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   BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53   

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https://dejure.org/1953,211
BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53 (https://dejure.org/1953,211)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1953 - I ZR 167/53 (https://dejure.org/1953,211)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1953 - I ZR 167/53 (https://dejure.org/1953,211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Zugabeverordnung durch die Beifügung von Werbescheinen mit Reisemarken zu einem Lebenmittelprodukt - Einlösbarkeit einzelner Reisemarken - Zugabe als geringwertige Kleinigkeit - Anspruch auf eine Beförderungsleistung als Gegenstand der Zugabe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 274
  • NJW 1954, 472
  • GRUR 1954, 170
  • DB 1954, 150
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
    Senat in seinem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 15. Dezember 1953 - I ZR 168/53 - ausgeführt hat, bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zugabe als geringwertige Kleinigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 a ZugabeVO angesehen werden kann, allein auf den absoluten Wert der Zugabe abzustellen ist.

    Erläuterungen zur Zugabeverordnung lassen keinen Zweifel darüber, daß der Gesetzgeber auch dieser Gefahr begegnen, wollte, indem er sich zu dem grundsätzlichen Zugabeverbot entschloß und davon in § 1 Abs. 2 a der Zugabeverordnung neben Reklamegegenständen von geringem Wert nur geringwertige Kleinigkeiten, also Waren oder Leistungen ausnahm, die von niemandem, auch nicht von Käufern, die nur über geringe Mittel verfügen, wirtschaftlich sonderlich geachtet werden führt des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1952 - I ZR 168/53 und von denen daher nicht zu befürchten war, daß sie den Käufer in beachtlichem Maße beeinflussen würden.

    Der erkennende Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 15. Dezember 1953 - I ZR 168/53 - grundsätzlich Stellung genommen und ausgeführt, im Sinne der Zugabeverordnung sei als Zugabe in diesen.

  • RG, 10.12.1935 - II 247/35

    1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
    Die Zugabe-Verordnung zielt, wie die amtlichen Erläuterungen (RAnz vom 12.3.1932 Nr. 61) ergeben, darauf ab, der sogenannten Wertreklame entgegenzutreten (RGZ 149, 242 [247]).
  • BFH, 04.07.2018 - VI R 16/17

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    Bei einem Geschenkgutschein, wie er der Entscheidung in BFHE 232, 50, BStBl II 2011, 383 zugrunde liegt, handelt es sich um ein so genanntes kleines Inhaberpapier i.S. des § 807 BGB (hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1953 I ZR 167/53, BGHZ 11, 274, 278, und BFH-Urteil vom 4. Dezember 1959 III 317/59 S, BFHE 70, 212, BStBl III 1960, 80).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 68/01

    Vereinbarkeit der Gewährung von "Treuepunkten" mit der ZugabeVO

    Bei Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Zuwendung vermitteln, wird allerdings nicht etwa der Gutschein selbst, sondern die auf den Gutschein erbrachte Leistung als Zugabe angesehen (vgl. BGHZ 11, 274, 278 - Orbis; BGH, Urt. v. 30.4.1968 - I ZR 20/66, GRUR 1968, 600, 601 - Ratio-Markt II, m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 172/89

    One for Two - Verbotene Nebenleistung

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Ware oder eine Leistung als eine Zugabe im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 ZugabeVO angeboten, angekündigt oder gewährt wird, ist, was auch die Revision nicht in Frage stellt, die Auffassung des Verkehrs (BGHZ 11, 274, 276 - Orbis; Urt. v. 07.03.1979 - I ZR 89/77, GRUR 1979, 482, 483 - Briefmarken-Auktion).

    Für die rechtliche Beurteilung sind daher allein die vom Berufungsgericht verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen entscheidend, daß es sich bei der Zugabe um eine Leistung handelt, die nicht Teil der Hauptleistung im wirtschaftlichen Sinne ist, ihren eigenen wirtschaftlichen Wert hat, ihr Äquivalent nicht in der vereinbarten Gegenleistung findet und dazu geeignet ist, den Kunden in seiner Entscheidung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (BGHZ 11, 274, 276, 283 - Orbis; BGH, Urt. v. 07.03.1979 - I ZR 89/77, GRUR 1979, 482, 484 - Briefmarken-Auktion).

  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 92/67

    Verstoß eines Werbesystems gegen das Gesetz zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß als Gegenstand der Zugabe in den Fällen, in denen eine Ware oder Leistung erst auf eine gewisse Anzahl von Gutscheinen gewährt wird, nicht der Gutschein, sondern die in ihm verbriefte Ware oder Leistung in Betracht kommt (BGHZ 11, 274, 279 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis-Reisemarken; BGH GRUR 1957, 378 f - Bilderschecks).

    Auch in dem tatbestandlich anders liegenden Fall der Orbis-Reisemarken (BGHZ 11, 274, 281) [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] ist, was die Revision verkennt, darauf abgestellt worden, daß die Möglichkeit einer Einzelverwertung nicht gegeben war.

