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   BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95   

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BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95 (https://dejure.org/1996,960)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1996 - LwZR 8/95 (https://dejure.org/1996,960)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1996 - LwZR 8/95 (https://dejure.org/1996,960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachenrechtsbereinigung LPG - Bauliche Maßnahme - Pacht - Verkehrswertsteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzanspruch für bauliche Verwendungen des Mieters; LPG-Anspruch für Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 170
  • ZIP 1997, 340
  • NJ 1997, 249
  • WM 1997, 238
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Das Berufungsgericht vertritt die Auffassung, die vom Senat mit Urteil vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 297 = WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) entwickelten Grundsätze zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Eigentümers gegen die LPG aus abgetretenem Recht des RdK seien auf den hier vorliegenden umgekehrten Fall der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für von der LPG vorgenommene werterhöhende bauliche Maßnahmen nicht übertragbar.

    Auch § 44 Abs. 2 LPGG (1982) ist nicht anwendbar, und zwar auch nicht entsprechend (BGHZ 127, 297, 310).

    Sie stand fortan nur noch in einem Rechtsverhältnis zum RdK (BGHZ 127, 297, 306) und war den Grundsätzen der sozialistischen Volkswirtschaft verpflichtet.

    Der - ohne Rechtsnachfolge untergegangene (BGHZ 127, 285, 288 ff und 297, 301 ff) - RdK wäre im Falle seines Fortbestandes bei Beendigung des Kreispachtverhältnisses aus dem als Wirtschaftsvertrag im Sinne des Vertragsgesetzes zu behandelnden Nutzungsvertrag (BGHZ 127, 297, 317) verpflichtet gewesen, der Klägerin für bauliche Investitionen Ersatz zu leisten, soweit hierdurch eine Werterhöhung der Gebäude eingetreten ist (Enzmann u.a., Vertragsgesetz, 1989, § 72 Anm 2.4).

    Da die LPG nach Auflösung des Kreispachtverhältnisses durch die Rückgabe des Betriebes nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen darf, als wenn sie den Betrieb dem RdK zurückgegeben hätte, ist es in entsprechender Anwendung der von dem Senat für die Schadensersatzansprüche des Eigentümers entwickelten Grundsätze (BGHZ 127, 297, 318) nur folgerichtig, daß der RdK aus dem Nutzungsvertrag mit der Klägerin zur Abtretung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Eigentümer verpflichtet gewesen wäre und der Landkreis als der mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse betrauten unteren Landesbehörde (BGHZ 127, 297, 318) diese Abtretung mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse auch konkludent erklärt hat.

    Hierunter fallen auch Pachtverhältnisse, die in der DDR noch unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet worden sind (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn für diese war auch nachher weiter das alte Vertragsrecht maßgebend, soweit das ZGB nicht entgegenstand (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn die LPG war gemäß § 10 Abs. 1 Buchst. d LPGG 1959 nicht nur berechtigt, Gebäude abzureißen, Neubauten zu errichten und bauliche Veränderungen vorzunehmen, sondern "entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds " (BGHZ 127, 297, 317) auch verpflichtet, die von einem Pächter oder Nutzer normalerweise geschuldeten gewöhnlichen Ausbesserungsarbeiten sowie die den Verpächter oder Überlasser treffenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, die bei ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zur Beseitigung von Hemmnissen erforderlich wurden, um die Sache effektiv nutzen zu können (Wenzel, Agrarrecht 1996, 37, 40).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Zweck der Sachenrechtsbereinigung ist es, die vorgefundenen Rechtsstrukturen des Bodenrechts der DDR an die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzupassen (BGHZ 131, 368 = NJW 1996, 916).
  • BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96

    Sachenrechtsbereinigung in bezug auf Bebauungen auf vertraglicher Grundlage

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    In diesem Zusammenhang sind auch Rechtsverhältnisse zu bereinigen, denen bauliche Investitionen zugrunde liegen, die nach dem Recht der DDR durch eine dingliche Rechtsposition abgesichert waren oder hätten abgesichert werden können (BGH, Urt. v. 8. November 1996, V ZR 7/96, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Denn bei den hier maßgeblichen Auf-, Um- und Ausbauarbeiten handelt es sich um Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des Pachtobjekts dienen und deswegen als verbessernde Verwendungen ersatzfähig wären (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 88/95, NJW 1996, 921, 922; Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht 2. Aufl. § 591 BGB Rdn. 16).
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 199/87

