Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93   

Österreichische Hausanteilsscheine

Bestimmung des Begriffs "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 29 Abs. 1 EGBGB (Art. 5 BGB EigentumsvorbehaltÜ) und Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ, zur Reichweite des Ausschlusses nach Art. 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EGBGB;

für Art. 29 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB reicht Vertreterhandeln sowie eine "invitatio ad offerendum" aus;

für Art. 29 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB kommt es auf Vertretungsmacht nicht an;

Art. 29 EGBGB verdrängt grds. in seinem Anwendungsbereich Art. 34 EGBGB (Art. 7 Abs. 2 BGB EigentumsvorbehaltÜ)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Sonderanknüpfung für Verbraucherverträge im IPR: Begriff der "Dienstleistung" i.S.v. Art. 29 EGBGB, situativer Anwendungsbereich und Verhältnis zu Art. 34 EGBGB; Begriff des "Bestimmens" i.S.v. § 1 HWiG (jetzt: § 312 BGB)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erwerb ausländischer Investmentanteile unter Einschaltung eines Treuhandkommanditisten: Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes gem. Art. 29 Abs. 1 EGBGB auf Finanzierungsvertrag trotz der Wahl ausländischen Rechts

  • werbung-schenken.de

    HWiG § 1
    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

mehr
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes bei wirksamer Wahl ausländischen Rechts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl ausländischen Rechts bei Haustürgeschäft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes bei wirksamer Wahl ausländischen Rechts

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilienbeteiligung ("Hausanteil")

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 123, 380
  • NJW 1994, 262
  • ZIP 1993, 1881
  • MDR 1994, 248
  • WM 1994, 14
  • BB 1994, 154
  • DB 1994, 669
  • JR 1995, 14



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Wird zitiert von ... (108)  

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05  

    Kreditrecht - Kein Anspruch auf Neuberechnung geleisteter Teilzahlungen

    Dabei genügt es, dass er in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGHZ 123, 380, 393; Senatsurteile vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 522 und vom 8. Juni 2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1581).

    Von einer unzulässigen Umgehung des Widerrufsrechts gemäß § 5 HWiG durch künstliche Aufspaltung in ein in der Überrumpelungssituation des § 1 HWiG eingeholtes verbindliches Angebot und einen später abgeschlossenen, wirtschaftlich identischen Vertrag (vgl. dazu BGHZ 123, 380, 383) kann deshalb keine Rede sein.

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02  

    Kreditrecht - Aufklärungspflichtverletzung der Bank

    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluß durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG a.F. in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen (BGHZ 123, 380, 393 m.w.Nachw.), ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (Senatsurteile vom 21. Januar 2003 - XI ZR 125/02, WM 2003, 483, 484 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921) und vom Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint worden.
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02  

    Bauträger - Wann ist eine Haustürsituation der kreditgebenden Bank zuzurechnen?

    Ausreichend ist dabei, daß der Darlehensnehmer durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG a.F. in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt war, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen (BGHZ 123, 380, 393 m.w.Nachw.).
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