    Vielmehr könne es sich nach Sinn und Zweck der Zugabeverordnung nur darum handeln, daß die Grenze eingehalten werde, bis zu der die Bindung des Kunden an einen bestimmten Hersteller oder Händler ohne Gefahr hingenommen werden könne (BGHZ 11, 274, 283 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis-Reisemarken; 11, 260, 264 - Eisenbahneinzelteile: BGH GRUR 1957, 380 f - Kunststoff-Figuren).

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 225/55

    Rechtsmittel

    Die Auffassung der Vorinstanzen beruht jedoch auf rechtlich einwandfreien Erwägungen und steht mit den Rechtsgrundsätzen in Einklang, die der erkennende Senat zur Beurteilung von Sammelzugaben entwickelt hat (BGHZ 11, 274 [278] - Orbis; 11, 260 [271]).

    Werden an den Kunden Gutscheine ausgehändigt, die eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf eine Ware oder Leistung verbriefen, so sind daher im Sinne der Zugabeverordnung nicht die Gutscheine als solche, sondern die in ihnen verbriefte Ware oder Leistung als Zugabe anzusehen (BGHZ 11, 274 [278] - Orbis).

    Als Gegenstand der Zugabe konnte, wie das Landgericht mit Recht angenommen hat, nur das Olympia-Bild in Betracht kommen, das in der Form der Sammelzugabe gegen Abgabe einer gewissen Anzahl von Gutscheinen (10 Stück) als Sammelergebnis ausgehändigt wurde (vgl. BGHZ 11, 274 [279] - Orbis).

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Ware oder eine Leistung als eine Zugabe im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 ZugabeVO angeboten, angekündigt oder gewährt wird, ist die Auffassung des Verkehrs (BGHZ 11, 274, 276 - Orbis; Urt. v. 7.3.1979 - I ZR 89/77, GRUR 1979, 482, 483 - Briefmarken-Auktion).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß durch den Ausgleich von Standortnachteilen gerade in der vorliegenden Art die naheliegende Gefahr begründet ist, der die Zugabeverordnung auch begegnen soll, daß die Aufmerksamkeit der Kunden durch Preisverschleierungen von der eigentlichen Ware abgelenkt wird (BGHZ 11, 274, 279 - Orbis-Reisemarken; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 246/91

    Euroscheck-Differenzzahlung - Verbotene Nebenleistung

    aa) Ob eine solche vorliegt oder ob der in Frage stehende Vorteil als Teil der Hauptleistung anzusehen ist, bestimmt sich - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - nach der Anschauung des Verkehrs (st. Rspr.; vgl. BGHZ 11, 274, 276 - Orbis; BGH, Urt. v. 7.3. 1979 - I ZR 89/77, GRUR 1979, 482, 484 = WRP 1979, 453 - Briefmarken-Auktion; BGH, Urt. v. 23.5. 1991 - I ZR 172/89, GRUR 1991, 933, 934 = WRP 1991, 648 - One for Two; Seydel, ZugabeVO und Rabattgesetz, 4. Aufl., § 1 ZugabeVO Rdn. 31).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Durch die kostenlose Gewährung der Transportversicherung nur an einen Teil der Kunden wird damit die Gefahr begründet, der die Zugabeverordnung auch begegnen soll, daß die Aufmerksamkeit der Kunden durch Preisverschleierungen von der eigentlichen Ware abgelenkt wird (BGHZ 11, 274, 279 - Orbis-Reisemarken; BGHZ 65, 68, 73 - Vorspannangebot).
  • BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61

    Rechtsmittel

    Das Wesen der durch die Zugabeverordnung erfaßten sog. Wertreklame besteht darin, neben einer Ware oder Leistung zusätzlich und ohne besonderes Entgelt eine Ware oder Leistung anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren und dadurch einen Anreiz auf den Kunden zum Vertragsabschluß auszuüben (BGHZ 11, 274, 278 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis).

    Bei der Prüfung der Frage, ob neben der Hauptware eine zusätzliche Ware oder Leistung ohne besondere Berechnung angekündigt, angeboten oder gewährt wird, kommt es daher entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Kunden an (BGHZ 11, 274, 276 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Anm. 4 zu § 1 ZugabeVO).

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 5/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 45/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 66/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 129/90

    Anzeigenplazierung - Ergänzung der Hauptleistung

  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 170/01

    Wettbewerbsverstoß: Unzulässiges "Anzapfen"

  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00

    Unzulässige Zugabe im Pharmagroßhandel - Umwandlung des Rabattanspruchs in

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 90/73

    Vereinbarkeit der "Treuepunkte"-Werbung mit den Vorschriften des Rabattgesetzes

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72

    Aktivlegitimation eines klagenden Verbandes - Zugabeverbot für handeslsübliche

  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 10/57

    Feststellungsklagen trotz § 3 Abs. 2 AKG

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

  • BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73

    Verpackungsmittel als "Zugabe" - Zulässigkeit von im Warenverkehr verwendete

  • OLG München, 27.04.1989 - U (K) 5493 88

    Begriff des übertriebenen Anlockens im Sinne des Wettbewerbsrechts;

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Zugabeverordnung (ZugabeVO) -

  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66

    Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 134/67

    Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch

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