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   BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54   

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BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54 (https://dejure.org/1954,83)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1954 - IV ZB 1/54 (https://dejure.org/1954,83)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1954 - IV ZB 1/54 (https://dejure.org/1954,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittel bei Herbeiführung der Rücknahme durch strafbare Handlung - Geltendmachung des Widerrufs vor Durchführung eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 284
  • NJW 1954, 676
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden, dass, solange wegen einer behaupteten Unrichtigkeit einer Zeugenaussage, auf welche das Berufungsurteil gegründet ist, ein Strafverfahren zwar noch möglich, aber nicht durchgeführt ist, der aus dieser Unrichtigkeit hergeleitete Restitutionsgrund nicht im Revisionsverfahren geltend gemacht werden kann (BGHZ 5, 299; vgl dazu auch BGHZ 5, 240 und 3, 63).
  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

    Auszug aus BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden, dass, solange wegen einer behaupteten Unrichtigkeit einer Zeugenaussage, auf welche das Berufungsurteil gegründet ist, ein Strafverfahren zwar noch möglich, aber nicht durchgeführt ist, der aus dieser Unrichtigkeit hergeleitete Restitutionsgrund nicht im Revisionsverfahren geltend gemacht werden kann (BGHZ 5, 299; vgl dazu auch BGHZ 5, 240 und 3, 63).
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann aber die Rücknahme des Rechtsmittels widerrufen werden, wenn sie durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist, so dass das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, nach § 580 Nr. 4 ZPO mit der Wiederaufnahmeklage beseitigt werden könnte (RGZ 150, 392 ff = JW 1936, 1907; 153, 69 = JW 1937, 544; 156, 395).
  • RG, 19.03.1936 - IV 290/35

    1. Ist für die Frage, ob die durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgte

    Auszug aus BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann aber die Rücknahme des Rechtsmittels widerrufen werden, wenn sie durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist, so dass das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, nach § 580 Nr. 4 ZPO mit der Wiederaufnahmeklage beseitigt werden könnte (RGZ 150, 392 ff = JW 1936, 1907; 153, 69 = JW 1937, 544; 156, 395).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Dies entspricht der im Bereich des Zivilprozesses anerkannten Handhabung, daß die Rücknahme eines Rechtsmittels widerrufen werden kann, wenn sie durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist (vgl. RGZ 150, 392 [395 f.]; BGHZ 12, 284 [285 f.] und 33, 73 [75]).
  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Zwar lässt die Rechtsprechung einen derartigen Widerruf ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der §§ 580, 581 ZPO (Restitutionsklage) zu, wenn die Rücknahme durch eine strafbare Handlung erschlichen wurde (vgl. BGHZ 12, 284, 285; 33, 73, 75 f.).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Wenn ein Anerkenntnis betroffen ist, kann der Widerruf in einem solchen Fall mit der Berufung gegen das ergangene Anerkenntnisurteil geltend gemacht werden (RGZ 156, 70, 80 ff; vgl. auch BGHZ 12, 284, 285; BGH Betrieb 1977, 628).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Denn läßt der Gesetzgeber es nach Maßgabe der §§ 578 ff. ZPO, die nach § 153 VwGO auch im Verwaltungsprozeß anwendbar sind, ausdrücklich zu, sich selbst von der Bindung an ein rechtskräftiges Urteil zu lösen, so entspricht es seinem Regelungswillen, die von ihm gezogenen Konsequenzen unter den in § 580 ZPO genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch dann zu ziehen, wenn ein Verfahren anderweitig beendet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - a.a.O., Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG 7 B 82.70 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 3; BGH, Urteile vom 15. Februar 1954 - IV ZB 1/54 - BGHZ 12, 284, und vom 8. Juli 1960 - IV ZB 201/60 - BGHZ 33, 73 [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60]).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    So kann beispielsweise der Berufungskläger, der die Berufung zurückgenommen hat, seine Rücknahmeerklärung widerrufen, wenn diese vom Prozeßgegner durch vorsätzliche Täuschung veranlaßt worden ist (vgl. BGHZ 5, 299; 12, 284; 33, 73; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).

    Der auf eine vom Prozeßgegner begangene strafbare Handlung gestützte Widerruf der Rücknahme der Berufung kann allerdings im Hinblick auf § 581 Abs. 1 ZPO nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, solange wegen der behaupteten strafbaren Handlung ein Strafverfahren zwar möglich, aber noch nicht durchgeführt ist (BGHZ 5, 299, 302; 12, 284; 33, 73, 75).

