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   BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88   

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https://dejure.org/1989,716
BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88 (https://dejure.org/1989,716)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88 (https://dejure.org/1989,716)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88 (https://dejure.org/1989,716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Datenmäßige Erfassung aller im Bundesgebiet im Handelsregister der Registergerichte eingetragenen Firmen durch einen gewerbsmäßigen Wirtschaftsinformationsdienst - Erlaubnis, das gesamte Handelsregister durch Mikroverfilmung aufzunehmen - Aufbau eines ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 9
    Umfang der Einsichtnahme in das Handelsregister; Mikroverfilmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 32
  • NJW 1989, 2818
  • NJW 1989, 2819
  • NJW-RR 1990, 50 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1120
  • MDR 1989, 1086
  • BB 1989, 1635
  • DB 1989, 1919
  • Rpfleger 1989, 461
  • ZUM 1990, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.10.1988 - 9 VA 3/88
    Auszug aus BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88
    Das Oberlandesgericht sieht sich aber an einer Sachentscheidung durch die aufgrund des § 23 EGGVG ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 1988 - 9 VA 3/88 - (CR 1988, 1000) gehindert.
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Auszug aus BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88
    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage ist von der rechtlichen Beurteilung auszugehen, die das vorlegende Oberlandesgericht seinem Vorlagebeschluß zugrunde gelegt hat (BGHZ 77, 209, 211) [BGH 29.05.1980 - IVa ARZ Vz 102/80].
  • OLG Schleswig, 30.10.2009 - 12 VA 6/08

    Umfang des Einsichtsrechts in das elektronische Grundbuch; Berechtigung zur

    Es handelt sich nicht um eine Entscheidung der für die Führung des Grundbuchs zuständigen Stelle, nämlich des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO ), über die Einsichtnahme des Antragstellers in ein Grundbuch, sondern um eine Entscheidung des Amtsgerichtsdirektors als Justizbehörde über die Zulässigkeit des Abfotografierens von Grundbüchern (vgl. auch BGH NJW 1989, 2818 zur Frage der Erlaubniserteilung zur Mikroverfilmung eines Handelsregisters).

    Der Begriff des Rechts auf Einsicht umfasst das Recht, diese Einsicht durch selbstgefertigte Abschriften zu dokumentieren; es wird nicht durch das in §§ 12 Abs. 2, 131 GBO normierte Recht, Abschriften oder Ausdrucke verlangen zu können, ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1989, 2818 zum vergleichbaren Fall der Einsichtnahme in das Handelsregister nach § 9 Abs. 1 HGB ; KG DNotZ 1933, 371; Demharter, GBO , 24. Aufl., § 12 Rn. 21; Meikel/Böttcher, GBO , 12. Aufl., § 12 Rn. 74).

  • OLG Köln, 31.05.2016 - 15 U 197/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Vielmehr ist nach § 9 Abs. 1 S. 1 HGB die Einsichtnahme in das Handelsregister selbst sowie in die zu diesem eingereichten Dokumente jedem Dritten zu Informationszwecken gestattet (vgl. BGH, Beschl. v. 12.7.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88, NJW 1989, 2818).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 114/10

    Grundbucheinsicht: Zulässigkeit der Fertigung von Fotos des Bildschirminhalts

    Das Recht auf Akten- bzw. Registereinsicht, dessen Bestehen vorliegend im Grundsatz nicht anzuzweifeln ist, §§ 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 GBO, 43 Abs. 2 S. 1 GBV, schließt die Befugnis ein, sich selbst Aufzeichnungen oder Abschriften aus den Akten zu fertigen, wobei der Einsichtnehmende nicht auf handschriftliche Notizen verwiesen werden kann (BGH, NJW 1989, 2818, 2819 zu § 9 HGB; Senat, Beschluss vom 4. November 1912 - 1 X 368/12 -, KGJ 44, 89, 90f. zu § 34 FGG; Senat, Beschluss vom 23. März 1933 - 1 X 15/33-, DNotZ 1933, 371 zu § 11 GBO a.F. jetzt § 12 GBO).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2001 - 11 VA 21/01

    Anfechtung der Verweigerung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02

    Datenschutz: Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsauskunftei und

    bb) Zu diesen Quellen zählen Handelsregister (Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 16; Mallmann a.a.O. 66; vgl. auch BGH NJW 89, 2818, 2819), aber auch Angaben aus einem nach § 107 Abs. 2 KO geführten Verzeichnis (so BGH a.a.O. 2506; AG Wedding NJW-RR 00, 715; vgl. weitere Nachweise bei Mallmann a.a.O. 67, derselbe aber abl.).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2002 - 11 VA 29/01

    Zulässigkeit eines Antrags auf Auskunft darüber, ob über das Vermögen des

    Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang auf Anfrage Auskünfte zu erteilen sind, die nur durch Einsicht in die beim Gericht geführten Register gewahrt werden können, ist jedenfalls dann, wenn für die begehrte Auskunft besondere gesetzliche Regelungen fehlen, keine Ausübung der Gerichtsbarkeit mehr, sondern ein Akt der Justizverwaltung (vgl. BGHZ 108, 32, KGZIP 1993, 1010).

    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG prüft das Gericht daher auch nach, ob die Ablehnung eines Antrags deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BGHZ 108, 32).

  • OLG Brandenburg, 15.07.2004 - 11 VA 3/04

    Auskunftsbegehren hinsichtlich Anhängigkeit einer Klage eines bestimmten

    (Im Ergebnis gleich: KG ZIP 1993, 1010, 1011, für die Abschrift aus dem Schuldnerverzeichnis; BGHZ 108, 32, 34, für die Überlassung von Microverfilmungen des Handelsregisters).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ARZ (VZ) 1/92

    Anforderungen an eine Vorlage an den BGH gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG

    Zwar ist der Bundesgerichtshof an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden, daß es einer Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage bedarf (BGHZ 77, 209, 211 [BGH 29.05.1980 - IVa ARZ Vz 102/80]; 108, 32, 35).
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