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BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Gemeinschaftseigentum - Wirtschaftsplan - Gemeinschaftsbeschluß - Eigentümerbeschluß - Festsetzung - Gerichtskosten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan; Geltendmachung durch anderen Wohnungseigentümer; Gerichtskosten des Wohnungseigentumsverfahrens; Kostenentscheidung durch Rechtmittelgericht
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Geltendmachung sog. Wohngeldansprüche durch einzelne Wohnungseigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 1, 5, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 47
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 148
- NJW 1990, 2386
- NJW-RR 1990, 1294 (Ls.)
- MDR 1991, 138
- WM 1990, 1558
- Rpfleger 1990, 413
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
a) Den Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer, Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des beschlossenen Wirtschaftsplanes zu leisten, kann ein anderer Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 106, 222).Das liegt auch in der Linie des Senatsbeschlusses BGHZ 106, 222, 224 ff, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (WuM 1989, 526) zutreffend annimmt.
Wie der Senat in BGHZ 106, 222, 227 dargelegt hat, bezweckt diese Einschränkung der Vertretungsmacht des Verwalters den Schutz der Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Der Senat hat in BGHZ 106, 222, 227/228 für den dort entschiedenen Fall eines den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Schadensersatzanspruches gegen den Verwalter ausgeführt, daß die Belange des einzelnen Wohnungseigentümers an der Rechtsverfolgung nicht immer und ohne weiteres mit dem wohlverstandenen Interesse der Gemeinschaft deckungsgleich sind.
- BayObLG, 03.07.1989 - BReg. 2 Z 77/89
Wohnungseigentum; Fertigstellung; Wohnung; Gebäude; Zahlung; Wohnanlage; …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Daran sieht es sich aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März 1987 (BayObLGZ 1987, 86), vom 3. Juli 1989 (WuM 1989, 526) und vom 18. Juli 1989 (BayObLGZ 1989, 310) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Demgegenüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht u.a. durch Beschluß vom 3. Juli 1989 (WuM 1989, 526) entschieden, ein Wohnungseigentümer dürfe Lasten- und Kostenbeiträge gegen andere Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn ein entsprechender Gemeinschaftsbeschluß vorliege.
Das liegt auch in der Linie des Senatsbeschlusses BGHZ 106, 222, 224 ff, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (WuM 1989, 526) zutreffend annimmt.
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
a) Zwar ist nach § 16 Abs. 2 WEG jeder Wohnungseigentümer gegenüber den anderen Wohnungseigentümern verpflichtet, die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen; aus dieser dem § 748 BGB nachgebildeten Vorschrift ergibt sich jedoch für den einzelnen Wohnungseigentümer ein eigenes Forderungsrecht nur unter der Voraussetzung, daß er über seinen Anteil hinaus mit Verbindlichkeiten der Gemeinschaft belastet worden ist und deshalb einen Rückgriffs- oder Befreiungsanspruch hat (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1985, 912).
- BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Daran sieht es sich aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März 1987 (BayObLGZ 1987, 86), vom 3. Juli 1989 (WuM 1989, 526) und vom 18. Juli 1989 (BayObLGZ 1989, 310) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Daran sieht es sich aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März 1987 (BayObLGZ 1987, 86), vom 3. Juli 1989 (WuM 1989, 526) und vom 18. Juli 1989 (BayObLGZ 1989, 310) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Allerdings verlangt § 47 Satz 1 WEG eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen und ermöglicht dadurch dem Gericht, die Kosten unter Umständen dem obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, z.B. dann, wenn er nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist (BayObLGZ 1975, 369, 371). - BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75
Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei …
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
In der Regel jedoch entspricht es billigem Ermessen, die Kosten in Übereinstimmung mit dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu verteilen (BayObLGZ 1975, 284, 286). - KG, 06.02.1989 - 24 W 6754/88
Auszug aus BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Diese Entscheidung hält der Senat zwar für rechtsfehlerhaft, weil eine entsprechende Anwendung des § 945 ZPO geboten gewesen wäre, dann aber dem Antrag möglicherweise mindestens überwiegend hätte stattgegeben werden müssen (verfehlt auch schon KG WuM 1989, 351); indessen kann der Kostenausspruch nicht an der Rechtskraft des zur Hauptsache getroffenen Teilbeschlusses vorbeigehen.
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
§ 432 BGB wird insoweit durch § 21 Abs. 1 WEG verdrängt (vgl. Senat, BGHZ 106, 222, 226; 111, 148, 151; 115, 253, 257).Die eigentliche Bedeutung des Wirtschaftsplanes liegt nämlich darin, daß er die Belastung der Wohnungseigentümer mit Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG verbindlich regelt und deren Zahlungsverpflichtung erst entstehen läßt (Senat, BGHZ 111, 148, 153; BayObLG …
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Letztere betreffen zwar das Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft, fallen aber in den Bereich der gemeinschaftlichen Verwaltung (Senat, BGHZ 111, 148, 151). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Zutreffend ist allerdings, daß die Beitragsforderungen nach der Rechtsprechung des Senats allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen (BGHZ 111, 148, 150).Denn in beiden Fällen besteht eine Mitberechtigung im Sinne des § 432 BGB, weil die Forderung auf eine rechtlich unteilbare Leistung gerichtet ist, wobei die Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung der Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümer unterfällt (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150 f; 115, 253, 257).
- OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von …
Auch unter Geltung des § 47 WEG a.F. war es in der Regel geboten, die Gerichtskosten in Übereinstimmung mit dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu verteilen (vgl. BGHZ 111, 148 ). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).Soweit es generell um die Einleitung von gerichtlichen Verfahren geht, folgt aus der die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer schützenden Vorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, daß die Entscheidung hierüber allein bei den Wohnungseigentümern liegen soll (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Mit dieser gesetzlichen Wertung wäre es unvereinbar, wenn der einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung einen in den Bereich gemeinschaftlicher Verwaltung fallenden Anspruch geltend machen dürfte (BGHZ 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Die Belange des einzelnen Wohnungseigentümers an der Rechtsverfolgung sind nicht immer und ohne weiteres deckungsgleich mit dem wohlverstandenen Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (BGHZ 106, 222, 227 f; 111, 148, 152) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 6/23
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die …
Denn es mag durchaus beachtliche Gründe geben, warum die Mehrheit der Wohnungseigentümer von einer Rechtsverfolgung absieht; daher bedarf es einer Überprüfung und ggf. Ersetzung der gemeinschaftlichen Willensbildung durch das Gericht (…vgl. Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., Vorbemerkungen zu §§ 43 ff. Rn. 34; siehe auch Senat, Beschluss vom 20. April 1990 - V ZB 1/90, BGHZ 111, 148, 152).Es bedarf hier aber keiner Entscheidung, ob den auf die verwalterlose GdWE bezogenen Problemen, solange der Gesetzgeber insoweit nicht tätig wird, trotz fortbestehender Bedenken (eingehend Senat, Beschluss vom 20. April 1990 - V ZB 1/90, BGHZ 111, 148, 152) mit Blick auf den Justizgewährungsanspruch durch die Anwendung der insbesondere für Beitragsansprüche entwickelten Grundsätze der actio pro socio (…vgl. Rn. 14) oder vielmehr durch praktikable Anforderungen an die Bestellung eines Notverwalters zu begegnen ist.
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Dabei kann zwar hinsichtlich der Gerichtsgebühren berücksichtigt werden, daß diese - auch in Wohnungseigentumssachen (vgl. BGH, NJW 1990, S. 2386) - regelmäßig dem unterliegenden Beteiligten auferlegt werden. - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch nicht ohne einen dahin gehenden Beschluß der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen (BGHZ 106, 222; 111, 148; 116, 392; 121, 22). - BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16
Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf …
c) Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass der einzelne Wohnungseigentümer nicht nach den Grundsätzen der gesellschaftsrechtlichen actio pro socio zur Geltendmachung der Wohngelder im eigenen Namen befugt ist (Beschluss vom 20. April 1990 - V ZB 1/90, BGHZ 111, 148, 152). - BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89
Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines …
Auf den Anteil des einzelnen Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum kommt es nicht an (so zutreffend für die Minderung: Weitnauer aaO. Rdn. 59, ders. JZ 1991, 249; Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 6 S. 69 f.). - BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
- OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei …
- BGH, 07.06.2013 - V ZR 211/12
Wohnungseigentum: Anforderungen an den Inhalt des Gesamtwirtschaftsplans
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
- LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16
Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei …
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10
Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Klage auf …
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91
Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
- OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch …
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06
Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der …
- OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
Anspruch auf Benutzung eines gemeinsamen Zuwegs von Wohnungseigentum; …
- OLG Hamm, 19.03.2007 - 15 W 340/06
Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats
- OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts; Kostenentscheidung im …
- BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von …
- BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90
Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
- OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07
Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung …
- OLG Köln, 03.04.1997 - 16 Wx 43/97
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- OLG München, 21.02.2007 - 34 Wx 100/06
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Negativbeschlusses mit Antrag auf …
- OLG Schleswig, 03.07.2004 - 7 W 78/04
- LG Hamburg, 09.04.2013 - 318 T 17/12
Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Überprüfung der Vollständigkeit …
- BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …
- BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in …
- BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …
- KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90
Stellen von Wideranträgen in einem von dem Verwalter angestrengten Verfahren; …
- BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
- BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Veränderung der gärtnerischen …
- OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger
- OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
Geltendmachung von Wohngeldrückständen durch einzelne Wohnungseigentümer
- LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08
Kostenentscheidung nach Beschwerderücknahme im Wohnungseigentumsverfahren: …
- BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die …
- KG, 09.04.2001 - 24 W 6844/00
Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die …
- OLG Köln, 10.11.1995 - 16 Wx 188/95
Kostenlast im WEG -Verfahren
- LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 575/06
Jahresabrechnung: Individualanspruch gegen den Ex-Verwalter
- LG Hamburg, 22.07.2008 - 318 T 228/06
Wohnungseigentum: Anspruch der Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer auf …
- BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten …
- OLG Hamburg, 22.06.2000 - 2 Wx 33/00
Zustandekommen eines Verwaltervertrages
- OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04
Unzulässiger Antrag zur Einhaltung gerichtlicher Entscheidungen durch …
- BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 86/01
Bindungswirkung der Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen …
- BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen …
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz des Wohnungseigentümers gegen Mieter von …
- LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung
- BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97
Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung …
- BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 31/94
Zuvielzahlung von Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
- KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90
Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne …
- BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 100/96
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04
Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von …
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04
Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung …
- AG Osnabrück, 23.09.2005 - 40 II 87/03
Beschlusskompetenz; Beschlusszuständigkeit; Einstimmigkeit; …
- BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung
- AG Berlin-Neukölln, 22.07.2005 - 70 II 93/05
Wohnungseigentumsverfahren auf Zahlung von Wohngeldrückständen: …