Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1217
BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95 (https://dejure.org/1996,1217)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1996 - BLw 39/95 (https://dejure.org/1996,1217)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - BLw 39/95 (https://dejure.org/1996,1217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höferecht - Bauland - Landwirtschaftliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 12 Abs. 2 S. 3
    Zum Zuschlag zum Hofeswert, wenn Grundstücke mit Baulandqualität zum Hof gehören

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 362
  • NJW 1996, 2229
  • MDR 1996, 1110
  • DNotZ 1996, 887
  • WM 1996, 1736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Nichtzulassung ist vielmehr für den Senat bindend und kann nicht angefochten werden (vgl. st. Rspr. des Senats im Anschluß an den Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66).
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
    Der Senat versteht das Rechtsmittel der Antragstellerin aber als Abweichungsrechtsbeschwerde im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG, weil sie geltend macht, das Beschwerdegericht sei von der Senatsentscheidung vom 24. April 1986 (BLw 9/85, AgrarR 1986, 319) abgewichen.
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
    Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253).
  • BGH, 05.07.1955 - V BLw 79/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
    Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
    Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig.
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 33/99

    Berechnung des Gewinns bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung von Teilen des Hofes

    Gehören Grundstücke mit Baulandqualität beim Erbfall zum Hof, dann rechtfertigt dies einen Zuschlag zum Hofeswert (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO; BGHZ 132, 362).
  • BGH, 24.02.2011 - BLw 11/10

    Landwirtschaftsverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Nichtzulassung der

    Mit der Rechtsbeschwerde kann die Nichtzulassung nicht gerügt werden (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229 mwN).
  • BGH, 27.02.1997 - BLw 37/96

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Zuschlages zum Hofswert hinsichtlich der im

    Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf den Senatsbeschluß vom 3. Mai 1996 (Az.: BLw 39/95) Bezug genommen.

    Die Antragstellerin macht insoweit allein geltend, das Beschwerdegericht weiche bei der Bemessung des Zuschlags von der in dieser Sache ergangenen Senatsentscheidung vom 3. Mai 1996 (Az.: BLw 39/95) ab.

  • OLG Köln, 04.08.1999 - 26 U 43/98
    Zur Begründung führt sie aus, dass schon die allgemeine Wertveränderung seit Feststellung der Einheitswerte einen Zuschlag begründe, wie sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1996 (NJW 1996, 2229) ergebe.

    Dies lässt sich auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1996 (NJW 1996, 2229) entnehmen.

  • BGH, 16.03.2012 - BLw 11/11

    Belastung eines Hoferben mit einem Zuschlag wegen einer landwirtschaftsfremden

    a) In dem von der Rechtsbeschwerde genannten Beschluss des Senats vom 3. Mai 1996 (BLw 39/95, BGHZ 132, 362, 366 = NJW 1996, 2229 f.) ist ausgeführt, dass für die zum Hof gehörenden Grundstücke mit Baulandqualität, unabhängig von einer etwa weitergeführten landwirtschaftlichen Nutzung, für die Abfindung des Miterben regelmäßig ein Zuschlag zum Hofeswert zu machen sei, weil der Eigentümer jederzeit einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe und die dadurch eingetretene Werterhöhung jederzeit realisieren könne.
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10

    Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG

    Gehören Grundstücke mit Baulandqualität beim Erbfall zum Hof, dann rechtfertigt dies einen Zuschlag zum Hofeswert (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO; BGHZ 132, 362).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 37/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch Vergrößerung des Eigenlandanteils

    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig.
  • BGH, 18.03.2011 - BLw 4/11

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrechtsbeschwerde

    Mit der Rechtsbeschwerde kann die Nichtzulassung nicht gerügt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229 mwN).
  • BGH, 13.09.2001 - BLw 3/01

    Zulässigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

    Da die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar ist, kann die Rechtsbeschwerde nicht auf eine angebliche Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Nichtzulassung gestützt werden (st.Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66; u.v. 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229, insoweit in BGHZ 132, 362 ff nicht wiedergegeben).
  • BGH, 22.11.2000 - BLw 1/00

    Abtretbarkeit eines Abfindungsanspruchs und Übergang von Auskunftsansprüchen

  • BGH, 19.03.1998 - BLw 49/97

    Begriff des Abweichungsfalls

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht