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   BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53   

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https://dejure.org/1954,145
BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53 (https://dejure.org/1954,145)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1954 - II ZR 88/53 (https://dejure.org/1954,145)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53 (https://dejure.org/1954,145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht zur Kündigung der Dienstverhältnisse der Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat - Wahrnehmung der Rechte des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung - Stehen der Ergänzung des Vertragsinhalts im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Aufsichtsrat, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Kündigung, Satzung

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 337
  • NJW 1954, 799
  • JR 1954, 338
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
    Es kann jedoch ein Anspruch auf Ruhegehalt auch für den Fall fristloser Kündigung (§ 626 BGB) von den Vertragsparteien vereinbart werden, zumal dann, wenn der Gekündigte den wichtigen Grund für seine Entlassung nicht verschuldet hat; das hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (BGHZ 8, 348 [367]).

    Der Senat hat sich (BGHZ 8, 348 [368]) der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Reichsarbeitsgerichts angeschlossen, dass einem Dienstverpflichteten gemäss § 242 BGB auch dann, wenn ein vertraglicher Anspruch auf Ruhegehalt fehlt, als Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Zuwendungen zustehen können, oder ihre Vorenthaltung einen Missbrauch der Rechtsausübung darstellen kann.

  • BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52

    Ruhegehalt und unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
    Vielmehr ist gerade hier zu prüfen, inwieweit die Anstellung des Klägers sich in den Rahmen der gerichtsbekannten Massnahmen eingefügt hat, die zur Durchdringung der Gemeinwesen und deren wirtschaftlichen Unternehmungen im Jahre 1933 vom nationalsozialistischen Regime ergriffen worden sind (vgl. auch die Entscheidung des Senats BGHZ 9, 94 [BGH 25.02.1952 - II ZR 108/52]).
  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Hat der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bestimmte Befugnisse dem Aufsichtsrat übertragen, ist dieser aber funktionsunfähig, dann ist die Gesellschafterversammlung in der Lage, insoweit die Rechte des Aufsichtsrats wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53, NJW 1954, 799, 800; MünchKommGmbHG/Spindler, 3. Aufl., § 52 Rn. 109; Scholz/U. H. Schneider, GmbHG, 11. Aufl., § 52 Rn. 12).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Die ergänzende Vertragsauslegung muss sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhange des Vereinbarten ergeben, so dass ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110).
  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Dieser kann jederzeit eine Universalversammlung nach § 51 Abs. 3 GmbHG abhalten und damit eine Kündigung auch ohne Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung aussprechen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07, ZIP 2008, 2260 Rn. 13; Beschluss vom 8. Januar 2007 - II ZR 267/05, ZIP 2007, 910 Rn. 7; Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643, 645; Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53, BGHZ 12, 337, 339).
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