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   BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91   

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https://dejure.org/1991,1306
BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91 (https://dejure.org/1991,1306)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1991 - LwZR 5/91 (https://dejure.org/1991,1306)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - LwZR 5/91 (https://dejure.org/1991,1306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung von Erhaltungspflicht (§ 536 BGB) zur Unmöglichkeit beim Miet- und Pachtvertrag

  • Wolters Kluwer

    Brand des Pachtgebäudes - Gebäudebrand - Heuselbstentzündung - Vorsätzliche Brandstiftung - Landwirtschaftliches Anwesen - Wiederaufbaupflicht - Wiederaufbau - Zerstörung eines Pachtgebäudes - Verschulden des Pächters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 586 Abs. 1 S. 1, § 275 Abs. 1
    Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 334
  • NJW 1992, 1036
  • MDR 1992, 371
  • WM 1992, 831
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 142/75

    Ankaufsrecht - Brandversicherungsentschädigung - Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91
    Nichts anderes gilt im Falle der Teilunmöglichkeit, wie der Bundesgerichtshof für einen vergleichbaren Fall bereits entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1977, VIII ZR 142/75, WM 1977, 400, 401), weil § 275 Abs. 1 BGB auch die teilweise Unmöglichkeit erfaßt.

    Diese Voraussetzung hat auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als das entscheidende Kriterium für eine Teilunmöglichkeit angesehen (BGH, WM 1977, 400, 401).

    Im allgemeinen ist in der Zahlung solcher Beiträge nicht mehr zu sehen als die Entrichtung eines Teils des Pachtzinses (BGH, Urt. v. 12. Januar 1977, VIII ZR 142/75, WM 1977, 400, 401).

  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91
    Von ihm kann nicht verlangt werden, daß er sein mangelndes Verschulden für rein abstrakte Möglichkeiten anderer Brandursachen beweist, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12. November 1952, II ZR 67/52, NJW 1953, 59, 60 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 291/74

    Anspruch des Pächters gegen den Verpächter auf Auszahlung einer erhaltenen

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91
    Er hat aber keine Verpflichtung, die ohne sein Verschulden zerstörte Pachtsache wieder herzustellen, denn die Wiederaufbaupflicht ist Ausfluß der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung; entfällt diese (§ 275 Abs. 1 BGB), so besteht auch jene nicht (BGH, Urt. v. 14. Juli 1976, VIII ZR 291/74, WM 1976, 640).
  • LG Frankenthal, 23.11.2023 - 7 O 13/23
    Er kann aber auch die Ursache des Schadens wahrscheinlich machen und beweisen, dass er für diese nicht einzustehen hat; dagegen muss er nicht sein mangelndes Verschulden für rein abstrakte Möglichkeiten anderer Ursachen beweisen, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt (BGHZ 116, 334, 337).
  • OLG Köln, 01.06.2018 - 19 U 164/17

    Voraussetzungen und Frist für die außerordentliche Kündigung eines

    Anders als in den in der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geht es hier auch nicht um Teilunmöglichkeit und eine daraus unter Umständen folgende Gesamtunmöglichkeit (BGHZ 116, 334: Fehlende Verpflichtung des Verpächters zum Wiederaufbau mehrerer durch Brand zerstörter landwirtschaftlicher Gebäude, wenn der verbliebene Teil nutzbar bleibt, oder BGH NJW-RR 1995, 853: Gesamtunmöglichkeit der Leistungen des Verkäufers, wenn er ein Drittel der verkauften Fläche wegen fehlender Teilungsgenehmigung nicht verschaffen kann und die Teilübereignung keinen Sinn macht).
  • LG Rottweil, 25.01.2017 - 1 S 23/16

    Rücktrittsrecht bei Tierkauf: Nacherfüllung durch Ersatzlieferung; Vertretbarkeit

    Es genügt aber auch, wenn er die Ursache wahrscheinlich macht und sicher ist, dass er für diese nicht einzustehen hat (BGHZ 116, 334).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    Auch rein abstrakte Möglichkeiten, für die es keinen Anhaltspunkt gibt, braucht er nicht zu widerlegen (vgl. BGHZ 116, 334, 337).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Die Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB ist ausgeschlossen, wenn er die Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs, hier infolge der Brandbeschädigungen, selbst zu vertreten hat; in diesen Fällen trifft den Vermieter auch keine Wiederherstellungspflicht, so daß es auf diesbezügliche Fristsetzungen des Mieters nicht ankommt (vgl. BGHZ 116, 334, 338 [BGH 13.12.1991 - LwZR 5/91]; ebenso etwa Staudinger/Emmerich BGB 13. Bearb. 1995 § 542 Rdn. 54).
  • LG Bonn, 13.06.2013 - 6 S 188/12

    Verpflichtung eines Vermieters zur Inanspruchnahme seiner Gebäudeversicherung für

    Hat ein Mieter die Brandursache zu vertreten, kann er dementsprechend im Grundsatz auch die Miete nicht wegen des eingetretenen Brandschadens mindern (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1991, LwZR 5/91, zitiert nach juris; BGH Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 271/07, zitiert nach juris; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, 12 U 310/03, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 06.09.2000 - 4 U 15/00

    Mietvertrag - Mangelbeseitigung - treuwidriges Verlangen - krasses Missverhältnis

    Teilbar ist diese Leistung aber nur dann, wenn eine Nutzung der Mietsache auch ohne den beeinträchtigten Teil möglich ist (BGH, WM 1977, a.a.O.; BGHZ 116, 334, 337).

    Vielmehr kann sich die Klägerin entscheiden, ob sie das Mietverhältnis kündigen oder an diesem festhalten will (vgl. hierzu BGHZ 116, 334, 338).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09

    Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der

    Die Gebrauchsüberlassung eines bebauten Grundstücks wird auch dann als unmöglich angesehen, wenn (nur) das vermietete Gebäude zerstört ist (vgl. BGH, U. v. 14.04.1976, VIII ZR 291/74, NJW 1976, 1506 (Tanzcafé); BGH, U. v. 13.12.1991, LwZR 5/91, NJW 1992, 1036 (Wirtschaftsgebäude eines landwirtschaftlichen Anwesens); OLG Karlsruhe, U. v. 30.12.1994, 19 U 113/94, NJW-RR 1995, 849 (Geschäftshaus); OLG Koblenz, U. v. 21.07.2000, 8 U 1591/99, OLGR Koblenz 2001, 170 (Gaststätte)).

    Zwar hat die Rechtsprechung vereinzelt erwogen, ob eine Pflicht zum Wiederaufbau des Gebäudes - ggf. auch zum Abschluss eines neuen Miet-/Pachtvertrags über ein Ersatzgebäude - angenommen werden kann, wenn z.B. eine Vertragsauslegung oder Treu und Glauben in besonderer Weise für eine solche Lösung sprechen oder wenn der Pächter mit einer solchen Zwecksetzung die Versicherungsprämien bezahlt hat (BGH, U. v. 13.12.1991 aaO.).

  • LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 359/06

    Wohnraummiete: Beseitigungsanspruch für Fogging-Erscheinungen nach

    Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung ist nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn er die Entstehung des Mangels selbst verursacht und dies zu vertreten hat (LG Duisburg ZMR 2003, 739; BGH NJW 1992, 1036; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 536 Rn. 572).
  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 11 S 283/04

    Brandschaden - Wunderkerze - Weihnachtsbaum

    56 So ist zunächst bereits zweifelhaft, ob die Klägerin überhaupt verpflichtet war, das Wohnhaus wieder wie früher aufzubauen (vgl. Urteil des BGH vom 13.12.1991, NJW 1992, 1036).
  • OLG Hamburg, 30.08.2000 - 4 U 15/00

    Verpflichtung des Vermieters zur Wiederherstellung der vermieteten Sache;

  • LG Hamburg, 19.02.2013 - 316 T 7/13

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung bei Schimmelpilzbefall in der Wohnung

  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 B 28.20

    Klärungsbedürftigkeit des Fortbestehens der Leistungspflichten oder vollständigen

  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04

    Vertragspflichten des Verwahrers bei auf Grundlage eines Viehgräsungsvertrages in

  • OLG Oldenburg, 06.12.1995 - 2 U 162/95

    Mieter; Gebäudefeuerversicherung; Wegnahmerecht; Mietverhältnis; Schadensfall

  • LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08

    Abflugverzögerung von etwas mehr als 23 Stunden bei Nutzung der gleichen Maschine

  • LG Schweinfurt, 03.07.2009 - 23 O 869/08

    Gewerberaummiete: Mietzinsanspruch des Untermieters nach Abschluss eines

  • KG, 18.10.1999 - 20 U 9595/97
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