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   BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53   

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BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53 (https://dejure.org/1954,147)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1954 - V ZR 18/53 (https://dejure.org/1954,147)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1954 - V ZR 18/53 (https://dejure.org/1954,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 1
  • NJW 1954, 1442
  • DNotZ 1954, 532
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 24.02.1923 - V 472/22

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 504 BGB so lange nicht geschlossen, als eine für seine Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung noch fehlt (RGRKomm BGB 10. Aufl. § 504 Anm. 3; Palandt BGB 12. Aufl. § 504 Anm. 2; Erman BGB § 504 Anm. 5; RGZ 98, 44 [47 ff]; 106, 320 [323/324]; 114, 155 [158]; 154, 370 [377]; WarnRspr 1927, 17 [18]; RG JW 1927, 1516² u.a.).

    Dagegen hat das Reichsgericht die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bejaht, wenn ein bedingter Kaufvertrag geschlossen und die Bedingung noch nicht eingetreten war (RGZ 106, 320 [324]).

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Auch der Grundsatz, daß gegenüber dem Einwand der Nichtigkeit wegen Mangels der gesetzlichen Form § 242 BGB ausnahmsweise unter besonderen Umständen durchgreift (BGHZ 12, 286), kann mithin nicht zur Begründung des Vorkaufsrechts der Klägerin und einer bereits eingetretenen Bindung der Vertragsparteien gegenüber der Klägerin führen.
  • RG, 23.06.1926 - V 487/25

    Culpa in contrahendo. Schwebezustand

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 504 BGB so lange nicht geschlossen, als eine für seine Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung noch fehlt (RGRKomm BGB 10. Aufl. § 504 Anm. 3; Palandt BGB 12. Aufl. § 504 Anm. 2; Erman BGB § 504 Anm. 5; RGZ 98, 44 [47 ff]; 106, 320 [323/324]; 114, 155 [158]; 154, 370 [377]; WarnRspr 1927, 17 [18]; RG JW 1927, 1516² u.a.).
  • RG, 17.01.1920 - V 323/19

    Schwebende Vertragsunwirksamkeit; Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 504 BGB so lange nicht geschlossen, als eine für seine Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung noch fehlt (RGRKomm BGB 10. Aufl. § 504 Anm. 3; Palandt BGB 12. Aufl. § 504 Anm. 2; Erman BGB § 504 Anm. 5; RGZ 98, 44 [47 ff]; 106, 320 [323/324]; 114, 155 [158]; 154, 370 [377]; WarnRspr 1927, 17 [18]; RG JW 1927, 1516² u.a.).
  • RG, 29.11.1941 - VIII 89/41

    1. Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag auch nach österreichischem Recht in

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Ein nach dieser Verordnung unzulässiger, weil erhöhter Preis machte daher bei der Bedeutung des Preises und wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot den schuldrechtlichen Grundstücksveräußerungsvertrag unwirksam (RGZ 166, 89; 168, 91), vorbehaltlich einer Ausnahmebewilligung nach § 3 der Preisstopverordnung.
  • RG, 30.01.1941 - V 99/40

    Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag in vollem Umfange nichtig oder bleibt er

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Ein nach dieser Verordnung unzulässiger, weil erhöhter Preis machte daher bei der Bedeutung des Preises und wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot den schuldrechtlichen Grundstücksveräußerungsvertrag unwirksam (RGZ 166, 89; 168, 91), vorbehaltlich einer Ausnahmebewilligung nach § 3 der Preisstopverordnung.
  • RG, 28.04.1937 - V 296/36

    1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 504 BGB so lange nicht geschlossen, als eine für seine Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung noch fehlt (RGRKomm BGB 10. Aufl. § 504 Anm. 3; Palandt BGB 12. Aufl. § 504 Anm. 2; Erman BGB § 504 Anm. 5; RGZ 98, 44 [47 ff]; 106, 320 [323/324]; 114, 155 [158]; 154, 370 [377]; WarnRspr 1927, 17 [18]; RG JW 1927, 1516² u.a.).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09

    Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages

    Bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen; denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalls (Senat, Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 18/53, BGHZ 14, 1, 3; Urteil vom 11. Februar 1977 - V ZR 40/75, NJW 1977, 762, 763; Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97, NJW 1998, 2352, 2353).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Ein Vorkaufsberechtigter kann nach Abschluß eines Kaufvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die Ausübung seines Vorkaufsrechts schon vor der Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären (Abgrenzung zu BGHZ 14, 1; 32, 383, 388).

    In BGHZ 14, 1 ff ging es allein darum, ob die Kaufvertragsparteien den Vertrag vor Erteilung der Genehmigung trotz vorliegender Ausübungserklärung wieder aufheben können.

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

    Die Bindung der Vertragsteile untereinander bis zur Genehmigungserteilung (BGHZ 14, 1, 2) besagt nichts über ihre Gebundenheit gegenüber dem Vorkaufsberechtigten mit der Folge, daß sie einen Genehmigungsantrag nicht stellen müssen und ihn auch wieder zurückziehen können (BGHZ 14, 1, 3) und der Vorkaufsberechtigte schließlich auch kein Beschwerderecht gegen die Verweigerung der Genehmigung hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Juni 1991, BLw 2/91, WM 1991, 1811).

