Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fortbestehender Unterlassungsanspruch eines Verbands aus Altunterwerfungserklärung trotz Wegfalls der Sachbefugnis aufgrund des UWG-Änderungsgesetzes 1994?
- werbung-schenken.de
Altunterwerfung I
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Altunterwerfung I"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufhebung einer Unterwerfungserklärung nach der Änderung des UWG (1994)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kündigungsrecht des Unterlassungsschuldners wegen Erlöschens der Sachbefugnis des Gläubigers durch das UWG-Änderungsgesetz ("Altunterwerfung I")
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 133, 316
- NJW 1997, 1702
- ZIP 1997, 331
- MDR 1997, 569
- GRUR 1997, 382
- BB 1997, 599
- DB 1997, 721
Wird zitiert von ... (57)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Auswirkung einer geänderten Beurteilung in Parallelverfahren?
a) Ein Unterlassungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grunde gekündigt werden (vgl. BGHZ 133, 316, 319 ff. - Altunterwerfung I; 133, 331, 335 ff. - Altunterwerfung II;… MünchKomm-BGB/Gaier, 5. Aufl., § 314 Rn. 5; Gottschalk, GRUR 2004, 827, 829).Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (vgl. BGHZ 133, 316, 320 f. - Altunterwerfung I; 133, 331, 336 ff. - Altunterwerfung II; 136, 161, 164; BGH, Urteil vom 27. März 1991 - IV ZR 130/90 - NJW 1991, 1828, 1829; Urteil vom 29. November 1995 - XII ZR 230/94 - NJW 1996, 714, jeweils m.w.N.).
Das Kündigungsrecht trägt damit auch dem Umstand Rechnung, dass sich bei einem auf Dauer angelegten Vertragsverhältnis im Laufe der Zeit unvorhergesehene Umstände einstellen können, die die Parteien - wären sie ihnen bekannt gewesen - bei Vertragsschluss berücksichtigt hätten (vgl. BGHZ 133, 316, 320 f. - Altunterwerfung I; 133, 331, 336 ff. - Altunterwerfung II).
Fällt der dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrunde liegende gesetzliche Unterlassungsanspruch durch eine Gesetzesänderung weg, wird die Vertragsfortsetzung für den Unterlassungsschuldner u.a. deshalb als unzumutbar angesehen, weil er im Falle des Vorliegens eines Unterlassungstitels die Möglichkeit hätte, die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO für unzulässig erklären zu lassen (vgl. BGHZ 133, 316, 319 ff.; 133, 331, 334 f.).
Daraus folgt, dass der Gläubiger an der Fortsetzung des Unterlassungsvertrages kein schützenswertes Interesse haben kann, wenn ein entsprechender Unterlassungstitel mit der Vollstreckungsabwehrklage aus der Welt geschafft werden könnte (vgl. BGHZ 133, 316, 322 ff.; 133, 331, 334 f.).
Während die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses ein vertragsimmanentes Mittel zur Auflösung der Vertragsbeziehung darstellt, durch das der Grundsatz der Vertragstreue nicht unmittelbar berührt wird, begründet die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (vgl. BGHZ 133, 316, 319 ff. - Altunterwerfung I; 133, 331, 335 ff. - Altunterwerfung II;… Palandt/Grüneberg, aaO, § 313 Rn. 1;… § 314 Rn. 1).
Die Auflösung (oder Anpassung) eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage muss zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweislich erscheinen (vgl. BGHZ 133, 316, 319 ff. - Altunterwerfung I; 133, 331, 335 ff. - Altunterwerfung II; 181, 77, 97 - DAX).
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98
Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche …
Die UWG-Novelle 1994 hat das Erfordernis der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs als Voraussetzung für die Klagebefugnis von Wettbewerbern, die mit dem Antragsgegner nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, eingeführt, um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen, die für das Wettbewerbsgeschehen insgesamt oder für einzelne Wettbewerber allenfalls eine marginale Bedeutung haben, zu unterbinden (vgl. Begründung des Entwurfs eines UWG-Änderungsgesetzes, BT-Drucks. 12/7345 S. 4, 5 f., 10 ff. u. 13 f., abgedruckt WRP 1994, 369; BGHZ 133, 316, 322 - Altunterwerfung I).d) Das in § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG genannte Merkmal der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs betrifft eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGHZ 133, 316, 318 - Altunterwerfung I).
- BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05
Rechtsanwälte - Gerichtliche Forderungseinziehung durch Verbraucherzentralen
Vielmehr begründete die Vorschrift darüber hinaus eine sachliche Anspruchsberechtigung (Aktivlegitimation) der Verbraucherorganisationen, indem sie sie mit einem materiell-rechtlichen (Unterlassungs-)Anspruch aus eigenem Recht ausstattete (vgl. BGHZ 41, 314, 317 f.; 133, 316, 319; BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 146/02, NJW-RR 2005, 1128, 1129;… Fezer/Büscher, Lauterkeitsrecht § 8 Rdn. 216 f.;… Gloy, in: Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts 3. Aufl. § 21 Rdn. 45, 49, 56 f.;… Bergmann, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG § 8 Rdn. 261 f.;… Erdmann, in: Jacobs/Lindacher/Teplitzky, UWG-Großkommentar 2. Lfg. § 13 Rdn. 15 ff.;… Köhler, in: Köhler/Bornekamm, Wettbewerbsrecht 24. Aufl. § 8 UWG Rdn. 3.9;… vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 8. Aufl. 13. Kap. Rdn. 12 c).
- BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02
Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des …
Ein Dauerschuldverhältnis kann grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. BGHZ 133, 316, 320 - Altunterwerfung I;… BGH, Urt. v. 17.12.1998 - I ZR 106/96, TranspR 1999, 168, 169 = NJW 1999, 1177; vgl. nunmehr: § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 473 Abs. 2 Satz 1 HGB, die auf den vorliegenden Fall noch nicht anzuwenden sind, Art. 229 § 5 EGBGB).Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Seiten die Fortsetzung des Vertrages bis zu dessen vereinbarter Beendigung oder bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. BGHZ 133, 316, 320 - Altunterwerfung I; 147, 178, 190 - Lepo Sumera; 154, 146, 153; BGH TranspR 1999, 168, 169;… BGH, Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 145/97, TranspR 2000, 214, 216 = NJW-RR 2000, 1560).
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann im allgemeinen nicht auf Umstände gestützt werden, die im Risikobereich des Kündigenden liegen (vgl. BGHZ 133, 316, 320 f. - Altunterwerfung I; BGH TranspR 2000, 214, 217).
- BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07
Mescher weis
Mit Recht wird daher angenommen, dass die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel für unzulässig erklärt werden kann, wenn das dem Titel zugrunde liegende Verbot durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist (BGHZ 70, 151, 157 ; 133, 316, 323 - Altunterwerfung I;… MünchKomm.ZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 767 Rdn. 70;… Ahrens/Ahrens a.a.O. Kap. 36 Rdn. 176;… Schuschke in Schuschke/Walker a.a.O. Anh. zu § 935 Rdn. 5;… Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl., § 45 Rdn. 45.13).Ihm blieben Werbemöglichkeiten, die seinen Mitbewerbern erlaubt sind, dauerhaft verwehrt (vgl. BGHZ 133, 316, 324 - Altunterwerfung I).
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
Die UWG-Novelle 1994 hat das Erfordernis der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs als Voraussetzung für die Klagebefugnis von Wettbewerbern, die mit dem Antragsgegner nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, eingeführt, um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen, die für das Wettbewerbsgeschehen insgesamt oder für einzelne Wettbewerber allenfalls eine marginale Bedeutung haben, zu unterbinden (vgl. Begründung des Entwurfs eines UWG-Änderungsgesetzes, BT-Drucks. 12/7345 S. 4, 5 f., 10 ff. u. 13 f., abgedruckt WRP 1994, 369; BGHZ 133, 316, 322 - Altunterwerfung I). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 202/95
"Altunterwerfung III"; Konditierung eines in der Unterwerfungserklärung liegenden …
Infolge der Doppelnatur der Verbandsklagebefugnis als Prozeßführungsrecht und als materielle Anspruchsvoraussetzung fehlt einem Verband, der nach dem Inkrafttreten des UWG-Änderungsgesetzes nicht (mehr) über die notwendige Zahl von Mitgliedern verfügt, für die Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes nicht nur die Prozeßführungs-, sondern auch die Sachbefugnis (vgl. zuletzt BGHZ 133, 316, 319 - Altunterwerfung I).Wie der Senat in den Entscheidungen »Altunterwerfung I und II« (BGHZ 133, 316, 319 ff.; 133, 331, 335 ff.) im einzelnen dargelegt hat, läßt es der Umstand, daß der Beklagte einen aufgrund des beanstandeten Verhaltens in Betracht kommenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Wegfalls der Sachbefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F. nicht mehr verfolgen könnte, nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, daß die Klägerin sich von der vertraglichen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung lösen kann.
Denn eine Auflösung des Vertragsverhältnisses setzt auch in diesem Fall eine Gestaltungserklärung des Schuldners, also eine Kündigung, voraus (vgl. BGHZ 133, 316, 327 f. - Altunterwerfung I; 133, 331, 337 - Altunterwerfung II).
Im übrigen entspricht eine ipso iure eintretende Auflösung der vertraglichen Unterlassungsverpflichtung nicht notwendig dem Parteiwillen: Wie der Senat in der Entscheidung »Altunterwerfung I« (BGHZ 133, 316, 328 f.) im einzelnen dargelegt hat, kann es durchaus im Interesse des Schuldners liegen, an einer vertraglichen Verpflichtung zur Unterlassung eines nach wie vor wettbewerbswidrigen Verhaltens festzuhalten, um auf diese Weise eine Inanspruchnahme durch Dritte zu vermeiden.
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97
RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)
Entgegen der Auffassung der Revision ist nicht bereits darin ein Rechtsfehler zu sehen, daß das Berufungsgericht die Frage der Prozeßführungsbefugnis des Beklagten, insbesondere die Frage nach der Verbandsausstattung sowie die nach den in § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG angeführten mitgliedschaftlichen Voraussetzungen, nicht erörtert, die Klage vielmehr mangels einer hinreichenden Eignung der beanstandeten Werbung, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen, als unbegründet (…dazu BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 123 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGHZ 133, 316, 318 - Altunterwerfung I) abgewiesen hat.Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, zu denen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, eine besondere Anreizwirkung der Werbung für den Umworbenen sowie die Größe des erzielten Wettbewerbsvorsprungs gehören können (…BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 124 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGHZ 133, 316, 318 - Altunterwerfung I).
- BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07
Verfahrensrecht - Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn der dem Titel zugrunde liegende Unterlassungsanspruch nachträglich durch eine Gesetzesänderung (BGHZ 133, 316, 323 f.), eine behördliche Entscheidung (Senat, BGHZ 122, 1, 8) oder aus anderen Gründen (…BGH, Urt. v. 23. Februar 1973, I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 430;… Urt. v. 19. November 1982, I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181;… Urt. v. 25. Februar 1999, I ZR 4-97, NJW 1999, 2195) weggefallen ist.Die beiden Fälle sind zwar insofern vergleichbar, als auch das Unterlassungsurteil das künftige Verhalten des Schuldners betrifft und damit - anders als die Verurteilung zu einer einmaligen Leistung - in die Zukunft wirkt (BGHZ 133, 316, 323).
