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   BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95   

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https://dejure.org/1997,875
BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95 (https://dejure.org/1997,875)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1997 - X ZR 139/95 (https://dejure.org/1997,875)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - X ZR 139/95 (https://dejure.org/1997,875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der Zugänglichkeit von Informationen - Sicherstellen der Zugänglichkeit durch eine Benutzungshandlung - Zugänglichkeit von Informationen, auf die lediglich zur Geheimhaltung verpflichtete Personen Zugriff nehmen können - Gebrauchmusterrechtlicher Schutz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters; Zugänglichkeit von Informationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 40
  • NJW 1997, 2820
  • MDR 1997, 1142
  • GRUR 1997, 892
  • DB 1998, 192
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Damit bringt das Gesetz deutlicher als im früheren Recht (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz) zum Ausdruck, daß eine Vorbenutzung bereits dann die Neuheit der beanspruchten Lehre ausschließt, wenn sie lediglich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der beanspruchten Lehre durch die Öffentlichkeit bietet (ebenso für das europäische Patentrecht EPA, Große Beschwerdekammer, Entsch. v. 8.12.1992 - G 1/92, GRUR Int. 1993, 698 = ABl. 1993, 277 - Öffentliche Zugänglichkeit).

    Der Senat hat bereits für das frühere Recht angenommen, daß eine vor dem Prioritätszeitpunkt erfolgte Benutzung der beanspruchten Lehre gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte u. Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Wie das Patent (vgl. dazu BGHZ 100, 67, 70 - Tollwut - virus; Urt. v. 11.7.1995 - X ZR 99/92, GRUR 1996, 109 [BGH 11.07.1995 - X ZR 99/92] - Klinische Versuche; siehe auch Hieber GRUR 1996, 439, 440) dient auch das Gebrauchsmuster dazu, dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn zukommen zu lassen.
  • BGH, 28.03.1963 - Ia ZR 19/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Das hat der Senat für das frühere Recht bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGH, Urt. v. 28.3.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck; Beschl. v. 26.1.1967 - Ia ZB 19/65, GRUR 1967, 477, 479 - UHF-Empfänger II).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Eine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit muß allerdings nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung begründet werden; sie kann sich auch aus einem konkludenten Verhalten der Beteiligten oder den Umständen ergeben (vgl. Sen. Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259 - Schreibstift).
  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Dieser verlangt lediglich, daß die Entscheidung erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423 - Mähmaschine u.v. 10.6.1986 - X ZB 13/85, Mitt. 1986, 195 - Kernblech, sowie v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat, jeweils für die vergleichbare Vorschrift des § 100 PatG).
  • BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86

    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Wie das Patent (vgl. dazu BGHZ 100, 67, 70 - Tollwut - virus; Urt. v. 11.7.1995 - X ZR 99/92, GRUR 1996, 109 [BGH 11.07.1995 - X ZR 99/92] - Klinische Versuche; siehe auch Hieber GRUR 1996, 439, 440) dient auch das Gebrauchsmuster dazu, dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn zukommen zu lassen.
  • BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75

    Anmeldung eines Patents - Unterschiede von Merkmalen in einer Patentbeschreibung

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Der Senat hat bereits für das frühere Recht angenommen, daß eine vor dem Prioritätszeitpunkt erfolgte Benutzung der beanspruchten Lehre gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte u. Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Damit bringt das Gesetz deutlicher als im früheren Recht (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz) zum Ausdruck, daß eine Vorbenutzung bereits dann die Neuheit der beanspruchten Lehre ausschließt, wenn sie lediglich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der beanspruchten Lehre durch die Öffentlichkeit bietet (ebenso für das europäische Patentrecht EPA, Große Beschwerdekammer, Entsch. v. 8.12.1992 - G 1/92, GRUR Int. 1993, 698 = ABl. 1993, 277 - Öffentliche Zugänglichkeit).
  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Dieser verlangt lediglich, daß die Entscheidung erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423 - Mähmaschine u.v. 10.6.1986 - X ZB 13/85, Mitt. 1986, 195 - Kernblech, sowie v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat, jeweils für die vergleichbare Vorschrift des § 100 PatG).
  • BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68

    Voraussetzungen für ein Patentnichtigkeitsverfahren - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
    Der Senat hat bereits für das frühere Recht angenommen, daß eine vor dem Prioritätszeitpunkt erfolgte Benutzung der beanspruchten Lehre gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte u. Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 10.06.1986 - X ZB 13/85
  • BGH, 12.07.1988 - X ZR 22/86

