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   BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95   

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BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95 (https://dejure.org/1996,1300)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1996 - KZR 31/95 (https://dejure.org/1996,1300)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - KZR 31/95 (https://dejure.org/1996,1300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Energieversorgung - Beseitigungsanspruch - Stromkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die Stromeinspeisung; Verjährung des kartellrechtlichen Beseitigungsanspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 26 Abs. 2, §§ 35, 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3; BGB § 852 - "Kraft-Wärme-Kopplung"
    Verstoß gegen GWB: Verjährung des Beseitigungsanspruchs aus § 35 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 177
  • NJW 1996, 3005
  • ZIP 1996, 1677
  • MDR 1997, 158
  • WM 1996, 2172
  • DB 1997, 93
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Wie das Berufungsgericht weiter zu Recht - und auch von der Revisionserwiderung unbeanstandet - angenommen hat, war die Belieferung der Beklagten mit Strom ein Geschäftsverkehr, der mit dem Kläger gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich war (vgl. BGHZ 119, 335, 338 - Stromeinspeisung).

    Auch ein marktmächtiger Nachfrager ist allerdings grundsätzlich nicht nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet, einem Anbieter von diesem bezogene Waren oder Leistungen mit einem Preis zu vergüten, der den Kosten entspricht, die er sonst für die Waren oder Leistungen beim Bezug von Dritten oder bei einer Bereitstellung mit eigenen Mitteln hätte aufbringen müssen (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung).

    Etwas anderes galt jedoch - bis zur Sonderregelung der Vergütung durch das Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633) - für die Vergütung von eingespeistem Strom, der mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt worden ist (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 4.4.1995 - KZR 5/94, WuW/E 2999, 3000 - Einspeisungsvergütung).

    Ein Stromeinspeiser, der durch das marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen, das seinen Strom aufnimmt, durch Vorenthalten der angemessenen Vergütung entgegen § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert wird, hat einen Anspruch auf Beseitigung dieser Beeinträchtigung, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen nicht schuldhaft gehandelt hat (BGHZ 119, 335, 345 - Stromeinspeisung; BGH WuW/E 2999, 3000 - Einspeisungsvergütung).

  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts fehlt es hier jedoch nicht deshalb an einer fortdauernden Beeinträchtigung, weil der Kläger Ende 1993 seinen Betrieb eingestellt hat und damit eine Voraussetzung entfallen ist, unter der sein Anspruch erst entstehen konnte (vgl. dazu auch - zum Beseitigungsanspruch nach Ablauf der Schutzfrist absoluter Schutzrechte - BGHZ 107, 46, 61 f. - Ethofumesat; Brodeßer in Festschrift v. Gamm, S. 345 ff.; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rdn. 38 und § 140 a Rdn. 7; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 553).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Die Verjährung beginnt bei einem Anspruch, mit dem ein Stromeinspeiser die Beseitigung einer unbilligen Behinderung durch unangemessene Einspeisungsvergütungen verlangt, mit der Kenntnis der Vermögensbeeinträchtigung durch die Nichtzahlung fällig gewordener Vergütungen (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648).
  • BGH, 04.04.1995 - KZR 5/94

    "Einspeisungsvergütung"; Angemessenheit der Vergütung für Strom aus einem

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Etwas anderes galt jedoch - bis zur Sonderregelung der Vergütung durch das Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633) - für die Vergütung von eingespeistem Strom, der mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt worden ist (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 4.4.1995 - KZR 5/94, WuW/E 2999, 3000 - Einspeisungsvergütung).
  • BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64

    Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Er unterliegt damit derselben Verjährungsfrist wie der Schadensersatzanspruch aus § 35 Abs. 1 i.V. mit § 26 Abs. 2 GWB (zur entsprechenden Anwendung des § 852 BGB auf diese Ansprüche vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1966 - KZR 8/64, WuW/E 734, 735 - Glühlampen II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2651 - Nora-Kunden-Rückvergütung).
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 23/88

    "Nora-Kunden-Rückvergütung"; Bindung der Vertragshändler an vom Hersteller

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Er unterliegt damit derselben Verjährungsfrist wie der Schadensersatzanspruch aus § 35 Abs. 1 i.V. mit § 26 Abs. 2 GWB (zur entsprechenden Anwendung des § 852 BGB auf diese Ansprüche vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1966 - KZR 8/64, WuW/E 734, 735 - Glühlampen II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2651 - Nora-Kunden-Rückvergütung).
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
    Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 GWB schützt die einzelnen Unternehmen als tatsächliche oder potentielle Marktteilnehmer und sichert damit zugleich die Freiheit des Wettbewerbs als Institution (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2878 - Herstellerleasing).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch auf Nachzahlung kartellrechtswidrig vorenthaltener Vergütung als Ausformung des Beseitigungsanspruchs verschuldensunabhängig ist und auch für die Vergangenheit besteht (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - KZR 31/95, BGHZ 133, 177, 180 ff. - Kraft-Wärme-Kopplung).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Denn der Beseitigungsanspruch nach § 32 Abs. 2 GWB entspricht der Notwendigkeit eines wirksamen Rechtsgüterschutzes (vgl. für den Beseitigungsanspruch eines betroffenen Unternehmens BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - KZR 31/95, BGHZ 133, 177, 180 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    a) Da das GWB in beiden hier relevanten Fassungen vom 20.2.1990 und 26.06.1998 keine besonderen Verjährungsvorschriften für den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch enthält, unterlag die Schadensersatzforderung der Klägerin zunächst der Verjährung gemäß § 852 BGB in seiner bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vgl. zur Anwendbarkeit: BGH NJW 1996, 3005, 3006).
  • BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97

    Kraft-Wärme-Kopplung II

    Bei der Belieferung der Beklagten mit Strom handelt es sich des weiteren um einen Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (vgl. BGHZ 119, 335, 338 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 178 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

    a) Ein marktbeherrschendes Energieversorgungsunternehmen behindert ein anderes Unternehmen, das im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung gewonnenen Strom in sein Netz einspeist, dann unbillig, wenn es für diesen Strom nicht zumindest den Betrag vergütet, der den eigenen, durch die Einspeisung vermiedenen Kosten entspricht (vgl. BGHZ 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).

    Die dort angesprochenen Normadressaten sind nicht verpflichtet, zu einem gleichmäßigen Vergütungsniveau für Leistungen bestimmter Art und damit zu einem horizontalen Ausgleich zwischen den durch die Vorschrift geschützten Unternehmen beizutragen (vgl. BGHZ 119, 335, 343 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I).

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Auch der Gesetzgeber ging davon aus, dass es sich bei der Rückerstattungsanordnung der Sache nach um eine Beseitigung einer geschehenen, aber noch gegenwärtigen Beeinträchtigung handelt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, Rn. 22 - Wasserpreise Calw, mit Verweis auf Urteil vom 2. Juli 1996 - KZR 31/95, BGHZ 133, 177, 180 ff. - Kraft-Wärme-Kopplung).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die

    Gemäß § 852 Abs. 1 BGB aF verjährt der im Kartellrecht angelegte Schadensersatzanspruch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem die Klägerin von dem Schaden Kenntnis erlangt (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB: BGH NJW 1996, 3005, 3006).
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Die vollständige oder teilweise Vorenthaltung der angemessenen Vergütung ist eine unbillige Behinderung, die gemäß § 35 GWB einen Anspruch auf Beseitigung des dadurch entstandenen Störungszustands und - bei Verschulden - zudem einen Anspruch auf Schadensersatz begründet (vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1996 - KZR 31/95, WuW/E 3074, 3076 f. - Kraft-Wärme-Kopplung, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08

    Höhe der Vergütung für die Einspeisung von im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (NJW 1996, 3005) eine Stufenklage unproblematisch als möglich angesehen.

    Die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 3005 m.w.N.) führte lediglich zur Verpflichtung des Energieversorgers zur Abnahme von Strom gegen eine bestimmte Vergütung, nicht jedoch zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2000.

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 74/04

    Höhe der Vergütung bei Stromeinspeisung

    Das betrifft die Hilfsanträge zu I 2 für die Monate Juli bis September 2000 sowie zu II 3 und 4, mit denen die Klägerin im Wege der Stufenklage kartellrechtliche Schadensersatzansprüche aus §§ 20, 33 GWB auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung für den in der betreffenden Zeit gelieferten Strom unter Berücksichtigung der sogenannten vermiedenen Kosten (vgl. BGHZ 119, 335; 133, 177; 134, 1, 6, jeweils zu §§ 26 Abs. 2, 35 GWB a.F.) geltend macht.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05

    Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von

    b) Der Anspruch für das Jahr 1999 - allein dieser bedarf im Hinblick auf die Ausführungen unter 1. näherer Erörterung - ist nicht nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. (der auch für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche galt, BGH NJW 1996, 3005, 3006), verjährt.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2013 - U (Kart) 46/12

    Höhe des Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten an einen

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05

    Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des

  • OLG Brandenburg, 13.04.1999 - 6 Kart U 2/98

    Wettbewerbswidrige Ungleichbehandlung privater Hauskrankenpflegedienste durch die

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95

    Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 17/95

    Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

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