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   BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90   

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https://dejure.org/1991,36
BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers - Bauvorhaben - Bauliche Veränderung der Wohnung - Zustimmung des Miteigentümers - Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung - Beseitigungsanspruch - Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 3 , § 22 Abs. 1
    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - Besondere Aufwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgesetz §§ 16 Abs. 3, 22 Abs. 1, 43 Nr. 1
    Eigentumswohnung: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung der Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums durch einzelnen Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 392
  • NJW 1992, 978
  • MDR 1992, 484
  • ZMR 1990, 153
  • ZMR 2001, 269
  • WM 1992, 404
  • DB 1992, 1184
  • BauR 1992, 248
 
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Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Maßgebend ist danach, ob dem Wohnungseigentümer durch die Maßnahme in vermeidbarer Weise ein Nachteil erwächst (vgl. BGHZ 73, 196, 201).

    a) Frei von Verfahrensfehlern und damit nach §§ 43 ff WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO bindend hat das Landgericht festgestellt, daß der Einbau der Dachlukenfenster nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte der Antragstellerinnen durch eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (vgl. BGHZ 73, 196, 202; OLG Frankfurt, WEZ 1987, 40 m.w.N.) geführt hat; von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit des Daches war nicht die Rede.

    Bei dem dort ausgewählten Kreis von Maßnahmen ist zwar am Grundsatz der Einstimmigkeit festgehalten, die Zustimmung derjenigen Teilhaber, die durch die Maßnahme nicht in dem in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmten Maße beeinträchtigt sind, ist aber nicht erforderlich (BGHZ 73, 196, 199).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    bb) Mußte der Wohnungseigentümer, der der außergewöhnlichen Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG nicht zugestimmt hatte, zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinsamen Eigentums im Außenverhältnis eine Verbindlichkeit eingehen, so kann er, soweit er hieraus in Anspruch genommen wurde, von den Zustimmenden unmittelbar nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 3 WEG oder, was hier offen bleiben kann, erst aufgrund des Wirtschaftsplanes (§ 28 WEG i.V.m. § 16 Abs. 3 WEG, vgl. BGHZ 104, 197, 202) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] Ausgleich verlangen.

    Der Rechtsnachfolger muß von dem Zeitpunkt an, ab dem er für Verwaltungsverbindlichkeiten haftet (für die Lasten- und Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] und 107, 285), die Kostenfreiheit anderer Teilhaber nach § 16 Abs. 3, Halbs. 2 WEG gegen sich gelten lassen.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Zur Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 FGG zwingen jedenfalls die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Dezember 1980 (NJW 1981, 690) und vom 9. Juni 1988 (WuM 1988, 319), die auf weitere Beschwerde ergangen und deshalb zur Beurteilung der Vorlagepflicht heranzuziehen sind (BGHZ 96, 198, 201; 99, 90) [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] .

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] ; 109, 396, 398).

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Auch bei den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und den Kosten der ordnungsgemäßen Verwaltung kann den Wohnungseigentümer im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Teilhabers die Verpflichtung treffen, über das Verhältnis seines Anteils (§ 16 Abs. 2 WEG) hinaus mit seinem Vermögen eintreten zu müssen (BGHZ 108, 44; Weitnauer, WEG aaO, § 16 Rdn. 18, § 28 Rdn. 2 c).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    c) Andere Möglichkeiten einer durch den Einbau der Dachflächenfenster verursachten nachteiligen Auswirkung auf das Sondereigentum der Antragstellerinnen oder auf das Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1990, 120, 123) sind nach dem Vorbringen der Beteiligten nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Er ist nach § 21 Abs. 1, 3, und 4 WEG nicht verpflichtet, an der Vergabe der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Aufträge mitzuwirken und dadurch eine gesamtschuldnerische Haftung nach außen (BGHZ 67, 232, 235 f) zu übernehmen.
  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Danach kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717; 1988, 271 und 587; OLG Hamm, OLGZ 1990, 159; KG, NJW-RR 1990, 334).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum im Sinne des § 903 BGB (BGHZ 49, 250, 251) und genießt den Schutz des § 1004 BGB (OLG Stuttgart NJW 1970, 103 [OLG Stuttgart 23.09.1969 - 8 W 147/69] ; BayObLGZ 1975, 177, 179; Weitnauer, WEG, 7. Aufl. § 22 Rdn. 3 e).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum im Sinne des § 903 BGB (BGHZ 49, 250, 251) und genießt den Schutz des § 1004 BGB (OLG Stuttgart NJW 1970, 103 [OLG Stuttgart 23.09.1969 - 8 W 147/69] ; BayObLGZ 1975, 177, 179; Weitnauer, WEG, 7. Aufl. § 22 Rdn. 3 e).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] ; 109, 396, 398).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
  • KG, 28.11.1990 - 24 W 5299/90
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 98/87

    Nutzungsrecht von Räumen im gemeinsamen Wohnungseigentum einer

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 36/88

    Voraussetzungen einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren

  • KG, 20.06.1969 - U 215/69
  • OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

  • BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89

    Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Mit Blick auf das Sondereigentum verwirklicht sich in herausgehobenem Maße, dass es sich bei dem grundstücksgleichen Recht des Wohnungseigentums um "echtes Eigentum" im Sinne von § 903 Satz 1 BGB (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 394; Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10 f.) handelt.
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN).

    Insoweit sind die mit der Maßnahme verbundenen Kosten ebenso wenig wie eine mögliche Haftung im Außenverhältnis zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, aaO, 396 f.).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entscheidend ist aber, dass dem Wohnungseigentümer Eigentum zugewiesen wird, das vollen Eigentumsschutz genießt (dazu: Senat, BGHZ 116, 392, 394).
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