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   BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92   

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BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92 (https://dejure.org/1993,343)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 57/92 (https://dejure.org/1993,343)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 57/92 (https://dejure.org/1993,343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    LwAnpG § 44 Abs. 1, Abs. 6
    Auskunftsanspruch eines ausgeschiedenen LPG-Mitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Ermittlung des Abfindungsanspruchs - LPG - Auskunftsanspruch des Mitglieds - Vermögensauseinandersetzung - Ordnungsgemäße Buchführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1, Abs. 6
    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs; Berechnung des Eigenkapitals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 199
  • ZIP 1994, 234
  • MDR 1994, 631
  • NJ 1994, 173
  • WM 1994, 262
  • BB 1995, 144
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.1989 - II ZR 258/88

    Rechtsstellung des ausgeschiedenen Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92
    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung für das Einsichtsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer Personengesellschaft entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 17. April 1989, II ZR 258/88, ZIP 1989, 768) entsprechend.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92
    Insoweit gilt dasselbe wie im Falle eines nach der Kündigung von der LPG gefaßten Beschlusses zur Umwandlung (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 19/93, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92
    Insoweit gilt dasselbe wie im Falle eines nach der Kündigung von der LPG gefaßten Beschlusses zur Umwandlung (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 19/93, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

    Aus der von dem Beschwerdegericht zitierten Entscheidung des Senats (BGHZ 124, 199 ff.) ergibt sich das nicht.

    Dieser erstreckt sich dann auf die Vorlage der das abfindungsrelevante Eigenkapital bestimmenden Bilanz (§ 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG) sowie auf Einsicht in alle dafür bedeutsamen Unterlagen (Senat, BGHZ 124, 199, 202) .

    Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der LPG-Mitglieder zur Berechnung ihrer gesetzlichen Ansprüche sind nicht auf die im Genossenschaftsgesetz geregelten Rechte auf mündliche Auskunft in der Generalversammlung und auf Einsicht in die nach § 48 Abs. 3 GenG auszulegenden Unterlagen (Jahresabschlüsse und Lageberichte) beschränkt (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 203) .

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers aber - von den in § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 genannten Ausnahmen abgesehen - an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt (Grundmann, ZGR Sonderheft 14, S. 71, 100 f), hat der Senat weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass den Mitgliedern einer ehemaligen LPG gegenüber dem aus einer LPG hervorgegangenen Nachfolgeunternehmen aus § 242 BGB ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht zur Ermittlung der Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zusteht (Senat, BGHZ 124, 199, 202).

    Bis dahin bestand noch die nach § 43 LwAnpG kündbare Mitgliedschaft in der LPG, deren Beendigung die Abfindungsansprüche aus § 44 LwAnpG zur Folge hatte (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 201).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

    Um diesen Abfindungsanspruch bemessen zu können, hat das Mitglied schon während des Liquidationsverfahrens ein rechtliches Interesse an uneingeschränkter Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgebenden Unterlagen (vgl. BGHZ 124, 199 ff).

    Hat das Mitglied die Kündigung erklärt, wird der Anspruch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die LPG vor Wirksamwerden der Kündigung die Liquidation beschließt (BGHZ 124, 199, 201).

  • BGH, 20.06.1994 - II ZR 103/93

    Anwendung der Vorschriften über die BGB -Gesellschaft auf eine Einrichtung nach

    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung für das Einsichtsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer Personengesellschaft entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 17. April 1989 - II ZR 258/88, ZIP 1989, 768, 769 f.; Kellermann/Stodolkowitz, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Personengesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 80; MünchKomm.-Ulmer, BGB 2. Aufl. § 738 Rdn. 22 f.; Staub/Ulmer, HGB 3. Aufl. § 138 Anm. 50 f.; zu § 44 LandwirtschaftsanpassungG vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1993 - Blw 57/92, ZIP 1994, 234, 235) entsprechend.
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 124, 199 = AgrarR 1994, 158 m. Anm. Lohlein, EWiR 1994, 811 und AgrarR 1994, 177 ff), ist das nach § 44 Abs. 6 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermittelnde Eigenkapital nicht der nach Buchwerten ermittelte Bilanzwert des Unternehmens, sondern sein tatsächlicher Wert, d.h. der Verkehrswert aller Vermögensgegenstände, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sämtlich zu erfassen sind (ebenso Lohlein, aaO.; Schweizer, aaO., Rdn. 283 ff).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 32/93

