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   BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88   

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https://dejure.org/1989,484
BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 (https://dejure.org/1989,484)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 (https://dejure.org/1989,484)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - IVa ZR 249/88 (https://dejure.org/1989,484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsentziehung - Körperliche Mißhandlung - Schwere Pietätsverletzung - Übermaßverbot

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 306
  • NJW 1990, 911
  • NJW-RR 1990, 517 (Ls.)
  • MDR 1990, 420
  • DNotZ 1990, 808
  • FamRZ 1990, 398
  • WM 1990, 646
  • AnwBl 1991, 346
  • Rpfleger 1990, 209
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72

    Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    c) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann das Recht eines noch lebenden (künftigen) Erblassers, einem seiner pflichtteilsberechtigten Angehörigen den diesem kraft Gesetzes zustehenden Pflichtteil zu entziehen (§§ 2333 ff. BGB), Gegenstand einer Feststellungsklage sein (RGZ 92, 1; BGH, NJW 1974, 1084 f. = LM § 2333 BGB Nr. 2).

    Der frühere IV. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 1.3.1974 ("Alleinvertriebsvertrag" -, NJW 1974, 1084 = LM § 2333 BGB Nr. 2) zu § 2333 Nr. 1 bis 4 BGB allgemein ausgeführt, insoweit kämen nur schwere Verfehlungen in Betracht.

    Die vom BerGer. herangezogene Entscheidung des BGH (NJW 1974, 1084 = LM § 2333 BGB Nr. 2) besagt nichts anderes.

  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Außerdem kann auch eine begründete Entziehungserklärung trotz des Wortlauts von § 2337 S. 2 BGB nicht bereits mit ihrer formgerechten Abgabe (§ 2336 1, 11 BGB) wirksam werden (Senat, NJW 1989, 2054 = LM § 2335 BGB Nr. 3; vgl. auch RG, JW 1916, 405 f. mit Anm. Kretzschmar).

    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, kommt eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe (BGHZ 94, 36 (43) = NJW 1985, 1554 = LM § 2336 BGB Nr. 4; Senat, NJW 1989, 2054 (2055) = LM § 2335 BGB Nr. 3).

  • BGH, 25.10.1976 - IV ZR 109/74

    Erbunwürdigkeit durch schwere Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens der

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Allerdings heißt es in dem Urteil vom 25./26.10.1976 ("seelische Mißhandlung", NJW 1977, 339 = LM § 2333 BGB Nr. 3 = FamRZ 1977, 47 (49)), der körperliche Angriff auf Eltern stelle eine besonders krasse Verletzung der den Vorfahren geschuldeten Achtung dar.
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 70/76

    Streit um die Erbenstellung eines Abkömmlings des Erblassers - Vorliegens eines

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    In die gleiche Richtung weist es, wenn der frühere IV. Zivilsenat in seinem nichtveröffentlichten Urteil vom 19.5.1978 ("Fehlschlag" - IV ZR 70/76) geäußert hat, bei der Auslegung des Begriffs "körperliche Mißhandlung" i. S. von § 2333 Nr. 2 BGB könnten "auch" die für § 223 StGB geltenden Gesichtspunkte herangezogen werden.
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Freilich kann eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO (von dem seltenen Fall der Urkundenfeststellungsklage abgesehen) nur auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses und nicht auch auf die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Willenserklärungen oder sonstigen Rechtshandlungen gerichtet werden (BGHZ 37, 331 (333) = NJW 1962, 1913 = LM § 256 ZPO Nr. 77 (L) und ständig).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, kommt eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe (BGHZ 94, 36 (43) = NJW 1985, 1554 = LM § 2336 BGB Nr. 4; Senat, NJW 1989, 2054 (2055) = LM § 2335 BGB Nr. 3).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Das gilt umso mehr, als das Recht der pflichtteilsberechtigten Angehörigen des Erblassers auf eine angemessene Beteiligung an dessen Vermögen in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz von Art. 14, 6 I GG steht (BGHZ 98, 226 (233) = NJW 1987, 122 = LM § 2325 BGB Nr. 18).
  • RG, 10.01.1918 - IV 324/17

