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   BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53   

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https://dejure.org/1954,288
BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53 (https://dejure.org/1954,288)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1954 - II ZR 63/53 (https://dejure.org/1954,288)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1954 - II ZR 63/53 (https://dejure.org/1954,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats bei Mindestbeteiligung von drei Aufsichtsratsmitgliedern trotz satzungsrechtlicher Forderung nach einer höheren Anzahl für den Zeitraum der Geltungsdauer der Kriegsverordnung - Wirksamkeit der Beschlussfassung des Aufsichtsrats durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufsichtsrat, Beschlussfassung, Beschlussmängel, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Nichtigkeitsgründe, Vorstand

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 327
  • NJW 1954, 797
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 8, 348 [352]).

    Kündigungsgrund ab (BGHZ 8, 348 [363]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17.10.51 - II ZR 63/51 - 21.6.52 - II ZR 214/51 - und BGHZ 8, 348 [368]) ist es allerdings auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, dem früheren Vorstandsmitglied gleichwohl aus Billigkeitsgründen einen Versorgungsanspruch zuzuerkennen.

  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 12/51

    Gesetz Nr. 13 der All Hohen Kommission

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Hiergegen wendet die Revision zunächst ein, dass das Berufungsgericht nach den vom erkennenden Senat in BGHZ 2, 77 aufgestellten Grundsätzen verpflichtet gewesen sei, bei den Besatzungsbehörden gegen den genannten Bescheid des Landeskommissars Gegenvorstellungen zu erheben.

    Die vom Berufungsgericht eingeholte Auskunft des Landeskommissars hatte nicht, wie in dem in BGHZ 2, 77 entschiedenen Fall, die Auslegung von Rechtsnormen der Besatzungsbehörde zum Gegenstand, sondern betraf lediglich die Frage, ob Dr. D. im konkreten Fall am 15. Juni 1945 noch die Befugnis hatte, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied auszuüben.

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 63/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17.10.51 - II ZR 63/51 - 21.6.52 - II ZR 214/51 - und BGHZ 8, 348 [368]) ist es allerdings auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, dem früheren Vorstandsmitglied gleichwohl aus Billigkeitsgründen einen Versorgungsanspruch zuzuerkennen.
  • BGH, 21.06.1952 - II ZR 214/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17.10.51 - II ZR 63/51 - 21.6.52 - II ZR 214/51 - und BGHZ 8, 348 [368]) ist es allerdings auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, dem früheren Vorstandsmitglied gleichwohl aus Billigkeitsgründen einen Versorgungsanspruch zuzuerkennen.
  • RG, 24.06.1924 - II 915/23

    1. Muß, wenn als Gegenstand der Tagesordnung der Generalversammlung einer

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist in diesen Fällen der Verstoss dann unerheblich, wenn klar zutage liegt, dass der Verstoss auf die Beschlussfassung ohne Einfluss war (RGZ 90, 206 [208]; 108, 322 [325]; HO, 194 [192]; Weipert in Grosskomm § 197 Anm. 10; Baumbach-Hueck § 197 Anm. 3 B).
  • RG, 03.01.1930 - VII 249/29

    Über die Frage, wann die Kosten der Berufungsinstanz der Partei aufzuerlegen

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Auch der von der Anschlussrevision angeführte Standpunkt einer vernünftigen und gewissenhaften Prozeßführung (RGZ 127, 63 [65]) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50

    Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Hinsichtlich der Aberkennung der damals in erste Linie geltend gemachten Gehaltsansprüche trat dem der erkennende Senat in dem Urteil vom 11. Juli 1951 (BGHZ 3, 90) bei.
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53
    Die Zulässigkeit der Anschliessung setzt anerkanntermassen nicht die Erreichung der Revisionssumme voraus (BGHZ 4, 229 [234]).
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des

    Andere Entscheidungen betreffen die Mitwirkung von Aufsichtsratsmitgliedern, deren Amtszeit abgelaufen war (BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 63/53, BGHZ 11, 327, 331; Urteil vom 17. April 1967 - II ZR 157/64, BGHZ 47, 341, 346).
  • BGH, 25.09.2019 - IV ZR 99/18

    Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person durch Änderung

    Der Beklagte war kein Bote des Betreuten, weil er die im Schreiben vom 10. Oktober 1994 enthaltenen Erklärungen nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts gegenüber der Klägerin in seiner Eigenschaft als Betreuer und somit als gesetzlicher Vertreter des Betreuten abgegeben hat und sich die Abgrenzung zwischen einem Boten- und einem Vertreterhandeln nicht nach dem Innenverhältnis zum Geschäftsherrn, sondern danach richtet, wie die Mittelsperson nach außen aufgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 63/53, BGHZ 12, 327, 334 f.; BAGE 125, 208 Rn. 15 ff.; MünchKomm-BGB/Schubert, 8. Aufl. § 164 Rn. 72; Staudinger/Schilken, BGB (2014) Vorbemerkungen zu §§ 164 ff. Rn. 74, 76).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 280/17