    Voraussetzungen und Umfang eines Auskunftsanspruchs

    Unerheblich für den Auskunftsanspruch ist auch, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin Ansprüche ihres versterbenen Ehemanns (als Erbin?) geltend machen kann, der mit seinem Tod aus der LPG ausgeschieden ist (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 37/92, AgrarR 1993, 218), weil sie jedenfalls schon zur Berechnung ihrer eigenen Ansprüche die begehrte Auskunft verlangen kann (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/92, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nur so werden die Beteiligten in den Stand gesetzt, ggf. unter Hinzuziehung sachverständiger Personen prüfen zu können, ob und in welcher Höhe ihnen ein Abfindungsanspruch zusteht und ob sie unter Umständen weitere Auskünfte benötigen (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/92, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 63/98

    Auskunftsansprüche eines LPG -Mitglieds

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 124, 199; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48, und v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).

    Solche Veräußerungen können, wenn sie unentgeltlich oder unter Wert vorgenommen wurden, Einfluß auf die Bilanz und damit auf die Berechnung des Geschäftsanteils der Antragstellerin haben, da daraus resultierende mögliche Schadensersatzansprüche der Genossenschaft gegen die Handelnden in die Bilanz aufzunehmen wären (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 203).

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Da die Beklagte zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits in Liquidation war und eine vorherige Erklärung der Mutter der Klägerin über ein Ausscheiden aus der gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu dem VEG bzw. der Beklagten nicht ersichtlich ist, kommt entsprechend § 42 Abs. 1 LwAnpG nur ein Anspruch auf "Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44 LwAnpG" in Betracht (vgl. BGHZ 124, 199, 202); dieser Anspruch setzt aber die vorherige Tilgung oder Deckung der Schulden voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 103/93, ZIP 1994, 1219).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, daß einem ausgeschiedenen LPG-Mitglied grundsätzlich ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht hinsichtlich aller für die Berechnung seines Anspruchs maßgeblichen Unterlagen zusteht (BGHZ 124, 199 = AgrarR 1994, 158 m.Anm. Lohlein EWiR 1994, 811; ders. AgrarR 1994, 177).
  • OLG Jena, 21.03.2005 - Lw U 964/00

    Abfindungsanspruch; Erben; Vermächtnis

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01

    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 15/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 95/93

    Wirksamkeit eines Vollversammlungsbeschlusses über das Erlöschen der

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00

    Aufhebungsvertrag: Rechtsnatur einer Ausgleichsklausel

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98

    Anspruch auf Einsicht in die der Stichtagsbilanz nachfolgenden Bilanzen eines LPG

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93

    Aufteilung des Vermögens einer LPG

  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01

    Vermögensaufteilung bei Auflösung und Abwicklung einer LPG

  • OLG Naumburg, 20.06.2001 - 2 Ww 50/99

    Landwirtschaftsanpassung - Erbe des Land- und Inventareinbringers -

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als

  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 2 Ww 26/00

    Bestimmung der Beteiligung eins ehemaligen LPG -Mitglieds an einer

  • OLG Naumburg, 14.12.1999 - 2 Ww 36/97

    Wirksamkeit eines notariellen Grundstücksüberlassungsvertrags hinsichtlich des

  • BGH, 11.12.1997 - BLw 35/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 24/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 25/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 21/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 22/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 15.01.1998 - BLw 45/97

    Begriff des Abweichungsfalls

  • OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 Ww 44/02

    Zur Vermögensaufteilung im Fall der Liquidation einer LPG; Zu den Ansprüchen von

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 23/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 W 90/96

    Ansprüche auf Abfindung gemäß §§ 51a, 44 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • OLG Naumburg, 26.02.1997 - 2 Ww 15/96

    Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Ziffer 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • OLG Brandenburg, 01.06.1995 - 5 W 69/94

    Zulässigkeit eines Feststellunsgantrags in einer Landwirtschaftssache; Verhältnis

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 42/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • KG, 22.10.2008 - 8 WLw 1/08
  • OLG Jena, 30.04.1998 - Lw U 677/97

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen; Ansprüche auf Zahlung eines

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 41/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

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