    Auch von einem nicht genehmigten Vertrag können sich die Vertragsparteien nicht mehr einseitig lösen (vgl. BGHZ 14, 1, 2).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Soweit das Berufungsgericht diesen Sachverhalt mit den Fällen vergleicht, in denen die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages von einer Genehmigung abhängt (vgl. z.B. BGHZ 14, 1, 5 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 348; Senatsurt. v. 3. Juni 1966, V ZR 116/65, WM 1966, 891), vernachlässigt es einen entscheidenden Gesichtspunkt.
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92

    Anspruch des Grundstückskäufers auf Bestellung einer Baulast

    Es geht im vorliegenden Fall nicht nur um die aus dem Vertrag folgende Pflicht der Parteien, das Ihrige zur Herbeiführung der Genehmigung zu tun (vgl. auch BGHZ 14, 1, 2) [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53], die im Einzelfall auch dazu führen kann, an einer die Genehmigungsfähigkeit herbeiführenden Vertragsänderung unbedeutenden Umfangs mitzuwirken (vgl. BGHZ 67, 34, 35), es geht auch darum, daß der Beklagte durch die Baulastbestellung eine erhebliche zusätzliche Leistung erbringen müßte.
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Erst nach dem Wirksamwerden des Kaufvertrags konnte die Klägerin ein allenfalls bestehendes Vorkaufsrecht ausüben (BGHZ 14, 1).

    Die Frage ist, ob der einer behördlichen Genehmigung noch bedürftige Kaufvertrag nicht schon mit der Beurkundung der beiderseitigen Willenserklärungen eine solche privatrechtliche Wirkung entfaltet, daß er von einem später entstandenen Vorkaufsrecht gar nicht mehr betroffen werden kann, obwohl außer Zweifel ist, daß das Vorkaufsrecht in jedem Fall erst ausgeübt werden kann, wenn der Vertrag rechtswirksam geworden, d.h. die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt worden sind (BGHZ 14, 1).

    Wesentlich bei der Anwendung des § 504 BGB in diesem Zusammenhang ist nun, zwei Fragen voneinander zu trennen, nämlich die Frage, ob das Vorkaufsrecht erst ausgeübt werden kann, wenn die nach seiner Entstehung abgeschlossenen Kaufverträge durch Genehmigung wirksam geworden sind (so BGHZ 14, 1), von der anderen Frage, ob die bei der Entstehung des Vorkaufsrechts schwebend unwirksamen Verträge überhaupt vom Vorkaufsrecht betroffen werden.

    Mit BGHZ 14, 1 ist § 504 BGB dahin auszulegen, daß der Vorkaufsberechtigte sein Recht erst dann ausüben kann, wenn feststeht, daß der schwebend unwirksame Vertrag wirksam geworden ist.

  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Dieses Recht entsteht freilich erst, wenn auch die für die Wirksamkeit des Kaufvertrags erforderlichen Genehmigungen erteilt sind; bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen, denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalls (vgl. BGHZ 14, 1, 3).
  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Daß die Rechtsfolge der schwebenden Unwirksamkeit bei Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist, wird dadurch verdeutlicht, daß über den Bereich des Kommunalrechts hinaus diese Wirkungen auch dort anerkannt sind, wo es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt (BGHZ 14, 1, 2; 23, 342, 344 und 37, 233, 235 jeweils für eine Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz vom 22. September 1933, RGBl. I 659, in der Fassung vom 27. September 1938, RGBl. I 1246; BGH, Urt. v. 11. Februar 1972 - V ZR 186/70 - JZ 1972, 368 f für eine devisenrechtliche Genehmigung; v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650 f m.w.N. für eine Genehmigung nach § 2 GrdstVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

    Zutreffend sind Landratsamt und Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1954, BGHZ 14, 1 = NJW 1954, 1442; vom 20.02.1957, BGHZ 23, 342 = NJW 1957, 830; vom 15.06.1960, BGHZ 32, 383 = NJW 1960, 1808; vom 11.02.1977, BGHZ 67, 395 = NJW 1977, 762; vom 09.02.1990, BGHZ 110, 230 = NJW 1990, 1473 u. vom 29.09.1972, BRS 25 Nr. 100; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.1984 - 5 S 1917/83 -, BRS 42 Nr. 110), der sich die Literatur angeschlossen hat (vgl. z.B. Roos in Brügelmann, Baugesetzbuch § 24 RdNr. 12; Lemmel, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl., § 28 RdNr. 2 u. Dyong/Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, § 24 RdNr. 29 jew. m.w.N.), die Ausübung des Vorkaufsrechts einen rechtswirksamen Kaufvertrag voraussetzt.
  • BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Zwar hat der Vorkaufsberechtigte auch nach der Mitteilung auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob der Vorkaufsfall gegeben ist und die Erklärungsfrist damit begonnen hat (vgl. BGHZ 14, 1, 5).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2019 - 3 Wx 137/18

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung

  • FG München, 07.11.2019 - 10 K 2075/18

    Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96

    Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts; Maßgeblicher

  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 37/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1970 - V BLw 34/69

    Erteilung eines Bescheids über die Ausübung des Vorkaufrechts durch die

  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

  • LG Krefeld, 15.05.2015 - 3 O 315/14

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines schwebend unwirksamen

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 26/71

    Bedeutung der Erklärung eines Vertreters nicht existenter Gesellschaften -

  • OLG Rostock, 26.02.2009 - 3 U 22/08

    Grundstücksveräußerung in den neuen Bundesländern: Grundsätze der

  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" -

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 175/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts -

  • BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64

    Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrechts einer Gemeinde - Ausübung des

  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 15/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1959 - V ZR 136/57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1958 - I B 25.58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 142/58

    Fristgemäße Ausübung eines Vorkaufsrechts - Voraussetzungen der Geltendmachung

  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 14/79

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Anforderungen an

  • BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Geltendmachung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
  • BGH, 03.10.1956 - V ZR 6/55

    Rechtsmittel

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 1410/96
  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 104/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 203/60

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks und Bewiligung der Eintragung - Verstoß

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