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln bei Änderung der Klage - Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Diese Annahme steht im Widerspruch zu dem im Tatbestand des Urteils in Bezug genommenen schriftsätzlichen unstreitigen - Vorbringen der Parteien und ist daher für das Revisionsgericht nicht bindend (BGH, Urt. v. 13. April 1988, VIII ZR 199/87, WM 1988, 883; Urt. v. 13. Mai 1996, II ZR 275/94, NJW 1996, 2306).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Eine andere Auslegung von Art. 232 § 3 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige (z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364; 129, 276, 281) echte Rückwirkung der Norm hinaus.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Eine andere Auslegung von Art. 232 § 3 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige (z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364; 129, 276, 281) echte Rückwirkung der Norm hinaus.
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Der - ohne Rechtsnachfolge untergegangene (BGHZ 127, 285, 288 ff und 297, 301 ff) - RdK wäre im Falle seines Fortbestandes bei Beendigung des Kreispachtverhältnisses aus dem als Wirtschaftsvertrag im Sinne des Vertragsgesetzes zu behandelnden Nutzungsvertrag (BGHZ 127, 297, 317) verpflichtet gewesen, der Klägerin für bauliche Investitionen Ersatz zu leisten, soweit hierdurch eine Werterhöhung der Gebäude eingetreten ist (Enzmann u.a., Vertragsgesetz, 1989, § 72 Anm 2.4).
  • BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94

    Abfindungsanspruch der Mitglieder einer umgewandelten LPG nach Kündigung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Eine andere Auslegung von Art. 232 § 3 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige (z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364; 129, 276, 281) echte Rückwirkung der Norm hinaus.
  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 47/92

    Wirksamkeit von Grundstücksverfügungen mit Beendigung staatlicher

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
    Denn diese Anordnung erfolgte noch unter der Geltung des alten Rechts und kann deswegen die Anwendung neuen Rechts (BGHZ 123, 58, 63) nicht rechtfertigen.
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04

    Ersatz von Aufwendungen für Veränderungen des Mieters an der Mietsache

    Sind die Bäume und Sträucher hingegen vor dem Beitritt gepflanzt worden, bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Zivilgesetzbuch (vgl. BGHZ 134, 170, 175; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136, unter 3).
  • OLG Naumburg, 10.06.1999 - 2 U (Lw) 8/98

    Wirksamkeit von Pachtverträgen vor Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland (BRD);

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  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

    Ob der Mieter oder Pächter eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegenen Hausgrundstücks bauliche Veränderungen, die er vor dem Beitritt vorgenommen hat, bei einer Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses nach dem Beitritt beseitigen muß, richtet sich nach den Regelungen des ZGB-DDR und des EGZGB-DDR, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahmen vor dem Inkrafttreten des ZGB im Jahre 1976 durchgeführt worden sind (Fortführung von BGHZ 134, 170, 175).

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu der gleich gelagerten Vorschrift des Art. 232 § 3 Abs. 1 BGB bereits entschieden (BGHZ 134, 170, 175 m.N.).

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

    Auch wenn diese, wie die Beklagte behauptet, einer Neuerstellung weitgehend gleich kamen, entstand hierdurch kein Eigentum der Beklagten an der Scheune: Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften erwarben gemäß § 13 Abs. 2 LPGG 1959 Gebäudeeigentum an Gebäuden, die sie aufgrund ihres Nutzungsrechts auf eingebrachtem oder übergebenem Boden neu errichteten (BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Schramm/Krüger, Boden und Gebäudeeigentum im ländlichen Raum, 1996, 24).

    Die Bestimmung des zur Begründung eines Anspruchs auf Erwerb oder Belastung des betroffenen Grundstücks notwendigen Umfangs der Baumaßnahmen in § 12 SachenRBerG ließ nicht rückwirkend das Recht zum Besitz entfallen, sofern die genehmigten Maßnahmen des Nutzers den hierzu notwendigen Umfang nicht erreichen oder der Anspruch ausgeschlossen ist, obwohl die für seine Begründung von § 12 SachenRBerG verlangten Voraussetzungen durch die Baumaßnahmen des Nutzers erfüllt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, aaO.).

