Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92   

Eheähnliche Lebensgemeinschaft

§ 569a Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01> ist analog auf unverheiratete Lebensgefährten anwendbar, Kriterien

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 569a Abs. 2, § 1353ff

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Eintritt des nichtehelichen Lebenspartners in den Mietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher Gemeinschaft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eintritt des überlebenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft in Mietvertrag

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • advogarant.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ratschläge für Partner in nichtehelichen Gemeinschaften

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 121, 116
  • NJW 1993, 999
  • NJW-RR 1993, 653 (Ls.)
  • MDR 1993, 440
  • ZMR 1993, 261
  • FamRZ 1993, 533
  • WM 1993, 552
  • BB 1993, 752
  • DB 1993, 978
  • JR 1993, 503



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07  

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Er ist deshalb für jede Regelung mit Blick auf deren Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs zu ermitteln (BGHZ 121, 116, 119 ; 102, 257, 259, jeweils m.w.N.).

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung anderer Vorschriften auf Partner einer eheähnlichen (Lebens-)Gemeinschaft bejaht, so für das Eintrittsrecht nach § 569a BGB a.F. (BGHZ 121, 116, 121 ff.) , die Ersatzzustellung nach § 181 Abs. 1 ZPO a.F. (BGHZ 111, 1, 3 ff.) und das Recht des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts zur Aufnahme seiner Familie nach § 1093 Abs. 2 BGB (BGHZ 84, 36, 38 ff.) .

    Dieses Verständnis der eheähnlichen Gemeinschaft hat sich durchgesetzt (vgl. etwa BGHZ 121, 116, 124 ; BVerwGE 98, 195; BSGE 72, 125, 127) , in neuerer Zeit allerdings unter der Bezeichnung "nichtehelich geführte Lebensgemeinschaft" (BGHZ 176, 262 Tz. 25; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 261/04 - NJW 2008, 443 Tz. 14).

    Offenbleiben kann, ob Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schon im Wortsinne als Familienangehörige begriffen werden können (ebenso BGHZ 84, 36, 38 ; dies verneinend BGHZ 121, 116, 119 ; 111, 1, 4 f. ; 102, 257, 261) .

  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01  

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    Auch in seinem Beschluss vom 13. Januar 1993 (NJW 1993, 999, 1001) sah der Bundesgerichtshof in denkbaren Unsicherheiten bei der erforderlichen Abgrenzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber sonstigen außerehelichen Partnerschaften keine Rechtfertigung für eine Ablehnung einer analogen Anwendung des § 569 a BGB a.F.

    Im Übrigen erscheint es nicht unzumutbar, wenn derjenige, der sich auf das Familienprivileg beruft und den deshalb die Darlegungs- und Beweislast für dessen Voraussetzungen trifft, die zur Feststellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erforderlichen Informationen erteilen muss (vgl. BGH NJW 1993, 999, 1001).

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93  

    GG Art. 2, 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; WoGG §§ 3, 4,

    Der überlebende Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft tritt sogar in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1993 - VIII ARZ 6/92 - NJW 1993, 999 [1000 f.]).
mehr
  • OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07  

    Familienprivileg des § 67 Abs. 2 VVG bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    § 67 Abs. 2 VVG ist, wenn der Schädiger mit dem Versicherungsnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, dann zumindest analog anwendbar, wenn die Lebensgemeinschaft eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG, des BGH, des BVerwG und des BSG (BVerfG, NJW 1993, 643,645; BGH, NJW 1993, 999,1001; BVerwG, NJW 1995, 2802; BSG, NJW 1993, 3346) darstellt und wenn beide Lebenspartner ein gemeinsames Kind gemeinsam aufziehen.

