Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1995 - VI ZR 124/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Jurion
- mydatabus.com
Unfallfeste Position und Erstattungsanspruch des Unfallverletzten für Beiträge zur Rentenversicherung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 62; SGB X § 116 § 119
Zum Beitragserstattungsanspruch des Verletzten, der nach § 119 SGB X auf den Rentenversicherungsträger übergeht - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beitragserstattungsanspruch
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 129, 366
- NJW 1995, 1968
- MDR 1995, 801
- NZV 1995, 352
- VersR 1995, 1076
- BB 1995, 2009
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06
Schadensrecht - Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 348, 355 f.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 192/06 - VersR 2007, 1536, 1537, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Anders als bei der Zahlung von Sozialleistungen Dritter, die ausschließlich dem Geschädigten zugute kommen sollen (vgl. Senatsurteile BGHZ 129, 366, 370 f.; vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158, 1159 f.), wird hier der Schädiger durch eine Anrechnung des Vorteils auch nicht unbillig begünstigt.
- BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99
Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls …
Die vorliegend aus §§ 7, 11 und 18 StVG resultierende Pflicht von Halter und Fahrer des Unfallfahrzeugs, den Erwerbsschaden des geschädigten E. auszugleichen, umfaßt auch den Ersatz der ausgefallenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn - was bei E. der Fall ist - der Verletzte ohne den Unfall rentenversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen wäre; der Ersatzanspruch entsteht mit der Beitragslücke und setzt nicht voraus, daß ein späterer Rentenschaden bereits feststeht, da schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung grundsätzlich ausreicht (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 116, 260, 263; 129, 366, 368; 139, 167, 173).Durch diese gesetzliche Statuierung eines (insoweit teilweise normativen) Schadens des Verletzten ist die frühere Rechtsprechung zur sogenannten "unfallfesten Position" (vgl. BGHZ 69, 347, 350; 101, 207, 211; Senatsurteil vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915), die in bestimmten Fällen der Berücksichtigung derartiger rentenrechtlicher Zeiten zur Verneinung eines ersatzpflichtigen Beitragsschadens geführt hatte, hinfällig geworden (vgl. BGHZ 116, 260, 267; 129, 366, 369).
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02
Arbeit & Soziales - Kann Geschädigter selbst Ansprüche geltend machen?
Dies steht nämlich nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 97, 330, 333 mit Nachweisen zur Entstehungsgeschichte; 101, 207, 214; 106, 284, 290; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 349 f., 354) und des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 151, 154 ff.), wonach § 119 SGB X eine Legalzession bewirkt.
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06
Sozialrecht - Erstattete Rentenversicherungsbeiträge: Ersatzanspruch des Bundes?
Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 43, 378, 381 ff.; 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 139, 167, 173; 143, 344, 348, 355 f., jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06
Beitragsregress des Rentenversicherers für die Zeit ab Eintritt des Geschädigten …
Insofern reiche die Möglichkeit einer Rentenverkürzung aus (BGH DAR 1995, 325 und VersR 2000, 471).Die insoweit angeführte Entscheidung (DAR 1995, 325) besagt ebenfalls nichts über die zeitliche Begrenzung des Ersatzanspruchs im Falle der Beendigung der Rentenversicherungspflicht.
§ 62 SGB VI schließt die Geltendmachung durch den Rentenversicherungsträger nicht aus (vgl. etwa BGH DAR 1995, 325).
- BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten …
Demgemäß hat der Senat einen Schadensersatzanspruch des Verletzten schon dann bejaht, wenn Beiträge zur Rentenversicherung nicht abgeführt werden und dadurch die Möglichkeit einer Rentenverkürzung entsteht (BGHZ 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368, 370). - LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05
Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den …
Dies steht nämlich nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 97, 330, 333 mit Nachweisen zur Entstehungsgeschichte; 101, 207, 214; 106, 284, 290; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 349 f., 354) und des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 151, 154 ff.), wonach § 119 SGB X eine Legalzession bewirkt.§ 119 Abs. 1 SGB X schützt nämlich nicht einen Erwerbs- oder Haushaltsführungsschaden, sondern die fiktiven Pflichtbeiträge, die, den Schadensfall hinweggedacht, dem Versichertenkonto des geschädigten gesetzlich Rentenversicherten bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze zugeflossen wären (BGHZ 129, 366;… Kater, in Kasseler Kommentar, a. a. O., § 119 SGB X Rn. 39).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 44/04
Bewertung nachgezahlter Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, …
Infolge der genannten Gesetzesänderung könne der Beitragserstattungsanspruch im Rahmen des § 119 SGB X nicht mehr verneint werden, weil der Geschädigte eine unfallfeste Position erlangt hatte, die Rechtsprechung zur unfallfesten Position sei mithin überholt (Hinweis auf BGH NJW 1995, 1968-1969).Daraus folgt, dass § 62 SGB X auch für Unfälle vor dem 1.1.1992 (und nach dem 30.6.1983 ( Inkrafttreten des § 119 SGB X am 1.7.1983)) gilt (vgl. das - i.ü. auch vom SG zitierte- Urteil des BGH vom 9.5.1995 - VI ZR 124/94 = BGHZ 129, 366 - 371 = NJW 1995, 1968-1969).
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