    Der Brand löste vielmehr die Pflicht der Beklagten aus, die Scheune durch eine Generalreparatur oder Ersatzinvestition entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds wiederherzustellen (vgl. BGHZ 127, 297, 317; BGH, Urteile v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, WM 1996, 1198 und 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 13; Wenzel, AgrarR 1996, 37, 40; Kommentar zum Musterstatut der LPG Pflanzenproduktion, § 13 Anm.4.2., Kommentar zum Musterstatut der LPG Tierproduktion, § 13 Anm. 4.2.).

    Diese will die baulichen Investitionen nur vor Nachteilen durch die Änderung der Rechtsordnung stützen, nicht aber gegenüber dem alten Rechtszustand privilegieren, nach welchem geschuldete Wiederherstellungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht zu einer dinglichen Rechtsposition führten (BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 16).

  • BGH, 22.02.2022 - VIII ZR 38/20

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Dagegen sind vor dem Beitritt abgeschlossene Sachverhalte nach dem damals in der DDR geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1996 - LwZR 8/95, BGHZ 134, 170, 175 [zu Art. …

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 2 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung der Norm hinaus (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1996 - LwZR 8/95, aaO; vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, aaO).

  • AG Brandenburg, 01.04.2003 - 32 C 181/00

    Klage des Vermieters auf Beseitigung einer vom Mieter angebrachten

    Dies hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGH, BGHZ 134, Seiten 170 ff.; BGH, WuM 1999, Seiten 334 f.).

    Eine andere Auslegung von Artikel 232 § 2 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung der Norm hinaus (BGH, BGHZ 134, Seiten 170 ff.; BGH, WuM 1999, Seiten 334 ff.).

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Daß die Klägerin - eine wirksame Abtretung seitens des Landkreises vorausgesetzt - grundsätzlich von dem Eigentümer eine durch bauliche Veränderungen verursachte und bei Rückgabe des Kreispachtbetriebes noch vorhandene Erhöhung seines Verkehrswerts ersetzt verlangen kann, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 134, 170).
  • BGH, 23.12.1998 - XII ZR 16/97

    Schadensersatz wegen Überlassung eines Grundstücks an Dritte vor dem Beitritt

    Die haftungsrechtlichen Folgen der Überlassung der Gartenflächen an die Nutzer sind zunächst nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilen, weil der Nutzungsvertrag vor dem Beitritt abgeschlossen worden ist (vgl. BGHZ 134, 170, 175 ff).

    Die gesetzliche Unterlassungspflicht aus § 549 Abs. 1 BGB fiel jedoch nicht unter diese Ausnahme, weil § 2 Abs. 2 Satz 2 EGZGB nur vertragliche Vereinbarungen erfaßt (vgl. BGHZ 134, 170, 176; Kommentar zum ZGB aaO § 2 EGZGB Anm. 2.3.e).

  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 118/02

    Rückforderung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vollzogenen Schenkung

    Wie bei bedingten oder befristeten Verträgen bleibt daher das für das Rechtsgeschäft maßgebliche Recht weiterhin bestimmend, auch wenn die Bedingung oder Befristung erst nach dem Stichtag eintritt (vgl. BGHZ 134, 170, 175 f.).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 29. November 1996 - LwZR 8/95 - VIZ 1997, 174 (176); vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1997 - V ZR 172/95 - VIZ 1997, 294 (295)) hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - (Buchholz 115 Nr. 12) entschieden, daß die Errichtung eines Gebäudes im Sinne des hier anzuwendenden Gesetzes das Entstehen eines in seiner wesentlichen Substanz neuen Bauwerks erfordert.
  • AG Zwickau, 24.03.1999 - 2 C 3496/98
  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02

    Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen

  • LG Stade, 09.07.2003 - 5 O 447/02

    Abgrenzung; altes Recht; altes Schuldrecht; Ankaufsuntersuchung;

  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens;

  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

  • BGH, 03.03.1999 - XII ZR 206/97

    Revision; Rückbauverpflichtung

  • OLG Naumburg, 08.12.1998 - 11 U 202/98

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung ; Rückübereignung eines Grundstücks ;

  • OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98
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