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   BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93   

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BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Wiederherstellungsanspruch - Vergleichsforderung - Verjährung - Nachteilige Veränderung der Pachtsache - Beweislast

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichsforderung; Wiederherstellungsanspruch des Verpächters; Verjährung des Wiederherstellungsanspruchs; Behauptungs- und Beweislast des Verpächters für Veränderungen nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 1, § 558 Abs. 2; VerglO § 36
    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des Wiederherstellungsanspruchs des Verpächters im Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 270
  • NJW 1994, 1858
  • ZIP 1994, 715
  • MDR 1994, 794
  • ZMR 1994, 314
  • WM 1994, 1084
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 335/75

    Bauhandwerker als Vergleichsgläubiger

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Andererseits darf sich das gegenseitige Vertragsverhältnis noch nicht - etwa durch Ablehnung der Erfüllung und Übergang zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB - in ein einseitiges Rechtsverhältnis verwandelt haben (BGHZ 67, 242, 244; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 25; Böhle-Stamschräder/Kilger aaO.).

    Erste Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2 ist die Teilbarkeit der beiderseits geschuldeten Leistungen (BGHZ 51, 350, 355; 67, 242, 246; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 47; Böhle-Stamschräder/Kilger, aaO. § 36 Anm. 6).

    Da das Gesetz alle Gläubiger aus Dauerrechtsverhältnissen, deren zeitlich ablaufende Leistungen sich ihrem wirtschaftlichen Werte nach teilen lassen, am Vergleich teilnehmen lassen will, soweit ihre bis zur Verfahrenseröffnung erbrachten Leistungen in Frage kommen, ist eine weite Auslegung des Begriffs der Teilbarkeit geboten (RGZ 155, 306, 312 f; BGHZ 67, 242, 247; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 48; Böhle-Stamschräder/Kilger, aaO. § 36 Anm. 6; a.A. Häsemeyer KTS 34 (1973), 2, 12; Langhein ZIP 1985, 385, 394).

    Die früher gebräuchliche Begriffsbestimmung, eine Leistung sei teilbar, wenn ein beliebiger Leistungsteil seinem Wesen und Wert nach verhältnismäßig (anteilig) der Gesamtleistung entspreche, d. h. sich nur der Größe, nicht der Beschaffenheit nach von ihr unterscheide (RGZ 155, 306, 313), ist deshalb nicht starr, sondern unter Beachtung des Gesetzeszweckes im jeweiligen Einzelfall anzuwenden (BGHZ 67, 242, 246 f; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 48; Vogels/Nölte, aaO. § 36 Anm. V 1 a).

    Teilbarkeit liegt demnach vor, wenn sich eine Leistung in hinreichend verselbständigte Teile aufspalten läßt (BGHZ 67, 242, 249; Henckel, ZZP 84 (1971), 447, 461).

    Eine Leistung kann insbesondere nicht schon dann als teilbar im Sinne von § 36 Abs. 2 VerglO angesehen werden, wenn sich der Umfang und die Art einer erbrachten Teilleistung zu einem bestimmten Stichtag tatsächlich feststellen und berechnen lassen (BGHZ 67, 242, 248).

    Der gegenseitige Vertrag als privatautonom gestaltetes System wechselseitig abhängiger Rechte und Pflichten macht es erforderlich, in einer Gesamtschau zu prüfen, ob der fragliche Leistungsteil in einer konkreten Beziehung zu einem bestimmten Bestandteil der Gegenleistung steht (BGHZ 67, 242, 249; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 48; Langhein ZIP 1985, 385, 388, 390).

    Werkleistungen können teilbar im Sinne von § 36 Abs. 2 VerglO sein (BGHZ 67, 242, 247 f).

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Ist die Verwertung beendet und der Erlös ausgeschüttet und beträgt die Quote 35 % oder mehr, hat die Klägerin, falls sie ihre Vergleichsforderung nicht angemeldet haben sollte, als "Nachzüglerin" keinen durchsetzbaren Zuteilungsanspruch mehr (vgl. BGHZ 118, 70, 77; Bley/Mohrbutter aaO. § 7 Rdnr. 14).

    Ist die Verwertung noch nicht beendet und hat die Klägerin ihre Forderung angemeldet oder holt sie die Anmeldung vor der Verteilung des Erlöses nach, kann sie - solange das Ergebnis der Liquidation noch nicht absehbar und die Höhe des der Klägerin zustehenden Betrages deshalb nicht bezifferbar ist - den Beklagten nicht auf Leistung in Anspruch nehmen (BGHZ 118, 70, 77).

    Sie könnte allenfalls - sei es vom Vergleichsschuldner, sei es vom Beklagten - Feststellung des Rechts auf anteilige Befriedigung aus dem Liquidationserlös verlangen (BGHZ 118, 70, 80 f).

