Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausschluß der zivilrechtlichen Anfechtung eines auf Druck staatlicher Stellen der ehemaligen DDR zustandegekommenen Grundstückskaufvertrags durch das Vermögensgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten DDR-Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verwaltungsrechtsweg: Grundstücksrückgabe an DDR-Übersiedler

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachträglicher Ausschluß des Zivilrechtsweges durch Vermögensgesetz bei Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensgesetz vorrangig (IBR 1992, 294)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 118, 34
  • NJW 1992, 1757
  • ZIP 1992, 809
  • ZIP 1992, 809 A
  • MDR 1992, 773
  • NJ 1992, 358
  • VersR 1992, 1521
  • WM 1992, 1000
  • BB 1992, 1169
  • DB 1992, 1333
  • Rpfleger 1992, 511
  • IBR 1992, 294



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Wird zitiert von ... (79)  

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92  

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

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  • BVerfG, 07.07.1998 - 1 BvR 1708/92  

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des § 1 Abs. 3 VermG

    Im Berufungsrechtszug erklärte die Beschwerdeführerin, nachdem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis zwischen der Restitution nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz -VermG-) und zivilrechtlichen Ansprüchen vom 3. April 1992 (BGHZ 118, 34) ergangen war, den Rechtsstreit insgesamt in der Hauptsache für erledigt und beantragte, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen und den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

    Das Bezirksgericht hat sich bei seinen Feststellungen maßgeblich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1992 (BGHZ 118, 34) berufen.

    Es hat sich dabei auf die Erwägung des Bundesgerichtshofs gestützt, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber - im Interesse einer einheitlichen Behandlung aller entsprechenden Fälle unter dem Regelungsregime des Vermögensgesetzes - eine mögliche Befreiung von der in § 70 Abs. 2 Satz 4 ZGB-DDR vorgesehenen Befristung nicht aufgegriffen habe (vgl. BGHZ 118, 34 [41]).

    Für eine analoge Anwendung des § 477 Abs. 1 Nr. 4 ZGB-DDR sprach zwar, daß vor dem Umbruch im Herbst 1989 keine Möglichkeit bestand, ein auf § 70 Abs. 2 Satz 1 ZGB-DDR gestütztes Anfechtungsrecht vor den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik durchzusetzen (vgl. BGHZ 118, 34 [40]).

    Gegen eine analoge Anwendung sprach aber das gesetzgeberische Ziel, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen innerhalb der Solidargemeinschaft der durch unlautere Machenschaften in ihren Vermögenswerten Betroffenen die Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen prinzipiell ausnahmslos anzuordnen (vgl. BGHZ 118, 34 [41]).

    Dies gilt um so mehr, als die Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes, die der Bundesgerichtshof prinzipiell auf alle vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erhobenen Anfechtungsklagen erstreckt (vgl. BGHZ 118, 34 [39 ff.]), die Beschwerdeführerin nicht schutzlos stellt.

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91  

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    1. Die Frage, ob für die von den Klägern geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet ist (§ 13 GVG ) oder ob das Vermögensgesetz hierfür die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet (vgl. Senatsurt. v. 3. April 1992, V ZR 83/91, NJW 1992, 1757 , zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), ist im Revisionsrechtszug nicht mehr zu prüfen (§ 17 a Abs. 5 GVG ).

    a) Nach dem Senatsurteil vom 3. April 1992, V ZR 83/91, NJW 1992, 1757 ist allerdings die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen abgeschlossen hat, um die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, durch den Rückerstattungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG (unlautere Machenschaften) ausgeschlossen.

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