Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2 S. 3
    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksame Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Fristverlängerung für Rechtsmittelbegründung nach Fristablauf (Abweichung von BGHZ 102, 37)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 116, 377
  • NJW 1992, 842
  • ZIP 1992, 130
  • MDR 1992, 407
  • VersR 1992, 379
  • BB 1992, 602
  • AnwBl 1992, 236



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99  

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Das ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, weil es anderenfalls an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Revisionsgericht fehlt (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 102, 37, 38 m.w.Nachw. insoweit durch BGHZ 116, 377 nicht überholt; BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, WM 1996, 404 = ZIP 1996, 180 unter II 3).
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZB 76/07  

    Verfahrensrecht - Mediation hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist

    Die Fristverlängerung war fehlerhaft, weil die Berufungsbegründungsfrist bereits abgelaufen und ein Verlängerungsantrag bis zum Ablauf der Frist nicht gestellt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - VI ZB 26/91, BGHZ 116, 377).

    Eine solche Verlängerung ist unwirksam ( BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - VI ZB 26/91, BGHZ 116, 377).

  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94  

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

    Zwar setzt ein gültiges und rechtswirksames Verfahren vor dem Revisionsgericht grundsätzlich neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden ist (st.Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. BGHZ 102, 37, 38 m.w.N. [insoweit durch BGHZ 116, 377 nicht überholt]; s. ferner die in BGHR ZPO § 559 Abs. 2 Verfahrensmangel, absoluter unter Nr. 1 und 3 abgedruckten Entscheidungen).
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