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   BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90   

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https://dejure.org/1990,146
BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90 (https://dejure.org/1990,146)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1990 - V ZB 8/90 (https://dejure.org/1990,146)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90 (https://dejure.org/1990,146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4, § 23 Abs. 3
    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Beschlussfassung möglich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgesetz § 21 Abs. 3, 4, § 23 Abs. 3
    Eigentumswohnung: Wirksamkeit eines Versammlungsbeschlusses über eine bereits als anerkannt geltende Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 197
  • NJW 1991, 979
  • NJW-RR 1991, 843 (Ls.)
  • MDR 1991, 517
  • WM 1991, 463
  • BB 1991, 937
  • DB 1991, 749
  • Rpfleger 1991, 151
  • JR 1991, 511
  • JR 1991, 512
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 27.09.1985 - 20 W 426/84
    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Daran sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 1985 (OLGZ 1986, 45) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Abdruck des Vorlagebeschl. in WuM 1990, 407).

    Die seiner Meinung nach gegensätzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGZ 1986, 45, 46) sieht als zulässig an, daß an die Stelle des Eigentümerbeschlusses die Billigung oder der Widerspruch der einzelnen Wohnungseigentümer gegen die ihnen übersandte - mithin zugegangene - Einzelabrechnung tritt.

  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich berechtigt, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen (BayObLGZ 1985, 57, 61; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdn. 10).

    Die dabei einzuhaltenden Grenzen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (BayObLGZ 1985, 57, 62; möglicherweise zu eng hingegen BayObLG, WuM 1988, 322).

  • KG, 04.07.1990 - 24 W 1434/90

    Jahresabrechnung: Anerkennung durch fehlenden Widerspruch

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Daran sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 1985 (OLGZ 1986, 45) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Abdruck des Vorlagebeschl. in WuM 1990, 407).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung gebunden (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.).
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87

    Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Umgekehrt hätte der Versammlungsbeschluß vom 4. März 1987 einen zuvor schon nach der Teilungserklärung gültig zustande gekommenen Abrechnungsbeschluß außer Kraft gesetzt (ähnlich BayObLGZ 1988, 54, 57).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5977/87

    Wohnungseigentümer; Antrag; Abberufung; Verwalter; Eigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Die dabei einzuhaltenden Grenzen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (BayObLGZ 1985, 57, 62; möglicherweise zu eng hingegen BayObLG, WuM 1988, 322).
  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Dennoch ist die Vorlage statthaft, weil das Kammergericht an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgericht Hamm vom 29. Juni 1981 (OLGZ 1982, 20, 25 f.) gehindert gewesen wäre.
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
    Das in der Teilungserklärung für die Abrechnung vorgesehene Beschlußverfahren ohne eine Versammlung erfaßt nicht zugleich die Entlastung des Verwalters (BayObLGZ 1983, 314, 319; Weitnauer, aaO, § 28 Rdn. 17).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Von Bedeutung ist nur, ob der neue Beschluß aus sich heraus einwandfrei ist (Senat, BGHZ 113, 197, 200; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 51 f; Merle, DWE 1995, 146; Lüke, ZWE 2000, 98, 100).

    Gleichwohl erlangt die vom vorlegenden Gericht erörterte Frage, ob der Zweitbeschluß schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses mißachtet (vgl. dazu Senat, BGHZ 113, 197, 200), hier keine Entscheidungserheblichkeit.

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    cc) Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen (vgl. Jacoby, ZWE 2011, 61, 64; allgemein Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90, BGHZ 113, 197, 200 und vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 350).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Zwar sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen, hierbei kann aber jeder Wohnungseigentümer verlangen, daß der neue Beschluß schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (Senat, BGHZ 113, 197, 200).
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