Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt - AG Darmstadt
  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 133, 384
  • NJW 1997, 585
  • MDR 1997, 163
  • FGPrax 1997, 26
  • NJ 1997, 196
  • FamRZ 1997, 85



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05  

    Familienrecht - Befugnisse des Betreuers

    Aus dem Vorlagebeschluss muss sich deshalb durch im einzelnen begründete Darlegungen ergeben, dass die Befolgung der abweichenden Rechtsansicht bei dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt zu einer abweichenden Fallentscheidung führen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f. und BGHZ 133, 384, 385 f.; vgl. weiterhin BGH Beschluss vom 23. Februar 1977 - IV ARZ [Vz] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03  

    Rechtsanwälte - Aufwendungsersatzanspruch eines Berufsbetreuers

    Aus dem Vorlagebeschluss muss sich dabei durch im einzelnen begründete Darlegungen ergeben, dass die Befolgung der abweichenden Rechtsansicht in dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt zu einer abweichenden Fallentscheidung führen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f. und BGHZ 133, 384, 385 f.).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00  

    Familienrecht - Dauermedikation gegen den Willen des Betreuten

    Aus dem Vorlagebeschluß muß sich ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f.; 133, 384, 386).
mehr
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00  

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Aus dem Vorlagebeschluß muß sich ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f.; 133, 384, 386).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05  

    Anfechtung - In welchen Fällen kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden?

    Die Vorlagepflicht besteht auch dann, wenn die Sache aufgrund der abweichenden Auffassung des OLG zur abschließenden Entscheidung reif ist, ohne dass es weiterer tatsächlicher Ermittlungen bedarf, die auf der Grundlage des Auffassung des anderen Gerichts geboten wären (BGH NJW 1997, 585).
  • OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 140/02  

    Ersetzung der Einwilligung in Adoption

    Dabei geht der Senat - was das Landgericht nicht hinterfragt und geprüft hat - davon aus, daß der Wortlaut der Vorschrift an sich verlangt, daß ohne Annahme nur eine Heimunterbringung in Betracht käme (vgl. BGH NJW 1997, 585,586; BayObLG FamRZ 1999, 1688, 1690), diesem Fall jedoch gleichzustellen ist, daß die Herausnahme aus der bisherigen Pflegefamilie und Aufnahme in eine neue Pflegefamilie das Kindeswohl in gleicher Weise schwerwiegend beeinträchtigt wie eine Heimunterbringung.

    Hiermit weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 (NJW 1997, 585) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.07.1999 (FamRZ 1999, 1688) ab, so daß eine Vorlage nach § 28 FGG nicht in Betracht kommt.

  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99  

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption nach § 1748 Abs. 3 BGB ist nicht zulässig, wenn das Kind auch ohne die Adoption nicht in einem Heim untergebracht werden muß, sondern in einer Familie -- auch in der Pflegefamilie, die es adoptieren will - aufwachsen kann (wie BGH NJW 1997, 585 ).

    Im Rahmen des objektiven Ersetzungsgrundes des § 1748 Abs. 3 BGB ist aber nicht eine zusätzliche Prüfung unter dem Gesichtspunkt des unverhältnismäßigen Nachteils vorzunehmen, wie bei den Tatbeständen des § 1748 Abs. 1 BGB , in denen andere, eigenständige Ersetzungsgründe geregelt sind, die an vorwerfbares Elternverhalten anknüpfen (BGH NJW 1997, 585 ).

  • OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07  

    Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines

    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des § 1748 Abs. 1 BGB ausdrücklich die Ersetzung der von den leiblichen Eltern verweigerten Einwilligung in die Adoption auch dann für möglich erachtet, wenn das Kind in einer Pflegefamilie gut untergebracht ist (vgl. BGH FamRZ 1997, 85) und hierbei insbesondere berücksichtigt, dass der Gesetzgeber hier die Grenzen für die Ersetzung bewusst weiter gezogen hat als im Rahmen des § 1748 Abs. 3 BGB.
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00  

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    cc) Die Frage, ob das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB; nur auf diese Voraussetzung bezieht sich die von der Beschwerdekammer angesprochene Kommentarstelle bei Staudinger/Frank aaO § 1748 Rdnr. 41), ist in den Fällen des § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu prüfen (OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585; BayObLG FamRZ 1989, 429, 431 [anders noch in StAZ 1979, 13, 14, 16; FamRZ 1984, 987, 989]; Soergel/Liermann aaO § 1748 Rdnr. 34; Palandt/Diederichsen aaO § 1748 Rdnr. 10; Jauernig/Berger, BGB 9. Aufl. §§ 1748 - 1750 Rdnr. 13; vgl. aber die beiläufige Bemerkung in BGHZ 133, 384, 387 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06  

    Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen

    Die Frage, ob das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers in den Fällen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB nicht zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; BayObLG FamRZ 1989, 429, 431; auch aus der beiläufigen Bemerkung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 XII ZB 72/96 = BGHZ 133, 384, 387 f folgt nach der Auffassung des Senats nichts anderes).
  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09  
  • AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02  

    Adoption: Konkurrenz zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie; Unterbleiben

  • AG Donaueschingen, 12.08.2002 - 25 UR II 5/02  

    Wohnungseigentum: Trennung des säumigen Wohnungseigentümers von Wasser- und

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht