Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,292
BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88 (https://dejure.org/1989,292)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1989 - XI ZR 133/88 (https://dejure.org/1989,292)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1989 - XI ZR 133/88 (https://dejure.org/1989,292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber einem nichttermingeschäftsfähigen Kunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vorauserfüllungsvereinbarung, Kontokorrent, Belastungsbuchung, Rechtsnatur

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 192
  • NJW 1989, 2120
  • NJW-RR 1989, 1208 (Ls.)
  • ZIP 1989, 827
  • MDR 1989, 811
  • VersR 1989, 1303
  • BB 1989, 1929
  • DB 1989, 1403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 317 [BGH 22.10.1984 - II ZR 262/83]).

    Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß Börsentermingeschäfte vereinzelt zu Anlagezwecken oder zur tatsächlichen Verwendung der Ware geschlossen werden und es deswegen geboten erschien, solche wirtschaftlich dem Kassa-Handel nahestehenden Geschäfte rechtswirksam zuzulassen (vgl. BGHZ 92, 317, 324) [BGH 22.10.1984 - II ZR 262/83].

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 24/87

    Begriff der Erfüllung; Schweigen eines nicht termingeschäftsfähigen Kunden auf

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Ein solcher nur vermuteter Wille entspreche aber nicht den Voraussetzungen des § 55 BörsG (BGHZ 102, 204, 207).
  • RG, 24.09.1915 - III 41/15

    Unklagbares Börsentermingeschäft

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Maßgebend war dafür die an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 87, 221, 226) anknüpfende Erwägung, daß aus dieser Geschäftsbedingung nur der vermutete Wille des Einverständnisses mit der aus dem Kontoauszug ersichtlichen Verrechnung abzuleiten sei, das untätige Verhalten des Kunden mithin die gleiche Wirkung haben solle, wie die Erklärung des Einverständnisses, selbst wenn dieses in Wahrheit nicht vorhanden sei.
  • RG, 27.02.1935 - V 350/34

    Verliert der Schuldner den Einwand der Termingeschäftsunfähigkeit, wenn er zur

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Daß der nicht termingeschäftsfähige Schuldner dabei das Bewußtsein der Unverbindlichkeit hat, setzt § 55 BörsG nicht voraus (RGZ 147, 149, 153; Canaris aaO), er muß sich lediglich darüber im klaren sein, daß es sich um Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften handelt, deren Verrechnung mit seinem Guthaben er zustimmt.
  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    b) Die Belastungsbuchungen in Höhe der Optionsprämien auf dem Girokonto stellen für sich genommen ebenfalls keine Leistungen der Klägerin aufgrund der Optionsgeschäfte im Sinne von § 55 BörsG dar, denn eine Belastungsbuchung ist ein bloßer Realakt mit rein deklaratorischer Wirkung (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1988 BGHZ 105, 263).
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Im Kontokorrentvertrag enthalten ist eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung, die meist dahin zu verstehen ist, daß sich die Verrechnung am Ende einer Rechnungsperiode automatisch vollzieht (BGHZ 74, 253, 255).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Die Verrechnung aufgrund einer antizipierten kontokorrentrechtlichen Aufrechnungsvereinbarung kann jedoch nicht als Leistung im Sinne von § 55 BörsG anerkannt werden, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Börsentermingeschäft bezieht (BGHZ 101, 296, 305; Canaris, Großkom. HGB 3. Aufl. § 355 RZ 78, 79; Häuser WM 1988, 1285, 1292; Kümpel/Häuser, Börsentermingeschäfte WM-Script 104 S. 165).
  • BGH, 13.12.1982 - II ZR 63/82

    Warentermingeschäft - Rückforderung des Einschusses

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Eine Zahlung auf die noch nicht fälligen Optionsprämien in diesem Zeitpunkt wäre eine Vorauserfüllung gewesen, deren Vereinbarung rechtlich zwar zulässig gewesen wäre (BGHZ 86, 115, 119), von deren Abschluß aber bei der derzeitigen Prozeßlage nicht ausgegangen werden kann, denn bei Vorauszahlungen auf Börsentermingeschäfte spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie nicht zur Tilgung künftiger Schulden, sondern allenfalls als Sicherheitsleistung bestimmt sind (BGHZ 86, 115, 119).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich, daß nach der Konzeption des Börsengesetzes der Nichttermingeschäftsfähige zwar durch den Termineinwand vor der besonderen Gefährlichkeit des Börsenterminhandels geschützt (vgl. dazu näher BGHZ 103, 84, 87, 88), [BGH 18.01.1988 - II ZR 72/87]aber keinesfalls von ihm ausgeschlossen werden soll.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Während die Belastungsbuchung rein deklaratorische Bedeutung hat (BGHZ 107, 192, 197), stellt die Gutschrift regelmäßig ein - kontokorrentgebundenes - Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 103, 143, 146 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Die aus den Kontoauszügen hervorgehende Belastungsbuchung auf einem Girokonto ist ein Realakt mit deklaratorischer Bedeutung (BGHZ 107, 192, 197; 121, 98, 106), die aus der Sicht der betroffenen Kontoinhaber weder unmittelbar einen Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 6 EUR begründet noch die Voraussetzungen festlegt, unter denen ein solcher Anspruch entsteht.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    bb) Durch den mit dem Girovertrag typischerweise verbundenen - häufig auch als Kontokorrentabrede bezeichneten - Kontokorrentvertrag (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1989 XI ZR 133/88, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1989, 807 m.w.N.) wird der Bestand und die Rechtsnatur der "in Rechnung" gestellten Forderungen und Leistungen zwar nicht berührt, ihre selbständige Geltendmachung jedoch ausgeschlossen (Baumbach/Duden/Hopt, HGB, Kommentar, 28. Aufl., 1989, § 355 Anm. 3 A).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht