Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,980
BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 (https://dejure.org/1989,980)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 (https://dejure.org/1989,980)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 (https://dejure.org/1989,980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personenbeförderung - Taxi - Verbot - Verbotsgesetz - Übertragung von Rechten und Pflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; PBefG § 2 Abs. 3
    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur Personenbeförderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 364
  • NJW 1990, 1345
  • NJW 1990, 1354
  • ZIP 1990, 45
  • MDR 1990, 235
  • WM 1990, 246
  • DVBl 1990, 39
  • BB 1989, 2288
  • DÖV 1990, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 196, 232) zum Güterkraftverkehr ausgeführt, daß der Handel mit Genehmigungen für den Güterfernverkehr gegen Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Damit wurde an die Regelung in § 10 Abs. 4 GüKG angeknüpft, nach welcher zur Weiterführung eines Unternehmens oder eines selbständigen abgrenzbaren Unternehmensteils von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden kann, so daß in diesem Fall abweichend von den allgemeinen Grundsätzen die Genehmigung an den Unternehmensnachfolger erteilt werden kann (Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, Güterkraftverkehrsrecht 2. Aufl. 2. Band Erläuterungen GüKG N § 10 Anm. 4); die entsprechende Regelung in § 9 Abs. 2 S. 2 GüKG in der Fassung vom 6. August 1975 (BGBl I 1975, 2133) war vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1975 aaO nicht beanstandet worden.

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet (BGHZ 85, 39, 43; 88, 240, 242 f. [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83], jeweils m. w. Nachw.) Der Verstoß gegen bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, läßt die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts hingegen unberührt (BGHZ 88 aaO m. w. Nachw.; Soergel/Hefermehl, BGB § 134 Rz. 20 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Lediglich zur Wahrung der schutzwerten Interessen von Taxiunternehmen, denen ohne gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung ihres Unternehmens nicht möglich wäre (vgl. Haselau aaO; Storsberg DPV 1983 Heft 2 Seite 4 ff.), und damit zur Erhaltung eines leistungsfähigen Taxigewerbes insgesamt, das als wichtiges Gemeinschaftsgut anerkannt ist (BVerfGE 11, 168, 186 f.; 65, 237, 245 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]), wurde eine Ausnahmeregelung dahin getroffen, daß im Falle der Übertragung des Unternehmens im ganzen oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten übertragen werden können.
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet (BGHZ 85, 39, 43; 88, 240, 242 f. [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83], jeweils m. w. Nachw.) Der Verstoß gegen bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, läßt die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts hingegen unberührt (BGHZ 88 aaO m. w. Nachw.; Soergel/Hefermehl, BGB § 134 Rz. 20 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 1981 (BVerwGE 64, 238, 245) dargelegt, daß die Chancengleichheit der Bewerber wesentlich berührt sei und nicht mehr bestehe, wenn die Übertragung von Genehmigungen zum regellosen Handelsobjekt mit erheblichem Preis gemacht werden könne, wie dies bisher offenbar geschehen sei (siehe auch Begründung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vom 24. November 1982 BT-Drucks. 9/2128 S. 7; vgl. zum Gesetzgebungsverfahren ferner Fielitz/Meier/Montigel/Müller in Der Wirtschaftskommentator, Wirtschaftsrecht, WK-Reihe Nr. 99 Personenbeförderungsgesetz § 2 Anm. 5 b sowie Bidinger B § 2 Anm. 8 b).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Lediglich zur Wahrung der schutzwerten Interessen von Taxiunternehmen, denen ohne gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung ihres Unternehmens nicht möglich wäre (vgl. Haselau aaO; Storsberg DPV 1983 Heft 2 Seite 4 ff.), und damit zur Erhaltung eines leistungsfähigen Taxigewerbes insgesamt, das als wichtiges Gemeinschaftsgut anerkannt ist (BVerfGE 11, 168, 186 f.; 65, 237, 245 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]), wurde eine Ausnahmeregelung dahin getroffen, daß im Falle der Übertragung des Unternehmens im ganzen oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten übertragen werden können.
  • BGH, 04.06.1986 - VIII ZR 160/85

    Verpachtung einer Linienverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    § 2 Abs. 3 PBefG ist auch nicht - anders als andere Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - VIII ZR 160/85 = WM 1986, 1359, 1361) - als bloße gewerberechtliche Ordnungsvorschrift anzusehen; vielmehr soll diese Bestimmung (in Verbindung mit der weiter in § 13 Abs. 5 S. 5 PBefG getroffenen Regelung) der Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs der Mitbewerber auf Chancengleichheit und Freiheit der Berufswahl dienen.
  • BGH, 10.11.1954 - VI ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Mit einer solchen Auslegung des § 2 Abs. 3 PBefG stimmt überein, daß auch bei privatrechtlichen Rechtsgeschäften, die unmittelbar gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen, Nichtigkeit gemäß § 134 BGB angenommen wird (v. Tegelen in Der Wirtschaftskommentator, Wirtschaftsrecht WK-Reihe 98, GüKG § 5 Anm. 2 c m. w. Nachw.); demgemäß ist auch der Verkauf einer Güterfernverkehrskonzession für nichtig angesehen worden, wenn nicht gleichzeitig das Unternehmen ganz oder teilweise mitverkauft wird (Erman/Brox, BGB 7. Aufl. § 134 Rz. 35 unter Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 840 [OLG Celle 25.03.1975 - 16 U 205/74]; zur Nichtigkeit eines Vertrages über die Verpachtung einer Güterverkehrsgenehmigung siehe BGH Urteil vom 10. November 1954 - VI ZR 197/53 = VRS 8, 100 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1982 - 10 U 100/82
    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Der Vorlagebeschluß des OLG Düsseldorf vom 11. November 1982 (VRS 64, 81 ff.) betrifft, soweit es für dessen Entscheidung erheblich war, die Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG in der Fassung vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 989), die hier nicht anzuwenden sind.
  • OLG Celle, 25.03.1975 - 16 U 205/74
    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
    Mit einer solchen Auslegung des § 2 Abs. 3 PBefG stimmt überein, daß auch bei privatrechtlichen Rechtsgeschäften, die unmittelbar gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen, Nichtigkeit gemäß § 134 BGB angenommen wird (v. Tegelen in Der Wirtschaftskommentator, Wirtschaftsrecht WK-Reihe 98, GüKG § 5 Anm. 2 c m. w. Nachw.); demgemäß ist auch der Verkauf einer Güterfernverkehrskonzession für nichtig angesehen worden, wenn nicht gleichzeitig das Unternehmen ganz oder teilweise mitverkauft wird (Erman/Brox, BGB 7. Aufl. § 134 Rz. 35 unter Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 840 [OLG Celle 25.03.1975 - 16 U 205/74]; zur Nichtigkeit eines Vertrages über die Verpachtung einer Güterverkehrsgenehmigung siehe BGH Urteil vom 10. November 1954 - VI ZR 197/53 = VRS 8, 100 ff.).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Darum gebietet sie nach Auffassung des Sechsten Senats als Sanktion für Verstöße gegen die darin geregelten Pflichten nicht die Nichtigkeit der von diesem Pflichtenkreis gar nicht berührten Kündigung als solcher, sondern nur eine arbeitsförderungsrechtliche Sanktion (vgl. zu Ordnungsvorschriften BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 385/83 - zu III 1 der Gründe; BGH 30. April 1992 - III ZR 151/91 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 118, 142; 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 108, 364; BeckOK BGB/Wendtland § 134 Stand 1. November 2023 Rn. 13; Soergel/Meier 14. Aufl. § 134 Rn. 39; MüKoBGB/Armbrüster 9. Aufl. § 134 Rn. 58 f.; Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 109 f.) .
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Zudem stellt eine solche öffentlich-rechtliche Erlaubnis eine durch das Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition dar (vgl. zur Taxikonzession: BGH, Urteil vom 27.9.1989 - VIII ZR 57/89 -, Juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98

    Genehmigung zum Verkehr mit Taxen - Konzessionsübertragung - Konkurrentenklage

    Ist ein Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 3 PBefG jedoch nicht mehr vorhanden, so kommt eine Genehmigung der Konzessionsübertragung nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.11.1996, GewArch 1996, 109 sowie BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354).

    In diesem Sinne äußert sich auch der BGH in seinem Urteil vom 27.9.1989 (NJW 1990, 1354, 2. Sp.).

    Lediglich zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen von Taxiunternehmen, denen ohne gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung ihres Unternehmens nicht möglich wäre, wurde eine Ausnahmeregelung dahin getroffen, daß im Falle der Übertragung des Unternehmens im ganzen oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten übertragen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

    Die Taxikonzession selbst hingegen ist als eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, die nicht das Substrat eigener Leistung darstellt, kein vermögenswertes Recht, das den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355 m.w.N.).

    Der BGH (Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354) qualifiziert § 2 Abs. 3 PBefG als ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.

    Indem nach § 2 Abs. 3 PBefG die Übertragung der Konzession nur zusammen mit der gleichzeitigen Übertragung des ganzen Unternehmens oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens erfolgen darf, will der Gesetzgeber daher zugleich auch der Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs der Mitbewerber auf Chancengleichheit und Freiheit der Berufswahl dienen (so ausdrücklich auch BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

    Insoweit bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift keine Bedenken (BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Normieren Gesetze Erlaubnisvorbehalte zur Erteilung und Übertragung einer Konzession, sind zivilrechtliche Absprachen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, regelmäßig nach § 134 BGB nichtig (vgl. zB BGH 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 - BGHZ 108, 364; 5. Mai 2003 - II ZR 112/01 - NJW-RR 2003, 1116).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Darüber hinaus stellt die Genehmigung eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition dar (vgl. zur Taxikonzession: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, [...] Rn. 19).
  • OLG Hamm, 13.06.2002 - 18 U 207/01

    Anspruch auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung des Verkaufs von

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 27.09.1989 (VIII ZR 57/89, abgedruckt im BGHZ 108, 364 ff.) dargelegt hat, stellt die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz ein Verbotsgesetz des § 134 BGB dar, wobei sich das Verbot nicht nur auf das Erfüllungs-, sondern auch bereits auf das Verpflichtungsgeschäft erstreckt.

    Dementsprechend hat ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz gemäß § 134 BGB die Nichtigkeit der privatrechtlichen Vereinbarung zur Folge (BGHZ 108, 364, 368).

    Sie hätte auch zur Voraussetzung, daß alles, was nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und den herrschenden kaufmännischen Gepflogenheiten zu einem Taxiunternehmen gehört, wie etwa der Firmenname, der Fahrzeugbestand, die Taxiausrüstungen, die Aktiva und Passiva und - soweit vorhanden - auch das Personal auf den Erwerber übertragen wird (BGHZ 108, 364, 366).

    Dies gilt um so mehr, als die Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt, bereits vom Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 27.09.1989 (BGHZ 108, 364 ff.) höchstrichterlich entschieden worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21

    Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor

    Der Gesetzgeber hat in § 13 Abs. 4 und Abs. 5 PBefG in Reaktion auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. näher Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 PBefG Rn. 56 ff.) ein ausdifferenziertes Regelungssystem geschaffen, um das durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht aller Konzessionsbewerber auf chancengleichen Berufszugang weitgehend zu wahren, indem diese grundsätzlich eine Konzession nur im Wege einer Erteilung durch die Genehmigungsbehörde erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, BGHZ 108, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 04.10.1989 (- 1 BvL 32/82 u.a. -, a.a.O.) in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG lediglich entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffene Übertragungsmöglichkeit des übertragenden Unternehmers gemäß §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG a.F. auch bei Bestehen eines Bewerberüberhangs mit Blick auf die Grundrechte der Neubewerber aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht generell zu missbilligen sei (so auch BGH, Urteil vom 27.09.1989, a.a.O., juris Rn. 17).

    Soweit der wirtschaftliche Wert der Konzession selbst in Rede steht, folgt dies schon daraus, dass diese als eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition kein vermögenswertes Recht darstellt und nicht den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 27.09.1989, a.a.O., juris Rn. 17; Papier/Shirvani, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG-Kommentar, Stand: Juli 2021, Art. 14 Rn. 242; Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 33; Frotscher/Becht, NVwZ 1986, 81 ).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Darüber hinaus stellt sie eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition dar (vgl. zur Taxikonzession BGH vom 27.9.1989 Az. VIII ZR 57/89 RdNr. 19).
  • VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21

    Die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften über den Genehmigungswiderruf

    Der Gesetzgeber hat in § 13 Abs. 4 und Abs. 5 PBefG in Reaktion auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. näher Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Bd. 1, AL 81 09/2021, § 25 Rn.  56 ff.) ein ausdifferenziertes Regelungssystem geschaffen, um das durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht aller Konzessionsbewerber auf chancengleichen Berufszugang weitgehend zu wahren, indem diese grundsätzlich eine Konzession nur im Wege einer Erteilung durch die Genehmigungsbehörde erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 04.10.1989 - 1 BvL 32/82 - in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG lediglich entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffene Übertragungsmöglichkeit des übertragenden Unternehmers gem. §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG auch bei Bestehen eines Bewerberüberhangs mit Blick auf die Grundrechte der Neubewerber aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht generell zu missbilligen sei (so auch BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17).

    Soweit der wirtschaftliche Wert der Konzession selbst in Rede steht, folgt dies schon daraus, dass diese als eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition kein vermögenswertes Recht darstellt und nicht den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17; Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, GG-Kommentar, Stand: 94. EL 01/2021, Art. 14 Rn. 242; Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 33; Frotscher/Becht, NVwZ 1986, 81, 85 f.).

  • VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08

    Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen

    Diese Grundsätze sind auch angesichts der gesetzgeberischen Zielsetzung, die zur Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 3 PBefG im Jahr 1983 geführt haben, in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, BGHZ 108, 364; OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2002 - 18 U 207/01 -, MDR 2002, 1241; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 20087 - 4 BS 432/08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1996 - 13 A 5518/94 -, juris Rz. 29, 30.

    Der Gesetzgeber hat insoweit zugunsten der Altunternehmer berücksichtigt, dass der Gewerbebetrieb eines Taxiunternehmers einen wirtschaftlichen Wert erlangen kann, der als Ergebnis unternehmerischer Leistung (good will) den Schutz der Eigentumsgarantie beanspruchen kann und ohne gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung des Unternehmens u.U. nicht möglich wäre, vgl. so noch zu § 2 Abs. 2 PBefG a.F.: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83 -, BVerfGE 81, 40 und BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, a.a.O.

    Der Altinhaber muss den Taxibetrieb bis zur Übertragung ausgeübt haben, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 20087 - 4 BS 432/08 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. November 1995 - 7 L 1713/95 -, GewArch 1996, 109; BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2006 - 6 B 176/06 -, GewArch 2007, 2003; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2008, § 2 Nr. 14, 14 c und Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: November 2008, § 2 Rz 11 f.

  • BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07

    Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang.

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

  • VG Köln, 18.09.2017 - 18 K 777/17

    Taxiunternehmen; Genehmigungsübertragung; Genehmigung; verdienter Altkonzessionär

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1998 - L 11 KA 62/98

    Vertragsarztrecht

  • VG Stuttgart, 14.10.2016 - 8 K 246/16

    Übertragung einer von mehreren Taxigenehmigungen eines Unternehmens und deren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 SKa 85/96

    Auswirkungen eines Konkursverfahrens auf die Zulassung; Vertragsarztpraxis als

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1992 - 10 U 98/91

    Verbotsgesetz wirkt in der Regel nicht zurück

  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 6 L 407/13

    Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Wege der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - 13 A 5518/94

    Zivilrechtlicher Kaufvertrag ; Erfüllungsgeschäft; Übertragungsgenehmigung der

  • OLG Frankfurt, 28.03.2001 - 23 U 35/00

    Vereinshaftung: Haftung einer Taxivereinigung bei Veruntreuung von Geldern durch

  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 3931/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer erteilten Lizenz i.S.v. § 51 Abs. 1 S. 2 Nr.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht