innerparteilicher Wahlen
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Verzögerungen in der Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens können zur Folge haben, daß nicht gültig oder in nichtiger Wahl gewählte Personen (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, 185) ein ihnen nicht zustehendes Mandat während eines großen Teils - im äußersten Fall sogar während der gesamten Wahlperiode - jedenfalls tatsächlich ausüben, während der wirklich Gewählte oder derjenige, der bei Einhaltung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens gewählt worden wäre, von der Ausübung seines Mandats ferngehalten wird.Soll die danach geltende Mehrheitswahl modifiziert und vom einfachen Mehrheitsprinzip abgewichen werden, so bedarf dies nach der zwingenden Vorschrift des § 40 BGB - und weil es sich insoweit um eine für das Parteileben grundlegende Entscheidung handelt - einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973, aaO).
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (II ZR 47/71, NJW 1974, 183) ausgeführt hat, bedeutet die im Grundgesetz gewährleistete, auch bei innerparteilichen Wahlen sicherzustellende Wahlfreiheit, daß jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben muß, seine Wahlentscheidung ohne Zwang oder sonstige Beeinflussung entsprechend seiner eigenen Überzeugung zu treffen.
Die Entscheidung des Satzungsgebers für ein Mehrheitswahlrecht aber ist, wie sich gleichfalls bereits aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 1973 (aaO) ergibt, von dem einzelnen Wähler hinzunehmen, weil auch die Erfolgschancengleichheit nur innerhalb des jeweiligen Wahlsystems garantiert ist.
Auszugehen ist hierbei, wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (aaO) ausgesprochen hat, von dem Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers (ebenso für staatliche Wahlen BVerfGE 3, 19, 24 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89) liegt.
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Dagegen hat der einzelne Wähler, wie auch das Bundesverfassungsgericht für eine Listenwahl im Rahmen staatlicher Wahlen ausgesprochen hat (vgl. BVerfGE 7, 63, 69 [BVerfG 03.07.1957 - 2 BvR 9/56]; vgl. ferner BVerfGE 15, 165 f.), keinen Anspruch, auch von solchen Einschränkungen frei zu sein, die sich aus dem Wahlsystem, das der Gesetzgeber - im vorliegenden Fall das als Satzungsgeber fungierende Parteiorgan - zulässigerweise vorgesehen hat.Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl bedeutet, daß alle Wähler unabhängig von Bildung, Religion, Rasse oder ähnlichen sachfremden Merkmalen gleichzubehandeln sind und jede abgegebene Stimme den gleichen Zählwert - bei Anwendung des Verhältniswahlrechts auch den gleichen Erfolgswert - haben muß (BVerfGE 1, 209, 244; 7, 63, 70;… 13, 243, 246f ür innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 21 Rdnr. 58).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Die Entscheidung, innerhalb welchen Wahlsystems die Gleichheit verwirklicht werden soll, steht jedoch auch hier dem zur Normsetzung berufenen Organ zu (vgl. BVerfGE 6, 84, 89 [BVerfG 23.01.1957 - 2 BvE 2/56]; 11, 351, 360).Auszugehen ist hierbei, wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (…aaO) ausgesprochen hat, von dem Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers (ebenso für staatliche Wahlen BVerfGE 3, 19, 24 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89) liegt.
- BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Den Klägern ist auch unter Berücksichtigung der herausgehobenen Rolle der Parteien ein Abwarten auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesparteigerichts nicht zumutbar (vgl. dazu BGHZ 47, 172, 174 m.w.N.).Nach gefestigter Rechtsprechung sind Satzungen von Körperschaften - unabhängig von ihrer Rechtsform - grundsätzlich objektiv auszulegen (RGZ 127, 186, 192; 159, 321, 326; 165, 68, 73; BGHZ 21, 370, 374; 47, 172, 180 Urteil vom 3.3.1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880;… Urt. vom 29. September 1954 - II ZR 331/53, LM Nr. 25 zu § 549 ZPO).
