Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamkeit der Zinsberechnungsklausel für ein Annuitätendarlehen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamkeit von Zinsberechnungsklauseln

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur nachschüssigen Tilgungsverrechnung trotz unmittelbaren Zusammenhangs von Fälligkeits- und Wertstellungsregelung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 112, 115
  • NJW 1990, 2383
  • NJW-RR 1990, 1333 (Ls.)
  • ZIP 1990, 980
  • MDR 1991, 149
  • WM 1990, 1367
  • BB 1990, 1656
  • DB 1990, 1712



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Wird zitiert von ... (74)  

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00  

    AGB - Wirksamkeit der Befristung von Telefonkarten durch AGB

    Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, kann schon darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG liegen (BGHZ 106, 42, 49; 112, 115, 117 ff.; 136, 394, 401 f.; Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2547).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90  

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Insoweit gilt für ABB-Bestimmungen einer Bausparkasse nichts anderes als für Zinsberechnungsklauseln bei Annuitätendarlehen von Hypotheken- oder Universalbanken (vgl. BGHZ 106, 42, 46; 112, 115, 117).

    Das ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 106, 42, 49; 106, 259, 264; 112, 115; Urteil vom 30. April 1991 - XI ZR 223/90 = ZIP 1991, 791 ) aus § 9 Abs. 1 AGBG ; die Durchsetzung des Transparenzgebots ist daher auch im Verfahren nach § 13 AGBG möglich.

    Maßstab der Überprüfung sind die Erkenntnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden; dabei sind um so höhere Anforderungen an die Durchschaubarkeit einer Klausel zu stellen, je mehr die Regelung inhaltlich den Erwartungen eines solchen Kunden widerspricht (BGHZ 112, 115, 118).

    a) Das Berufungsgericht kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, wenn es nicht bereits wegen materieller Unangemessenheit jede Regelung verwirft, nach der trotz zwischenzeitlicher Tilgungsleistungen für die gesamte Zinsberechnungsperiode Zinsen nach dem Kapitalstand am Periodenbeginn zu zahlen sind (BGHZ 106, 42, 47; 112, 115; Urteil vom 30. April 1991 aaO).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08  

    Immobilien - Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

    Dabei kommt es auf die Verständnis- und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden an, von dem die aufmerksame Durchsicht der Vertragsbedingungen, deren verständige Würdigung und die Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs erwartet werden kann (BGHZ 112, 115, 118; 162, 210, 214; jeweils m.w.N.).
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