    Geltung der Geschäftstagsregelung bei der Frage der Unwiderruflichkeit eines

    Dies ergibt sich daraus, dass die Ehefrau des Klägers die entsprechende Bitte ihres Ehemanns nicht selbst umgesetzt hat, sondern zuständigkeitshalber an ihre Kollegin G.       weitergegeben hat, so dass sie damit nach außen als Erklärungsbotin des Klägers aufgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 63/53, BGHZ 12, 327, 334).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

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  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Deshalb sind die Entscheidung über den Anstellungsvertrag und die Vertretung der Gesellschaft bei dessen Abschluß oder Änderung ausschließlich Sache des Aufsichtsrats (BGHZ 12, 327, 333; BGH WM 1960, 544; 1957, 846), während die Gesellschaft bei anderen Geschäften mit einem Vorstandsmitglied auch durch andere Vorstandsmitglieder sowie Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vertreten werden kann (BGH LM § 75 AktG Nr. 5).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

    Allenfalls ist dabei für einen Botendienst des Vorstands Raum, wenn dieser die reine Botenstellung unzweideutig zum Ausdruck bringt; d.h., dass es sich nicht um eine eigene Erklärung des Vorstands, sondern um eine vom AR ausgehende und von diesem bereits abgegebene Willenserklärung handeln soll, die der Vorstand nur als Bote übermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1954 - II ZR 63/53, BGHZ 12, 326, 334; OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2015 - 7 U 68/13, AG 2015, 428 Rn. 38; Hüffer/Koch, a.a.O.).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist hierbei darauf abzustellen, ob der Vorstand die Erklärung im Namen des ARs abgegeben oder ob er diese als eine vom AR ausgehende und von diesem abgegebene Willenserklärung übermittelt hat; d.h. wie der Vorstand bei der Übermittlung der Erklärung nach außen aufgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1954 - II ZR 63/53, BGHZ 12, 326, 334; MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 164 Rn. 72).

    jedenfalls, dass der AR dem Vorstand auch tatsächlich die Übermittlung der Erklärung an den Kläger übertragen hat (BGH, Urteil vom 17.02.1954 - II ZR 63/53, BGHZ 12, 326, 334).

  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73

    Zweimann-Ausschüsse des Aufsichtsrats

    Zutreffend hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auch auf die Verordnung zur Vereinfachung der Verwaltung von Personenvereinigungen vom 8. Januar 1945 (BGBl 15) hingewiesen, die im Hinblick auf die Kriegs Verhältnisse die Beschlußfassung des Aufsichtsrats erleichtern wollte (vgl. BGHZ 12, 327, 330), gleichwohl aber in § 11 eine Mindestbeteiligung von drei Mitgliedern vorschrieb.
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).

    Diese Rechtsprechung betrifft entgegen der Ansicht der Revision gerade auch solche Fälle, in denen wie hier der Dienstverpflichtete zu einem Zeitpunkt entlassen wurde, als er die formellen Voraussetzungen für eine Rentenberechtigung, wie z.B. eine bestimmte Dienstzeit, noch nicht voll erfüllt hatte (z.B. NJW 1954, 797).

  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Bei der Übertragung der Vertretung auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder, oder generell den Vorsitzenden (z. B. durch Satzung), kann dieser deshalb nur als Erklärungs- und nicht Willensvertreter tätig werden (vgl. BGHZ 12, 327, 334ff.; Hüffer, a.a.O., § 112 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03

    Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandes

    § 10 Nr. 8 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter nur zur Abgabe der zur Durchführung von Aufsichtsratsbeschlüssen erforderlichen Willenserklärungen, was - entsprechend der seit langem nicht nur im Aktienrecht geläufigen Unterscheidung zwischen Willens- und Erklärungsvertretung (vgl. BGHZ 12, 327, 334 ff.; Hüffer, AktG 6. Aufl. § 112 Rdn. 5) - eine auf eigener Urteilsbildung fußende Entscheidung des Gesamtorgans jedenfalls über das "Ob" der durchzuführenden Maßnahme voraussetzt (vgl. BGHZ 41, 282, 285).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 6 U 205/11

    Inanspruchnahme des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen unter Missachtung

  • KG, 28.03.2001 - 11 U 4912/00

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 21.09.1970 - II ZR 13/69

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Gesellschaftsvorstandes -

  • OLG München, 01.10.2002 - 30 U 205/02
  • BGH, 13.12.1960 - I ZR 96/59

    Anforderungen an die Auslegung einer Parteiabrede - Bindung des Honoraranspruches

  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 129/55

    Rechtsmittel

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