    Recht zur Entziehung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    c) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann das Recht eines noch lebenden (künftigen) Erblassers, einem seiner pflichtteilsberechtigten Angehörigen den diesem kraft Gesetzes zustehenden Pflichtteil zu entziehen (§§ 2333 ff. BGB), Gegenstand einer Feststellungsklage sein (RGZ 92, 1; BGH, NJW 1974, 1084 f. = LM § 2333 BGB Nr. 2).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZR 208/87

    Feststellungsinteresse bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
    Ob dieser Gesichtspunkt dazu führen kann, zu unterscheiden und - anders als bei der Klage eines Erblassers - dem Pflichtteilsberechtigten das von § 256 I ZPO vorausgesetzte Feststellungsinteresse für eine Klage gegen den noch lebenden Erblasser grundsätzlich abzusprechen, hat der Senat bisher nicht entschieden (Senat, NJW-RR 1990, 130) und bleibt weiterhin offen.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Pflichtteilsrecht als in gewissem Umfang durch Art. 14 und Art. 6 Abs. 1 GG geschützt angesehen (vgl. BGHZ 98, 226 [233]; 109, 306 [313]).
  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 204/09

    Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings bei Enterbung des näheren

    Da die Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe kommt, kommt sie nur bei einer schweren Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1989 - IVa ZR 249/88, BGHZ 109, 306, 312 f.).
  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 10 U 31/17

    Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat

    Sie gab ihm gem. § 2333 I Nr. 2 BGB das Recht, seinem Sohn M den Pflichtteil zu entziehen und zwar unabhängig davon, ob hierfür noch zusätzlich auf das von der Rechtsprechung aufgestellte Erfordernis einer schweren Pietätsverletzung abzustellen ist (vgl. BGHZ 109, 306; Palandt-Weidlich § 2333 BGB Rz. 6).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 10 U 111/06

    Enterben ist gar nicht so einfach

    Ferner ist das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, das auch in das Zivilrecht hineinwirkt, zu beachten; danach ist es nicht vereinbar, eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer Verstoßung über den Tod hinaus nahe kommt, auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung zuzulassen (BGHZ 94, 36, 43; BGHZ 109, 306, 312 f.).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 123/03

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entziehung des

    Einer schon zu Lebzeiten des Erblassers gegen ihn erhobenen Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Feststellung, daß die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Entziehung des Pflichtteils unwirksam sei, fehlt das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung nicht (Weiterführung von BGHZ 109, 306, 309).

    Nichts anderes gilt für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts, wie sie hier vorliegt (vgl. BGHZ 28, 177, 178; BGH, Urteil vom 1. März 1974 - IV ZR 58/72 - NJW 1974, 1085 unter 1; BGHZ 109, 306, 308 f.; BGH, Urteil vom 20. Januar 1993 - IV ZR 139/91 - NJW-RR 1993, 391 unter 4).

    Für die positive Feststellungsklage eines Testators gegen einen Pflichtteilsberechtigten auf Feststellung eines Rechts zur Entziehung des Pflichtteils hat der Senat ein solches Feststellungsinteresse bejaht, weil die Klärung der Grenzen der Testierfreiheit im allgemeinen keinen größeren Aufschub vertrage (Urteil vom 1. März 1974 aaO, BGHZ 109, 306, 309).

    Wenn aber in demselben Verfahren das Bestehen eines von dem vorverstorbenen Elternteil entzogenen Pflichtteilsrechts zu klären sei, rechtfertige der Gesichtspunkt der Prozeßökonomie auch die gegenüber dem am Verfahren beteiligten überlebenden Elternteil und zukünftigen Erblasser beantragte Feststellung, daß derselbe tatsächliche Vorgang kein Recht zur Pflichtteilsentziehung begründet habe (BGHZ 109, 306, 309 f.; kritisch dazu Leipold, JZ 1990, 700).

