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   BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90   

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https://dejure.org/1992,843
BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90 (https://dejure.org/1992,843)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1992 - I ZR 68/90 (https://dejure.org/1992,843)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - I ZR 68/90 (https://dejure.org/1992,843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mietzins für die Anmietung eines Kfs - Mietwagen - Mietpreis - Selbstbedienung am Automaten - Sonderpreis - Rabatt - Normalpreis

  • werbung-schenken.de

    Rent-o-mat

    RabattG § 1
    Normalpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG § 1
    Anmietung von Kraftfahrzeugen durch Selbstbedienung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 230
  • NJW 1992, 1689
  • ZIP 1992, 504
  • MDR 1992, 567
  • GRUR 1992, 465
  • WM 1992, 925
  • BB 1992, 941
  • DB 1992, 1723
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84

    "Rabattkarte"; Zulässigkeit der Ausgabe von Rabattkarten

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).

    c) Erscheinen dem Verkehr die Leistungsunterschiede aber wesentlich, so gewinnt er aus der Kenntnis der Eigenständigkeit der einzelnen Leistungen die Vorstellung, daß der jeweilige Preis der jeweiligen Leistung als Normalpreis zuzuordnen ist (BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte).

  • BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 64/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals des Ankündigens eines Preisnachlasses

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    a) Das Rabattgesetz beschränkt den Unternehmer nicht in der Freiheit der Preisbemessung bei sachlich und wirtschaftlich unterschiedlichen Vertragsgestaltungen (BGH, Urt. v. 18.1.1967 - Ib ZR 64/65, GRUR 1967, 433 - Schrankwand; Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 203/86, GRUR 1987, 63, 64 - Kfz-Preisgestaltung).

    Sonstige Umstände, die das Preisverhalten der Beklagten trotz des sachlichen Bezugs zu dem eingeschränkten Leistungsgebot wegen einer besonderen werbemäßigen Anpreisung als eine unzulässige Rabattgewährung erscheinen lassen könnten (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.1.1967 - Ib ZR 64/65, GRUR 1967, 433 - Schrankwand) sind, wie auch das Landgericht bereits ausgeführt hat, im Streitfall nicht zu erkennen.

  • BGH, 24.04.1970 - I ZR 69/68

    Schadensersatzpflicht wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz - Verschleierte

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    Geringe, unwesentliche Leistungsunterschiede vermögen die Vorstellung des Verkehrs von der Gleichheit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen in der Regel nicht zu beeinflussen; dementsprechend wird er die hierfür geforderten unterschiedlichen Preise, die weder mit dem Wegfall von Nebenleistungen des Verkäufers noch auf andere Weise sachlich zu rechtfertigen sind, nicht als zwei Normalpreise ansehen, sondern als einen Normalpreis und einen hierauf bezogenen Sonderpreis (sog. verschleierte Rabattgewährung; BGH, Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 69/68, GRUR 1970, 563, 564 - Beiderseitiger Rabattverstoß).

    Für eine Annahme, der um 10 % niedrigere Tarif des "Automaten-Mietvertrags" stehe außer Verhältnis zu der Einschränkung des Leistungsangebots, weshalb ein sogenannter verschleierter Rabatt anzunehmen sei (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 69/68, GRUR 1970, 563, 564 - Beiderseitiger Rabattverstoß), fehlen Anhaltspunkte.

  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    Sinn und Zweck des Gesetzes ist es nicht, auf eine bestimmte Preisgestaltung hinzuwirken, sondern den Unternehmer an seine eigenen Normalpreise zu binden (BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte).
  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 129/82

    Zulässigkeit der Preiswerbung für Mehrfachpackungen

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).
  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    Auch der Sonderpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG setzt einen Normalpreis voraus (BGH, Urt. v. 18.4.1958 - I ZR 158/56, GRUR 1958, 487, 489 - Antibiotica; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 24; Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt (1973), RabattG § 1 Rdn. 48).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 172/89

    One for Two - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84

    Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    a) Das Rabattgesetz beschränkt den Unternehmer nicht in der Freiheit der Preisbemessung bei sachlich und wirtschaftlich unterschiedlichen Vertragsgestaltungen (BGH, Urt. v. 18.1.1967 - Ib ZR 64/65, GRUR 1967, 433 - Schrankwand; Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 203/86, GRUR 1987, 63, 64 - Kfz-Preisgestaltung).
  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76

    Anbieten elektronischer Kleinrechengeräte über Warenhäuser und den Versandhandel

    Auszug aus BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Die angesprochenen Verkehrskreise erkennen dabei, daß die sich gegenüberstehenden Leistungsangebote sachlich-wirtschaftlich keinen unterschiedlichen Inhalt aufweisen (vgl. dazu BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat; 118, 1, 7 - Ortspreis).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Die von der Revision für eine Preisdifferenzierung angeführten Unterschiede sind nicht sachbezogener Natur, d.h. sie sind nicht im Geschäft des Unternehmens begründet (wie z.B. die Pkw-Anmietung im Büro einerseits und die Selbstbedienung am Automaten andererseits, vgl. dazu BGHZ 117, 230 ff. - Rent-o-mat), sondern sie werden aus der Person des Mietinteressenten hergeleitet.
  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01

