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   BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93   

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BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
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Altlastverdächtiger Erdaushub

Zustandsstörerhaftung (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), Art. 14 GG, Anscheinsgefahr, 'Restrisiko'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch - Ordnungsverfügung - Abtransport - Altlastenverdächtigen Erdaushubs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OBG NW § 39 Abs. 1 a
    Grenze der Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWOBG § 39 Abs. 1 lit. a
    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der Ordnungsbehörden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungsansprüche bei unbegründetem Altlastenverdacht? (IBR 1994, 514)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 279
  • NJW 1994, 2355
  • MDR 1995, 483
  • NVwZ 1994, 1139 (Ls.)
  • VersR 1995, 790
  • WM 1994, 1994
  • ZfBR 1994, 299
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs analog § 39 Abs. 1a OBG NW bei einer Ordnungsverfügung betreffend den Abtransport altlastverdächtigen Erdaushubs (Fortführung von Senat BGHZ 117, 303 [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91] = VersR 92, 1513).

    Insoweit lassen sich die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 12. März 1992 (III ZR 128/91 = BGHZ 117, 303 [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91]) aufgestellt hat, auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen: Wird der Eigentümer einer Sache als Zustandsstörer (§ 18 OBG NW) in Anspruch genommen, weil der durch Tatsachen begründete Anschein besteht, daß von der Sache eine Gefahr ausgeht, so kann er für dadurch erlittene Nachteile in entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW wie ein Nichtstörer Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn er die den Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat.

    Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteil BGHZ 117, 303, 308) [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91].

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Zumindest nach der Sachlage im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens war die geordnete Entsorgung des Aushubs zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten; es handelte sich mithin um Abfall im Sinne des "objektiven Abfallbegriffs" des § 1 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative AbfG (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 988, 989).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Es konnte ihm nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger war als die mit der Sache befaßten Beamten (Senatsurteile BGHZ 108, 224, 230 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 113, 17, 25) [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89].
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Die auf Ersatz der durch den tieferen Aushub des Grundstücks und den Abtransport des Deponieguts gerichtete Amtshaftungsklage des Klägers gegen die Stadt D. wegen der Überplanung des ehemaligen Deponiegeländes wurde durch Senatsurteil vom 21. Februar 1991 (III ZR 245/89 = BGHZ 113, 367 [BGH 21.02.1991 - III ZR 245/89]) abgewiesen.
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Es konnte ihm nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger war als die mit der Sache befaßten Beamten (Senatsurteile BGHZ 108, 224, 230 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 113, 17, 25) [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89].
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Der Vorsitzende des III. Zivilsenats weist auf das Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - (BGHZ 126, 279) hin.
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10

    Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund

    Allerdings hat der Senat zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NRW, der ähnlich wie § 80 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG formuliert ist, entschieden, es liege auch dann eine Inanspruchnahme nach § 19 OBG NRW - also wie bei § 8 Nds. SOG die einer nicht verantwortlichen Person - vor, wenn sich bei der Inanspruchnahme des Eigentümers einer Sache als Zustandsstörer oder einer Person als Handlungsstörer nachträglich herausstelle, dass die zu beseitigende Gefahr in Wirklichkeit nicht bestanden habe (vgl. Urteile vom 12. März 1992 - III ZR 128/91, BGHZ 117, 303, 307 f; vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, BGHZ 126, 279, 283 f; zu § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152).
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).

    Dies könnte für die Klägerin zu Beweiserleichterungen führen, wie der Senat sie in BGHZ 126, 279, 285 in Erwägung gezogen hat.

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07

    Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr

    Auch in der Rechtsprechung des Senats ist seit langem anerkannt, dass Maßnahmen des Gewässerschutzes mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchgesetzt werden können (Senatsurteil BGHZ 126, 279, 281 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19

    Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen

    Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94

    Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer -

    Das gilt sowohl, wenn er als - vermeintlicher - Handlungsstörer wie auch dann, wenn er als - vermeintlicher - Zustandsstörer in Anspruch genommen worden ist (BGH NJW 1992, 2639 = BGHZ 117, 303; NJW 1994, 2355).

    Indessen dürfte dieser alte Meinungsstreit durch die oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1992, 2639 und 1994, 2355 inzwischen überholt sein.

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2018 - 1 U 202/17

    Entschädigung wegen eines polizeilichen Ausreiseverbots

    Die Regelung findet entsprechende Anwendung bei einem Vorgehen gegen einen Anscheinsstörer sowie im Falle des Einschreitens im Falle eines Gefahrenverdachts (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 -, juris; BGHZ 117, 303; 126, 279; Graulich in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, BPolG, § 51 Rn. 7f.).

    Auch bei der Anscheinsgefahr ist der als verantwortlich Herangezogene entsprechend der Entschädigung bei Notstands-Inanspruchnahme zu entschädigen, wenn sich herausstellt, dass eine Gefahr in Wirklichkeit nicht bestanden hat und er die den Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 126, 279).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter entsprechender Anwendung vergleichbarer Entschädigungsvorschriften in den Polizeigesetzen der Länder derjenige, der als Handlungs- oder Zustandsstörer durch eine polizeiliche Maßnahme wegen des bloßen Verdachts oder Anscheins, dass von einer Sache oder einem Verhalten eine Gefahr ausgeht, in Anspruch genommen wird, für die nachteiligen Folgen der Maßnahme wie ein Nichtstörer zu entschädigen, wenn sich entgegen der Annahme beim Eingriff nachträglich herausstellt, dass die angenommene Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und der Betroffene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 117, 303; 126, 279; Urteil vom 11.07.1996, III ZR 133/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00

    Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03

    Entschädigung wegen pflanzenschutzrechtlicher behördlicher Maßnahmen

  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvR 83/97

    Zur Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für Altlastensanierung

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96

    Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem

  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10

    Anscheinsgefahr und gewaltsame Türöffnung

  • LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17

    Bombenräumung auf Verdacht - und wer muss zahlen?

  • OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01

    Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers nach Art. 70 BayPAG und § 839 BGB

  • BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96

    Begriff der Maßnahme

  • LG Köln, 05.07.2022 - 5 O 382/21

    Schadensersatzanspruch bejaht: Polizei lässt verkehrstüchtigen Bus nicht

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 21 A 5820/00

    Asbesthaltige Wärmespeicheröfen in einem Mehrfamilienhaus ; Demontage und

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

  • VG Düsseldorf, 09.06.1999 - 18 K 5731/97

    Kosten der Kampfmittelsuche

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

  • OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03

    Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend

  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur

  • VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 2089/05

    Erstattung der durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes durch die Polizei

  • VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 1871/05

    Erstattung der durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes durch die Polizei

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