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   BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94   

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https://dejure.org/1994,1725
BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94 (https://dejure.org/1994,1725)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1994 - BLw 1/94 (https://dejure.org/1994,1725)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1994 - BLw 1/94 (https://dejure.org/1994,1725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Legalenteignung - Waldbestände - LPG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Waldbestände; Verfassungsgemäßheit der Legalenteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 64a Abs. 1 Satz 1
    Ausgleich der Übertragung von Mitgliedern einer LPG eingebrachter Waldflächen auf einen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 320
  • NJW 1995, 528
  • ZIP 1994, 1981
  • MDR 1995, 1272
  • NJ 1995, 258
  • WM 1995, 167
  • DVBl 1995, 157
  • DÖV 1995, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen im Zuge der Neuregelung eines Rechtsgebiets dann zulässig ist, wenn die Neuregelung als solche, unabhängig von der Frage der Beseitigung oder Einschränkung bestehender Rechtspositionen, verfassungsmäßig und der Eingriff in die nach früherem Recht entstandenen Rechte durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 83, 201, 212 f. [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89] m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94
    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt § 64 a Abs. 2 Satz 3 LwAnpG auch für die in Form von Forstbeständen erbrachten zusätzlichen Inventarbeiträge (BGHZ 120, 361, 365 f.).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94
    Denn der Gesetzgeber hat mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bewußt nur die verbandsrechtliche Vermögensauseinandersetzung innerhalb der Genossenschaft geregelt, nicht dagegen (Entschädigungs-)Ansprüche Dritter (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 8/93, WM 1994, 255 m. Anm. Lohlein EWiR 1994, 479) oder gegen Dritte geschaffen.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94
    Da es sich im Sinne des § 65 LwAnpG um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, nämlich aus § 64 a LwAnpG, handelt, hätte das Landwirtschaftsgericht richtigerweise im streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Beschluß entscheiden müssen (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, WM 1993, 709).
  • LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10

    Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und

    Ein solches Verhaften ist innerhalb der Haftung für einen Konstruktionsfehler durchaus gleichzusetzen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Umkehr der Beweislast bei Verletzung der Befundsicherungspflicht bei einem Fabrikationsfehler (vgl. BGHZ 104, 323; BGH NJW 1995, 528).
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 15/04

    Rechtsstellung der Eigentümer von Genossenschaftswald

    § 64a Abs. 2 Satz 3 LwAnpG schließt darauf gerichtete, sich etwa aus § 44 LwAnpG sonst ergebende Ansprüche aus (vgl. Senat, BGHZ 120, 361, 365 f.; Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174; erläuternd Wenzel, AgrarR 1995, 1, 7).

    Gedacht ist an entsprechende Verträge zwischen den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben, die Ausgleichszahlungen für den Fall vorsehen, daß der zur Bewirtschaftung übertragene Waldbestand einen höheren Wert als bei Rückgabe durch die Staatliche Forstwirtschaft hatte (Schweitzer, aaO, Rdn. 687; Feldhaus, LwAnpG 1991, S. 63, vgl. auch OLG Brandenburg, AgrarR 1997, 158, 159; Senat, Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174).

    Sie beschränkt sich auf eine Rückführung der Waldbestände, unabhängig vom Wert derselben und unabhängig von zuvor zurückgezahlten Inventarbeiträgen (vgl. Senat, Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174, 175).

  • OLG Dresden, 22.01.2003 - W XV 984/02

    Erlös bzw. Wertersatz aus dem Verkauf eines Grundstücks einer

    Denn § 64 a LwAnpG schließt Entschädigungsansprüche gegenüber der Treuhandanstalt aus und regelt lediglich die Anrechnung bereits ausgezahlter staatlicher Mittel, § 64 a Abs. 2 S. 1 und 2 LwAnpG (vgl. BGHZ 127, 320 ff, 322).

    Soweit es sich bei der Zahlung von 4.890,00 Mark/DDR um Pflichtinventarbeiträge für Waldflächen oder um zusätzliche Waldinventarbeiträge gehandelt haben sollte , ist - wie das Landwirtschaftsgericht zu Recht entschieden hat - ein Anspruch gemäß § 44 LwAnpG auf Rückzahlung und Verzinsung nach § 64 a Abs. 2 S. 3 LwAnpG ebenfalls von Gesetzes wegen ausgeschlossen (vgl. BGHZ 120, 361 ff, 365 f; BGHZ 127, 320 ff, 321; BGHZ 137, 123 ff, 127).

    Sie regelt nur die Anrechnung bereits ausgezahlter staatlicher Mittel für zusätzliche Inventarbeiträge, enthält jedoch keinen schuldbegründenden Verpflichtungstatbestand (vgl. BGHZ 127, 320 ff, 322).

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 16/04

    Entschädigung von Waldeigentümern wegen Einbringung der Flächen in eine LPG

    § 64a Abs. 2 Satz 3 LwAnpG schließt darauf gerichtete, sich etwa aus § 44 LwAnpG sonst ergebende Ansprüche aus (vgl. Senat, BGHZ 120, 361, 365 f.; Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174; erläuternd Wenzel, AgrarR 1995, 1, 7).

    Gedacht ist an entsprechende Verträge zwischen den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben, die Ausgleichszahlungen für den Fall vorsehen, daß der zur Bewirtschaftung übertragene Waldbestand einen höheren Wert als bei Rückgabe durch die Staatliche Forstwirtschaft hatte (Schweitzer, aaO, Rdn. 687; Feldhaus, LwAnpG 1991, S. 63, vgl. auch OLG Brandenburg, AgrarR 1997, 158, 159; Senat, Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174).

    Sie beschränkt sich auf eine Rückführung der Waldbestände, unabhängig vom Wert derselben und unabhängig von zuvor zurückgezahlten Inventarbeiträgen (vgl. Senat, Beschl. v. 4. November 1994, BLw 1/94, VIZ 1995, 174, 175).

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 3/97

    Haftung einer LPG für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von im Rahmen eins sog.

    Nach Auflösung der ZEW wurde die Bewirtschaftung der Waldflächen nahtlos durch den StFB weitergeführt und zwar auf der Grundlage eines Vertrages vom 15./29. Dezember 1989, den die LPG "V. K. " abschloß und zu dessen Abschluß sie auch ausdrücklich verpflichtet war (vgl. Musterstatut LPG (P) vom 28. Juli 1977, Ziff. 28 Abs. 4 und Musterstatut LPG (T) v. 28. Juli 1977, Ziff. 26 Abs. 3, Sonderdruck Nr. 937 v. 16. September 1977; vgl. auch BGHZ 127, 320, 325 ff) [BGH 04.11.1994 - BLw 1/94].

    Diese erhalten die Waldflächen unter Zusammenführung mit dem Eigentum am Waldbestand zurück (§ 64 a Abs. 1 Satz 1 LwAnpG) und sind im übrigen - auch bei abgeholzten Flächen - auf den Anspruch verwiesen, diejenigen Leistungen verteilt zu erhalten, die der LPG aus früheren Verträgen mit Dritten über den Waldbesitz tatsächlich zugeflossen sind (§ 64 a Abs. 2 Satz 1; BGHZ 127, 320, 321 ff) [BGH 04.11.1994 - BLw 1/94].

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