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97
Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung
Aus der Senatsentscheidung "Altunterwerfung I" (BGHZ 133, 316, 326) ergibt sich, daß die Auflösung eines Unterlassungsvertrages aufgrund eines mit der Gesetzesänderung zum 1. August 1994 zusammenhängenden Verlustes der Aktivlegitimation, wie ihn die Beklagte auch im Streitfall behauptet, jedenfalls eine - ex nunc wirkende - Gestaltungserklärung voraussetzt (vgl. auch BGHZ 133, 331, 337 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 1998, 953, 954 - Altunterwerfung III).Der auf die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gestützte und nur ausnahmsweise anzunehmende Wegfall der Bindungswirkung beruhte im wesentlichen auf der Überlegung, daß dem Gläubiger das Vorgehen aus einem nicht rechtzeitig gekündigten Vertragsstrafeversprechen dann verwehrt sein müsse, wenn ihm der durch die Unterwerfungserklärung gesicherte Anspruch eindeutig nicht mehr zusteht (vgl. BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I).
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97
Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis
- OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01
"Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03
Brillenwerbung
- BGH, 17.12.1998 - I ZR 106/96
Fristlose Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisenehmer
- BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02
Sammelmitgliedschaft III
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97
Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
Bauheizgerät
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95
Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97
übertriebenes Anlocken
- BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
Immobilien - Erfolgreiche Arglisteinrede bei Rückübertragungsklage
- BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97
Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr
- BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04
Sparberaterin II
- BGH, 09.10.1997 - I ZR 92/95
Professorenbezeichnung in der Arztwerbung III - wesentliche Beeinträchtigung; …
- BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98
Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung
- OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11
Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der …
- OLG Naumburg, 28.04.2006 - 10 U 45/05
Franchisevertrag: Zur Sittenwidrigkeit bei Kooperationszwang und …
- OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen …
- BGH, 06.04.2006 - I ZR 161/05
Einwendungen gegen ein Unterlassungstitel nach Wegfall des gesetzlichen Verbots
- OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
Verfall der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach …
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98
Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und …
- OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05
§§ 242, 339 Satz 2 BGB; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
- BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages - sittenwidriger Pachtvertrag
- OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 67/07
Fristlose die Unternehmenssanierung bezweckende Kündigung eines Dienstvertrags
- OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des …
- OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99
Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke
- OLG Köln, 13.03.1998 - 6 U 191/97
Rechtsmißbrauch der Taktfrequenz eines Prozessors
- LAG Hessen, 23.03.1999 - 4 Sa 1300/98
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel und Verbandsaustritt des Arbeitgebers
- OLG München, 18.07.2007 - 7 U 2055/06
Schadensersatz wegen unberechtigter außerordentlicher Kündigung eines langfristig …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09
Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer …
- OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform …
- OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02
Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung
- OLG Hamburg, 16.01.2003 - 3 U 151/02
"Unteres Preisdrittel"
- OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
Höhe des Entgelts für die Rückführung überschüssigen Stroms durch einen …
- OLG Saarbrücken, 27.04.2010 - 4 U 41/09
Geschäftsgrundlage eines Factoring-Vertrages bei Bestehen einer Globalzession zu …
- OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 113/97
Vollstreckung eines räumlich unbegrenzten Unterlassungsgebots
- AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
- LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
Verbot der Vermittlung von Spielaufträgen im Internet: Geschäftsbesorgungsvertrag …
- OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 129/09
Anforderungen an die Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; …
- OLG Hamm, 25.01.1999 - 8 U 237/97
- FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
Sonstige Einkünfte; Anfechtung einer Grundstücksübertragung; Wegfall der …
- OLG München, 27.02.2003 - 19 U 4123/02
Rückforderung der Zuwendung eines Wohneigenheims durch die Schwieger-/Eltern nach …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Kostenfestsetzungsverfahren
- OLG Hamm, 08.03.2010 - 20 U 131/09
- LG Düsseldorf, 26.02.2008 - 4a O 22/07
Schutzgeländer-Zwinge