    Anforderungen an die Benutzungshandlung

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Eine Vorbenutzung gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen schadet jedenfalls dann nicht, wenn die Geheimhaltung gewahrt wird (BGHZ 136, 40, 46 - Leiterplattennutzen).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Zugänglichkeit in diesem Sinne ist eröffnet, wenn ein unbestimmter, nicht einer Geheimhaltungspflicht unterliegender Personenkreis von den in einem Gegenstand verkörperten technischen Eigenarten Kenntnis nehmen kann (so für den vergleichbaren Begriff der Zugänglichkeit im Patentrecht BGHZ 136, 40 - Leiterplattennutzen), auch wenn es dazu eines Eingriffs in den Gegenstand selbst bedarf.
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
    Bei der Ausstellung einer Vorrichtung auf einer Messe ist daher maßgeblich, ob die konkrete Anschauungsmöglichkeit des Gegenstands dem Betrachter die in ihm verkörperte Lehre preisgibt (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN; BGH GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse).

    Erforderlich ist demnach nicht nur, dass die aus dem ausgestellten Objekt ersichtliche Lehre mit der des späteren Schutzrechtes übereinstimmt (vgl. BGH GRUR 1988, 755, 756 - Druckguß), sondern auch, dass ein hinreichend sachkundiger Betrachter auf diese Weise die benutzte technische Lehre erkennen und verstehen kann (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN).

    Das setzt die Möglichkeit einer Kenntnisnahme voraus, die ihm auch diese Informationen vermittelt (BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen).

    Eine Kenntnisnahme der Lehre des Streitpatents mit sämtlichen erfindungsgemäßen Merkmalen (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen) aufgrund des "Hineinsehens" in das Gerät hat die Klägerin demnach schon nicht behauptet.

  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Bei der Ausstellung einer Vorrichtung auf einer Messe ist daher maßgeblich, ob die konkrete Anschauungsmöglichkeit des Gegenstands dem Betrachter die in ihm verkörperte Lehre preisgibt (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN; BGH GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse).

    Erforderlich ist demnach nicht nur, dass die aus dem ausgestellten Objekt ersichtliche Lehre mit der des späteren Schutzrechtes übereinstimmt (vgl. BGH GRUR 1988, 755, 756 - Druckguß), sondern auch, dass ein hinreichend sachkundiger Betrachter auf diese Weise die benutzte technische Lehre erkennen und verstehen kann (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN).

    Das setzt die Möglichkeit einer Kenntnisnahme voraus, die ihm auch diese Informationen vermittelt (BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen).

    Eine Kenntnisnahme der Lehre des Streitpatents mit sämtlichen erfindungsgemäßen Merkmalen (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen) aufgrund des "Hineinsehens" in das Gerät hat die Klägerin demnach schon nicht behauptet.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Die Offenkundigkeit einer Tatsache setzt nur voraus, dass sich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der betreffenden Tatsache bzw. Information durch die Öffentlichkeit bietet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichkeit bzw. Offenkundigkeit einer Vorbenutzung nach § 3 PatG, Art. 54 Abs. 2 EPÜ: BGH, GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen).

    "Zugänglichkeit" erfordert hierbei die Möglichkeit eines Zugriffs der Öffentlichkeit auf die in einem Gegenstand verkörperte Information, so dass es einer nicht entfernt liegenden, d.h. nicht nur theoretischen Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem beanspruchten Gegenstand und seinen Eigenschaften bedarf (vgl. BGH, GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen).

  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    Hierzu gehört die objektive Möglichkeit , dass zumindest Fachleute das Wesen der Erfindung erkennen und mit ihrem Fachwissen die technische Lehre ausführen können (BGH GRUR 1997, 892, 895 f. - Leiterplattennutzen; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 32; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 157).

    Eine Benutzung der beanspruchten Lehre durch bzw. gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen steht der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (BGH GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen m. w. N.).

    Denn eine Weitergabe an beliebige Dritte kann nicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet werden, wenn ausschließlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Informationen zugänglich werden und keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass diese die Geheimhaltungsverpflichtung nicht einhalten werden (BGH GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen).

  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

    Hierzu gehört die objektive Möglichkeit , dass zumindest Fachleute das Wesen der Erfindung erkennen und mit ihrem Fachwissen die technische Lehre ausführen können ( BGH GRUR 1997, 892, 895 f. - Leiterplattennutzen; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 32; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 157 ).

    Eine Benutzung der beanspruchten Lehre durch bzw. gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen steht der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten ( BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 139/95 - Leiterplattennutzen, GRUR 1997, 892 m. w. N. ).

    Denn eine Weitergabe an beliebige Dritte kann nicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet werden, wenn ausschließlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Informationen zugänglich werden und keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass diese die Geheimhaltungsverpflichtung nicht einhalten werden ( BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 139/15 - Leiterplattennutzen, GRUR 1997, 892, 894 ).

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Es reicht aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen (BGH, Urteil vom 12. Februar 1960 - I ZR 156/57, GRUR 1961, 24 - Holzimprägnierung; Urteil vom 15. Dezember 1970 - X ZR 32/69, GRUR 1971, 214 - Customer Prints; Beschluss vom 9. Februar 1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 - fotovoltaisches Halbleiterelement; Beschluss vom 5. März 1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, zur Vorbenutzung durch eine Vorrichtung; Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 139/95, BGHZ 136, 40, 51 - Leiterplattennutzen; Urteil vom 21. Juli 2011 - X ZR 7/09, juris Rn. 29 - Spindelanordnung, zur Offenkundigkeit bei Vorliegen einer Prinzipskizze; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 3 Rn. 21 ff.; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rn. 65 ff.).
  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte

    Auf einer Baustelle kann daher mit einer nicht entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme einer in einem Bauelement verkörperten, nicht auf Grund bloßen Augenscheins erkennbaren Ausgestaltung des Bauelements nicht ohne weiteres gerechnet werden (vgl. BGHZ 136, 40, 47, 51 -Leiterplattennutzen; Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Aus besonderen Umständen können sich jedoch erhebliche Einschränkungen ergeben; das gilt etwa dann, wenn der Gegenstand lediglich aus einem gewissen Abstand besichtigt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 139/95 - Leiterplattennutzen, zur Veröffentlichung bestimmt; EPA T 952/91 ABl. EPA 1995, 755 - Vorbenutzung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.01.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208 - Spitzenhandschuh).
  • BGH, 21.07.2011 - X ZR 7/09

    Anmeldung eines Patents für eine Spindelanordnung für eine Werkzeugmaschine zur

  • BPatG, 09.08.2004 - 11 W (pat) 307/02
  • LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abmahnkostenersatzanspruch

  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 17/98

    Streitpatent - Patent - Europäisches Patent - Nichtigkeitsklage - Nichtigkeit -

  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

  • LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abmahnkostenersatzanspruch

  • LG München I, 21.10.2020 - 21 O 5363/19

    Rechtsbestand und Verletzung eines Gebrauchsmusters

  • BPatG, 25.11.2003 - 3 Ni 56/01
  • BPatG, 18.07.2017 - 14 W (pat) 22/14
  • LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 315/18

    Gebrauchsmusterverletzung: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen

  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 24.05.2006 - 9 W (pat) 20/04
  • BPatG, 11.10.2016 - 8 W (pat) 27/12

    Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung "Gleitender Fahrzeugsitz und

  • BPatG, 01.02.2010 - 20 W (pat) 340/05

    Patenteinspruchsverfahren - "Satellitenfernsehsignal-Empfangsanlage" -

  • BPatG, 16.07.2002 - 3 Ni 57/00
  • BPatG, 10.12.2015 - 7 Ni 72/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Absaugeinrichtung und -verfahren zur

  • BPatG, 08.03.2012 - 35 W (pat) 469/09

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Einordnung der

  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 5/07
  • LG Düsseldorf, 14.09.2021 - 4b O 30/20

    Antennenanordnung

  • BPatG, 11.12.2015 - 14 W (pat) 34/09

    Patentfähigkeit einer Erfindung mit der Bezeichnung "Backofen mit hoher

  • BPatG, 26.10.2009 - 11 W (pat) 317/04
  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 20/06
  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 19/06

    Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Eintragungsfähigkeit, insbesondere auf

  • LG Braunschweig, 30.11.2005 - 9 O 2816/04

    Eistruhe

  • BPatG, 12.02.2001 - 10 W (pat) 37/99
  • LG Braunschweig, 16.03.2005 - 9 O 1615/04

    Kanalreinigungsfahrzeug

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