Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91 |
Kindertee I
Dauernuckeln, § 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Instruktionsfehler, 'Folgenwarnung'
Volltextveröffentlichungen (6)
- Jurakopf
Dauernuckeln/Milupa-Fall
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Herstellers wegen Nichtwarnung vor unsachgemäßem Gebrauch eines Produkts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Warnhinweis bei gesundheitsgefährdenden Produktgefahren
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Herstellers von gesüßtem Kindertee für durch Dauernuckeln entstandene Kariesschäden ("Milupa")
Besprechungen u.ä.
- tekom.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gestaltung von Warn- und Sicherheitshinweisen // Instruktionshaftung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung (RA Hans-Joachim Hess)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Milupa-Urteil
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.11.1990 - 11 U 44/90
- OLG Frankfurt, 11.12.1990 - 11 U 44/90
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 116, 60
- NJW 1992, 560
- ZIP 1992, 38
- MDR 1992, 130
- VersR 1992, 96
- WM 1992, 105
- WM 1992, 3
- BB 1992, 93
- DB 1992, 316
Wird zitiert von ... (68)
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
Der erkennende Senat hat es in seinem ersten Urteil zu den Kinderteefällen vom 12. November 1991 ( VI ZR 7/91 BGHZ 116, 60, 70) dahingestellt sein lassen, ob die Beklagte ihre Warnpflichten mit diesen Hinweisen gegenüber denjenigen Verwendern erfüllt hat, die seit diesem Zeitpunkt erstmals den Tee für ihre Kleinkinder zubereiteten, wozu auch die Eltern des damaligen Klägers gehörten.Die Hinweise entsprechen den Voraussetzungen, die der Senat in BGHZ 116, 60, 68 für Warnhinweise dieser Art aufgestellt hat.
Das Wachstum derartiger Bakterien wird besonders gefördert, wenn die Teezubereitung häufig und über längere Zeit gegeben wird." Damit wird der bei der Gefahr erheblicher Gesundheits- und Körperschäden in Warnhinweisen darzulegende Funktionszusammenhang (BGHZ 116, 60, 68) besonders deutlich hervorgehoben.
Insoweit bleibt der Warnhinweis der Beklagten, wie der Senat bereits in BGHZ 116, 60, 70 ausgeführt hat, an Deutlichkeit hinter dem Warnhinweis zurück, den das Bundesgesundheitsamt für Arzneitees vorgeschrieben hat.
Der Senat wollte mit seiner Forderung, den Funktionszusammenhang klarzustellen, nur erreichen, daß für den Benutzer erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich ist (vgl. auch Damm JZ 1992, 637, 638).
Diese Unterrichtung der Eltern unterscheidet sich entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ganz wesentlich von dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung BGHZ 116, 60 zugrundelag.
Die spätere Herausnahme der Warnungen aus den Zubereitungshinweisen brachte dann für den an das Produkt gewöhnten Verbraucher keine so signifikanten Veränderungen, daß die Zweitbeklagte davon ausgehen konnte, daß Dauerkunden, die wußten, wie der Tee zubereitet wird, die unterhalb der Zubereitungshinweise abgedruckten deutlicheren Hinweise zur Kenntnis nahmen (BGHZ 116, 60, 70).
Insbesondere kann, wie schon in BGHZ 116, 60, 71 offen bleiben, ob sie verpflichtet war, die gängigen inländischen medizinischen Fachzeitschriften daraufhin durchsehen zu lassen, ob in den Veröffentlichungen Hinweise auf gesundheitliche Gefahren bei Verwendung ihrer Produkte enthalten waren.
Da jedenfalls feststeht, daß die Erstbeklagte ihr Produkt mit Instruktionsfehlern in den Verkehr gegeben hat, ist, wovon auch das Berufungsgericht mit Recht ausgeht, aufgrund der im Produkthaftungsprozeß geltenden Beweislastumkehr anzunehmen, daß dieser Instruktionsmangel auf dem Verschulden der Erstbeklagten beruht, wenn sie nicht den Beweis führt, daß sie kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60, 72).
Rechtlich einwandfrei geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß ein Mitverschulden der Eltern des Klägers nur berücksichtigt werden kann, soweit es sich auf eine Phase bezieht, in welcher der Verletzungstatbestand bereits verwirklicht ist (Senatsurteil BGHZ 116, 60, 74).
- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags
Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 …und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 346, 351 ; 106, 273, 283 ; 116, 60, 65, 67 ; vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 ; vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373;vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1483 und vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 64, 46, 49 ;… Foerste, aaO, § 24 Rn. 171 ff., 225;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 636, 638;… Kullmann/Pfister, aaO, Kza 1520, S. 38 ff.;… Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.780, 4.1114;… Staudinger/Oechsler, aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 46 ff.;… Taschner/Frietsch, aaO, Einführung Rn. 61, 73, 74;… Meyer, aaO, 1992, S. 5 ff.;… Hörl, aaO, S. 134 ff.;… Fürer, Die zivilrechtliche Haftung für Raucherschäden, 2005, S. 121 f.).
Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 …und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).
Die Beweislast für den Entwicklungsfehler trägt sowohl im Rahmen der deliktischen Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht bei Inverkehrgabe des Produkts als auch im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes der Hersteller (…vgl. zum ProdHaftG dessen § 1 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Satz 2 sowie Staudinger/Oechsler, aaO, § 1 ProdHaftG Rn. 170; vgl. zur deliktischen Haftung: Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 f. ; 116, 60, 72 f. ; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117; vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 67, 359, 362 ;… Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 44;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 662).
Doch kann, wenn nicht konkrete Umstände des Falles für das Gegenteil sprechen, eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass ein deutlicher und plausibler Hinweis auf das bestehende Risiko von dem Adressaten der Warnung beachtet worden wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 73 ; vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319, 322; vom 2. März 1999 - VI ZR 175/98 - VersR 1999, 888, 889 ; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 63, 64 f.) .
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Zuckerkranker Richter auch in zweiter Instanz mit Klage gescheitert // Keine …
Darlegungs- und beweispflichtig für diesen Ursachenzusammenhang ist der Kläger als der Geschädigte (vgl. nur BGHZ 116, 60, 76;… v. Westfalen, Produkthaftungshandbuch, 2. Auflage, § 30 Rdn. 95).Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).
Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben.
Diese für Laien nicht erkennbare Wirkungsweise gerade des modernen Saugers im Zusammenhang mit "Dauernuckeln" war der maßgebliche Gesichtspunkt zur Begründung einer Warn- und Hinweispflicht der Hersteller der genannten Produkte (vgl. etwa BGHZ 116, 60, 67; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als erforderlich erachtet, gerade die Art der drohenden Gefahr deutlich herauszustellen, den Funktionszusammenhang - warum ist das Produkt gefährlich - klarzumachen (BGHZ 116, 60, 68; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Der Einwand des Klägers, ein Übermaßkonsum könne dem Verbraucher nur entgegengehalten werden, wenn der Hersteller die Grenzen maßvollen Konsums deutlich mache (in diese Richtung BGHZ 116, 60, 66 f.), dringt demgegenüber nicht durch.
Insoweit liegt der Fall anders als in dem Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 66 f.), wo gerade auf die Eignung des Tees zum - besonders schädlichen - Konsum am Abend vor dem Schlafengehen hingewiesen wurde.
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Aktienrecht - Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess
Da demnach aus der Sicht des Klägers bei verständiger Beurteilung mit der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - VI ZR 7/91 - BGHZ 116, 60, 75; vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - NJW 2001, 1431, 1432), kann sein Feststellungsinteresse nicht verneint werden. - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 116, 60, 75 m.w.N.); entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann im Rahmen der Zulässigkeit nicht darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit gefordert werden. - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Verfahrensrecht - Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung
Auch insoweit ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, weil ein Grund bestehen kann, mit dem Eintritt von Spätschäden wenigstens zu rechnen (vgl. Senat, BGHZ 116, 60, 75; Urteil vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705). - BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, daß er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373).Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; Senatsurteile vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - NJW 1994, 3349, 3350).
Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - NJW 1986, 1863, 1864), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (…Senatsurteil vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - aaO).
Steht nämlich wie im Streitfall fest, daß die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und daß der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, daß die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGHZ 116, 60, 72 f.; Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1288).
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Sie können etwa dann weiter gehen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Warnung, selbst wenn sie hinreichend deutlich und detailliert erfolgt (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 99, 167, 181 ; 116, 60, 68 und vom 11. Juli 1972 - VI ZR 194/70 - VersR 1972, 1075, 1076; Sack, BB 1985, 813, 817), den Benutzern des Produkts nicht ausreichend ermöglicht, die Gefahren einzuschätzen und ihr Verhalten darauf einzurichten (…vgl. etwa Senatsurteil vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - aaO, S. 1483;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823, Rn. 257 ff.;… Bodewig, Der Rückruf fehlerhafter Produkte, 1999, S. 257, 268). - BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
Das Berufungsgericht stützt sich insoweit mit Recht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1991 in dem ersten von ihm entschiedenen Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 68).Auch ohne solche zusätzlichen verharmlosenden Angaben, welche etwa aufkommenden Bedenken gegen eine derartige Verwendung entgegenwirken konnten, und trotz der ausgesprochenen Warnung mußte die Beklagte auf das spezifische Risiko des Baby-bottle-Syndroms in seiner ganzen Tragweite hinweisen und davor warnen, weil die mit dem "Dauernuckeln" verbundene erhebliche Gefahr, die in dem Umspülen der Rückseite der Oberkieferschneidezähne und dem gleichzeitigen Abspülen des Speichelschutzes besteht, im allgemeinen unbekannt ist (vgl. BGHZ 116, 60, 66).
