Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bereicherungsanspruch wegen zu hoher Zinsberechnung aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel beim Annuitätendarlehen: Keine Anwendung der kurzen Verjährung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit einer Vertragsklausel

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei unwirksamer Zinsklausel in Annuitätendarlehensvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Dreißigjährige Verjährung des durch nichtige Zinsklausel entstandenen Bereicherungsanspruchs bei vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 112, 352
  • NJW 1991, 220
  • ZIP 1990, 1461
  • MDR 1991, 245
  • WM 1990, 1989
  • BB 1990, 2293
  • DB 1990, 2415



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06  

    Immobilienanlagen - Rückabwicklung des Darlehensvertrags

    Da die einzelnen Ratenzahlungen der Kläger ihre gemeinsame Ursache in deren Vorstellung hatten, sie seien zu regelmäßiger Leistung verpflichtet, ist auch der Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung seiner Natur nach auf Zahlungen gerichtet, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (vgl. BGHZ 98, 174, 181 f.; Senat BGHZ 112, 352, 354; Senatsurteil vom 14. September 2004 aaO).

    Dieser Beurteilung stehen die von der Revision angeführten Senatsurteile (BGHZ 112, 352, 355; Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - XI ZR 11/93, WM 1993, 2003) nicht entgegen, weil sie andere als die hier in Rede stehenden Leistungen der Darlehensnehmer betrafen.

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07  

    Immobilienanlagen - Unsichere Rechtslage: Wann beginnt Verjährungsfrist?

    a) Der darauf gerichtete Bereicherungsanspruch ist, wie auch die Revision nicht in Zweifel zieht, gemäß § 197 BGB a.F. verjährt (BGHZ 112, 352, 354 und Urteile vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731, 732 Tz. 20 und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258, 1259 Tz. 12).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07  

    Bankrecht - Fehlende Gesamtbetragsangabe in Darlehen

    Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 352).*).

    Beim Annuitätendarlehen, wie es die Parteien vereinbart haben, ist von der in ihrer Gesamthöhe gleich bleibenden Jahresleistung vereinbarungsgemäß stets ein der Höhe nach ständig abnehmender Teil auf die fälligen Zinsen zu verrechnen, der jeweilige Rest dient der Kapitaltilgung (Senat BGHZ 112, 352, 355) .

    Dieser Beurteilung steht auch das von der Revision angeführte Senatsurteil vom 23. Oktober 1990 (BGHZ 112, 352) nicht entgegen.

    Dort konnten die Ratenzahlungen des Darlehensnehmers - anders als hier - nicht zur Leistung der (nicht geschuldeten) Zinszuschläge bestimmt sein, da die Darlehensgeberin erst im Nachhinein von ihrem vermeintlichen Zinserhöhungsrecht Gebrauch gemacht und rückwirkend die vom Darlehensnehmer zur Tilgung der Hauptforderung gezahlten Beträge fälschlicherweise auf die tatsächlich nicht geschuldeten Zinsen verrechnet hat (BGHZ 112, 352, 355 f. , vgl. hinsichtlich des dort nicht abgedruckten Teils WM 1990, 1989, 1990) .

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  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06  

    Bankrecht - Vorzeitige Ablösung des Darlehenskapitals eines Annuitätendarlehens

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen und Tilgungsleistungen der kurzen Verjährung des § 197 BGB a.F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (Senat BGHZ 112, 352, 354; Senatsurteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731, 732 Tz. 20).

    Ferner hat der erkennende Senat eine Anwendung des § 197 BGB a.F. auf den Rückzahlungsanspruch nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen aufgrund einer nichtigen AGB-Klausel und der Verwendung des Differenzbetrages zur Tilgung (Senat BGHZ 112, 352, 355), für den Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Rückerstattung des Disagios (Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - XI ZR 11/93, WM 1993, 2003, 2004) oder für den Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der Geldbeschaffungs- und Bearbeitungskosten verneint (Senatsurteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308), und zwar auch dann, wenn die Kapitalbeschaffungskosten in zwei Teilzahlungen zu erbringen sind (Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423, 2426).