  • LG Hagen, 08.02.2017 - 3 O 171/14

    Auswirkung einer Pflichtteilsentziehung auf die Pflichtteilsberechtigung eines

    Dieser Maßstab deckt sich mit dem für eine Pflichtteilsentziehung wegen körperlicher Misshandlung nach § 2333 Nr. 2 BGB aF - dessen Anwendungsbereich nach dem Willen des Reformgesetzgebers in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB nF aufgegangen ist (BT-Drs. 16/8954 S. 23) - von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis einer schweren Pietätsverletzung, d.h. einer schweren Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung (BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88, BGHZ 109, 306 ff., juris Rn. 16; RG, Urt. v. 21.11.1912 - IV 96/12, SeuffA 68 Nr. 105, S. 199).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die

    Eine Entziehung dieser Rechtsposition kann auch bei vorsätzlichen Körperverletzungen, deren Gewicht sehr unterschiedlich sein kann, nur unter konkreter Abwägung der Schwere der dem Abkömmling vorgeworfenen Vergehen gegen die familiären Bande zum Erblasser einerseits und der darauf gestützten Zerschneidung eben dieser Bande durch Quasiverstoßung andererseits gerechtfertigt werden (BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306).

    Hinzu komme, dass die Misshandlungen und Beleidigungen im Beisein weiterer Personen erfolgt seien (vgl. zu diesem erschwerenden Aspekt BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306) und dass die Klägerin ihrem Vater in besonders verabscheuungswürdiger Art und Weise den Tod herbei gewünscht habe.

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Es kann dahinstehen, ob dieser Tatbestand eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung ("schwere Pietätsverletzung") voraussetzt (so BGH JZ 1990, 697ff. mit kritischer Anmerkung Leipold).

    Da das Pflichtteilsrecht jedenfalls auch aus dem Unterhaltsrecht abzuleiten ist, also auch eine gewisse Versorgungsfunktion hat (vgl. Leipold, Anmerkung zu BGH JZ 1990, 697ff., 703), muss eine Einschränkung der Testierfreiheit zugunsten dieser Versorgungsfunktion ebenso hingenommen werden wie die Einschränkung des Eigentums durch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Abkömmling.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Sie ohne schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzulassen, ist mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot, das auch in das Zivilrecht hineinwirkt, schwerlich zu vereinbaren (vgl. BGH NJW 1990, 911 ff.).

    Denn nur so läßt sich die vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1990, 911 ff.) für erforderlich gehaltene Abwägung vornehmen.

  • BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97

    Verhältnis der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrecht zueinander

    Dieser weist unter anderem auf Entscheidungen hin, in denen der IV. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass das Recht der Pflichtteilsberechtigten in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG stehe (BGHZ 98, 226 ; 109, 306 ), sowie auf weitere Entscheidungen, in denen ausgeführt wird, dass die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehende Testierfreiheit ihre sozialstaatliche und durch Art. 6 GG legitimierte Grenze am Pflichtteilsrecht finde (BGHZ 111, 36 ; 123, 368 ).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04

    BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen

  • OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02

    Beratungspflichten eines erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts;

  • OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen der Erteilung von Aufträgen nach

  • BGH, 20.01.1993 - IV ZR 139/91

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines

  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91

    Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten

  • BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96

    Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 W 30/04

    Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts:

  • LG Potsdam, 13.05.2015 - 8 O 190/14
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den

  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 1940/01

    Feststellung künftiger Erbfallforderungen

  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 9 W 29/21

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zum gesundheitlichen Zustand einer

  • LG Potsdam, 11.09.2015 - 6 O 386/14
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 99/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Selbstablehnung eines Richters

  • OLG Bamberg, 17.08.2004 - 6 U 24/04

    Verfügungsverbot hinsichtlich eines Grundstücks auf Grund von Erbunwürdigkeit;

  • KG, 01.03.2001 - 2 U 2231/98

    Voraussetzungen des Austritts aus einem geschlossenen Immobilienfonds

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 3 (8) Sa 74/94

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Kenntnis der Parteien von

  • LG Potsdam, 04.10.2006 - 2 O 19/06

    Gasversorgungvertrag: Ausschluss einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle für

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