Diese Warnpflicht traf entgegen der Annahme der Revision nicht nur die Hersteller der Flaschen und der Schnuller, die den Getränkestrahl auf die besonders gefährdeten Zahnstellen lenken, sondern auch alle Kindertee-Hersteller, weil ihr Produkt in erster Linie für den Verbrauch in diesen Flaschen, die früher sogar als "kleine Teeflasche" bezeichnet wurde (vgl. BGHZ 116, 60, 63), bestimmt ist.
- BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Verfahrensrecht - Beweis des Ursachenzusammenhangs bei Arzneimitteleinnahme
Wie der erkennende Senat entschieden hat, sind die für den Arzthaftungsprozess entwickelten Grundsätze der Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozess in Fällen der Verletzung von Warnpflichten durch den Hersteller nicht anwendbar (Senatsurteil BGHZ 116, 60, 76 f.).Das der Beklagten vom Kläger angelastete Versäumnis, das Medikament "VIOXX" nicht aufgrund im Jahr 2000 vorliegender Studienergebnisse vom Markt genommen zu haben, hat nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers, d. h. eines Fehlers, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 76 f. und vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730).
- BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Bürgerliches Recht, Produkthaftungsrecht
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Kirschkern im Gebäck - Kein Schadensersatz vom Bäcker
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
Produzentenhaftung: Pflicht des Vertriebshändlers des Herstellers zur Instruktion …
- BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Produkthaftung: Eigentumsverletzung
- OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer …
- BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
- BGH, 22.05.2003 - IX ZR 159/01
Notarrecht - Unrichtige Auskunft über Reichweite einer Vollmacht
- BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden …
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08
Schadensrecht - Steuernachteile aus zuerkanntem Schadensersatzanspruch
- OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 212/91
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 338/08
Gesellschaftsrecht - Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung
- OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines …
- OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 111/04
Schadenersatzpflicht bei ungenügender Beachtung von Währungs-Swap-Geschäften
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Bauvertrag - Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen!
- OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts
- BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 22 U 157/08
Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts
- OLG Oldenburg, 24.05.1996 - 6 U 31/96
Warnhinweis, Instruktionsfehler
- OLG Koblenz, 07.11.2005 - 12 U 1240/04
Bürgerliches Recht, Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht
- OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
- OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
Zum Beweismaß für die Kausalität eines Unfalls für dauerhafte psychische …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2007 - 17 U 11/06
Zur Produkthaftung wegen verendeter Hunde aufgrund der in einem Düngemittel …
- OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher …
- OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden …
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
Wohnungseigentum - Ansprüche nach dem ProdHaftG
- OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Anwaltshaftung wegen Beratungsfehlern bei der Abwicklung einer fehlerhaften …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 22 U 157 08
- OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
- OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02
Produkthaftung - Warnhinweis auf dem Lieferschein genügt!
- OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - 1 U 41/05
Einwilligung in eine Fahrzeugbeschädigung in Verbindung mit der Verabredung eines …
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92
- OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 206/06
Schadensersatz- und Schmerzensgeldhöhe nach einem Verkehrsunfall bei erheblicher …
- OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99
Warnpflicht bei Medizinprodukten
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97
Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche …
- KG, 31.10.2006 - 21 U 12/06
Besitzaufgabe an einer versehentlich liegen gelassenen Sache; gemeinsamer …
- OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines später vom Markt …
- OLG Saarbrücken, 11.09.2012 - 4 U 339/10
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …
- OLG Saarbrücken, 08.06.2010 - 4 U 468/09
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der …
- OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/09
- LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10
Mietrecht - Schmerzensgeld für Asbestbelastung einer Atelierwohnung
- OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92
AdoptVermG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1; BGB § 839; GG Art. 34
- OLG Köln, 08.01.1993 - 6 U 64/92
Umweltengagement; Werbung; Irreführungspotentials; Gefühlsbetont
- OLG München, 18.09.1995 - 17 U 4848/94
Hinweis- und Warnpflicht des Herstellers eines PCP- und lindanhaltigen …
- LG Essen, 12.05.2005 - 16 O 265/01
- OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
BGB § 477; ProdHaftG § 3
- LG Hagen, 26.01.2006 - 6 O 368/02
- OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11
Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen …
- BGH, 13.10.1993 - VIII ZR 237/92
- OLG Schleswig, 05.11.1998 - 11 U 199/96
- AG Aachen, 05.08.2005 - 84 C 477/03
- OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
- LG Köln, 17.05.2006 - 23 O 523/05
- LG Göttingen, 02.03.2011 - 2 O 218/09
Produkthaftung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen durch einen …
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