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - zur vorzeitigen Vertragsbeendigung ein hoher Ablösungsbetrag gezahlt wurde, handelt es sich nicht um einen Anspruch auf eine wiederkehrende Leistung, der nach § 197 BGB a.F. verjähren könnte (Senat BGHZ 112, 352, 355).

  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99  

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen von der Revision herangezogenen Entscheidungen vom 10. Juli 1986 (III ZR 133/85, BGHZ 98, 174, 181 f.) und vom 23. Oktober 1990 (XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352, 354) Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Ratenkreditzinsen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB nicht deswegen unterworfen, weil sie den in der Vorschrift genannten Zinsansprüchen gleichzustellen wären.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07  

    Immobilienanlagen - Nichtigkeit einer Vollmacht im Zeichnungsschein

    Der fälschlicherweise auf den Zinsanteil berechnete Betrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 112, 352, 354 f.) zur Tilgung zu verwenden.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99  

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    Er fällt aber - ähnlich wie in regelmäßigen Abständen entstandene Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. dazu BGHZ 98, 174, 181 sowie die Senatsurteile BGHZ 112, 352 und vom 12. Oktober 1993 - XI ZR 11/93, WM 1993, 2003, 2004) - deshalb in den Anwendungsbereich des § 197 BGB, weil er auf "regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift gerichtet ist.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 55/06  

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Da die einzelnen Ratenzahlungen der Kläger ihre gemeinsame Ursache in deren Vorstellung hatten, sie seien zu regelmäßiger Leistung verpflichtet, ist auch der Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung seiner Natur nach auf Zahlungen gerichtet, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (vgl. BGHZ 98, 174, 181 f.; Senat BGHZ 112, 352, 354; Senatsurteil vom 14. September 2004 aaO).

    Dieser Beurteilung stehen die von der Revision angeführten Senatsurteile (BGHZ 112, 352, 355; Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - XI ZR 11/93, WM 1993, 2003) nicht entgegen, weil sie andere als die hier in Rede stehenden Leistungen der Darlehensnehmer betrafen.

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09  

    Bereicherungsanspruch: Wann beginnt Verjährung?

    Danach ist von der in ihrer Gesamthöhe gleich bleibenden Jahresleistung ein der Höhe nach ständig abnehmender Teil auf die fälligen Zinsen zu verrechnen, der jeweilige Rest dient der Kapitaltilgung (Senat, BGHZ 112, 352, 355; 179, 260, Tz. 14).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02  

    Immobilien - Anspruch aus § 988 BGB verjährt in 3 Jahren

    Darin unterscheidet er sich von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93  

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

  • BGH, 06.06.2008 - V ZR 52/07  

    Immobilien - Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung verjährt einheitlich

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 149/04  

    Rückabwicklung eines durch einen Treuhänder geschlossenen Darlehensvertrages zur

  • OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 6 U 132/07  

    Kreditvertrag: Wahlrecht des Kreditnehmers zwischen Tilgungsverrechnung und

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04  

    Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11  

    Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 7 U 7/11  

    Inhaltskontrolle einer Zinsanpassungsklausel

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 209/04  

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04  

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07  

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 8 U 149/03  

    Verbraucherkreditvertrag: Erforderliche Angaben zum Gesamtbetrag;

  • OLG Stuttgart, 23.07.1991 - 6 U 10/91  

    BGB § 195, § 197, § 812

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00  

    Vermittlung von Realkrediten - Gewerbeordnung

  • OLG Hamm, 09.01.2006 - 5 U 60/05  

    Nichtigkeit einer prozessualen Vollmacht zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung

  • OLG Hamm, 11.07.2007 - 31 U 289/06  
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 238/00  

    Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen wegen Überzahlungen im

  • OLG Köln, 31.10.1991 - 12 U 88/91  

    BGB § 195, § 197, § 812

  • OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10  

    Bauvertrag - AG zahlt nicht: Schadensersatz des AN wegen Liquiditätsproblemen?

  • OLG Köln, 09.07.1993 - 20 U 6/93  
  • LG Köln, 05.11.2003 - 13 S 21/03  
  • LG Essen, 17.08.2006 - 6 O 507/05  
  • LG Schwerin, 30.11.2005 - 6 S 222/05  
  • AG Greifswald, 11.05.2006 - 42 C 324/05  
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