- BGH, 22.03.1982 - II ZR 219/81
Nichtigkeitsklage gegen Feststellung des Wahlergebnisses durch Wahlausschuß
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat in seiner Entscheidung vom 22. März 1982 (BGHZ 83, 228) die Listen-Mehrheitswahl zur Vertreterversammlung einer Genossenschaft als unzulässig angesehen. - BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71
Fehlerhafte Vereinswahlen
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Vielmehr ist es Sache der Beklagten, den sicheren Nachweis zu führen, daß die beanstandete Wahl nicht auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. dazu RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375). - RG, 13.02.1925 - II 52/24
Aktienrechtliche Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Vielmehr ist es Sache der Beklagten, den sicheren Nachweis zu führen, daß die beanstandete Wahl nicht auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. dazu RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375). - RG, 04.10.1921 - II 161/21
Aktienrechtliche Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Vielmehr ist es Sache der Beklagten, den sicheren Nachweis zu führen, daß die beanstandete Wahl nicht auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. dazu RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375). - BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62
Vorauswahl
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Dagegen hat der einzelne Wähler, wie auch das Bundesverfassungsgericht für eine Listenwahl im Rahmen staatlicher Wahlen ausgesprochen hat (vgl. BVerfGE 7, 63, 69 [BVerfG 03.07.1957 - 2 BvR 9/56]; vgl. ferner BVerfGE 15, 165 f.), keinen Anspruch, auch von solchen Einschränkungen frei zu sein, die sich aus dem Wahlsystem, das der Gesetzgeber - im vorliegenden Fall das als Satzungsgeber fungierende Parteiorgan - zulässigerweise vorgesehen hat. - BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
Auszug aus BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl bedeutet, daß alle Wähler unabhängig von Bildung, Religion, Rasse oder ähnlichen sachfremden Merkmalen gleichzubehandeln sind und jede abgegebene Stimme den gleichen Zählwert - bei Anwendung des Verhältniswahlrechts auch den gleichen Erfolgswert - haben muß (BVerfGE 1, 209, 244; 7, 63, 70; 13, 243, 246f ür innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 21 Rdnr. 58). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
- BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
Parteifreie Wählergruppen
- BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70
Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins
- BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55
Wesen und Nachprüfung einer Vereinsstrafe
- BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72
Aufnahmezwang eines Monopolverbandes
- BGH, 29.09.1954 - II ZR 331/53
Rechtsmittel
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- RG, 25.01.1939 - II 94/38
1. Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mbH. 2. Kann der …
- RG, 28.01.1930 - II 159/29
Über die Folgen der unrichtigen Beurkundung eines Einbringungsabkommens im …
- RG, 12.10.1940 - II 33/40
1. Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befugt, …
- OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20
Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel
Bei der Auslegung von Satzungen spielt der Wortlaut vor allem in seiner eventuell typischen Bedeutung eine erhöhte Rolle, während die Umstände nur eingeschränkt für die Auslegung zu berücksichtigen sind; eine teleologische Auslegung hat sich an objektiv bekannten Umständen zu orientieren (BGH, Urteil vom 28.11.1988, II ZR 96/88, NJW 1989, 1212), wobei vorrangig der Vereinszweck und die Interessen der Mitglieder zu berücksichtigen sind.Eine etwaige Lücke in der Satzung ist durch eine Auslegung zu schließen, bei der die ständige Übung des Beklagten in dieser Frage berücksichtigt werden kann (BGH, Urteil vom 28.11.1988, II ZR 96/88, NJW 1989, 1212; OLG München, Beschluss vom 29.01.2008, 31 Wx 78, 81/07, NZG 2008, 351, 353;… Erman-Westermann, BGB, 16. Aufl., § 25 Rn. 3;… Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht. 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 444 ff.).
- OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07
Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines …
Im Allgemeinen steht hierfür eine Frist von einem Monat zur Verfügung (…Reichert, a.a.O., Rz. 1767; BGHZ 106, 67; KG NJW 1988, 3159). - OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 78/07
Auslegung einer Vereinssatzung: Erforderliche Mehrheit für einen Wahlvorschlag
Eine dahingehende Regelung muss aus der Satzung klar ersichtlich sein (vgl. BGHZ 106, 67/72; BayObLG FGPrax 1996, 74/75; OLG Schleswig Rpfleger 2005, 317/317;… Sauter/Schweyer/Waldner Rn. 208 a.E.;… Reichert Rn. 1688).Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 47, 172/179f.; 106, 67/71; BayObLG FGPrax 1996, 74; 2001, 30/31) ist die Auslegung einer Vereinssatzung nur aus sich heraus nach objektiven Kriterien vorzunehmen; sie unterliegt als Rechtsfrage in vollem Umfang der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 96, 245/250).
Der Wortlaut hat eine erhöhte Bedeutung, während die Umstände nur eingeschränkt für die Auslegung zu berücksichtigen sind; eine teleologische Auslegung hat sich an objektiv bekannten Umständen zu orientieren (BGHZ 106, 67/71).
Es erscheint bereits zweifelhaft, ob hinsichtlich der Frage der erforderlichen Mehrheit für die Wahl eines Vorstandsmitglieds trotz der gebotenen objektiven Auslegung eine ständige Übung als Auslegungskriterium oder als Grundlage für ein "Gewohnheitsrecht durch Observanz" herangezogen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 106, 67/73f m.w.N.).
- BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14
Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für …
Bei dieser objektiven Auslegung spielt der Wortlaut vor allem in seiner eventuell typischen Bedeutung eine Rolle, während die Umstände der Aufstellung dieses Verbandsrechts nur eingeschränkt für die Auslegung zu berücksichtigen sind; eine teleologische Auslegung hat sich an objektiv bekannten Umständen zu orientieren (BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 71).Falls das Berufungsgericht damit dagegen lediglich hat zum Ausdruck bringen wollen, dass ein übereinstimmendes Verständnis auch ohne hinreichenden Anhaltspunkt in der Sportregel dann maßgeblich sei, wenn es auf einer ständigen Übung oder auf der bei den Adressaten der Regel vorauszusetzenden Kenntnis bestimmter Sachzusammenhänge beruhe, kann dahinstehen, ob dem aus Rechtsgründen zu folgen wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Dezember 1974 - II ZR 78/72, BGHZ 63, 282, 290; Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, 106, 67, 73 f., Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 25 Rn. 12;… Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 450; Grunewald, ZGR 1995, 68, 80 ff.), weil das Kriterium der zweimaligen Erfüllung der Olympianorm nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in den vorangegangen Zeiträumen nicht durchgängig vorgesehen war und eine entsprechende Verbandsübung nicht bestanden hat.
- BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12
Lizenzentzug eines Berufsboxers
Die Satzung eines Vereins ist nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegen und der Auslegung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH…, Beschluss vom 24. April 2012 - II ZB 8/10, ZIP 2012, 1097 Rn. 17; Urteil vom 21. Januar 1991 - II ZR 144/90, BGHZ 113, 237, 240; Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 71). - BGH, 22.01.2019 - II ZB 18/17
Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren
Bei der objektiven Auslegung ist der Prospekt "aus sich heraus" auszulegen, wobei dem Wortlaut eine erhöhte Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 71;… Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 23/14, BGHZ 207, 144 Rn. 24). - BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90
Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im …
Die nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegende und daher auch der Auslegung durch das Revisionsgericht zugängliche Satzung des beklagten Vereins (vgl. BGHZ 47, 172, 179 f.; 96, 245, 250 [BGH 11.11.1985 - II ZB 5/85]; 106, 67, 71 m.w.N.) sieht in § 12 Ziff. 12 lediglich vor, daß die "Berufung", des Direktors des Werkes und seines Stellvertreters Aufgabe des Hauptausschusses sei. - BGH, 31.01.2023 - II ZR 144/21
Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an die Partei
Satzungsbestimmungen, denen körperschaftsrechtlicher Charakter zukommt, sind grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 71; Urteil vom 11. Oktober 1993 - II ZR 155/92, BGHZ 123, 347, 350; jeweils mwN). - BGH, 23.05.2023 - II ZR 141/21
Benennung der Zwecke der Ermächtigung zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals …
(1) Satzungsbestimmungen, denen, wie bei der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, körperschaftsrechtlicher Charakter zukommt, sind grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 71; Urteil vom 11. Oktober 1993 - II ZR 155/92, BGHZ 123, 347, 350; jeweils mwN;… Urteil vom 31. Januar 2023 - II ZR 144/21, WM 2023, 437 Rn. 17). - OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
Nichteinhaltung der in der Vereinssatzung bestimmten Einladungsfrist
Dementsprechend spielt der Wortlaut in seiner evtl. typischen Bedeutung eine erhöhte Rolle, während nur eingeschränkt für die Auslegung zu berücksichtigen sind; eine teleologische Auslegung hat sich an objektiv bekannten Umständen zu orientieren (allg. Meinung, vgl. BGH NJW 1989, 1212). - OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 1 U 80/17
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine Landesliste einer Partei für eine …
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10
Überregionale Klagebefugnis
- VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92
Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991
- BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach …
- BGH, 31.10.2002 - I ZR 207/00
Markenrechtlicher Schutz für "Dresdner Christstollen"
- KG, 23.05.2020 - 22 W 61/19
Vereinsregistereintragung: Anforderungen an die satzungsgemäße "einfache …
- BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18
Verpflichtung einer Gewerkschaftsmitglieds zur Zahlung eines Sonderbeitrags für …
- BGH, 10.12.2019 - II ZR 417/18
Anspruch auf Zulassung einer 1. Herrenmannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb …
- OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 15 A 1934/15
Wahlrechtliche Bedeutung der Verletzung der Einhaltung einer ausreichenden …
- VG Hamburg, 25.01.2021 - 17 K 4140/20
Antrag auf Feststellung, dass ein Beschlussantrag angenommen worden ist
- LG Hamburg, 06.08.1991 - 316 S 110/91
Verbot des Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus; Anforderungen an die …
- BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91
Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren - …
- OLG München, 26.07.2017 - 20 U 5009/16
Bestimmtheit einer von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung abweichenden …
- BayObLG, 19.01.1996 - 3Z BR 233/95
Anforderungen an die Ausgestaltung der Vorstandswahl in der Satzung eines Vereins
- LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04
Martin Hohmann
- LG Saarbrücken, 01.06.2017 - 15 O 78/17
Überprüfung interner Wahlen einer politischen Partei: Rechtsweg zu den …
- OLG Stuttgart, 23.01.1995 - 5 U 117/94
- KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung …
- KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20
Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei
- VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019
- VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 161.14
Sitzverteilung in Gremien der WPK
- VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12
Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines …
- KG, 09.01.2012 - 25 W 57/11
Vereinsregisterverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine …
- OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
Rechtsschutzinteresse für Klage eines Mitglieds auf Feststellung der …
- LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
- BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 282/96
- OLG Hamburg, 20.07.1992 - 2 Wx 56/91
Verzicht einer politischen Partei auf die Rechtsfähigkeit
- OLG Köln, 02.05.1990 - 11 U 285/89
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf der Mitgliederversammlung einer …
- VG München, 10.05.2013 - M 16 E 13.2008
Rettungsdienstrecht; Bayerisches Rotes Kreuz; Wahl des Kreisbereitschaftsleiters; …
- LG Köln, 05.04.2023 - 16 O 175/22
- VG Berlin, 13.03.2009 - 3 L 21.09
Schulrecht: Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren, eine Elternversammlung zur …
- BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
Auslegung von Regelungen über das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer