Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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BGB § 839
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 126, 386
- NJW 1994, 3012
- MDR 1995, 585
- VersR 1994, 1228
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Einer solchen Risikoaufklärung bedarf es auch bei einer freiwilligen Impfung, und zwar selbst dann, wenn diese öffentlich empfohlen ist (BGHZ 126, 386; BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 100/88 - VersR 1990, 737 zu 3.; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1959 - III ZR 213/57 - VersR 1959, 355).Soweit die Revisionserwiderung demgegenüber geltend macht, diese Werte seien unzutreffend, bei Erstimpfungen steige das Risiko nämlich auf 1: 750.000 Impfdosen, bedurfte es einer näheren Klärung der Schadenshäufigkeit nicht, da statistischen Risikowerten nur ein vergleichsweise geringer Wert zukommt (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457).
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331).
d) Mit Recht macht die Revisionserwiderung allerdings geltend, daß die Beklagten nach dem bereits mehrfach erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 126, 386 auf die Gefahr der Ansteckung von Kontaktpersonen der mit Lebendviren geimpften Klägerin hätte hinweisen müssen, was hier nicht geschehen ist.
Ihre Unterlassung stellt daher einen Behandlungsfehler dar, der Schadensersatzansprüche von seiten geschädigter Dritter auslösen kann (BGHZ 126, 386, 388).
- BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …
Im hier zu entscheidenden Fall kam die Pflicht hinzu dafür Sorge zu tragen, daß sich eine gefährliche Infektion nicht verbreitet (vgl. jetzt §§ 6, 7 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz - vom 20. Juli 2000 - BGBl. I S. 1045 ff.; Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227, 229; BGHZ 126, 386, 388 ff.; schon RG HRR 1932 Nr. 1828; Deutsch, Rechtsprobleme von AIDS, 1988, 15).Ebenso wie in BGHZ 114, 284 ff. nötigt die vorliegende Fallgestaltung nicht zur Entscheidung der Frage, ob jeder Dritte in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung fällt (vgl. BGHZ 126, 386, 393;… von Gerlach aaO 154;… weitergehend Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearbeitung, § 823, Rn. B 24 f.).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Vetorecht minderjähriger Patienten gegenüber Erziehungsberechtigten
Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko weniger schweres Risiko ist deshalb aufzuklären, wenn dieses dem Eingriff spezifisch anhaftet, es für den Laien überraschend ist und durch die Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten schwer belastet würde (BGH BGHZ 126, 386, 389; Senat, Urteil vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 83/89 - VersR 1990, 522, 523).
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arztrecht - Vollständige Aufklärung über Risiken bei neuem Medikament
Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik, sondern vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, so dass grundsätzlich auch über derartige äußerst seltene Risiken aufzuklären ist (Senatsurteile BGHZ 144, 1, 5 f. und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331; ferner BGHZ 126, 386, 389). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (Senat BGHZ 110, 1, 8 f.; BGHZ 122, 317, 320 f; BGHZ 126, 386, 393; BGHZ 129, 23, 25). - BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Schadensersatzrecht - Grober ärztlicher Fehler führt zu Beweislastumkehr!
Risikostatistiken sind für das Maß der Aufklärung von nur geringem Wert (vgl. Senatsurteile BGHZ 126, 386, 389; 144, 1, 5; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 -VersR 1981, 456, 457 und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331). - BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung - …
Versäumnisse bei der therapeutischen Beratung sind als Behandlungsfehler zu werten (vgl BGHZ 126, 386, mwN). - OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 5 U 6/04
Zum Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Blutspender über die damit …
Entscheidend für Bestehen und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht ist zunächst, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und ob es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386, 389; BGH, VersR 1996, 330, 331).Unabhängig davon, dass statistischen Risikowerten bei der Frage des Bestehens einer Aufklärungspflicht ohnehin nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung zukommt (BGHZ 126, 386, 389), sind die von den Sachverständigen ermittelten Schadenswahrscheinlichkeiten nicht in einer zu vernachlässigenden Weise gering.
- BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94
Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG
Die Vorschrift gehört zu den sog. salvatorischen Entschädigungsklauseln im Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzrecht, die auf dem früher vom Bundesgerichtshof vertretenen "weiten" Enteignungsbegriff beruhen (vgl. dazu näher Senatsurteil BGHZ 99, 24, 26, 27), jedoch nach der neueren Rechtsprechung nicht mehr als enteignungsentschädigungsrechtliche Regelungen i.S. des Art. 14 Abs. 3 GG angesehen werden können, sondern als Ausgleichsansprüche im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auszulegen sind (vgl. BVerwGE 84, 361, 370 ff; 94, 1, 5; Senatsurteile BGHZ 121, 328 ; 123, 242 und vom 7. Juli 1994 - III ZR 5/93 - NJW 1994, 3012 - für BGHZ vorgesehen). - OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Arztrecht - Klären Sie auch über seltene Risiken auf!
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet ( vgl. BGHZ 126, 386, 389 und BGH in VersR 1996, 330, 331 ). - VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 599/98
Kausalität und Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit ärztlichem …
- BGH, 09.05.1996 - III ZR 109/95
Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Soldaten
- OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99
Hinweispflicht des Arztes bei einer Polio-Impfung
- OLG München, 04.06.2009 - 1 U 3200/08
Arzthaftung: Umfang der Aufklärung der Eltern über einen Heileingriff bei einem …
- OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 420/02
Haftung von Ärzten und Krankenhaus für postnatale Schäden nur bei nachweislich …
- OLG Köln, 03.02.2010 - 5 U 104/09
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen …
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 55/99
- OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 174/02
Arzthaftung: Beweislastumkehr bei Vernichtung von Krankenakten nach …
- LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
- OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 8 U 238/08
- OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 8 U 238/10
Arzthaftung: Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlende Aufklärung über …
- LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09
Hypothetische Einwilligung; Leitungsanästhesie