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Die von dem Mieter oder Pächter gestattete bloße Besichtigung der noch von diesem genutzten und mit seiner Einrichtung versehenen Mieträume verschafft ihm in der Regel keinen auf eigener Herrschaft beruhenden freien Zutritt und erlaubt es ihm noch nicht, sich ungestört ein Bild von ihrem Zustand zu machen (BGH, Urt. v. 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90, NJW 1991, 2416, 2418; v. 6. November 1991 - XII ZR 216/90, NJW 1992, 687 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 216/90]).

    Für den Fall, daß ein Mieter, der die Mietsache untervermietet hat, im Einvernehmen mit Vermieter und Untermieter aus beiden Mietverhältnissen zugunsten eines an seine Stelle tretenden Dritten ausscheidet, ist ausgesprochen worden, daß der Mieter sich so behandeln lassen muß, als habe er die Mietsache im Zeitpunkt seines Ausscheidens im Sinne von § 558 Abs. 2 BGB zurückerhalten (BGH, Urt. v. 6. November 1991 - XII ZR 216/90, NJW 1992, 687, 688) [BGH 06.11.1991 - XII ZR 216/90].

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Schließlich steht die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach herrschender Meinung auch in einem Austauschverhältnis, wenn - wie hier - die Erfüllung mit erheblichen Kosten verbunden ist (BGHZ 104, 6, 10 [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87]; 107, 179, 183 [BGH 12.04.1989 - VIII ZR 52/88]; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1976 - VIII ZR 51/75, WM 1976, 1277, 1278; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 326 Rdnr. 23; Erman/Jendrek, BGB 9. Aufl. § 556 Rdnr. 12).

    Für den Wiederherstellungsanspruch des Vermieters/Verpächters gilt § 558 BGB (BGHZ 104, 6, 12) [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87].

  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Da das Gesetz alle Gläubiger aus Dauerrechtsverhältnissen, deren zeitlich ablaufende Leistungen sich ihrem wirtschaftlichen Werte nach teilen lassen, am Vergleich teilnehmen lassen will, soweit ihre bis zur Verfahrenseröffnung erbrachten Leistungen in Frage kommen, ist eine weite Auslegung des Begriffs der Teilbarkeit geboten (RGZ 155, 306, 312 f; BGHZ 67, 242, 247; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 48; Böhle-Stamschräder/Kilger, aaO. § 36 Anm. 6; a.A. Häsemeyer KTS 34 (1973), 2, 12; Langhein ZIP 1985, 385, 394).

    Die früher gebräuchliche Begriffsbestimmung, eine Leistung sei teilbar, wenn ein beliebiger Leistungsteil seinem Wesen und Wert nach verhältnismäßig (anteilig) der Gesamtleistung entspreche, d. h. sich nur der Größe, nicht der Beschaffenheit nach von ihr unterscheide (RGZ 155, 306, 313), ist deshalb nicht starr, sondern unter Beachtung des Gesetzeszweckes im jeweiligen Einzelfall anzuwenden (BGHZ 67, 242, 246 f; Bley/Mohrbutter, aaO. § 36 Rdnr. 48; Vogels/Nölte, aaO. § 36 Anm. V 1 a).

  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Ein Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB liegt vor, wenn das Verhalten des Schuldners das Bewußtsein vom Bestehen der Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGHZ 58, 103, 104; BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]).
  • BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Ein Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB liegt vor, wenn das Verhalten des Schuldners das Bewußtsein vom Bestehen der Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGHZ 58, 103, 104; BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]).
  • BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof ein "Zurückerhalten" unter Umständen auch bei fortbestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen dann angenommen, wenn der Vermieter/Verpächter eine Art von Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, die Sache auf etwaige Mängel oder Veränderungen zu untersuchen (BGHZ 98, 59, 62 ff; BGH, Urt. v. 2. Oktober 1968 - VIII ZR 197/66, NJW 1968, 2241; v. 4. Februar 1987 - VIII ZR 355/85, WM 1987, 596, 597).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof ein "Zurückerhalten" unter Umständen auch bei fortbestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen dann angenommen, wenn der Vermieter/Verpächter eine Art von Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, die Sache auf etwaige Mängel oder Veränderungen zu untersuchen (BGHZ 98, 59, 62 ff; BGH, Urt. v. 2. Oktober 1968 - VIII ZR 197/66, NJW 1968, 2241; v. 4. Februar 1987 - VIII ZR 355/85, WM 1987, 596, 597).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
    Ebensowenig konnte sie, falls zu diesem Zeitpunkt die Verjährung bereits eingetreten gewesen sein sollte, dem Schreiben einen "Verzicht" auf die Verjährungseinrede (dazu BGH, Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, WM 1993, 1189, 1190) entnehmen.
  • BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

  • BGH, 24.02.1969 - II ZR 123/67

    Rechtsstellung des stillen Gesellschafters im Vergleichsverfahren des

  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 Abs. 2 VerglO (BGHZ 67, 242, 249; 125, 270, 274) ist auf § 17 Abs. 1 KO, § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO nicht übertragbar.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Insoweit sind die Anspruchsfolgen teilbar (BGHZ 125, 270, 275 ff; Schulz InVo 1999, 161, 164 f; vgl. §§ 105, 108 Abs. 2 InsO).

    Für den Fall, daß danach der Vergleichsverwalter den Pachtvertrag fortsetzt, ist die vertragliche Herstellungspflicht bei Ende des Pachtvertrages aufzuteilen; dem Verpächter - der einen ungekürzten Wiederherstellungsanspruch geltend macht - obliegt hierbei die Beweislast dafür, daß die nachteiligen Veränderungen erst nach der Eröffnung des Vergleichsverfahrens eingetreten sind (BGHZ 125, 270, 272 ff).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.; ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der

    Als Forderung, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet ist, ist sie gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 InsO im Forderungsfeststellungsverfahren nach §§ 174 ff InsO mit ihrem Schätzwert für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen (OLG Brandenburg, ZIP 2015, 1790, 1791; vgl. zu § 34 VerglO: BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93, BGHZ 125, 270, 277; zu § 69 KO: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83, NJW 1985, 271, 272).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Es geht dabei nicht darum, Ansprüche des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) oder wegen Schlechterfüllung von Mieterpflichten auf die Masse zu überwälzen.
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Für den Fall, daß danach der Vergleichsverwalter den Pachtvertrag fortsetzt, ist die vertragliche Herstellungspflicht bei Ende des Pachtvertrages aufzuteilen; vergleichsrechtlich bevorzugt ist nur die Wiederherstellung derjenigen nachteiligen Veränderungen, die nach der Eröffnung des Vergleichsverfahrens eingetreten sind (BGHZ 125, 270, 272 ff).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Wesensgleichheit der Teile mit der Gesamtleistung war freilich nicht erforderlich (anders noch RGZ 155, 306, 313), jedoch sollte sich die teilweise erbrachte Gläubigerleistung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einem entsprechenden Gegenleistungsteil zuordnen lassen müssen (vgl. BGHZ 67, 242, 249; 125, 270, 274 f).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Er war zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, denn der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - IX ZR 144/07 -, Grundeigentum 2008, 865; BGHZ 125, 270; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl. 2010, § 108 Rn 36).

    Wurde eine Veränderung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, ist es gerechtfertigt, den entsprechenden Teil des Wiederherstellungsanspruchs - ungeachtet der Fortsetzung des Vertrags - als Insolvenzforderung zu qualifizieren, so wie auch der Anspruch auf bis dahin geschuldeten Miet- oder Pachtzins Insolvenzforderung bleibt (BGHZ 125, 270 Rn 15 ff, zit. nach juris).

    Der Insolvenzschuldner kann somit auch dann, wenn der Wiederherstellungs- bzw. Räumungsanspruch eine Insolvenzforderung ist, die Mietsache bis zum Vertragsende in der bisherigen Art und Weise nutzen; er muss dann lediglich einen auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezogenen, mit dem Schätzwert in Geld zu veranschlagenden Wiederherstellungsanspruch quotenmäßig befriedigen (BGHZ 125, 270 Rn 18, zit nach juris).

    Vorliegend sind die maßgeblichen Rechtsfragen insbesondere durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 125, 270) bereits höchstrichterlich entschieden.

  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch

    Soweit eine Haftung dem - Grunde nach nur hinsichtlich eines Teils des Schadens anzunehmen ist, ist vielmehr eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO geboten (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Der gleichen Verjährungsregelung unterfällt auch der auf einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag beruhende Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache (BGH, Urteile vom 7. November 1979 - VIII ZR 291/78 - NJW 1980, 389, 390 und vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - NJW 1994, 1858, 1860; BGHZ 86, 71, 77 ff., 104, 6, 12 und 107, 179, 182; Gramlich in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl. Kap. VI Rdn. 10; Emmerich, Miete, 6. Aufl. § 558 BGB Rdn. 4).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

  • BGH, 17.04.2008 - IX ZR 144/07

    Schadensersatzansprüche des Vermieters in der Insolvenz des Mieters

  • KG, 26.10.2023 - 8 U 94/22

    Vorzeitige Rückgabe der Pachtsache: Keine Bereicherungsansprüche

  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 69/21

    Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21

    Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04

    Insolvenzverfahren: Vermeidung der Haftung der Masse für Räumungskosten durch

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 179/00

    Mineralölrückstände nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 29 U 80/95

    Umfang des Rückgabeanspruchs des Vermieters; Rechtsfolgen nicht vollständiger

  • LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95

    Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner

  • LG Duisburg, 11.02.1997 - 23 S 436/96

    Tenor zu Abänderung eines Urteils

  • OLG München, 07.05.1996 - 25 U 5836/95

    Anscheinsbeweis für eine Brandverursachung durch vorschriftswidriges Verhalten

  • OLG Frankfurt, 07.04.1998 - 8 U 235/97

    Miete von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken und Geschäftszwecken; Verpflichtung zu

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