    "Einkaufsgutschein II"; Zuwendung von Einkaufsgutscheinen zum Geburtstag eines

    Nach der insoweit maßgeblichen Auffassung der mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat; BGH, Urt. v. 20.1.1994 - I ZR 250/91, GRUR 1994, 390 = WRP 1994, 310 - Anzeigen-Einführungspreis) verhielt es sich im Streitfall entsprechend.
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 69/92

    Gewährung unzulässiger Rabatte/Rabattkumulierung in der Preislistengestaltung

    Liegt demnach in dem Lokalpreis kein unzulässiger Sonderpreis im Sinne von § 1 Abs. 2 RabattG, sondern eine - von den Verboten des Rabattgesetzes, die nicht auf eine bestimmte Preisgestaltung ausgerichtet sind, sondern nur ein Abweichen von selbst gegebenen Preisen verhindern sollen (vgl. BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat m.w.N.; BGHZ 118, 1, 10 [BGH 02.04.1992 - I ZR 131/90] - Ortspreis) nicht erfaßte - sachlich gerechtfertigte Preisdifferenzierung, kann das vom Landgericht ausgesprochene und vom Berufungsgericht bestätigte Verbot keinen Bestand haben.

    Erscheinen nämlich dem Verkehr die hier - wie vorstehend dargestellt - tatsächlich gegebenen Leistungsunterschiede wesentlich, so gewinnt er aus der Kenntnis der Eigenständigkeit der einzelnen Leistungen die Vorstellung, daß der jeweilige Preis der jeweiligen Leistung als Normalpreis zuzuordnen ist (BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat m.w.N.).

    Ist aber hiervon auszugehen, könnte ein Verstoß gegen die rabattrechtlichen Vorschriften nur angenommen werden, wenn eine besondere werbemäßige Darstellung der Preise festzustellen ist, die dem Verbraucher den Eindruck vermittelt, bei den (Normal-)Preisen handele es sich um rabattrechtswidrig gebildete Sonderpreise (BGH, Urt. v. 18.01.1967 - Ib ZR 64/65, GRUR 1967, 433 - Schrankwand; BGHZ 117, 230, 235 - Rent-o-mat).

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92

    2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß

    Die Anwendung des Rabattgesetzes setzt dementsprechend - was das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat - voraus, daß der Kaufmann aus der Sicht des Verkehrs, die von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt ist, von seinen Normalpreisen abweicht (vgl. BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat; BGH, Urt. v. 20.1.1994 - I ZR 250/91, GRUR 1994, 390 - Anzeigen-Einführungspreis; Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung).

    Ob dies der Fall ist, wird maßgeblich auch von der Werbung abhängen, insbesondere davon, in welcher Weise auf den Preis der kleineren Menge Bezug genommen wird (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 18.1.1967 - Ib ZR 64/65, GRUR 1967, 433 = WRP 1967, 186 - Schrankwand; BGHZ 117, 230, 235 - Rent-o-mat).

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auch der Sonderpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG setzt einen Normalpreis voraus (BGH, Urt. v. 18.4.1958 - I ZR 158/56, GRUR 1958, 487, 489 = WRP 1958, 202 - Antibiotica, Urt. v. 20.2.1992 - I ZR 68/90, ZIP 1992, 504, 506 - Rent-o-mat; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 24; Hoth/Gloy, Zugabe und Rabatt, Rabattgesetz § 1 Rdn. 48).
  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 4 U 1113/05

    Wettbewerbsverstoß: Untersagung der Ankündigung von Preisen

    Der Unternehmer sollte seinen eigenen Preisen, sofern sie allgemein galten, treu bleiben und sich nicht selbst unterbieten (BGHZ 27, 369, 371; 117, 230, 232; 118, 1, 8; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 21. Aufl. § 1 RabattG Rdn. 16).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

    Die Frage, ob der Kaufmann einen Preisnachlaß einräumt, entscheidet sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (vgl. BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat; Köhler/Piper aaO § 1 RabattG Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91

    Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache

    Doch bedarf es für die Annahme eines zweiten Normalpreises besonderer sachlich rechtfertigender Umstände (BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 f. - BSW I; Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 131/86, GRUR 1989, 218, 219 = WRP 1989, 484, 485 - Werbeteam-Rabatt; BGHZ 117, 230, 232 f. - Rent-o-mat).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 23/93

    30% Ermäßigung - Sonderpreis

    Es hat dabei vernachlässigt, daß es sich hierbei um ein System handelt, das sowohl aus der Sicht der Kreditkartenkunden (vgl. zur Maßgeblichkeit der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise: BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat) als auch bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung allein dazu dienen soll, eine unzulässig hohe Rabattgewährung durch die Beklagte zu ermöglichen.
  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 250/91

    Anzeigen-Einführungspreis - Normalpreis

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92

    Fahrtkostenerstattung I - Handelsübliche Nebenleistung

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 77/93

    Fahrtkostenerstattung II - Sonderpreis; handelsübliche Nebenleistung

  • BGH, 26.09.2001 - I ZR 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch die Aufhebung

  • OLG Köln, 07.05.1999 - 6 U 113/98

    Bausparverträge; Abschlußgebühr; Rabattverstoß

  • OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Vertreiber von

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 U 183/98

    Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; Rabatt; Barzahlungsrabatt;

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