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   BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87   

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https://dejure.org/1989,1065
BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87 (https://dejure.org/1989,1065)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - X ZR 53/87 (https://dejure.org/1989,1065)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - X ZR 53/87 (https://dejure.org/1989,1065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Pflanzenbehandlung - Patentverletzung - Anspruch auf Beseitigung - Störungszustand - Laufzeit eines Patents - Pflanzenbehandlungsmittel - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff - Pflanzenschutzamt - Feldversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des Patentinhabers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 46
  • NJW 1990, 117
  • MDR 1989, 736
  • GRUR 1990, 997
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77

    Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Das schließt ein, daß auch hoheitlich handelnde öffentliche Stellen nicht befugt sind, den Gegenstand der geschützten Erfindung ohne Ermächtigung durch den Patentinhaber zu gebrauchen, auch wenn dies in Verfolgung öffentlich-rechtlicher Interessen zum Wohl der Allgemeinheit geschieht (vgl. z. B. BGH GRUR 1979, 48 - Straßendecke).

    Die Beklagte hat durch ihr Verhalten tätigen Anteil an den Feldversuchen genommen, sei es nach der Art eines Mittäters, sei es, daß sie in sonstiger Weise die Feldversuche veranlaßt oder an ihnen mitgewirkt hat (vgl. BGH GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke).

    Der Beklagte zu 2 haftet als Geschäftsführer der Beklagten zu 1 ebenfalls für die Unterlassung der patentverletzenden Feldversuche, die die Beklagte zu 1 mit seinem Wissen und Willen von Pflanzenschutzämtern oder deren Prüfungsstellen hat durchführen lassen (vgl. BGH GRUR 1975, 652, 653 - Flammkaschierverfahren; 1979, 48, 50 - Straßendecke; std. Rspr.).

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Mag die Begründung des Landgerichts, auf die sich das Berufungsgericht insoweit bezogen hat, auch kurz und bündig erscheinen, so kann doch auf Grund der Verweisung des Landgerichts auf die Senatsentscheidung »Kunststoffhohlprofil II« (BGHZ 82, 299 ff. [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80]) nicht zweifelhaft sein, daß mit dem aus der Patentverletzung Erlangten der Wert dessen zu verstehen ist, das seiner Natur nach nicht herausgegeben werden kann (§ 818 Abs. 2 BGB), und daß dieser Wert an dem Gegenwert für den Gebrauch des Gegenstandes der geschützten Erfindung orientiert werden kann, wie er in einer angemessenen Lizenz seinen Ausdruck findet (BGHZ aaO 308).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Für solche Fälle hält der Senat an seiner abweichenden Rechtsprechung (BGH GRUR 1958, 179, 180 - Resin; 1964, 221, 222 - Rolladen; 433, 436 - Christbaumbehang) nicht fest.
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Vielmehr hat sich die Abwehr der Beeinträchtigung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Rahmen dessen zu halten, was zur Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig und für den Schuldner zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1957, 278, 279 - Evidur).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist ein solcher Beseitigungsanspruch bei einer fortdauernden widerrechtlichen Beeinträchtigung auch bei einer nur objektiven Rechtsverletzung seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 14, 163, 173; BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova, je m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist ein solcher Beseitigungsanspruch bei einer fortdauernden widerrechtlichen Beeinträchtigung auch bei einer nur objektiven Rechtsverletzung seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 14, 163, 173; BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova, je m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.06.1981 - X ZB 17/80

    Erythronolid

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Darüber hinaus werden Versuchshandlungen insoweit als zulässig angesehen, wie sie ausschließlich dem Zweck dienen, den geschützten Gegenstand technisch zu vervollkommnen und weiterzuentwickeln (Benkard 7. und 8. Aufl. aaO unter Hinweis auf BGHZ 81, 1, 2 [BGH 02.06.1981 - X ZB 17/80] - Erythronolid; Freier aaO S. 665 li. Sp., 668 re. Sp.).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung, die Feldversuche seien nur Vorbereitungshandlungen, auf das Senatsurteil »Rundfunkübertragungssystem« (BGHZ 100, 249 ff.).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Ein Rechtsfehler tritt darin nicht zutage (vgl. BGHZ 67, 81 ff.).
  • BGH, 26.09.1967 - Ia ZB 1/65

    Heilverfahren nicht patentierbar

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
    Damit hat sie die Benutzung des geschützten Mittels weder zu bloßen Studienzwecken noch innerhalb der rein persönlichen oder privaten Sphäre ausführen lassen, die allein von der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 6 PatG 1968 ausgenommen sind (BGHZ 48, 313, 323 - Glatzenoperation; so schon RGZ 66, 164, 167).
  • BGH, 05.06.1975 - X ZR 37/72

    Inanspruchnahme eines Konkursverwalters auf Schadensersatz wegen Verletzung eines

  • RG, 29.05.1907 - I 367/06

    Patentgesetz; Gewerbsmäßige Benutzung

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs setzt die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung nicht voraus, dass der in Anspruch genommene in seiner Person eine der in § 9 Satz 2 PatG bezeichneten Handlungen vornimmt (BGHZ 107, 46, 53 - Ethofumesat).

    (1) Das Bestehen und der Umfang einer Rechtspflicht zur Vermeidung eines schutzrechtsverletzenden Erfolgs richtet sich im Einzelfall nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen; es kommt entscheidend darauf an, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Falles ein Tätigwerden zuzumuten ist (BGHZ 107, 46, 63 - Ethofumesat; BGH, Urt. v. 12.7. 2007 - I ZR 18/04, GRUR 2007, 890, 894 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Keine Auslegungshilfe läßt sich aus der Entscheidungdes erkennenden Senats vom 21. Februar 1989 - X ZR 53/89 - Ethofumesat (BGHZ 107, 46 = GRUR 1990, 997 [BGH 21.02.1989 - X ZR 53/87]) und den dort entwickelten Grundsätzen zur Frage der Zulässigkeit von Feldversuchen gewinnen.
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94

    "Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen

    b) Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des Senats vom 21. Februar 1989 (BGHZ 107, 46, 54 f. - Ethofumesat) nicht entgegen.
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