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   BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90   

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https://dejure.org/1991,1472
BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90 (https://dejure.org/1991,1472)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1991 - IV ZB 14/90 (https://dejure.org/1991,1472)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1991 - IV ZB 14/90 (https://dejure.org/1991,1472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nottestament - Erblasser - Vorlesen des Testaments - Dreizeugentestament - Entbehrlichkeit der Unterschrift - Unbedenklichkeit der Zeugen - Verfassung des Erblassers - Verfügung von Todes wegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 2250, 2249 Abs. 6; BeurkG § 7
    Wirksamkeitsvoraussetzungen für ein Not-Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 2249, § 2250; BeurkG § 7, § 13, § 27
    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den Alleinerben neben anderen

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 169
  • NJW 1991, 3210
  • MDR 1991, 1174
  • FamRZ 1991, 1427
  • WM 1991, 1851
  • DB 1992, 137
  • Rpfleger 1991, 1505
  • Rpfleger 1991, 505
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.03.1981 - 20 W 792/80

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit eines Nottestaments;

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
    Daran sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. März 1981 - 20 W 792/80 - MDR 1981, 673 = NJW 1981, 2421 L gehindert.

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der bereits angeführten Entscheidung MDR 1981, 673 die Auffassung vertreten, daß (auch) ein Nottestament, bei dem mehr als drei Zeugen mitwirken, nur dann (in vollem Umfang) wirksam sei, wenn keiner von ihnen kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen sei.

  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 230/69

    Anforderungen an die Mitwirkung der Zeugen beim Dreizeugentestament - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
    Haben nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BayObLGZ 1979, 232, 240ff. m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202 = LM BGB § 2250 Nr. 3).

    Diese Unterschrift gehört zu den Erfordernissen (vgl. § 2249 Abs. 6 BGB), ohne die ein wirksames Nottestament auch dann nicht angenommen werden kann, wenn der Tatrichter überzeugt ist, daß der Erblasser die Erklärung abgegeben hat (BGH, Urteil vom 24. November 1971 aaO).

  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
    Ob dieser Auffassung zu folgen ist und also bei einem Nottestament nach § 2250 BGB - zuverlässige Wiedergabe der Erblassererklärung vorausgesetzt - jegliche Beurkundung durch die Zeugen entbehrlich ist (obwohl die Zeugen an die Stelle der Amtsperson treten und deren Beurkundungsfunktion übernehmen sollen - BGHZ 54, 89, 93), bedarf indessen hier keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90
    Haben nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BayObLGZ 1979, 232, 240ff. m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202 = LM BGB § 2250 Nr. 3).
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Die bloße Anwesenheit des durch das Testament bedachten Beschwerdegegners bei der Errichtung des Nottestaments führt nicht per se zur Unwirksamkeit des Nottestaments (§ 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 7 Nr. 1, § 27 BeurkG), da die Beteiligung der Testamentszeugen K., P. und B. rechtlich unbedenklich ist (BGH NJW 1991, 3210, 3212).

    Haben neben dem Erblasser nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung zuverlässig wiedergibt (BGH NJW 1991, 3210, 3212 m.w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14

    Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments

    Unheilbar und zur Nichtigkeit des Nottestaments führend ist die Nichtbeachtung wesentlicher Erfordernisse des Errichtungsakts wie z. B. wenn die Niederschrift nicht oder erst nach Ableben des Erblassers erstellt oder von keinem unterschrieben wird oder ihre Vorlesung und ihre Genehmigung durch den Erblasser unterbleibt (NJW 1991, 3210 ; Palandt-Weidlich, a.a.O.).
  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines

    Haben nur ein Zeuge oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BGHZ 115, 169 Rz. 19 f. zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99

    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts

    Vor diesem Hintergrund hat der Beklagte auch keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen die Klägerin, die das Wiederanpflanzungsrecht gerade nicht ohne rechtlichen Grund erhalten hat (vgl. auch BGHZ 115, 169), weil die pachtrechtliche Zuordnung entscheidend ist (vgl. z.B. Senatsurt. v. 6. Juli 1990, LwZR 8/89, NJW-RR 1991, 75, 76).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94

    Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als

    Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat dies offengelassen (BGHZ 115, 169/173).

    X. ist der Vater des als Miterben eingesetzten Beteiligten zu 2, somit in gerader Linie mit ihm verwandt (§ 1589 S. 1 BGB ) und daher gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG von der Mitwirkung ausgeschlossen, soweit sein Sohn bedacht wurde (vgl. BGHZ 115, 169/176; OLG Frankfurt MDR 1981, 673, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. § 27 BeurkG Rn. 9, 11, 15).

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99

    Falschbeurkundung im Amt durch Notar

    Es gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, d.h. das Verlesene muss Bestandteil der späteren Niederschrift i.S.d. § 9 BeurkG sein (vgl. BGHZ 115, 169, 174 ; OLG Hamm DNotZ 1978, 54, 57).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Wx 12/20

    Wirksamkeit eines Nottestaments auch bei Verstoß gegen die Vermerkpflicht

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach es zu den zwingenden Erfordernissen für ein wirksames Nottestament gehört, dass die Niederschrift über die Erklärung des Erblassers diesem vorgelesen und von ihm genehmigt wird (BGHZ 115, 169 = NJW 1991, 3210, 3211 unter Hinweis auf BGH NJW 1970, 1601).
  • BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04

    Formwirksamkeit des Testaments nach kroatischem Recht - inzidente Prüfung im

    Hinsichtlich der Testamente vom 21. und 23.3.2002 sind zwingende Formvorschriften nicht eingehalten worden (§ 125 BGB; vgl. BGHZ 115, 169/174).
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