Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1010
BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92 (https://dejure.org/1993,1010)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1993 - V ZB 43/92 (https://dejure.org/1993,1010)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 (https://dejure.org/1993,1010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch - Abschluß dinglicher Rechtsgeschäfte - Eingehung langfristiger Verträge - Restitutionsverfahren - Ordentlicher Rechtsweg

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Unterlassungsanspruch des Berechtigten aufgrund Veräußerungsverbotes für Verfügungsberechtigten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rechtsweg für den Anspruch auf Unterlassung restitutionsvereitelnder Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13; VermG § 3 Abs. 3
    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des Restitutionsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 147
  • NJW 1994, 457
  • MDR 1994, 1242
  • DNotZ 1994, 462
  • NJ 1994, 220
  • WM 1994, 213
  • DB 1994, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Für den Streit zwischen ihnen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (Gem. Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]; 102, 280, 283).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • BezG Gera, 19.11.1991 - 1 U 15/91

    VermG: Rückübertragungsanspruch durch Vormerkung sicherbar?

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • BGH, 21.05.1974 - GSZ 2/72

    Unwirksame Auslandskonfiskation

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Gibt die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes, wie hier, eindeutige Auskunft über den Willen des Gesetzgebers, ist sie bei der Auslegung zu beachten (vgl. BGHZ 46, 74, 80; 62, 340, 350).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Für den Streit zwischen ihnen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (Gem. Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]; 102, 280, 283).
  • BezG Magdeburg, 14.03.1991 - 4 S 2/91

    Rückübertragungsansprüche in den neuen Bundesländern: Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Gibt die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes, wie hier, eindeutige Auskunft über den Willen des Gesetzgebers, ist sie bei der Auslegung zu beachten (vgl. BGHZ 46, 74, 80; 62, 340, 350).
  • BezG Erfurt, 19.03.1992 - 1 U 68/91
    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • KG, 25.11.1991 - 24 U 4830/91
    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92
    b) Der abweichenden Rechtsprechung des 24. Senats des Kammergerichts (ZIP 1992, 211; vgl. auch BezG Chemnitz VIZ 1992, 145), die dem Bezirksgericht Anlaß gab, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage zu bejahen, ist nicht beizutreten.
  • BezG Chemnitz, 23.07.1991 - T 131/91
  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Zum anderen ist insbesondere im Wettbewerbs-/ Kartellrecht die Entstehungsgeschichte der Vorschriften maßgeblich zu ihrer Auslegung heranzuziehen, da sich aus ihr der in diesem Bereich überwiegend auf wirtschaftspolitischen Erwägungen beruhende Wille des Gesetzgebers erschließt (BGHZ 46, 47; 124, 147; Wedel, WRT 1997, 418).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Berechtigte das Unterlassungsgebot auf dem Zivilrechtsweg gegen den Verfügungsberechtigten durchsetzen kann (vgl. BGHZ 124, 147; 126, 1).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Diese Argumentation widerspricht nicht nur der eindeutigen Wertung des Gesetzgebers, der selbst bestehende Restitutionsansprüche nur durch den schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG und gerade nicht durch ein relatives oder gar durch ein absolutes, nach § 134 BGB zu behandelndes Veräußerungsverbot geschützt hat (vgl. dazu nur BGHZ 124, 147, 149 f.), sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem völkerrechtlichen Bereicherungsverbot (BVerfGE 112, 1, 37 ff.).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auf der Gegenseite folgt der Verpflichtungsgrund des Verfügungsberechtigten aus seiner privatrechtlichen Beziehung zum Restitutionsgegenstand, sei es als Eigentümer, sei es als verfügungsberechtigter Nichteigentümer (vgl. Senat BGHZ 124, 147, 148 f) und der auf dieser Grundlage erfolgten Verfügung.
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Die bloße Verletzung des § 3 Abs. 3 VermG ändert an der Wirksamkeit eines trotzdem abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nichts (BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    Um die Veräußerung zu verhindern, wird dem Verfügungsberechtigten mit § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG die gesetzliche, ihrem Charakter nach schuldrechtliche (Senat, Beschluss vom 18. November 1993 - V ZB 43/92, BGHZ 124, 147, 149; BVerwGE 143, 1 Rn. 18) Verpflichtung auferlegt, über das Grundstück nicht zu verfügen.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

    Der Restitutionsantrag - auch derjenige nach § 1 Abs. 7 VermG (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 4 VwRehaG) - löst, wenn er fristgerecht gestellt wurde, für den Verfügungsberechtigten die Pflicht aus, den Abschluss dinglicher Rechtsgeschäfte oder die Eingehung langfristiger vertraglicher Verpflichtungen ohne Zustimmung des Berechtigten zu unterlassen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 VermG); Ausnahmen davon ergeben sich aus den nachfolgenden Sätzen 2 bis 8. Diese Unterlassungspflicht wirkt freilich nur schuldrechtlich im Innenverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten (Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), sie bewirkt kein gesetzliches Verfügungsverbot (BGH, Beschluss vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - NJW 1994, 457 f. = juris Rn. 24).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens

    Denn diese Vorschrift gewährt dem Berechtigten lediglich einen schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten, der - notfalls mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128); sie ändert aber nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten bis zur Rückgabe des Unternehmens bzw. bis zu einer vorläufigen Besitzeinweisung gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen.
  • OLG Brandenburg, 24.11.1994 - 5 W 48/94

    Rechtsgeschäfte des Grundstücksverwalters

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1994 - 1 S 252/93

    2.18 Beiladung; 2.25 Rechtsmittel - notwendige Beiladung; Zurückverweisung;

    Das gilt um so mehr, als nach inzwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 18.11.1993, VIZ 1994, 128 ) Streitigkeiten gemäß § 3 Abs. 3 bis 5 VermG vor den Zivilgerichten auszutragen sind.
  • VG Schleswig, 13.09.2016 - 7 A 16/15

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung der Pflichtmitglieder um die Rechtsanwälte, die

  • VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht