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   BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93   

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BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93 (https://dejure.org/1994,519)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1994 - V ZR 64/93 (https://dejure.org/1994,519)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - V ZR 64/93 (https://dejure.org/1994,519)
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Deckungsverkauf vor Ablauf der Nachfrist

§ 326 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Differenz- und Surrogationstheorie, hypothetischer Alternativschaden

Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 271, § 286 Abs. 1, § 326
    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienverkauf: Welcher Schadensersatz, wenn Käufer nicht zahlt? (IBR 1995, 36)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 131
  • NJW 1994, 2480
  • ZIP 1994, 1277
  • MDR 1994, 1182
  • DNotZ 1995, 382
  • WM 1994, 1396
  • WM 1994, 1675
  • DB 1994, 1718
  • JR 1995, 327
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Zu ersetzen ist vielmehr das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch die Gegenseite (Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, WM 1981, 791; v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).

    Nach der in der Rechtsprechung herrschenden Differenztheorie wird zum Schadensausgleich das Vertragsverhältnis in der Weise gestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senatsurt. BGHZ 20, 338, 343 und v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, M 1983, 418).

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Hierzu gehört, daß der Kaufpreis bei Fälligkeit entrichtet wird (vgl. Tiedtke, NJW 1984, 767, 768; Wunner, NJW 1985, 825, 826; vgl. auch Huber, JZ 1984, 409).

    a) Allerdings hat der Senat entschieden, daß der durch den Schuldnerverzug nach §§ 284, 286 Abs. 1 BGB ausgelöste Schadensersatzanspruch und der Anspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens nebeneinander bestehen (BGHZ 88, 46, 49).

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Am 1. März 1991 war zwar nicht der Leistungserfolg, die Tilgung der Kaufpreisforderung (§ 362 BGB), geschuldet, denn die Zahlung auf ein Notaranderkonto führt im Regelfalle nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit (Senatsurt. BGHZ 87, 156, 162; BGH, Urt. v. 17. Februar 1994, IX ZR 158/93, WM 1994, 647).

    Den Wert des Grundstücks muß er sich dabei allerdings auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (Senatsurt. BGHZ 87, 156, 159 f.).

  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    In der Ankündigung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, kommt die nach § 326 BGB erforderliche Ablehnung der weiteren Erfüllung des Vertrags hinreichend zum Ausdruck (BGHZ 74, 193, 202).
  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Am 1. März 1991 war zwar nicht der Leistungserfolg, die Tilgung der Kaufpreisforderung (§ 362 BGB), geschuldet, denn die Zahlung auf ein Notaranderkonto führt im Regelfalle nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit (Senatsurt. BGHZ 87, 156, 162; BGH, Urt. v. 17. Februar 1994, IX ZR 158/93, WM 1994, 647).
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 204/71

    Rücktrittsrecht eines Verkäufers bei mehrmaligem Verkauf eines Gründstücks -

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Der Weiterverkauf des Grundstücks an die E. hat nicht dazu geführt, daß die Beklagten zur Erfüllung der von ihnen geschuldeten Gegenleistung nicht mehr bereit oder in ihnen der Lage gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, NJW 1974, 36; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1986, VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue, eigene).
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Der Weiterverkauf des Grundstücks an die E. hat nicht dazu geführt, daß die Beklagten zur Erfüllung der von ihnen geschuldeten Gegenleistung nicht mehr bereit oder in ihnen der Lage gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, NJW 1974, 36; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1986, VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue, eigene).
  • BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58
    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Hierdurch würde die Grenze zur Rückabwicklung des Vertrags überschritten, auf die der Gläubiger nur dann Anspruch hat, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder gemäß § 325 Abs. 1 Satz 3 BGB die sich aus § 323 BGB ergebenden Rechte geltend macht (Senatsurteil vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, LM BGB § 454 Nr. 4).
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80

    Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös -

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Zu ersetzen ist vielmehr das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch die Gegenseite (Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, WM 1981, 791; v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
    Nach der in der Rechtsprechung herrschenden Differenztheorie wird zum Schadensausgleich das Vertragsverhältnis in der Weise gestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senatsurt. BGHZ 20, 338, 343 und v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, M 1983, 418).
  • BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91

    Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

    Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines

    Für den umgekehrten Fall, dass der Verkäufer Ersatz des Mindererlöses eines Deckungsverkaufs begehrt, hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings - ebenfalls unter der Geltung des alten Schuldrechts - entschieden, dass ein solcher Schaden nicht zusätzlich zur Erfüllung des Kaufvertrages, also zur Zahlung des Kaufpreises, sondern nur anstatt der Erfüllung gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 20. Mai 1994 - V ZR 64/93, BGHZ 126, 131, 134).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Der geschädigte Gläubiger ist aber im Falle einer schuldhaften Leistungsstörung so zu stellen, wie wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 - NJW 1998, 2901 unter II 2; BGHZ 126, 131, 133 f.).
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (statt aller: BGHZ 126, 131, 133 f; Palandt/Heinrichs, § 325 Rdnr. 12).

    Für die konkrete Berechnung des Nichterfüllungsschadens ist deshalb anerkannt, daß der Verkäufer den Verlust aus einem Deckungsverkauf auch dann ersetzt verlangen kann, wenn er das Deckungsgeschäft getätigt hat, bevor die primären Leistungspflichten infolge einer Nachfristsetzung nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Ablauf der Nachfrist erloschen sind (BGHZ 126, 131, 134).

    Der Gläubiger läuft in einem solchen Fall zwar in der Zeit bis zum Ablauf der Nachfrist Gefahr, daß er die Leistung - als Käufer - doppelt erhält oder sie - als Verkäufer - ein zweites Mal erbringen muß, falls der Schuldner bis zum Fristablauf seiner Leistungspflicht doch noch nachkommt (BGHZ 126, 131, 135).

    Solange der Gläubiger bis zum Erlöschen der Erfüllungsansprüche zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sich mithin vertragstreu verhält (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue eigene), kann er den Verlust im Rahmen seines Nichterfüllungsschadens geltend machen (BGHZ 126, 131, 137).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 3 U 228/16

    Mindererlös aus Deckungsverkauf einer hochwertigen Geige (Unikat)

    Nach der Differenztheorie wird zum Schadensausgleich das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, dass an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (BGH, Urteil vom 20.05.1994 - V ZR 64/93 -, BGHZ 126, 131-138).

    Der Verkäufer kann also grundsätzlich, wie es die Klägerin hier tut, Ersatz des Verlustes aus einem Deckungsgeschäft, vorliegend eines Deckungsverkaufs, verlangen, und zwar selbst dann, wenn er die Sache vor Ablauf der gemäß § 326 Abs. 1 BGB gesetzten Nachfrist weiterverkauft haben sollte (BGH, Urteil vom 20.05.1994 - V ZR 64/93 -, BGHZ 126, 131-138).

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217; 114, 193, 196) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen, das er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gehabt hätte (Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO.; BGHZ 126, 131, 134 f).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Dieser wird durch den Umstand, daß den Beklagten nachträglich ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung erwachsen ist, nicht berührt (Senatsurt. v. 13. Juni 1975, V ZR 171/73, WM 1975, 948; v. 20. Mai 1994, V ZR 64/93, NJW 1994, 2480; v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, WM 1997, 977).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Eine andere Möglichkeit der Schadensberechnung hat der Gläubiger nach der vom Senat vertretenen Auffassung nur dann, wenn er seinerseits die von ihm geschuldete Leistung bereits (voll) erbracht hat (BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 136; vgl. auch BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 325 Rdn. 14 und 15; Erman/Battes, BGB, 9. Aufl., § 325 Rdn. 8; MünchKomm/Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64, 75 und 83; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 326 Rdn. 26 und § 325 Rdn. 13; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 73).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    c) Für die Berechnung des Nichterfüllungsschadens ist anerkannt, daß der Verkäufer den Verlust aus einem Deckungsverkauf ersetzt verlangen kann (BGHZ 126, 131, 134; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, WM 1998, 1784 unter II 2 b).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 42/02

    Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks

    Das Verlangen von Schadensersatz gemäß § 326 BGB a.F. schließt allerdings grundsätzlich Ansprüche auf Rückgewähr von Leistungen aus, die zur Erfüllung der Leistungspflichten aus dem Schuldverhältnis bereits erbracht worden sind (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 136).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: Bemessung und

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist für den Schadensausgleich insbesondere nicht der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die primären vertraglichen Erfüllungsansprüche erloschen sind, selbst wenn sie, wie grundsätzlich bei behebbaren Rechtsmängeln (BGH NJW 1991, 2700, juris Rn. 13), erst mit Ablauf einer Nachfrist nach § 326 BGB a. F. untergehen (BGHZ 126, 131, juris Rn. 9), was ausweislich des Grundurteils freilich ohnehin nicht der Fall war.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 4 U 57/05

    Auswirkung der Mitwirkung eines Notars an einem gemäß § 14 Abs. 2 BNotO

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99

    Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06

    Anforderungen an die Gründe eines Berufungsurteils bei Bestätigung des

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 153/14

    Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags: Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung

  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09

    Schadensersatz: Umfang des positiven Interesses bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 294/95

    Annahme eines ersatzfähigen Schadens bei Bestehen eines anderweitigen

  • LG Köln, 27.09.2019 - 11 S 471/17
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02

    Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten der Deckungsbeschaffung in Folge einer

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01

    Gegenseitiger Vertrag: Berechnung des Nichterfüllungsschadens im

  • LG Essen, 23.12.2021 - 5 O 265/20

    Teilleistung

  • AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05

    Kein Fernabsatzvertrag nach Besuch im Autohaus und Probefahrt

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem

  • OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
  • OLG Rostock, 24.02.2000 - 7 U 201/99
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