  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Vorschrift auch dann für anwendbar erklärt, wenn die Revision sich auf einen Restitutionsgrund beruft (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 299, 302 [BGH 03.04.1952 - III ZR 32/51]; 12, 284) [BGH 11.02.1954 - III ZR 62/53].
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZR 133/92

    Wirksamkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts gegen ein

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch der herrschenden Meinung im Schrifttum, daß eine Prozeßerklärung, wie hier der Rechtsmittelverzicht, die von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht abgegeben wurde, als bestimmende Prozeßhandlung unwiderruflich und nicht wegen Willensmängeln anfechtbar ist, soweit nicht das Gesetz (wie z.B. in § 290 ZPO für das Geständnis) einen Widerruf ausdrücklich gestattet oder das Urteil wegen des Vorliegens eines Restitutionsgrundes der Restitutionsklage nach § 580 ZPO unterläge (BGHZ 12, 284, 285; Senatsurteil BGHZ 80, 389, 392; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 56/84 = FamRZ 1985, 801, 802; vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 144/92 = BGHR ZPO § 514 Verzicht 5 m.w.N.).

    Zwar kann eine Prozeßhandlung wie ein Anerkenntnis, eine Rechtsmittelrücknahme oder auch ein Rechtsmittelverzicht ausnahmsweise - gegebenenfalls noch im "anhängigen" Rechtsstreit - widerrufen werden, wenn die Prozeßhandlung von einem Restitutionsgrund im Sinne des § 580 ZPO betroffen ist, aufgrund dessen das Urteil, das auf der Prozeßhandlung beruht oder seine hierdurch bewirkte Rechtskraft (vgl. BGHZ 12, 284, 285) mit der Wiederaufnahmeklage beseitigt werden könnten (BGHZ 80, 389, 394).

    Es fehlt bereits an einer hinreichend substantiierten Darlegung, daß der Antragsteller durch einen von ihm begangenen Prozeßbetrug das Scheidungsurteil erwirkt (§ 580 Nr. 4 ZPO) und die Antragsgegnerin veranlaßt hat, auf Rechtsmittel hiergegen zu verzichten (vgl. BGHZ 12, 284).

  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

    Es liegt weder ein zum Widerruf von Prozeßhandlungen berechtigender Restitutionsgrund (vgl. BGHZ 12, 284, 285; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 38. Aufl. Anm. 2 A vor § 306; Baumgärtel ZZP 87, 121, 130 f) noch ein Fall des offensichtlichen Versprechens oder Verschreibens vor (vgl. RGZ 81, 177, 179).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Eine Anfechtung scheidet aus, weil die Berufungsrücknahme eine Prozeßhandlung ist und als solche nicht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts angefochten werden kann (BGHZ 12, 284, 285) [BGH 15.02.1954 - IV ZB 1/54].

    Davon kommt nur dann eine Ausnahme in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (vgl. BGHZ 12, 284, 285 [BGH 15.02.1954 - IV ZB 1/54]; 33, 73, 75 f. [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60]).

  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (vgl. BGH Beschluß vom 2. Dezember 1987 aaO.; BGHZ 12, 284, 285; 33, 73, 75 [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 515 Anm. 3 A; Zöller/Schneider ZPO 16. Aufl. § 515 Rn. 9 f.).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - L 3 R 136/09
  • BGH, 06.03.1985 - VIII ZR 123/84

    Widerruf des Berufungsverzichts

  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

  • OLG Dresden, 29.08.2001 - 11 U 1473/00

    Widerruf der Berufungsrücknahme; Zulässigkeit

  • BAG, 06.07.1961 - 2 AZR 139/61

    Rücknahme eines Rechtsmittels - Möglichkeit des Widerrufs - Restitutionsklage -

  • BayObLG, 19.06.1992 - 3Z BR 28/92

    Anfechtung einer Erklärung zur Namenswahl

  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 1/90

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach dessen Rücknahme - Anfechtung dieser

  • BGH, 19.04.2007 - IX ZB 244/06

    Verlust der Rechtsbeschwerde nach Rücknahme

  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 144/92

    Widerruflichkeit und Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen - Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55

    Scheidungsprozeß aus Breslau

  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

  • BVerwG, 24.02.1967 - III B 9.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruflichkeit einer

  • OLG Brandenburg, 27.08.2019 - 6 U 58/19

    Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrags

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2022 - 13 Sa 819/21

    Widerruf einer Berufungsrücknahme

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme

  • BPatG, 12.12.2000 - 33 W (pat) 163/00
  • BGH, 08.07.1960 - IV ZB 201/60

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

  • BVerwG, 20.08.1984 - 9 B 11563.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit des Widerrufs

  • BGH, 04.06.1958 - IV ZR 3/58
  • VG Hamburg, 30.07.2007 - 15 AE 396/07

    Anfechtung von Erklärungen im Verwaltungsverfahren

  • BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95

    Urteil ohne Tatbestand - Maßgeblicher Sachstand und Streitstand für die

  • KG, 28.02.1995 - 18 U 2517/94

    Begründetheit einer Berufung gegen ein Anerkenntnisteilurteil der Zivilkammer des

  • BPatG, 26.02.1997 - 32 W (pat) 179/96

    Markenbescherdeverfahren - Rücknahme einer Beschwerderücknahme

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 732/80

    Nachträgliche Berichtigung einer Auskunft als Wiederaufnahmegrund -

  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 116/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1960 - IV ZB 301/60
  • BVerwG, 09.03.1956 - V C 264.54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1955 - IV ZR 20/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 72/54

    Rechtsmittel

  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
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