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   BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89   

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https://dejure.org/1990,1655
BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89 (https://dejure.org/1990,1655)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1990 - NotZ 19/89 (https://dejure.org/1990,1655)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - NotZ 19/89 (https://dejure.org/1990,1655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    Datenschutzrechtliche Anmeldepflicht von mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen hergestellten Massenkarteien bzw. Erbvertragsregistern

  • Wolters Kluwer

    Datenschutzgesetz NRW - Anwendbarkeit - Notare - Anmeldeverpflichtung - Landesbeauftragter für Datenschutz - Ausnahme - Verschwiegenheitspflicht - Dateien - Personenbezogene Daten - Massenkartei - Erbvertragsregister - Automatisiertes Verfahren

  • JurPC-Archiv

    Datenschutzgesetz auf Notare anwendbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Datenschutz durch NRW-Notare

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 178
  • NJW 1991, 568
  • ZIP 1990, 1586
  • MDR 1991, 151
  • AnwBl 1991, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Fordert das neue Recht dagegen bei der Beurteilung des Sachverhalts Berücksichtigung, ist der Verwaltungsakt an den neuen Bestimmungen zu messen (BVerwGE 59, 148, 161; 65, 313, 315; BVerwG bei Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Dieser Frage braucht indessen nicht weiter nachgegangen zu werden (vgl. dazu allgemein BVerfGE 33, 224, 229; 47, 285, 314).
  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Die notarielle Unabhängigkeitsgarantie verdrängt die Aufsicht lediglich dort, wo der Notar eine auf ein bestimmtes Amtsgeschäft bezogene Feststellung oder Entscheidung trifft (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71 = DNotZ 1972, 549; Schippel DNotZ 1965, 595, 600 f).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Zur Rechtsfindung gehören dabei auch die ihr nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen, wie sie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen werden (vgl. BGHZ 93, 238, 243 m.w.Nachw. ).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]; 64, 218, 221 f [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; 66, 178, 182).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Fordert das neue Recht dagegen bei der Beurteilung des Sachverhalts Berücksichtigung, ist der Verwaltungsakt an den neuen Bestimmungen zu messen (BVerwGE 59, 148, 161; 65, 313, 315; BVerwG bei Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]; 64, 218, 221 f [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; 66, 178, 182).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]; 64, 218, 221 f [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; 66, 178, 182).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
    Dieser Frage braucht indessen nicht weiter nachgegangen zu werden (vgl. dazu allgemein BVerfGE 33, 224, 229; 47, 285, 314).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Denn eine Weisung, die im Rahmen notarieller Dienstaufsicht erteilt wird, stellt nach allgemeiner Ansicht einen Verwaltungsakt dar, gegen den als verwaltungsrechtliche Notarsache der Klageweg gemäß §§ 111 ff. BNotO eröffnet ist (vgl. etwa BGHZ 112, 178 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2010 - 1 S 501/10

    Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer

    Bestimmbar ist eine Person, wenn sie mit vertretbarem Aufwand ggf. unter Heranziehung von Zusatzwissen aus allgemein zugänglichen Quellen ermittelt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 30.07.1990 - NotZ 19/89 - BGHZ 112, 178).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 6/09

    Aufhebung einer die Arbeitsweise von Notaren betreffenden dienstaufsichtlichen

    Dabei ist der gesamte Dienstbetrieb - soweit er von dem einzelnen Amtsgeschäft unabhängig ist und sich auf dessen Erledigung höchstens mittelbar auswirkt - uneingeschränkt der notariellen Dienstaufsicht unterworfen; das gilt namentlich für die Führung und Aufbewahrung der Bücher und die daran anknüpfenden Verpflichtungen (Senat BGHZ 112, 178, 185 f.).
  • KG, 08.12.2021 - AR 7/21

    Abdrängende Rechtswegzuweisung für den Bereich des Notarrechts

    Vielmehr verlangt es die Prüfung und Überwachung einer im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorschriften stehenden Amtsführung eines Notars auch, dass dafür Sorge getragen wird, dass die Notare alle sonstigen Normen beachten, mit denen sie bei ihrer beruflichen Betätigung in Berührung kommen (vgl. BGHZ 112, 178).
  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89

    Gebühren für die Prüfung der Einzahlungsrelfe

    10. Notarrecht-Datenschutzrechtliche Anmeldepflicht von mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen hergestellten Massenkarteien bzw. Erbvertragsregistern (BGH, Beschluß vom 30.7.1990 - NotZ 19/89) DSG NW 1978 § 28 Abs. 3 DSG NW 1988 §§ 23 Abs. 1; 2 Abs. 1; 3; 8 Abs. 2; 35 Abs. 3 1. Das DSG NW 1988 findet im Grundsatz auch auf Notare Anwendung.
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