    Erforderlich ist also, dass die Gemeinschaft als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (BVerfG, NJW 1993, 643, 645; BGH, NJW 1993, 999, 1001; BVerwG, NJW 1995, 2802; BSG, NJW 1993, 3346; OLG Brandenburg, VersR 2002, 839, 840 f.).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2009 - 4 U 1624/08  

    Gesetzlicher Forderungsübergang im bayrischen Beamtenrecht: Erstreckung der

    Der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.1.1993 (MDR 93, 440) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung lag ebenso noch die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des MietRRG zugrunde wie der Mehrzahl der vom Kläger in der Berufungserwiderung zitierten weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (BGH NJW 88, 1091; OLG Frankfurt VersR 97, 561; OLG München NJW-RR 88, 34; OLG Hamm VersR 93, 1513 und VersR 99, 1416; OLG Köln VersR 91, 1237; OLG Schleswig VersR 79, 669).

    Voraussetzung für das Vorliegen einer der Familienangehörigkeit gleichzusetzenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es allerdings, dass die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist, gleich gelagerte Beziehungen zu weiteren Personen ausschließt und über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BGH MDR 93, 440).

  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96  

    Vertretung in Wohnungseigentümerversammlung

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einer mietrechtlichen Entscheidung § 569a BGB , der in seinem Absatz 1 auf den Ehegatten und in seinem Absatz 2 auf einen Familienangehörigen abstellt, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Hausstand führt, auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entsprechend angewendet (BGHZ 121, 116 = NJW 1993, 999 ).

    Bei § 569a BGB geht es darum, den dem verstorbenen Mieter in besonderer Weise verbundenen Personen die Wohnung als Mittelpunkt der bisherigen Lebens- und Wirtschaftsführung zu erhalten (BGHZ 121, 116, 119).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.1996 - 2 L 3170/95  

    Sonderurlaub für Niederkunft der Lebensgefährtin; Ermessen; Lebensgemeinschaft,

    Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder, anders ausgedrückt, eine eheähnliche Gemeinschaft, wie sie hier zwischen dem Kläger und seiner Lebensgefährtin besteht, ist dadurch gekennzeichnet, daß sie auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (BGH, FamRZ 1993, 533, 535 m.w.N.).

    Hieraus läßt sich keine Pflicht entnehmen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen angemessenen rechtlichen Schutz zu versagen (BVerfG NJW 1990, 1593, 1594; BGH, FamRZ 1993, 533, 535).

  • OLG Köln, 17.07.2001 - 9 U 3/01  

    Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen in Bezug auf

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, NJW 1993, 643 (645)) hat die eheähnliche Gemeinschaft als typische Erscheinung des sozialen Lebens (im Sinne der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) als Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau angesehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl. auch BGH, NJW 1993, 999 (1001); Palandt-Brudermüller, BGB, 60. Aufl., Einl. v. § 1297, Rn, 10, 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03  

    Wohnungseigentum

    Die Rechtsprechung hat dem bereits mehrfach Rechnung getragen (vgl. BGH NJW 1993, 999 m.w.N.) und auch der Gesetzgeber hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens von Mann und Frau zur Kenntnis genommen und rechtliche Folgen an ihre Existenz geknüpft (vgl. etwa § 122 BSHG; § 129 Abs. 1 Ziff.1 SGB III).
  • VG Berlin, 06.09.1994 - 23 A 357.93  
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  • LG Kiel, 22.01.1998 - 8 S 282/97  
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93  
  • OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11  

    Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner

  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 7085/99  

    Fahrten zwischen fremder Wohnung und Arbeitsstätte

  • BayObLG, 02.07.1993 - REMiet 5/92  

    Mietvertrag auf Lebenszeit als befristetes Mietverhältnis

  • VGH Hessen, 16.06.1993 - 1 UE 1918/86  

    Hauptmieter iSd TGV HE 1974 § 5 Abs 2 bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • LG Wiesbaden, 29.09.1999 - 1 S 83/99  

    Wohnungskündigung bei Tod des Lebenspartners

  • LG Neubrandenburg, 25.05.1993 - 3 T 15/92  

    BGB § 1353; DDR: FGB § 5 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3 Art.

  • LG Stuttgart, 17.08.2004 - 19 T 165/04  

    Kosten der Räumungsklage für Wohnraum: Sofortiges Anerkenntnis des

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