Rechtsprechung
BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Höferecht - Bauland - Landwirtschaftliche Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 12 Abs. 2 S. 3
Zum Zuschlag zum Hofeswert, wenn Grundstücke mit Baulandqualität zum Hof gehören - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 132, 362
- NJW 1996, 2229
- MDR 1996, 1110
- DNotZ 1996, 887
- WM 1996, 1736
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Nichtzulassung ist vielmehr für den Senat bindend und kann nicht angefochten werden (vgl. st. Rspr. des Senats im Anschluß an den Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66). - BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Der Senat versteht das Rechtsmittel der Antragstellerin aber als Abweichungsrechtsbeschwerde im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG, weil sie geltend macht, das Beschwerdegericht sei von der Senatsentscheidung vom 24. April 1986 (BLw 9/85, AgrarR 1986, 319) abgewichen. - BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253). - BGH, 05.07.1955 - V BLw 79/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253). - BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Regelmäßig ist zwar ein Abweichungsfall nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung und diejenige Entscheidung, von der abgewichen sein soll, auf verschiedener Gesetzesgrundlage ergangen sind (vgl. BGHZ 7, 339, 341 ff; 9, 179, 181; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253).
- BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des …
Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig. - BGH, 16.06.2000 - BLw 33/99
Berechnung des Gewinns bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung von Teilen des Hofes
Gehören Grundstücke mit Baulandqualität beim Erbfall zum Hof, dann rechtfertigt dies einen Zuschlag zum Hofeswert (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO; BGHZ 132, 362). - BGH, 24.02.2011 - BLw 11/10
Landwirtschaftsverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Nichtzulassung der …
Mit der Rechtsbeschwerde kann die Nichtzulassung nicht gerügt werden (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229 mwN).
- BGH, 27.02.1997 - BLw 37/96
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Zuschlages zum Hofswert hinsichtlich der im …
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf den Senatsbeschluß vom 3. Mai 1996 (Az.: BLw 39/95) Bezug genommen.Die Antragstellerin macht insoweit allein geltend, das Beschwerdegericht weiche bei der Bemessung des Zuschlags von der in dieser Sache ergangenen Senatsentscheidung vom 3. Mai 1996 (Az.: BLw 39/95) ab.
- OLG Köln, 04.08.1999 - 26 U 43/98 Zur Begründung führt sie aus, dass schon die allgemeine Wertveränderung seit Feststellung der Einheitswerte einen Zuschlag begründe, wie sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1996 (NJW 1996, 2229) ergebe.
Dies lässt sich auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1996 (NJW 1996, 2229) entnehmen.
- BGH, 16.03.2012 - BLw 11/11
Belastung eines Hoferben mit einem Zuschlag wegen einer landwirtschaftsfremden …
a) In dem von der Rechtsbeschwerde genannten Beschluss des Senats vom 3. Mai 1996 (BLw 39/95, BGHZ 132, 362, 366 = NJW 1996, 2229 f.) ist ausgeführt, dass für die zum Hof gehörenden Grundstücke mit Baulandqualität, unabhängig von einer etwa weitergeführten landwirtschaftlichen Nutzung, für die Abfindung des Miterben regelmäßig ein Zuschlag zum Hofeswert zu machen sei, weil der Eigentümer jederzeit einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe und die dadurch eingetretene Werterhöhung jederzeit realisieren könne. - OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG
Gehören Grundstücke mit Baulandqualität beim Erbfall zum Hof, dann rechtfertigt dies einen Zuschlag zum Hofeswert (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO; BGHZ 132, 362). - BGH, 26.04.2002 - BLw 37/01
Verbesserung der Agrarstruktur durch Vergrößerung des Eigenlandanteils
Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig. - BGH, 18.03.2011 - BLw 4/11
Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrechtsbeschwerde
Mit der Rechtsbeschwerde kann die Nichtzulassung nicht gerügt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229 mwN). - BGH, 13.09.2001 - BLw 3/01
Zulässigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde
Da die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar ist, kann die Rechtsbeschwerde nicht auf eine angebliche Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Nichtzulassung gestützt werden (st.Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66; u.v. 3. Mai 1996 - BLw 39/95, NJW 1996, 2229, insoweit in BGHZ 132, 362 ff nicht wiedergegeben). - BGH, 22.11.2000 - BLw 1/00
Abtretbarkeit eines Abfindungsanspruchs und Übergang von Auskunftsansprüchen
- BGH, 19.03.1998 - BLw 49/97
Begriff des Abweichungsfalls